Schäden durch Baum beim Sturm: Wer haftet?

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Stephan Dingler

Rechtsanwalt

Eigentümer haften nur für Sturmschäden durch den eigenen Baum, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt haben. Fällt ein Baum im Sturm über die Grundstücksgrenze, ist meist die Versicherung des Nachbarn zuständig.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Baumeigentümer haften nur dann für Sturmschäden beim Nachbarn, wenn sie ihre Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt haben.
  • Wenn ein Baum auf Ihr Haus stürzt, melden Sie dies Ihrer Wohngebäudeversicherung. Diese prüft, ob eventuell ein Versäumnis seitens des Baumbesitzers vorlag.
  • Gleiches gilt, wenn Ihr Fahrzeug beschädigt wird – hier ist Ihre Kaskoversicherung zuständig.
  • Als Baumbesitzer können Sie sich mit einer Haftpflichtversicherung gegen Forderungen von Geschädigten absichern.
  • Um Sturmschäden durch Bäume zu vermeiden, sollten Eigentümer regelmäßige Sichtprüfungen durchführen und bei Bedarf Baumexperten hinzuziehen.
Ein Haus mit einem Sturmschaden durch Baum  © Cezanne-Fotografie – stock.adobe.com
Baumeigentümer müssen zahlen, wenn sie ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt haben und dadurch beim Nachbarn ein Sturmschaden durch einen Baum entsteht. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Baumeigentümer haften nur dann für Sturmschäden beim Nachbarn, wenn sie ihre Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt haben.
  • Wenn ein Baum auf Ihr Haus stürzt, melden Sie dies Ihrer Wohngebäudeversicherung. Diese prüft, ob eventuell ein Versäumnis seitens des Baumbesitzers vorlag.
  • Gleiches gilt, wenn Ihr Fahrzeug beschädigt wird – hier ist Ihre Kaskoversicherung zuständig.
  • Als Baumbesitzer können Sie sich mit einer Haftpflichtversicherung gegen Forderungen von Geschädigten absichern.
  • Um Sturmschäden durch Bäume zu vermeiden, sollten Eigentümer regelmäßige Sichtprüfungen durchführen und bei Bedarf Baumexperten hinzuziehen.

Wer haftet bei einem Sturmschaden durch einen Baum?

Zwar gilt, dass Eigentum verpflichtet – doch Baumeigentümer haften nur, wenn sie durch ihr Verhalten einen Schaden verursachen oder ermöglichen. Das wäre z. B. der Fall, wenn ein Eigentümer den Baumbestand nicht regelmäßig kontrolliert und gepflegt hat.

Wurde der Baum hingegen sachgerecht gepflegt und war nicht erkennbar krank, liegt ein Fall von höherer Gewalt vor. Der Eigentümer haftet dann nicht. Stattdessen müssen sich die Geschädigten – z. B. die Nachbarn, auf deren Grundstück der umgestürzte Baum Schäden verursacht hat – selbst um die Schadensregulierung kümmern.

Wann haftet der Eigentümer für Sturmschäden durch den Baum?

Eigentümer müssen für Schäden aufkommen, wenn sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind und deshalb der Schaden entstanden ist. Bei Bäumen umfasst das eine regelmäßige Sichtkontrolle sowie die Durchführung der erforderlichen Pflegemaßnahmen.

Das bedeutet: Eigentümer haften, wenn sie von der mangelnden Standfestigkeit des Baumes wussten oder diese hätten erkennen müssen und nichts unternommen haben. Das wäre z. B. der Fall, wenn einer der folgenden Umstände zutrifft:

  • Der Baum war für Laien erkennbar krank, morsch oder abgestorben.
  • Der Baum war offensichtlich nicht mehr standsicher, z. B., weil er in einem vorherigen Sturm bereits geschädigt wurde.
  • Der Baum wurde nicht sachgerecht gepflanzt.

Eigentümer, die die Verkehrssicherung vernachlässigen, haften mitunter sogar, wenn dem Baum die Krankheit nicht anzusehen war. Zuständig ist dann die Privathaftpflichtversicherung des Baumeigentümers (bei selbst genutztem Grundstück) bzw. die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (bei unbebauten/vermieteten Grundstücken). Ist keine Haftpflichtversicherung vorhanden, muss der Eigentümer mit seinem privaten Vermögen für Schäden aufkommen.

Tipp: Für Mitglieder im Verband Wohneigentum NRW ist die Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtTeil der Mitgliedschaft. Hier sind Sturmschäden durch Bäume auf dem versicherten Grundstück abgedeckt.

Wann haftet der Eigentümer nicht?

Baumeigentümer haften grundsätzlich nicht für Schäden, die sie nicht selbst zu verantworten haben. Denn: Der Umstand, einen Baum zu besitzen, reicht allein nicht aus, um eine Haftung zu begründen. Voraussetzung ist allerdings, dass Eigentümer nachweislich ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.

Gut zu wissen: Eigentümer haften auch nicht, wenn Früchte des Baumes im Sturm herabfallen. Hier liegt das Risiko bei demjenigen, der sich unter dem Baum aufhält oder dort ein Fahrzeug abstellt.

Baum fällt aufs Nachbargrundstück: Welche Versicherung zahlt?

Wenn der Baum des Nachbarn auf Ihrem Grundstück Schäden verursacht, melden Sie dies zunächst Ihrer Wohngebäudeversicherung bzw. Hausratversicherung. Diese prüft, ob der Schaden auf ein versichertes Ereignis (= Sturm, meist ab einer Mindestwindstärke) zurückgeht. Ist das der Fall, übernimmt sie die Kosten für die Schadensbeseitigung.

Tipp: Wie Sie Ihr Haus und Grundstück umfassend gegen Sturm und andere Wetterereignisse absichern, verraten wir Ihnen im Artikel „Unwetter-Schäden: So versichern Sie Ihr Haus richtig“.

Zusätzlich kann die Versicherung prüfen, ob womöglich eine Vorschädigung oder mangelnde Verkehrssicherung seitens des Eigentümers vorlag. Unter Umständen kann sie dann den Baumeigentümer in Regress nehmen. Sofern vorhanden, übernimmt dann dessen Haftpflichtversicherung die Kosten.

Übrigens: Wenn der gesunde Baum des Nachbarn auf Ihr Auto stürzt, ist Ihre Kaskoversicherung zuständig. Teilkaskoversicherungen leisten teilweise je nach Tarif erst ab Windstärke 7 bis 8, Vollkaskoversicherungen auch unabhängig von der Windstärke.

Wie gelingt beim Sturmschaden der Nachweis der Windstärke?

  • Der Nachweis gelingt am einfachsten mit den Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes. Der DWD stellt über sein Online-Portal die Messdaten seiner Wetterstationen bereit. Weitere Optionen:

    • Zeugenaussagen von Nachbarn/Passanten
    • Dokumentation weiterer Schäden in der Umgebung
    • Gutachten, aus dem hervorgeht, dass der Schaden nur durch einen Sturm entstanden sein kann

    Die Windstärke müssen Sie nachweisen, wenn die Gebäude- oder Hausratversicherung einen Sturm als Ursache für die Schäden in Frage stellt. In der Regel leisten Versicherungen ab Windstärke 8 (= etwa 62 km/h), einige auch bereits ab niedrigeren Windstärken.

Wie kann ich dem Nachbarn mangelnde Verkehrssicherung nachweisen?

  • Sofern der Baumeigentümer sein Versäumnis nicht eingesteht, müssen Geschädigte es ihm nachweisen. Darum kümmert sich in der Regel die zuständige Versicherung. Meist gelingt der Nachweis über ein Gutachten. Ein Baumsachverständiger kann z. B. feststellen, ob der Baum eine auch für Laien erkennbare Krankheit hatte.

Baum fällt auf dem eigenen Grundstück – zahlt die Versicherung?

Wenn Ihr eigener Baum an Ihrem Wohnhaus Sturmschäden verursacht, greift Ihre Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung. Wichtig ist auch hier, dass der Sturmschaden nicht auf Ihr Verschulden (also mangelhafte Kontrolle, ausbleibende Pflege oder Fällung) zurückgeht. Ansonsten könnten die Versicherungen die Leistung verweigern.

Vorsicht: Da auch in der Haftpflichtversicherung Schäden am eigenen Besitz nicht abgedeckt sind, würde in diesem Fall keine Versicherung greifen – Sie müssten die Kosten selbst tragen.

Wenn hingegen Ihr Baum fremdes Eigentum beschädigt, sollten Sie den Vorfall vorsorglich Ihrer Haftpflichtversicherung melden. Zahlen muss diese jedoch nur, wenn der Schaden durch Ihre Schuld entstanden ist.

Baum steht auf der Grundstücksgrenze: Wer haftet?

Für Bäume auf der Grundstücksgrenze – sogenannte Grenzbäume – sind beide Nachbarn zu gleichen Teilen verantwortlich. Das bedeutet: Wenn der Baum erkennbar krank/morsch/etc. war und einen Schaden verursacht, haften beide Eigentümer gleichermaßen – auch untereinander.

Beispiel:
Auf der Grundstücksgrenze zwischen Nachbar A und Nachbar B steht eine wackelige Eiche. Keiner der Nachbarn kümmert sich um den Baum bzw. veranlasst die notwendige Fällung. Im Sturm kippt der Baum zur Seite und beschädigt das Haus von Nachbar A. Da Nachbar B zur Hälfte für den Baum verantwortlich ist, kann A die Hälfte der entstandenen Kosten einfordern. Fällt hingegen der kranke Baum auf das Eigentum eines Dritten, müssen sich beide Eigentümer (bzw. deren Haftpflichtversicherungen) die Kosten teilen.

Übrigens: Wenn ein gesunder Grenzbaum einen Sturmschaden verursacht, zahlt die Versicherung des Geschädigten. Keiner der Eigentümer haftet.

Baum vom Nachbarn fällt auf mein Grundstück: Wer kümmert sich um die Entsorgung?

Wenn der gesunde Baum Ihres Nachbarn oder einzelne Äste auf Ihrem Grundstück landen, haben Sie keinen Anspruch auf Beseitigung. Vielmehr geht der Teil des Baumes, der sich auf Ihrer Seite der Grundstücksgrenze befindet, in Ihren Besitz über. Sie dürfen den Stamm/Ast auf Höhe der Grenze durchtrennen und Ihre Hälfte nach eigenem Ermessen nutzen (z. B. als Feuerholz).

Anders sieht es aus, wenn es sich um einen kranken/abgestorbenen Baum handelt und Ihr Nachbar Schuld am Schaden trägt. In diesem Fall haben Sie als geschädigter Nachbar Anspruch auf Beseitigung und Schadensersatz. Dies umfasst neben der Schadensbeseitigung auch die Entsorgung des Baumes.

Wer zahlt die Beseitigung des Baums nach einem Sturmschaden?

Die Kosten für Beseitigung bzw. Entsorgung sind teilweise über die Versicherungen abgedeckt. Hier kommt es auf den individuellen Vertrag an. In manchen Basistarifen sind lediglich Aufräumarbeiten abgedeckt, die zur Wiederherstellung des Gebäudes erforderlich sind.

Bei Deckung werden meist Kosten für diese Arbeiten übernommen:

  • Sicherung der Gefahrenstelle
  • Sägearbeiten
  • Entfernung von Stumpf und Wurzeln
  • Abtransport und Entsorgung
  • Neuanpflanzung

Viele Tarife begrenzen die Leistung jedoch auf einen Bruchteil der Versicherungssumme. Auch hier lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen.

Wie sichere ich mich als Baumeigentümer gegen Kosten ab?

Am einfachsten geht dies, indem Sie Ihre Bäume regelmäßig kontrollieren. Als angemessen gilt hier meist eine halbjährliche Sichtkontrolle sowie zusätzliche Überprüfungen, wenn besondere Wetterereignisse wie Sturm oder starker Schneefall dies erfordern.

Lassen sich dabei Hinweise auf Erkrankungen feststellen, sollten Sie einen Baumkontrolleur hinzuziehen. In unserer Checkliste für die Baumkontrolle finden Sie eine Liste von Merkmalen, bei denen eine genauere Untersuchung empfohlen ist.

Gut zu wissen: Für eine Baumfällung brauchen Sie unter Umständen eine kostenpflichtige Genehmigung der zuständigen Behörde. Details zu den rechtlichen Vorgaben beim Fällen können Sie in unserem Artikel nachlesen.

Darüber hinaus können Sie sich und Ihr Eigentum mit diesen Versicherungen absichern:

  • Privathaftpflicht: springt ein, wenn Ihr nicht regelmäßig kontrollierter/gepflegter Baum im Sturm das Nachbargrundstück beschädigt
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: sinnvoll, wenn keine Privathaftpflicht besteht oder greift, z. B. bei vermieteten Objekten oder unbebauten Grundstücken
  • Wohngebäudeversicherung: für Schäden an Ihren Gebäuden
  • weitere Sachversicherungen, z. B. für Hausrat oder Auto

Wie sichere ich mich gegen Schäden durch Bäume des Nachbarn ab?

Wichtig ist ein umfassender Versicherungsschutz für Gebäude, Hausrat und ggf. Auto. Dieser greift, sobald Ihnen Schäden entstehen: Entweder übernimmt Ihre Versicherung die Kosten oder sie weist dem Nachbarn Fahrlässigkeit nach und erstreitet die Kostenübernahme für Sie.

Besser ist es jedoch, es gar nicht erst soweit kommen zu lassen. Wenn auf dem Nachbargrundstück ein maroder Baum steht, können Sie den Eigentümer zum Handeln auffordern:

  1. Fordern Sie Ihren Nachbarn schriftlich auf, die entsprechenden Maßnahmen durchzuführen, und setzen Sie ihm hierfür eine Frist von mindestens 14 Tagen.
  2. Wenn Ihr Nachbar nicht reagiert, können Sie ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren (obligatorisch vor einer eventuellen Klage) einleiten.
  3. Erst, wenn auch das Schiedsverfahren scheiterte, können Sie beim zuständigen Gericht Klage erheben.

Tipp: Holen Sie vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung anwaltlichen Rat ein – z. B. in der für Mitglieder kostenlosen Rechtsberatung beim Verband Wohneigentum NRW.

Gut zu wissen: Falls der kränkelnde Baum nicht nur Ihr Grundstück bedroht, sondern z. B. auch marode oder tote Zweige auf eine öffentliche Fläche ragen, können Sie das Ordnungsamt informieren.

Häufige Fragen zu Sturmschäden durch Bäume

Ist ein Sturmschaden ein Elementarschaden?

Gibt es eine Sturmversicherung für Bäume?

Baum verursacht Sturmschaden beim Nachbarn – Wer zahlt?

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Unser Experte
Stephan Dingler
Rechtsberater

Stephan Dingler