Die wichtigsten Versicherungen für Hauseigentümer

Als Hausbesitzer sollten Sie Ihr Eigentum gut absichern, denn die Schäden durch Feuer, Wasser oder Sturm können enorm sein. So ist die Wohngebäudeversicherung unverzichtbar, manch andere Versicherungen sind oft nicht nötig. Insbesondere bei Versicherungen kann man schnell zu viel Geld ausgeben.

Um die Versicherung für ein Haus zu symbolisieren legen sich zwei Frauenhände schützend um ein Modellhaus in einem starken Regenguss  © sveta – stock.adobe.com
Wasser, Sturm und Feuer können Ihr Haus gefährden. Wichtig ist da der richtige Schutz durch eine Versicherung. 

Ihr Haus hat sicherlich ein Vermögen gekostet. Womöglich ist es finanziert und noch nicht abbezahlt. Brennt es zum Beispiel ab, sind Sie wahrscheinlich bis ans Lebensende ruiniert. Sie müssten das Haus weiterhin abzahlen und zusätzlich für Miete aufkommen. Mit den richtigen Versicherungen beugen Sie einem derartigem Szenario vor.

Ob Wasser, Feuer, Sturm oder ein Unfall auf Ihrem Grundstück: Eine optimale Absicherung der eigenen Immobilie kann Sie vor einem finanziellen Desaster schützen. Dennoch ist nicht jede Versicherung zwingend notwendig. Eine Beratung durch einen unabhängigen Experten optimiert den Versicherungsschutz. Als gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation arbeiten wir mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zusammen, die solche Beratungen anbietet. Mit diesem Artikel möchten wir Ihnen einen guten Überblick über den Versicherungsschutz für das eigene Haus geben und Sie bestmöglich auf ein Gespräch mit einem Versicherungsfachmann vorbereiten.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist eine der Policen, die wir Ihnen als Eigenheimbesitzer/-in unbedingt empfehlen. Die Wohngebäudeversicherung schützt Sie gegen finanzielle Folgen von Sachschäden. Die Police deckt finanzielle Folgen durch Beschädigungen am Gebäude sowie aller fest eingebauten Gegenstände ab.

Warum die Wohngebäudeversicherung wichtig ist

Schäden ereignen sich oft schneller als gedacht. Die Wohngebäudeversicherung schützt Sie in der Regel vor folgenden Risiken:

  • Sturm
    Die meisten Versicherungen erstatten entstandene Schäden ab Windstärke 8.
  • Hagel
    Die Wohngebäudeversicherung ersetzt durch Hagel entstandene Schäden unabhängig von der Windstärke.
  • Feuer
    Nicht nur Schäden durch einen Brand sind durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Auch die Beseitigung von Ruß und die Kosten für den Löschwasser-Schaden übernimmt die Versicherung.
  • Blitzschlag
  • Explosion und Implosion
  • Leitungswasser
    Versichert sind in der Regel Leitungssysteme, Heizkörper, Wasch- und Spülmaschine. Häufig auch Klimaanlagen und Wärmepumpen. Übrigens: auch Aquarien und Wasserbetten können versichert werden.

Die Wohngebäudeversicherung lässt sich individuell anpassen. Die meisten Versicherungen bieten den Schutz gegen zusätzliche Risiken im Rahmen der Versicherungspolice an.

Die wichtigsten Risiken, gegen die Sie sich zusätzlich absichern können, sind so genannte Elementarschäden.

Es kann auch sinnvoll sein, weitere Module in die Wohngebäudeversicherung aufzunehmen. Dazu gehören: Glasbruch, Schäden an Ihrer Photovoltaikanlage oder Kosten, die in Folge von Notfällen entstehen.

Wer zahlt, wenn Wärmepumpen gestohlen oder beschädigt werden?

Viele Immobilienbesitzer investieren im Zuge der aktuellen Vorgaben zur Energiewende in eine neue Wärmepumpe. Da sind locker – ohne Förderungen – 20.000 Euro fällig. Umso ärgerlicher, wenn an dem neuen Gerät ein Schaden entsteht oder wenn es gar komplett gestohlen wird. Tatsächlich scheint der Klau von Wärmepumpen, die ja in der Regel außerhalb des Gebäudes angebracht werden, ein lukratives Geschäft für Diebe zu sein. Das berichten Verbraucherzentralen, die seit Frühjahr 2023 häufig von geprellten Wärmepumpenbesitzern um Rat gebeten werden. Die Frage, die sich dann die meisten stellen: Welche Versicherung zahlt für den Schaden? Wer kommt bei Diebstahl auf? Und wie versichere ich generell eine Wärmepumpe richtig?

Eigentlich sind die meisten Schäden an Heizungsanlagen über eine Wohngebäudeversicherung mitversichert. Weil aber eine Wärmepumpe eben nicht drinnen im Keller, sondern draußen auf dem Grundstück installiert wird, ist eine solche Anlage oft eben nicht automatisch mitversichert. Es gibt schon einige Fälle, in denen Wohngebäude-Versicherer den entstandenen Schaden durch den Diebstahl nicht ersetzen wollten, weil die Anlage nicht in dem Gebäude stand. Was also tun?

Wohngebäudeversicherung prüfen und entsprechend anpassen

Es empfiehlt sich, die Wohngebäudeversicherung entsprechend zu prüfen. Fragen Sie nach, ob eine Wärmepumpe durch Ihren Vertrag mitversichert ist. Vor allem aber, für welche Schäden der Schutz gilt. Schließlich gehörte der Diebstahl von Heizungsanlagen aus dem Keller bisher nicht zu den klassischen Fällen. Grundsätzlich empfiehlt es sich immer, bei einem Anbau bzw. Neubau auf dem Grundstück – und das ist bei einer Installation einer Wärmepumpe der Fall – das auch der Versicherung zu melden. Lassen Sie sich die Anpassung im Vertrag schriftlich geben.

Die Versicherung wiederum kann bei einer Anpassung des Versicherungsschutzes neue Bedingungen diktieren. Zum einen erhöht sich aus Sicht der Versicherer das Risiko eines Schadenfalles. Das heißt, womöglich steigt dann auch der Beitrag. Zum anderen knüpfen Versicherer ihren angepassten Schutz mitunter an bestimmte Eigenleistungen, die Sie als Versicherungsnehmer dann zunächst erbringen müssen. Zum Beispiel verlangen Versicherer, dass Sie die Wärmepumpe durch einen Zaun, eine Alarmanlage oder eine Mauer um das Grundstück extra schützen. Oder dass die Anlage in einer gewissen Höhe installiert wird, um ein Diebstahl zu erschweren. Prüfen Sie also genau, unter welchen Bedingungen was genau beim Anbau einer Wärmepumpe versichert ist – dann gibt es auch kein Problem mit Ihrer Schadensmeldung. Und: Grundsätzlich sollten Sie alle paar Jahre Ihre Wohngebäudeversicherung überprüfen und bei Bedarf an neue Risiken anpassen.

Was beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung wichtig ist

Eine Versicherung ist dann gut, wenn Sie Ihnen den Schaden ersetzt, der Ihnen tatsächlich entstanden ist. Beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung sollten Sie daher unbedingt auf das Folgende achten:

  • Melden Sie der Versicherung auch Anbauten, wie etwa Garagen oder Gartenhäuschen. Tun Sie das auch dann, wenn Sie diese Anbauten erst nach Abschluss der Versicherungspolice errichten. Nur so können Sie sicher sein, dass die Versicherung im Falle von Schäden an diesen Nebengebäuden tatsächlich zahlt.
  • Melden Sie der Versicherung ebenso, wenn Ihr Gebäude längere Zeit leer steht oder Sie eine umfangreichere Sanierung planen. Für die Versicherer bedeutet das eine „Gefahrenerhöhung“.

Warum das wichtig ist? Informieren Sie Ihren Versicherer nicht oder nicht rechtzeitig über die Gefahrenerhöhung, riskieren Sie aus der Leistungspflicht der Versicherung zu fallen.

Vielleicht fragen Sie sich auch, was passiert, wenn Ihr Haus zum Beispiel in Folge eines Brandes oder einer Explosion einen Totalschaden erleidet? Dann werden die Begriffe Neuwertpreis und gleitender Neuwertpreis wichtig.

Die Wohngebäudeversicherung gewährleistet, dass Sie Ihr Eigenheim im Falle eines Totalschadens zum sogenannten Neuwertpreis wiedererrichten können. Der Neuwertpreis schließt auch Architekten-, Planungs- und Konstruktionskosten mit ein. Die Neuwerterstattung gilt jedoch nur, wenn Sie innerhalb von drei Jahren mit dem Wiederaufbau des Gebäudes begonnen haben.

Gut zu wissen: Mietersatz mitversichern

In einem Haus mit Totalschaden kann man nicht wohnen. Sie sollten daher darauf achten, auch die Kosten für einen Mietersatz abzusichern.

In den meisten Wohngebäudeversicherungspolicen werden Sie jedoch den Begriff „gleitender Neuwert“ finden. Damit wird sichergestellt, dass Sie im Falle eines Totalschadens Ihres Hauses in ein gleichwertiges Haus nach Wiedererrichtung einziehen können. Auch für Reparaturen ist der gleitendende Neuwert wichtig.

Denn: Inflationsbedingt steigen jährlich die Bau- und Sanierungskosten. Wäre Ihr Eigenheim zu einer festen Summe versichert, würde es daher schnell zu einer Unterversicherung kommen. Durch eine Versicherung zum gleitenden Neuwert, wird dieses Risiko aus Sicht von Versicherungsnehmern aufgehoben.

Übrigens: Wohngebäudeversicherungen können die Leistung auch dann kürzen, wenn ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie von einem Mängel wussten, diesen aber nicht behoben haben.

Elementarschadenversicherung

Die Elementarschadenversicherung schützt Sie gegen finanzielle Folgen durch sogenannte erweitere Naturgefahren. Daher wird sie auch erweitere Naturgefahrenversicherung genannt. Warum wird der Begriff „erweitert“ hier benutzt? Einige Naturgefahren decken bereits die Wohngebäude- und die Hausratversicherung ab – zum Beispiel Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag.

Die Police wird meistens als zusätzliches Modul von Wohngebäude- oder Hausratversicherungen angeboten.

Warum die Elementarschadenversicherung wichtig ist

Schäden an Gebäuden durch erweitere Naturereignisse haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Das gilt auch für Regionen, die bislang meist verschont geblieben sind: Starkregen dringt in Keller ein, Schneedruck gefährdet insbesondere Flachdächer, Überschwemmungen lösen einen Erdrutsch aus.

Zu Schäden, gegen die man sich im Rahmen einer Elementarschadenversicherung als Hauseigentümer und Hauseigentümerin schützen kann, zählen:

  • Hochwasser
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Erdrutsch sowie Erdsenkung
  • Starkregen sowie Überschwemmungen und Rückstau
  • Erdbeben
  • Vulkanausbrüche

Welche erweiterten Naturgefahren durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt sind, sollten Sie unbedingt prüfen. Denn Versicherungen bieten oftmals unterschiedliche Leistungsumfänge an.

Durch eine Wohngebäudeversicherung mit zusätzlicher Elementarschadenversicherung, werden folgende Kosten gedeckt:

  • Reparaturen
    Die Deckung gilt für alle Reparaturen am und im Haus, sofern festeingebaute Gegenstände betroffen sind. Wenn Ihr Eigenheim über Nebengebäude (wie Garagen oder einen Gartenschuppen) verfügt, sind diese in die Leistungspflicht der Versicherung inbegriffen.
  • Trockenlegung
  • Abriss
  • Sanierung und Neubau
  • Mietausfälle und Mietkosten
    Sollten Sie in Ihrem Eigenheim eine Wohnung vermieten, so kann Ihnen auch der Mietausfall erstattet werden. Gleiches gilt, wenn bei einer vorübergehenden Unbewohnbarkeit Ihres Hauses zum Beispiel Hotelübernachtungskosten für Sie selbst anfallen. Doch Vorsicht: Diese Leistung muss bei vielen Policen oft zusätzlich vereinbart werden.

Eine Hausratversicherung mit zusätzlicher Elementarschadenversicherung übernimmt die Kosten für Reparaturen und Wiederbeschaffung.

Was beim Abschluss einer Elementarschadenversicherung wichtig ist

Damit die Versicherung bei Eintritt eines Schadenfalls tatsächlich leistet, legen viele Versicherungen Ihnen als Versicherungsnehmer oftmals bestimmte Pflichten auf. Werden diese Pflichten nicht erfüllt, kann die Leistungspflicht der Versicherung teilweise oder ganz wegfallen. Sie als Eigenheimbesitzer/-in sollten sich daher unbedingt über bestehende Pflichten informieren, an die Ihre Versicherung die Leistung bindet.

Diese wesentlichen Pflichten haben Sie als Hausbesitzer/-in:

In Hochwasser gefährdeten Gebieten

Räume, die überfluten können (wie Keller und das Erdgeschoss) sollten mit Fliesen ausgestattet werden. Kellerfenster, Türen und Lichtschächte können durch Sicherungssysteme geschützt werden. Für Wertgegenstände ist anzuraten, sie in den oberen Geschossen aufzubewahren.

Für Öltankbesitzer

Entsteht ein Schaden an Ihrem Öltank, kann das erhebliche Kosten nach sich ziehen. Denn oftmals sind dann nicht nur Ihr Gebäude und der Hausrat betroffen, sondern auch benachbarte Grundstücke sowie Gewässer. Ob Ihr Öltank ausreichend sicher ist, sollten Sie von einem Fachmann prüfen lassen. Für Öltankbesitzer kann auch eine separate Gewässerschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll sein. Oft ist der Schutz in der Wohngebäudeversicherung enthalten.

Haftpflichtversicherung bzw. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung sollten Sie als Hausbesitzer und -besitzerin unbedingt haben. Sie schützt Sie vor finanziellen Folgen, für die Sie persönlich verantwortlich sind. Eine Haftpflichtversicherung greift bei Personen-, Sach- und Vermögenschäden Dritter, die Sie verursacht haben.

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie zusätzlich bei Schäden Dritter, die im Zusammenhang mit Ihrem Eigenheim und dem dazugehörigen Grundstück stehen. Vor allem für Besitzer von unbebauten Grundstücken, für Vermieter und für Eigentümergemeinschaften ist diese Versicherung dringend anzuraten. Warum das so wichtig ist, lesen Sie in unserem Artikel zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung zählt ebenso zu den Versicherungen, die für Eigenheimbesitzer sinnvoll sind. Sie schützt gegen finanzielle Folgen bei Beschädigungen Ihres Hab und Gutes bzw. Inventars. Die Hausratversicherung umfasst alle beweglichen Gegenstände im Haus – von Möbeln über Kleidung bis hin zu elektronischen Geräten. Genau darin unterscheidet sie sich auch von der Wohngebäudeversicherung. Letztere versichert alle Schäden am Haus oder im Haus, wenn sie fest eingebaut sind oder das Gebäude als solches betreffen.

Warum die Hausratversicherung wichtig ist

Eine Hausratversicherung greift bei Schäden durch folgende Ereignisse:

Viele Versicherer bieten weitere Leistungsbausteine an. Auf diesem Wege können zum Beispiel auch Gartenmöbel oder Fahrräder mitversichert werden. Beim Vergleichen der Versicherungspolicen sollten Sie daher nicht nur die Kosten, sondern insbesondere den Leistungsumfang berücksichtigen.

Gut zu wissen: Wiederbeschaffungspreis, Wertminderung und Reparaturkosten

Ist ein Teil Ihres Eigentums durch einen Schaden vollständig unbrauchbar geworden, ersetzen Ihnen Versicherungen den Wiederbeschaffungspreis. Auch Reparaturen werden bei beschädigtem Hausrat erstattet. Was viele nicht wissen: Ist ein Gegenstand zwar beschädigt aber noch uneingeschränkt nutzbar, steht Ihnen die Erstattung von Kosten im Rahmen einer Wertminderung zu.

Was beim Abschluss einer Hausratversicherung wichtig ist

Bei einer Hausratversicherung können Leistungen gekürzt werden, wenn eine Mitschuld des Versicherten vorliegt. Darin unterscheidet sich die Hausratversicherung von einer Haftpflichtversicherung. Bei letzterer ist die sogenannte „grobe Fahrlässigkeit“ mitversichert.

Sie sind zu Bett gegangen und haben eine Kerze brennen lassen? Ihr Abendessen schmorte auf dem Herd, während Sie mit einem Nachbarn einen Plausch am Gartenzaun gehalten haben? Dann liegt grobe Fahrlässigkeit vor: der Schaden hätte durch Achtsamkeit vermieden werden können.

Gleiches gilt, wenn Sie die Terrassentür anlehnen oder auf Kipp stellen, das Haus verlassen und dann in Ihrem Eigenheim eingebrochen wird. In solchen Fällen kann es sein, dass die Versicherung von besonders grober Fahrlässigkeit ausgeht und die Leistungspflicht verweigert.

Sie sollten sich daher im Klaren sein, was Ihr Versicherer unter grober Fahrlässigkeit versteht.

Gut zu wissen: Unterversicherung vermeiden

Ist die Versicherungssumme niedriger als der Wert Ihres Hab und Guts, liegt eine sogenannte Unterversicherung vor. Bei einer Hausratversicherung ist daher die Versicherungssumme entscheidend. Es gibt zwei gängige Verfahren, um die für Sie passende Versicherungssumme zu ermitteln. Das Quadratmetermodell und das Versicherungsummenmodell.

Auch die sogenannte „Gefahrenerhöhung“ spielt bei Hausratversicherungen eine wichtige Rolle. Denn der Versicherungsschutz basiert darauf, dass Ihr Eigenheim ständig genutzt wird. Sie planen einen mehrmonatigen Urlaub? Ihr Haus wird saniert und ist eingerüstet, so dass Diebe einfacher einbrechen können? Melden Sie solche Situationen unbedingt Ihrer Versicherung.

Photovoltaikanlagenversicherung: Für PV-Anlagen-Besitzer

Für die Versicherung der Photovoltaikanlage (PV-Anlage) stehen meistens zwei Optionen zur Wahl: Sie können entweder die Leistungsbestandteile Ihrer Wohngebäudeversicherung erweitern oder eine separate Police abschließen.

Eine gute Photovoltaikanlagenversicherung gewährleistet die Deckung aller Anlagenteile. Dazu gehören neben den Solarmodulen auch Wechselrichter, Zähler sowie das Montagesystem mit allen Anschlüssen.

Versichert werden sollten Schäden durch:

  • Feuer
  • Sturm
  • Hagel
  • Brand, Blitzeinschlag und Überspannung durch Blitze
  • Schneedruck
  • Bedienungsfehler
  • Kurzschluss
  • Grobe Fahrlässigkeit
  • Diebstahl
  • Tierbisse
  • Ertragsverluste bei Anlagenausfall

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung – für Öltankbesitzer

Wenn Sie Ihr Haus mit Öl heizen, dann sollten Sie über eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung nachdenken. Denn wenn aus Ihrem Tank Öl austritt, kann das für Sie richtig teuer werden. Beispielsweise entstehen schnell Schäden im siebenstelligen Bereich durch Umweltbelastungen mit Schadstoffen, die ins Grundwasser gelangt sind.

Was Sie zum Thema Öltanks unbedingt wissen sollten, können Sie im Artikel „Einheitliche Vorgaben für Ölheizungen und Heizöltanks“ nachlesen.

Glasbruchversicherung – bei teuren Glasgegenständen und -einbauten

Auf eine Glasbruchversicherung kann man meistens gut verzichten. Einige Glasschäden werden ohnehin durch die Hausrat-, Wohngebäudeversicherung oder Haftpflicht beglichen.

Bei teuren und vielen Glaseinbauten kann dagegen eine Glasbruchversicherung sinnvoll sein.

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