So versichern Sie Ihr Haus gegen Unwetter-Schäden

Sturm, Hagel, Starkregen und Überflutungen – mit dem Klimawandel nehmen extreme Wetterlagen zu. Gerade für Hausbesitzer ist es daher enorm wichtig, sich vernünftig finanziell abzusichern. Aber welche Versicherung zahlt für welchen Unwetter-Schaden?

Umgestürtzter Baum liegt auf einem Hausdach
Bei Sturmschäden kommt je nach Schaden die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung auf. 

Abgedeckte Dächer, vollgelaufene Keller, umgestürzte Bäume, kaputtes Eigentum und beschädigte Autos – Unwetter haben eine enorme zerstörerische Kraft. Gut, wer da richtig versichert ist. Aber wie? Fest steht: Es gibt leider nicht die eine Universalversicherung für alle Schadensfälle, die im Zuge eines Unwetters rund um Haus und Garten auftreten können. Im Gegenteil: Hier kommen mindestens drei unterschiedliche Versicherungsarten in Frage. Die wichtigsten sind: Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung und Elementarversicherung.

Für die Einrichtung: Das deckt die Hausratversicherung bei Unwetter-Schäden ab

Vereinfacht gesagt sind über die Hausratversicherung alle beweglichen Güter im Haus und zum Teil im Garten bzw. auf der Terrasse gegen Feuer-, Brand, Wasser und Sturmschäden versichert. Das betrifft also zum Beispiel Schäden an Möbeln, Hausrat, Teppichen oder Elektro-Geräten. Ist das Unwetter mit einem Sturm verbunden, wirbelt der Wind gern mal die Gegenstände im Garten und auf der Terrasse durcheinander und beschädigt sie. Oder ein Baum aus Ihrem Garten knickt um und schädigt Ihre Terrassengarnitur. Im Prinzip sind die Schäden durch die Hausratversicherung mit abgedeckt. Doch hier steckt der Teufel leider im Detail. Sturmschäden an Möbeln und Geräten im Außenbereich Ihrer Immobilie werden nämlich nur erstattet, wenn es tatsächlich gestürmt hat. Eine kurze starke Windböe reicht in der Regel nicht aus. Erst, wenn die Windstärke 8 erreicht wurde (das sind mindestens 63 km/h), kann der Schaden geltend gemacht werden. Das können Sie entsprechend über Wetterdaten nachweisen.
Sollte Ihr Hausrat durch einen Kurzschluss infolge eines Blitzeinschlags Schaden genommen haben, dann zahlt die Versicherung häufig nur, wenn im Vertrag die sogenannte Überspannungsklausel vereinbart wurde. 

Vorsicht bei Sturmwarnung: So zahlt die Versicherung trotzdem

Wenn es eine amtliche Sturmwarnung gegeben hat, kann es schwierig werden, Schadensansprüche geltend zu machen. Denn dann liegt es in Ihrer Verantwortung, die Außenbereiche entsprechend wetterfest zu machen. Also: Mobiliar wegräumen, Gegenstände festschnüren und verpacken. Ist das nicht geschehen, könnte Ihnen von der Versicherung Fahrlässigkeit unterstellt werden – Sie gehen dann leer aus.

Hausratversicherung zahlt nicht bei Starkregen

Bei Unwettern mit Starkregen läuft schnell mal der Keller voll und Wasser beschädigt oder zerstört dort Einrichtungsgegenstände. Im Prinzip ein klassischer Fall für die Hausratversicherung. Doch beim Thema Wasser ist der Fall komplizierter. Kommt das Wasser nicht aus einer geplatzten Hausleitung, sondern durch massiven Starkregen oder Überschwemmungen von außen in den Keller, winkt die Hausratversicherung meist ab. Solche massiven Wasserschäden durch Naturkatastrophen werden nur von einer zusätzlichen Elementarversicherung abgedeckt.

Gut zu wissen: Bei Altverträgen Ausschlusskriterien überprüfen
Die Hausrat-Versicherung ersetzt in der Regel den Wiederbeschaffungswert sowie Kosten, die durch Reparaturen oder Aufräumarbeiten entstanden sind. Manchmal werden auch Hotelübernachtungen erstattet. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie Ihre Policen überprüfen und mit der Versicherung klären, ob etwa teure Gartenmöbel wirklich mit abgesichert sind.  Gerade bei älteren Verträgen stehen häufig Ausschlusskriterien im Kleingedruckten.

Für das Gebäude: Das deckt die Wohngebäudeversicherung bei Unwetter ab

Vereinfacht gesagt sind über die Wohngebäudeversicherung alle fest verbauten Elemente des Wohngebäudes gegen Sturm-, Brand, Blitzeinschlag-, Hagel- und Wasserschäden versichert. Zu den fest verbauten Elementen gehören unter anderem Dachziegel, Treppen, Geländer, Heizungsanlagen, Wände – und unter Umständen sogar die Einbauküche. Diese zählt aber nur als festes Element, wenn sie extra für das Haus nach Maß angefertigt und komplett fest im Raum verbaut wurde. Zu den klassischen und teuren Schäden bei Unwettern zählen abgedeckte Dächer, beschädigte Schornsteine sowie durch umgeknickte Bäume oder durch Hagel beschädigte Fenster und Fassaden am eigenen Haus. Solche Schäden regelt die Wohngebäudeversicherung meist ohne Probleme. Oft sind hier auch Gartenhaus und Garage mitversichert. Aber: Auch hier gilt, dass Versicherungen klare Definitionen haben, was ein Sturm ist. Ab Windstärke 8 (das sind mindestens 63 km/h) kommt die Wohngebäudeversicherung für Sturmschäden am Haus auf. Ebenfalls abgedeckt sind Schäden, die durch Hagel und Blitzeinschläge direkt an Ihrer Immobilie auftreten.

Versicherungsbedingungen: Was sind Überspannungsklausel und Vorsorgepflicht?

Sollte es jedoch infolge des Gewitters zu Kurzschlüssen und Überspannungen – und dann eventuell zu Bränden am Gebäude – kommen, sind diese Schäden oft nur abgedeckt, wenn der Vertrag die sogenannte Überspannungsklausel vorsieht. Beim Thema Wasser ist es wieder komplizierter: Wurde eine Hauswand etwa durch einen geplatzten Wasserschlauch im Haus beschädigt oder weil Regenwasser durch ein vom Unwetter beschädigtes Hausdach sickert, kann das die Versicherung übernehmen. Aber nur, wenn Sie ihrer Vorsorgepflicht nachgekommen sind.

Zur Vorsorge gehört unter anderem, Fenster und Türen bei Unwetter zu verriegeln, Bäume im Garten von morschem Ästen zu befreien und das Dach regelmäßig auf Risse und lose Ziegel zu untersuchen. Auch Dachrinnen und Fallrohre müssen Sie regelmäßig von Laub und Moos befreien. Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach, kann die Versicherung Ihnen Fahrlässigkeit vorwerfen – und die Zahlung verweigern. Nicht versichert sind dagegen massive Wasserschäden am Gebäude, die durch extreme Naturereignisse wie Starkregen entstanden sind.

Gut zu wissen: Versicherungssumme regelmäßig anpassen
Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihre Policen immer aktuell sind. Wenn Sie etwa Ihr Gebäude in letzter Zeit renoviert oder sogar umgebaut haben, dann sollte diese Wertsteigerung in Ihrem Versicherungsvertrag vermerkt werden. Das ist deshalb wichtig, weil Ihre Versicherung im Schadensfall die tatsächlichem Wiederaufbaukosten übernehmen soll.

 

Versicherung bei Extremwetter: Das deckt die Elementarversicherung ab

Diese Versicherung ist das Schwergewicht unter den Policen und ist im Zuge der zunehmenden Extremwetterlagen immer wichtiger geworden. Sie wird häufig in Kombination mit der Hausrat- und Gebäudeversicherung abgeschlossen. Die Elementarversicherung deckt in der Regel Schäden ab, die durch extreme Naturereignisse – wie Starkregen, Überflutungen, Wasserrückstau, Erdbeben, Schneelawinen und Hochwasser – auftreten. Dringend angeraten war diese Zusatzversicherung bislang allen, die in einem Risikogebiet wohnen. Also dann, wenn sich das Haus in Tallage oder an einem Fluss bzw. Bach befindet. Mittlerweile aber macht der Klimawandel fast jeden Wohnort zum Risikogebiet. Tagelanger Starkregen kann überall zu vollgelaufenen Kellern führen und Tornados sind in Deutschland auch keine seltenen Gefahren mehr. Während es in den Risikogebieten sehr teuer oder gar unmöglich geworden ist, sich gegen Elementarschäden zu versichern, ist es abseits dieser Gebiete noch bezahlbar und durchaus sinnvoll. Aber selbst diesen Joker können Sie im Schadensfall nicht immer so einfach ziehen, weil auch hier der Teufel im Detail steckt. Zum Beispiel greift diese Versicherung zwar für Schäden, die durch sichtbaren Wasserrückstau oder Hochwasser am Haus entstanden sind – etwa wenn Schmutzwasser aus der Kanalisation wieder hochkommt und ins Haus läuft. Sie greift aber eher nicht, wenn der Grundwasserspiegel unter dem Haus steigt und im Untergrund gegen das Mauerwerk drückt. Mitunter kann die Beweislage also selbst hier kompliziert werden.

Gut zu wissen: Starke Unterschiede zwischen den Anbietern
Das Risiko für extremes Wetter wird, so die wissenschaftlichen Prognosen, durch den Klimawandel noch weiter steigen. Deshalb ist diese Zusatzversicherung gegen elementare Schäden für die meisten Hausbesitzer durchaus sinnvoll. Laut Stiftung Warentest gibt es aber sehr unterschiedliche Tarifkonditionen bei den Versicherern. Ein Vergleich lohnt sich hier also besonders.  

 

Vor hohen Kosten schützen: Haftpflicht für Wohneigentümer

Ein Unwetter kann auch dazu führen, dass fremdes Eigentum oder gar andere Personen im Umfeld Ihres Hauses zu Schaden kommen – und Sie müssen dafür haften! Etwa, weil ein Dachziegel Ihres Hauses die Terrasse des Grundstücks nebenan beschädigt, ein Baum von Ihrem Grundstück auf den Zaun des Nachbarn fällt oder aber, weil der Nachbar selbst von einem Ziegel Ihres Hauses getroffen wird. Wann immer Dritte durch Ihr Verschulden zu Schaden kommen, ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Sie ist die wichtigste Versicherung und gehört zum Basis-Versicherungsschutz im Alltag.

Aber Achtung: Private Haftpflichtversicherungen decken viele Schäden, die durch Gefahrenquellen auf Ihrem Grundstück entstanden sind, nicht ab. Das ist zum Beispiel bei vermieteten Gebäuden oder Baugrundstücken der Fall. In solchen Fällen brauchen Sie eine Grundstücks- und Gebäudehaftpflichtversicherung. Ein kleiner Tipp: Mitglieder im Verband Wohneigentum NRW sind vor diesen Risiken über eine im Mitgliedbeitrag enthaltene Gruppenversicherung abgesichert. Sie müssen daher keine gesonderte Haus-Haftpflichtversicherung abschließen.

Das deckt die Kasko-Versicherung ab

Hinzu kommt die Kasko-Versicherung, wenn es um Unwetterschäden bei Ihrem Auto geht. Die Teilkasko deckt Sturm- und Hagelschäden bei Ihrem Auto ab, wenn Windstärke 8 erreicht wurde. Auch bei Wasserschäden kann sie Schutz bieten. Jedoch nur, wenn Sie Ihr Auto nicht fahrlässig im Hochwassergebiet haben stehen lassen. Die Vollkasko-Versicherung bietet insgesamt einen umfassenderen Schutz, prüft aber immer auch fahrlässiges Verhalten. So zahlt sie in der Regel bei selbstverschuldeten Schäden, etwa wenn Sie gegen einen umgestürzten Baum gefahren sind. Und sie bietet auch Schutz, wenn Ihr Pkw durch ein Unwetter unterhalb der Windstärke 8 Blessuren davon getragen hat.

Gut zu wissen: Die Kasko-Versicherung erstattet nur den Gebrauchtwert des Autos. 

So gehen Sie im Schadensfall vor:

  1. Melden Sie den Schaden sofort bei Ihrer Versicherung. Achten Sie darauf, alle in Frage kommenden Versicherungsträger rechtzeitig zu informieren. Versäumnisse können dazu führen, dass der Schaden nicht ersetzt wird. Wichtig: Hier müssen Sie noch nicht alle Schäden im Detail auflisten.
  2. Sichern Sie Beweise, indem Sie den Schaden möglichst genau fotografieren. Am besten ist es außerdem, die beschädigten Bereiche unverändert zu lassen sowie kaputte Gegenstände aufzubewahren, bis die Versicherung zur Begutachtung kommt.
  3. Vermeiden Sie Folgeschäden, denn diese fallen in der Regel nicht unter den Versicherungsschutz. Das bedeutet, dass Sie etwa ein kaputtes Dach oder ein zerstörtes Fenster mit einer Plane gegen weitere Umwelteinflüsse abdichten sollten.
  4. Kommunizieren Sie mit Ihrem Versicherungsträger über das richtige Vorgehen. Fragen Sie nach, bevor Sie zum Beispiel eigenmächtig Handwerker beauftragen oder kaputte Gegenstände ersetzen.
  5. Gewähren Sie Ihrem Versicherungsträger Zeit, um Ihren Fall auf Leistungspflicht und Schadenshöhe zu prüfen. Dazu gehört auch, dass Sie einem Gutachter der Versicherung die Möglichkeit geben, den Schaden vor Ort zu begutachten. Ansonsten gilt: Bei einem unstrittigen Erstattungsfall haben Sie spätestens einen Monat nach Meldung Anspruch auf die Erstattung einer Abschlagszahlung der vereinbarten Summe.

Kleingedrucktes: Wichtig bei neuen Versicherungs-Verträgen
Bevor Sie eine neue Versicherung abschließen, lesen und prüfen Sie das Kleingedruckte. Ist tatsächlich das versichert, was Ihnen wichtig ist? Nicht immer ist die preiswerteste Lösung auch die beste, etwa weil es hohe Selbstbeteiligungen gibt oder die Deckungssumme zu Ihrem Versicherungsobjekt nicht passt.