Sollte es jedoch infolge des Gewitters zu Kurzschlüssen und Überspannungen – und dann eventuell zu Bränden am Gebäude – kommen, sind diese Schäden oft nur abgedeckt, wenn der Vertrag die sogenannte Überspannungsklausel vorsieht. Beim Thema Wasser ist es wieder komplizierter: Wurde eine Hauswand etwa durch einen geplatzten Wasserschlauch im Haus beschädigt oder weil Regenwasser durch ein vom Unwetter beschädigtes Hausdach sickert, kann das die Versicherung übernehmen. Aber nur, wenn Sie ihrer Vorsorgepflicht nachgekommen sind.
Zur Vorsorge gehört unter anderem, Fenster und Türen bei Unwetter zu verriegeln, Bäume im Garten von morschem Ästen zu befreien und das Dach regelmäßig auf Risse und lose Ziegel zu untersuchen. Auch Dachrinnen und Fallrohre müssen Sie regelmäßig von Laub und Moos befreien. Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach, kann die Versicherung Ihnen Fahrlässigkeit vorwerfen – und die Zahlung verweigern. Nicht versichert sind dagegen massive Wasserschäden am Gebäude, die durch extreme Naturereignisse wie Starkregen entstanden sind.
Gut zu wissen: Versicherungssumme regelmäßig anpassen
Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihre Policen immer aktuell sind. Wenn Sie etwa Ihr Gebäude in letzter Zeit renoviert oder sogar umgebaut haben, dann sollte diese Wertsteigerung in Ihrem Versicherungsvertrag vermerkt werden. Das ist deshalb wichtig, weil Ihre Versicherung im Schadensfall die tatsächlichem Wiederaufbaukosten übernehmen soll.