Beschwerden über nicht gezahlte Einspeisevergütung: Wer hilft?

Kein Geld für den eingespeisten Strom ins öffentliche Netz: Es häufen sich Beschwerden von PV-Anlagen-Besitzern, die monatelang auf die Vergütung für ihren Solarstrom warten. Vor allem das Energieunternehmen Westnetz steht in der Kritik. Wie ist der Stand und was können betroffene Verbraucher/-innen tun?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Immer mehr private Solaranlagen-Betreiber/-innen beschweren sich über nicht pünktlich ausgezahlte Einspeisevergütungen
  • Gegen ein Unternehmen wurde bereits von der Bundesnetzagentur ein Verfahren eingeleitet
  • Es betrifft aber derzeit verschiedene Netzbetreiber
  • Grund ist der Solarboom und eine Antragsflut zu neuen PV-Anlagen
  • Private PV-Anlagen-Betreiber/-innen können sich in mehreren Schritten wehren
  • Schlichtungsstelle Energie e.V. ist Ansprechpartner für schwere Fälle
Mann mit einem leeren GEldbeutel, auf dem Dach eines Hauses, mit Solaranlage  © StockMediaSeller - stock.adobe.com
Ebbe im Geldbeutel: Viele Photovltaik-Betreiber beklagen verspätete Auszahlung der Einspeisevergütung. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Immer mehr private Solaranlagen-Betreiber/-innen beschweren sich über nicht pünktlich ausgezahlte Einspeisevergütungen
  • Gegen ein Unternehmen wurde bereits von der Bundesnetzagentur ein Verfahren eingeleitet
  • Es betrifft aber derzeit verschiedene Netzbetreiber
  • Grund ist der Solarboom und eine Antragsflut zu neuen PV-Anlagen
  • Private PV-Anlagen-Betreiber/-innen können sich in mehreren Schritten wehren
  • Schlichtungsstelle Energie e.V. ist Ansprechpartner für schwere Fälle

Warum beschweren sich so viele private Solarstrom-Produzenten?

Seit Sommer 2025 häufen sich Beschwerden von verärgerten PV-Anlagen-Besitzern bei der Verbraucherzentrale und bei der Bundesnetzagentur. Der Grund: Viele private Betreiber warten seit Monaten vergeblich auf die Auszahlung der PV-Einspeisevergütung durch die dafür zuständigen Energieunternehmen. Es soll sogar Fälle geben, in denen seit einem Jahr keine Einspeisevergütung gezahlt wurde. Das berichten mehrere Branchenzeitschriften und die Verbraucherzentralen diverser Bundesländer.

Die Verärgerung ist groß: Denn in der Regel steht den Betreibern von Solaranlagen ein monatliches Entgelt zu, wenn diese ihren (überschüssigen) Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Dafür bekommen die Betreiber der Solaranlagen einmal im Monat die so gennannte PV-Einspeisevergütung. Ausgezahlt wird das Geld durch das Energieunternehmen, in dessen Netz die Anlage den Strom einspeist.

Wer ist von dem Ausfall besonders betroffen?

Besonders betroffen sind offenbar Kunden des Unternehmen Westnetz, das ist ein Tochterunternehmen von E.ON. Das Energieunternehmen betreibt das größte Verteilernetzwerk der Bundesrepublik und ist zentraler Mitgestalter der Energiewende. Es betreut unter anderem Netzkunden in Niedersachsen, NRW und Rheinland-Pfalz

Was sagt das Unternehmen Westnetz zu den Vorwürfen?

Nachdem Westnetz sich gegenüber der Bundesnetzagentur offiziell in einem Verfahren verantworten muss und diverse Medien über lange Wartezeiten berichtet haben, hat Westnetz öffentlich Stellung bezogen.

  1. Es sei richtig, dass es zu teilweise langen Verzögerungen gekommen sei. Das liege an der deutlichen Zunahme an Anträgen von neu installierten PV-Anlagen. Außerdem seien die Bearbeitungen komplexer geworden, da sich viele Solarkunden auch Wallboxen, Batteriespeicher und Wärmepumpen anschafften – sämtliche Komponenten müssten in das bestehende Netz integriert und die Anträge entsprechend bearbeitet werden. 
  2. Ein weiterer Grund für die Verzögerungen im Ablauf sei, so Westnetz, eine große interne Umstellung des Abrechnungssystems auf ein einheitliches, alles erfassendes und zukunftsfähiges Modell. Das habe zusätzlich Zeit in Anspruch genommen.
  3. Auf der Website von Westnetz gibt es eine ausführliche Entschuldigung und diverse Versprechen. Etwa ein Versprechen auf eine Einmalzahlung: „Für alle, deren Vergütung bislang noch nicht ausgezahlt wurde, leisten wir, nach Prüfung Ihrer Anfrage, eine Einmalzahlung. Diese umfasst die Vergütung für den zurückliegenden Zeitraum sowie eine Vorauszahlung bis Dezember 2025.“

Gibt es noch andere Energieunternehmen, die Probleme verursachen?

Ja, es scheint auch mit anderen Energieunternehmen nicht rund zu laufen, was die pünktliche Auszahlung der Einspeisevergütung oder anderer Verzögerungen angeht. So beschweren sich unter anderem Kunden der Rhön Energie, N-ERGIE Nürnberg, OsthessenNetz oder EAM. Teils geht es um unklare Antrags-Verfahren und zu viele Formulare, teils um die daraus resultierende fehlende Einspeisevergütung. Nachzulesen ist das in unterschiedlichen Foren und in den lokalen Medien. Auch hier verweisen die Energieunternehmen hauptsächlich auf eine Überforderung durch die immense Antragsflut.

Man muss allerdings unterscheiden: Bei Westnetz handelt es sich zum größten Teil um langjährige Kunden, die in den vergangenen Monaten vergeblich auf die pünktliche Auszahlung ihrer Einspeisevergütung warteten. Was Westnetz mit der internen Umstellung der Abrechnungsprozesse begründet.

In anderen Fällen geht es bundesweit auch um Verzögerungen bei der Anmeldung oder der Inbetriebnahme der PV-Anlagen an sich. So kommt es hier flächendeckend leider zu unerwünschten Wartezeiten, weil die Energieunternehmen die erforderlichen Anschlüsse oder Zählersysteme nicht rechtzeitig installieren. Das passiert in der Praxis nicht selten, obwohl laut Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) seit 1. Juli 2024 verschärfte Fristen für die Inbetriebnahme von Solaranlagen gelten. 

So wird im sogenannten Solarpaket 1 ein Sofortanschluss unter anderem für Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt Peak vorgeschrieben, sollte der Betreiber das nicht innerhalb von einem Monat erledigt haben. Das lange Warten auf einen Anschluss bedeutet unter Umständen, dass Betreiber für ihre PV-Anlage nicht mehr die Einspeisevergütung bekommen, wie ursprünglich gedacht. 

Aber anders als bei Westnetz wurde gegen diese Unternehmen bislang kein offizielles Verfahren durch die Bundesnetzagentur eingeleitet. Dennoch: Es läuft gerade nicht optimal für private Betreiber einer neuen Solaranlage. Salopp gesagt ist das die Schattenseite des Solarbooms.  

Übrigens: Betreiber von kleinen Balkonkraftwerken – auch Steckersolar genannt – sind nicht davon betroffen.  Da sie keinen Anspruch mehr auf Einspeisevergütung haben!

Schon gewusst? Wir als Verband Wohneigentum führen eine Umfrage zu Ihren Erfahrungen mit der Zahlung der Einspeisevergütung. Hier können Sie teilnehmen.

Was können Sie als Betreiber einer Solaranlage gegen säumige Zahlungen tun?

Erster Schritt: Erinnerung Netzbetreiber

  • Schicken Sie Ihrem zuständigen Netzbetreiber – per Mail, Brief oder Fax – eine schriftliche Erinnerung. Setzen Sie dabei eine Frist von vier Wochen
  • Heften Sie entsprechende Nachweise an. Etwa die Netzanschlussmeldung oder die Registrierung im Markstammdatenregister. 

Zweiter Schritt: Förmliche Verbraucherbeschwerde

  • Wenn es innerhalb der Frist keine Antwort vom Unternehmen gab, dann legen Sie eine förmliche Verbraucherbeschwerde ein. 
  • Diese Beschwerde versehen Sie in der Betreffzeile mit dem Hinweis: „Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG.“ Hier eine Vorlage im Link
  • Außerdem: Schreiben Sie Ihre Adresse und die Vertrags- oder Zählernummer dazu. Erklären Sie kurz und sachlich, worum es geht. 
  • Fügen Sie weitere relevante Abrechnungen/Formulare hinzu.
  • WICHTIG: Fordern Sie eine Eingangsbestätigung. Setzen Sie eine Frist von vier Wochen, in der Sie eine Stellungnahme erwarten.

Dritter Schritt: Antrag auf Schlichtungsverfahren 

  • Sollte auch Schritt zwei innerhalb der Frist zu keiner Reaktion führen, dann bleibt der so genannte Antrag auf ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e. V.
  • Die Schlichtungsstelle ist laut Selbstauskunft eine „zentrale Stelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern. Sie arbeitet unabhängig und neutral und wurde 2011 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz anerkannt (§111b EnWG).
  • Wichtig: Es gibt Voraussetzungen, bevor Sie sich an diese Stelle wenden dürfen. Etwa, dass Sie vorher alle Schritte ohne Erfolg durchgeführt haben. 
  • Das Formular zur Aktivierung der Schlichtungsstelle finden Sie unter diesem Link.  

Vierter Schritt: Gerichtliches Mahnverfahren

  • Wenn Sie bis hierher keine Erfolge erzielen konnten, dann bleibt Ihnen nur noch, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Besonders wichtig ist der Schritt dann, wenn in Ihrem Fall eine Verjährung droht. Das ist nach drei Jahren der Fall. Mit einem Mahnverfahren ist es möglich, die Verjährung abzuwenden. 
  • Der Vorteil eines gerichtlichen Mahnverfahren ist, dass Sie das in einem Online-Formular oder in einem Vordruck praktisch ohne Anwalt einleiten können.
  • Es ist kostengünstig und eignet sich besonders für Rückforderungen von Kautionen, Gebühren und sonstigen Posten.
  • Den ausgefüllten Vordruck müssen Sie dann an das für Sie zuständige Mahngericht schicken. Die Zuständigkeit hängt von dem Bundesland ab. Hier eine Liste mit den Mahngerichten in Deutschland.  
  • Das Mahngericht verlangt eine Mindestgebühr von 38 Euro und richtet sich dann nach dem Streitwert. Auf der Website der Mahngerichte gibt es einen Gebührenrechner

Tipp: Es finden sich ältere Rechtsprechungen (hier ein Link zum Zeitungsartikel und dem Urteil eines Amtsgerichtes) darüber, dass Energieunternehmen für die zu spät beglichene Einspeisevergütung so genannte Vorzugszinsen an den Kläger bzw. Anlagenbetreiber zahlen musste. Es kann sich also bei sehr langen Wartezeiten lohnen, auch die Vorzugszinsen für die fehlende Einspeisevergütung mitzuberechnen – und diesen Betrag ebenfalls einzufordern. Das Recht darauf hätten Sie.

Häufig gestellte Fragen Beschwerden wegen fehlender Einspeisevergütung

Was sind die Gründe für die fehlende Auszahlung der PV-Einspeisevergütung?

Warum wurde ein Verfahren gegen das Unternehmen Westnetz durch die Bundesnetzagentur eingeleitet?

Welche Schlichtungsstelle ist für mich zuständig, wenn ich erhebliche Verzögerungen bei der Einspeisevergütung erlebe?