Der Winter ist bekanntlich nicht die beste Saison für Solarenergie – trotzdem reißen die News rund um das Thema nicht ab. Dieses Mal geht es um die bei vielen Hauseigentümerinnen und -eigentümern beliebten Balkonkraftwerke. Lange war die Nutzung der kleinen Photovoltaikanlagen nicht vollständig geregelt: Ist die Installation mit einem haushaltsüblichen Stecker erlaubt? Wie groß darf die Anlage sein? Muss der Wechselrichter auf 600 oder 800 Watt gedrosselt sein?
Das Problem: Seit letztem Jahr gibt es zwar ein Gesetz, das die Eckdaten für Steckersolargeräte regelt. Für die Installation und Haftungsfragen sind aber die sogenannten VDE-Normen entscheidend. Lange hat es gedauert, bis der „Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik“ diese Norm nun endlich an die neue Gesetzeslage angepasst hat – am 1. Dezember war es aber so weit!
Nun ist laut VDE klar geregelt: Balkonkraftwerke dürfen mit einem haushaltsüblichen Stecker angeschlossen werden, wenn die Leistung der Module nicht größer als 960 Watt Peak (Wp) ist. Größere Balkonkraftwerke sind bis 2000 Wp ebenfalls zulässig – dürfen dann aber nicht mit einem Schuko-Stecker angeschlossen werden. Verbraucher dürfen nun auch bedenkenlos Wechselrichter mit einer Leistung von 800 Watt nutzen.
Einen Haken gibt es dennoch: Die Norm richtet sich in erster Linie an Hersteller, die nun in Zukunft normgerechte Produkte auf den Markt bringen können. Was bringt die neue Balkonkraftwerks-Norm aber für diejenigen, die bereits ein Balkonkraftwerk nutzen? Diese und viele weitere Fragen klären wir am 20. Januar in unserem Webinar: „Steckersolar: Jetzt noch einfacher nutzbar!“
Viele Grüße
Andreas Kröner und Jan Koch
Geschäftsführer
Ausgabe 23/2025
Versanddatum: 05.12.2025