Wenn der Baum des Nachbarn auf Ihrem Grundstück Schäden verursacht, melden Sie dies zunächst Ihrer Wohngebäudeversicherung bzw. Hausratversicherung. Diese prüft, ob der Schaden auf ein versichertes Ereignis (= Sturm, meist ab einer Mindestwindstärke) zurückgeht. Ist das der Fall, übernimmt sie die Kosten für die Schadensbeseitigung.
Tipp: Wie Sie Ihr Haus und Grundstück umfassend gegen Sturm und andere Wetterereignisse absichern, verraten wir Ihnen im Artikel „Unwetter-Schäden: So versichern Sie Ihr Haus richtig“.
Zusätzlich kann die Versicherung prüfen, ob womöglich eine Vorschädigung oder mangelnde Verkehrssicherung seitens des Eigentümers vorlag. Unter Umständen kann sie dann den Baumeigentümer in Regress nehmen. Sofern vorhanden, übernimmt dann dessen Haftpflichtversicherung die Kosten.
Übrigens: Wenn der gesunde Baum des Nachbarn auf Ihr Auto stürzt, ist Ihre Kaskoversicherung zuständig. Teilkaskoversicherungen leisten teilweise je nach Tarif erst ab Windstärke 7 bis 8, Vollkaskoversicherungen auch unabhängig von der Windstärke.