Die klassische und gesetzlich vorgesehene Anlageform ist das Sparbuch bzw. die Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Sowohl Sie als auch Ihre Mieter können verlangen, dass die Kaution so angelegt wird. Die Verzinsung muss mit einem für derartige Spareinlagen üblichen Zinssatz erfolgen (außer bei der Vermietung von Zimmern im Studentenwohnheim).
Wichtig: Die Mietkaution müssen Sie von Ihrem eigenen Vermögen getrennt anlegen. Dafür geben Sie bei der Kontoeröffnung an, dass es sich um ein Treuhandkonto handeln soll. Nur so ist die Kaution vor Pfändung sicher, falls Sie zahlungsunfähig werden.
Gemeinsam mit den Mietern können Sie auch alternative Anlageformen vereinbaren, z. B.:
- Tagesgeldkonto
- Festgeldanlage
- Aktiendepots
Wenn Sie mehrere Wohnungen vermieten, dürfen Sie die Kautionen auf einem gemeinsamen Konto anlegen. Es gelten dieselben Vorgaben; zudem müssen Sie den Zinsertrag sorgfältig aufteilen.