Ja, es scheint auch mit anderen Energieunternehmen nicht rund zu laufen, was die pünktliche Auszahlung der Einspeisevergütung oder anderer Verzögerungen angeht. So beschweren sich unter anderem Kunden der Rhön Energie, N-ERGIE Nürnberg, OsthessenNetz oder EAM. Teils geht es um unklare Antrags-Verfahren und zu viele Formulare, teils um die daraus resultierende fehlende Einspeisevergütung. Nachzulesen ist das in unterschiedlichen Foren und in den lokalen Medien. Auch hier verweisen die Energieunternehmen hauptsächlich auf eine Überforderung durch die immense Antragsflut.
Man muss allerdings unterscheiden: Bei Westnetz handelt es sich zum größten Teil um langjährige Kunden, die in den vergangenen Monaten vergeblich auf die pünktliche Auszahlung ihrer Einspeisevergütung warteten. Was Westnetz mit der internen Umstellung der Abrechnungsprozesse begründet.
In anderen Fällen geht es bundesweit auch um Verzögerungen bei der Anmeldung oder der Inbetriebnahme der PV-Anlagen an sich. So kommt es hier flächendeckend leider zu unerwünschten Wartezeiten, weil die Energieunternehmen die erforderlichen Anschlüsse oder Zählersysteme nicht rechtzeitig installieren. Das passiert in der Praxis nicht selten, obwohl laut Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) seit 1. Juli 2024 verschärfte Fristen für die Inbetriebnahme von Solaranlagen gelten.
So wird im sogenannten Solarpaket 1 ein Sofortanschluss unter anderem für Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt Peak vorgeschrieben, sollte der Betreiber das nicht innerhalb von einem Monat erledigt haben. Das lange Warten auf einen Anschluss bedeutet unter Umständen, dass Betreiber für ihre PV-Anlage nicht mehr die Einspeisevergütung bekommen, wie ursprünglich gedacht.
Aber anders als bei Westnetz wurde gegen diese Unternehmen bislang kein offizielles Verfahren durch die Bundesnetzagentur eingeleitet. Dennoch: Es läuft gerade nicht optimal für private Betreiber einer neuen Solaranlage. Salopp gesagt ist das die Schattenseite des Solarbooms.
Übrigens: Betreiber von kleinen Balkonkraftwerken – auch Steckersolar genannt – sind nicht davon betroffen. Da sie keinen Anspruch mehr auf Einspeisevergütung haben!
Schon gewusst? Wir als Verband Wohneigentum führen eine Umfrage zu Ihren Erfahrungen mit der Zahlung der Einspeisevergütung. Hier können Sie teilnehmen.