Eine Nebenkostenpauschale ist ein fester Betrag, den Mieter monatlich für die Nebenkosten im Mietverhältnis zahlen. Pauschal bedeutet hier, dass keine Abrechnung erfolgt. Mit der Nebenkostenpauschale sind die Betriebskosten abgegolten; Abweichungen von den tatsächlichen Kosten gehen zulasten des Vermieters (bei zu niedriger Pauschale) oder des Mieters (bei zu hoher Pauschale).
Die Nebenkostenpauschale wird selten gewählt und ist in langfristigen Mietverhältnissen kaum zu finden. Häufiger kommt sie bei der Kurzzeitvermietung und befristeten Mietverhältnissen (z. B. Vermietung an Studenten) vor.
Unterschied Betriebskostenpauschale – Nebenkostenvorauszahlung
Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass bei der Betriebskostenvorauszahlung eine jährliche Abrechnung verpflichtend ist. In dieser Nebenkostenabrechnung vergleicht der Vermieter die Vorauszahlungen mit den tatsächlichen Kosten; Differenzen werden ausbezahlt bzw. nachgezahlt. Bei pauschalen Nebenkosten hingegen gibt es keine Abrechnung. Spätere Nachforderungen sind ausgeschlossen.
Neben einer Pauschale für alle Betriebskosten sind auch Mischformen möglich. So können Sie z. B. verbrauchsunabhängige Nebenkosten wie Hausmeister und Gartenpflege pauschal berechnen, die Kosten für Heizung, Wasser und Müllentsorgung aber separat abrechnen.