© vegefox.com – stock.adobe.comZuschuss und Förderung zum altersgerechten Umbau
Bund und Länder fördern den altersgerechten Umbau mit verschiedenen Zuschüssen und Darlehen. Allerdings sind die Programme an verschiedene Bedingungen gebunden.
Kein Geld für den eingespeisten Strom ins öffentliche Netz: Es häufen sich Beschwerden von PV-Anlagen-Besitzern, die monatelang auf die Vergütung für ihren Solarstrom warten. Vor allem das Energieunternehmen Westnetz steht in der Kritik. Wie ist der Stand und was können betroffene Verbraucher/-innen tun?
© StockMediaSeller – stock.adobe.comSeit Sommer 2025 häufen sich Beschwerden von verärgerten PV-Anlagen-Besitzern bei der Verbraucherzentrale und bei der Bundesnetzagentur. Der Grund: Viele private Betreiber warten seit Monaten vergeblich auf die Auszahlung der PV-Einspeisevergütung durch die dafür zuständigen Energieunternehmen. Es soll sogar Fälle geben, in denen seit einem Jahr keine Einspeisevergütung gezahlt wurde. Das berichten mehrere Branchenzeitschriften und die Verbraucherzentralen diverser Bundesländer.
Die Verärgerung ist groß: Denn in der Regel steht den Betreibern von Solaranlagen ein monatliches Entgelt zu, wenn diese ihren (überschüssigen) Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Dafür bekommen die Betreiber der Solaranlagen einmal im Monat die so gennannte PV-Einspeisevergütung. Ausgezahlt wird das Geld durch das Energieunternehmen, in dessen Netz die Anlage den Strom einspeist.
Besonders betroffen sind offenbar Kunden des Unternehmen Westnetz, das ist ein Tochterunternehmen von E.ON. Das Energieunternehmen betreibt das größte Verteilernetzwerk der Bundesrepublik und ist zentraler Mitgestalter der Energiewende. Es betreut unter anderem Netzkunden in Niedersachsen, NRW und Rheinland-Pfalz.
Nachdem Westnetz sich gegenüber der Bundesnetzagentur offiziell in einem Verfahren verantworten muss und diverse Medien über lange Wartezeiten berichtet haben, hat Westnetz öffentlich Stellung bezogen.
Ja, es scheint auch mit anderen Energieunternehmen nicht rund zu laufen, was die pünktliche Auszahlung der Einspeisevergütung oder anderer Verzögerungen angeht. So beschweren sich unter anderem Kunden der Rhön Energie, N-ERGIE Nürnberg, OsthessenNetz oder EAM. Teils geht es um unklare Antrags-Verfahren und zu viele Formulare, teils um die daraus resultierende fehlende Einspeisevergütung. Nachzulesen ist das in unterschiedlichen Foren und in den lokalen Medien. Auch hier verweisen die Energieunternehmen hauptsächlich auf eine Überforderung durch die immense Antragsflut.
Man muss allerdings unterscheiden: Bei Westnetz handelt es sich zum größten Teil um langjährige Kunden, die in den vergangenen Monaten vergeblich auf die pünktliche Auszahlung ihrer Einspeisevergütung warteten. Was Westnetz mit der internen Umstellung der Abrechnungsprozesse begründet.
In anderen Fällen geht es bundesweit auch um Verzögerungen bei der Anmeldung oder der Inbetriebnahme der PV-Anlagen an sich. So kommt es hier flächendeckend leider zu unerwünschten Wartezeiten, weil die Energieunternehmen die erforderlichen Anschlüsse oder Zählersysteme nicht rechtzeitig installieren. Das passiert in der Praxis nicht selten, obwohl laut Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) seit 1. Juli 2024 verschärfte Fristen für die Inbetriebnahme von Solaranlagen gelten.
So wird im sogenannten Solarpaket 1 ein Sofortanschluss unter anderem für Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt Peak vorgeschrieben, sollte der Betreiber das nicht innerhalb von einem Monat erledigt haben. Das lange Warten auf einen Anschluss bedeutet unter Umständen, dass Betreiber für ihre PV-Anlage nicht mehr die Einspeisevergütung bekommen, wie ursprünglich gedacht.
Aber anders als bei Westnetz wurde gegen diese Unternehmen bislang kein offizielles Verfahren durch die Bundesnetzagentur eingeleitet. Dennoch: Es läuft gerade nicht optimal für private Betreiber einer neuen Solaranlage. Salopp gesagt ist das die Schattenseite des Solarbooms.
Übrigens: Betreiber von kleinen Balkonkraftwerken – auch Steckersolar genannt – sind nicht davon betroffen. Da sie keinen Anspruch mehr auf Einspeisevergütung haben!
Schon gewusst? Wir als Verband Wohneigentum führen eine Umfrage zu Ihren Erfahrungen mit der Zahlung der Einspeisevergütung. Hier können Sie teilnehmen.
Erster Schritt: Erinnerung Netzbetreiber
Zweiter Schritt: Förmliche Verbraucherbeschwerde
Dritter Schritt: Kontakt aufnehmen zur Clearingstelle EEG | KWK.
Was macht diese Stelle? Die Clearingstelle mit Sitz in Berlin ist nach eigener Angabe eine neutrale und unabhängige Einrichtung, die sich um die Rechte und Pflichten aller Akteure kümmert, die im Zusammenhang mit dem Erneuerbaren Energiengesetz (EEG) und der Kraftwärme Kopplung (KWK) auftreten.
Im Fokus sind Betreiber von Anlagen, Netzen, Messstellen sowie Direktvermarkter. Sämtliche Betreiber können über die Clearingstelle ihre Belange klären (lassen). Dazu gehört eine umfassende Datenbank mit Gerichtsurteilen, Fakten und gesetzlichen Grundlagen. Zu den vielen Aufgaben der Stelle bietet dieser Flyer mehr Informationen.
Welche Verfahren gibt es? Es gibt zudem die Möglichkeit, Streitigkeiten und Anwendungsfragen im Bereich EEG und KWK über die Clearingsstelle verfahrenstechnisch klären zu lassen. Das betrifft auch Probleme von nicht gezahlter Einspeisevergütung.
Folgende Verfahren bietet die Clearingstelle:
Gut zu wissen: Erste Anfragen sind kostenlos, weitere Verfahrensschritte kosten unter Umständen Geld. Aber: Es ist in der Regel preiswerter als Anwaltskosten zu stemmen. Wobei beide „Streitparteien“ dem Verfahren zustimmen müssen, damit die Clearingstelle tätig werden kann.
Wie Kontakt aufnehmen? Die Clearingstelle hat auf dieser Website die wichtigsten Rechtsfragen rund um die Vergütungsarten für eingespeiste Energien zusammengefasst. Es empfiehlt sich diese Beiträge durchzulesen, um die eigene Situation besser einzuschätzen.
Ihr konkretes Anliegen mit der Bitte um Problemlösung können Sie hier loswerden:
Web-Anfrageformular oder Anfrageformular zum Ausdrucken.
Vierter Schritt: Gerichtliches Mahnverfahren
Tipp: Es finden sich ältere Rechtsprechungen (hier ein Link zum Zeitungsartikel und dem Urteil eines Amtsgerichtes) darüber, dass Energieunternehmen für die zu spät beglichene Einspeisevergütung so genannte Vorzugszinsen an den Kläger bzw. Anlagenbetreiber zahlen musste. Es kann sich also bei sehr langen Wartezeiten lohnen, auch die Vorzugszinsen für die fehlende Einspeisevergütung mitzuberechnen – und diesen Betrag ebenfalls einzufordern. Das Recht darauf hätten Sie.