Die wichtigsten Versicherungen für Bauherren

Beim Hausbau kann immer mal etwas schiefgehen: Auf dem Baugrundstück verletzt sich ein Nachbarskind, Sie erhalten fehlerhaftes Material und plötzlich steht auch noch der Rohbau unter Wasser. Für Bauherren sind vor allem zwei Phasen besonders risikoreich: die Bau- und die Finanzierungsphase. Da hilft es nur, sich gut abzusichern. Hier klären wir die wichtigsten Versicherungen.

Paar besucht mit Bauplänen in der Hand die Baustelle des eigenen Hauses  © leszekglasner – stock.adobe.com
Wer ein eigenen Haus baut, sollte sich unbedingt mit dem Thema Versicherungen befassen, um sich gegen Schadensfälle zu schützen.  

Bauherren-Versicherungen: So behalten Sie den Überblick

Auf dem hart umkämpften Versicherungsmarkt werden für Bauherren viele unterschiedliche Policen angeboten, was den Überblick für Laien oft erschwert. Dabei ist es wichtig zu wissen: Der Abschluss von Versicherungen ist in aller Regel nicht gesetzlich vorgeschrieben – auch für Bauherren nicht. Während des Hausbaus gilt diese Pflicht zum Beispiel lediglich, wenn Sie Bauhelfer – was auch Familienangehörige oder Nachbarn sein können – einbinden. Dann müssen Sie diese Personen bei der Berufsgenossenschaft Bau (BauBG) anmelden. Alle anderen Versicherungen sind freiwillig. Wobei Sie gleichzeitig beachten müssen: Sie als Bauherr sind verantwortlich für das, was auf der Baustelle passiert. Und haften mit Ihrem privaten Vermögen im Falle eventueller Schäden. Auch sollte Ihnen bewusst sein: Der Gesetzgeber hat Pflichten für Eigentümer von Grundstücken und Immobilien vorgegeben. Werden diese verletzt und entstehen dadurch Schäden, können Dritte Sie dafür zur Kasse bitten. Auch hier kann Sie nur eine Versicherung vor den finanziellen Konsequenzen schützen. Grundsätzlich sind für Sie als Bauherr vor allem zwei Phasen wichtig, wenn es um die geeignete Versicherung geht: die Bau- und die Finanzierungsphase.

Gut zu wissen: Wenn Sie mit einem Bauträger zusammenarbeiten

Für den Fall, dass Sie den Bau Ihres Eigenheims zusammen mit einem Bauträger planen, tritt das von Ihnen mit der Ausführung beauftragte Unternehmen oftmals in die Haftung ein. Die Übernahme der Haftung kann jedoch eingeschränkt sein. Sollten Sie also vorhaben, Ihr Eigenheim mit einem Bauträger zusammen umzusetzen, dann raten wir Ihnen auch das Thema Haftung mit dem Unternehmen zu besprechen.

Absicherung während der Bauphase

Sie planen, modernisieren oder sanieren ein Haus? Dann sind folgende Versicherungen in dieser Phase für Sie möglich. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Bauleistungsversicherung – auch Bauwesenversicherung genannt – und die Feuer-Rohbau-Versicherung zählen zu den wichtigsten Versicherungen, auf die Sie nicht verzichten sollten. Im Folgenden werden diese und weitere mögliche Versicherungen erklärt.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung: Besonders empfehlenswert!

Oftmals warnen Schilder am Bauzaun: „Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für ihre Kinder“. Tatsächlich trifft das jedoch nur zu, wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen. In den meisten Fällen haftet hier jemand anders: nämlich der Bauherr.

Als Bauherr sind Sie für alles verantwortlich, was auf Ihrer Baustelle geschieht. Besondere Bedeutung kommt der Verkehrssicherungspflicht bei: Der Bauherr muss dafür sorgen, dass die Baustelle sicher ist und niemand zu Schaden kommen kann. Passiert doch mal was, ist der Bauherr in der Haftung – und zwar mit seinem ganzen Vermögen. Deshalb ist die Bauherrenhaftpflicht eine der wichtigsten Versicherungen für Bauherren. Sie deckt Schäden an Personen, Sachen und Vermögen ab und übernimmt zusätzlich die Funktion einer passiven Rechtschutzversicherung. Alle Infos rund um die Bauherrenhaftpflicht haben wir in einem separaten Artikel für Sie zusammengefasst.

Gut zu wissen: Teilweise kann Sie Ihre Haftpflichtversicherung schützen!

Wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, lohnt ein Blick in Ihre bestehende Police: Denn oftmals bieten Haftpflichtversicherungen auch Schutz – zumindest in gewissem Rahmen – bei Bau – und Sanierungsvorhaben. Und selbst wenn die in der Police hinterlegte Deckungssumme nicht ausreicht für Ihr aktuelles Bauprojekt, so können Sie den bereits über Ihre Haftpflicht abgesicherten Teil beim Abschluss Ihrer Bauherrenhaftpflichtversicherung anrechnen lassen. Das kann bares Geld sparen.

Bauleistungsversicherung: Schutz vor Schäden in der Bauphase

Unverhofft kommt oft. Das gilt leider auch für Baustellen und umfangreichere Sanierungsvorhaben. Ob Unwetter, Vandalismus oder Mängel in der Konstruktion von Bauteilen: eine Bauleistungsversicherung schützt Sie vor unvorhergesehenen finanziellen Schäden während der Bauphase. Die Bauleistungsversicherung schließt Bauleistungen Dritter, aber auch Eigenleistungen mit ein.

Die einzelnen Schäden, gegen die Sie eine Bauleistungsversicherung im Regelfall schützt, haben wir im Folgenden für Sie zusammengetragen:

Unwetter

  • Sturm, Blitz und Hagel: Auch in unseren Regionen werden solche Naturereignisse immer häufiger. Sie können zu erheblichen Schäden auf Baustellen führen. Zum Beispiel, wenn ein umfallender Baum einen Dachstuhl einreißt.

Vandalismus

  • Baustellen sind oft längere Zeit unbewacht. Immer wieder passiert es dann, dass auf der Baustelle randaliert wird und Fenster oder Türen eingeschlagen werden.

Material- und Konstruktionsfehler

  • Manchmal läuft auch nicht alles mit der Ausführung bestimmter Gewerke glatt. So kann es passieren, dass eine Wasserleitung nicht fachgerecht installiert wird oder das Material schon einen Defekt aufweist, bevor verbaut worden ist.

Bodenschäden

  • Unwetterlagen können nicht nur am Rohbau selbst, sondern auch auf dem Gelände zu größeren Schäden führen. Zum Beispiel durch einen Erdrutsch nach einem Starkregen.

Die Bauleistungsversicherung schützt Sie übrigens nicht gegen Diebstahl und auch nicht bei Schäden, die durch normale Witterungseinflüsse entstehen. Für Gebäude im Rohbau greift die Police nur dann, wenn Schäden auf unvorhersehbare bzw. ungewöhnliche Wetterereignisse zurückzuführen sind.

Wenn Sie sich für eine Bauleistungsversicherung entschließen, dann sollten Sie die Ihnen vorliegenden Kostenvoranschläge addieren sowie – falls von Ihnen geplant – alle zu erbringenden Eigenleistungen hinzufügen. Denn die Kosten der Bauleistungsversicherung hängen von der Bausumme insgesamt ab.

Dauer der Versicherung ist begrenzt – Anpassungen wichtig

Wir raten Ihnen auch dazu, sich nach Abschluss einer Bauleistungsversicherung bei Ihrem Versicherer zu melden, wenn Sie absehen können, dass sich die Bausumme erhöht. Gleiches gilt bei Verzögerungen Ihres Bauvorhabens. Denn die Bauleistungsversicherung zählt zu den Versicherungen, die nur für eine bestimmte Dauer geschlossen werden. Um die Leistungspflicht der Versicherung aufrechtzuerhalten, müssen Sie die Änderungen frühzeitig melden.

Gut zu wissen: Leerstand bestehender Gebäude unbedingt der Versicherung melden!

Falls Sie die Sanierung eines bestehenden Gebäudes planen, denken Sie bitte auch daran, die Versicherung rechtzeitig über den Leerstand zu informieren. Was Sie generell über das Thema Leerstand von Gebäuden wissen sollten, haben wir für Sie zusammengefasst.

Feuer-Rohbau-Versicherung: die frühe Absicherung gegen Feuerschaden

Die Feuer-Rohbau-Versicherung sichert Sie gegen alle Gefahren durch Feuer während der Bauphase ab. Sie greift auch, wenn der Rohbau nur teilweise abbrennt. Zudem sind auch Baustoffe sowie Schäden durch Rauch und Löscharbeiten von der Versicherung abgedeckt.

Viele Versicherungsanbieter bieten eine Feuer-Rohbau-Versicherung als beitragsfreien Bestandteil der Wohngebäudeversicherung an. Für den Fall, dass Sie bereits eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben, prüfen Sie bitte Ihre Police entsprechend. Ansonsten prüfen Sie vorab, ob der vorzeitige Abschluss einer Wohngebäudeversicherung sinnvoll wäre. Sie beginnt meistens erst ab Fertigstellung, bis dahin profitieren Sie von der inbegriffenen Feuer-Rohbau-Versicherung.

Bauhelfer-Unfallversicherung: Pflicht, wenn Familie beim Bau hilft

Die Bauhelfer-Unfallversicherung ist dann wichtig, wenn Sie nicht nur mit Fachfirmen bei Ihrem Hausbau zusammenarbeiten. Sobald auch Familienangehörige sowie Freunde und Bekannte Sie bei Ihrem Bauvorhaben unterstützen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft Bau (BauBG) anzumelden. Ob Sie diese Helfer für ihre Arbeit entlohnen oder nicht, ist dabei unerheblich. Melden Sie Ihre Bauhelfer und Bauhelferinnen nicht bei der örtlichen Berufsgenossenschaft an, kann ein Bußgeld bis zu 2.500 Euro verhängt werden. Anmeldung und weitere Info ist hier möglich.

Die gesetzliche Bauhelfer-Unfallversicherung deckt jedoch nur einen Teil möglicher Risiken ab. Im Falle von Invalidität – also dem dauerhaften Verlust der Arbeitskraft – zahlt die gesetzliche Versicherung nicht. Eine private Bauhelfer-Unfallversicherung schließt diese Lücke und ist daher – so Sie auf Eigenleistung beim Hausbau setzen – anzuraten. Bauherren sowie ihre Ehepartner sind übrigens nicht automatisch über eine Bauhelfer-Unfallversicherung geschützt. Hierfür ist der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung bzw. eine Erweiterung der Versicherungspolice für Bauhelfer notwendig.

Bauherrenrechtsschutzversicherung: Rechtsstreitigkeiten am Bau absichern

Die Police sichert Sie als Bauherr im Falle von Rechtsstreitigkeiten ab, die beim Bau oder der Sanierung Ihres Eigenheims aufkommen können. Manche Banken bieten auch bei Baufinanzierung eine solche Police als zusätzlichen Schutz mit an. Wenn Sie als Bauherr nicht über die nötigen finanziellen Rücklagen verfügen, um einen Rechtsstreit zu beginnen, sollten Sie über einen zusätzlichen Rechtsschutz nachdenken. Denn oft lassen sich Streitigkeiten auf dem Bau nicht außergerichtlich klären. Der Grund dafür: Sie müssen als Bauherr nachweisen, dass ein von Ihnen beauftragtes Unternehmen einen Fehler gemacht hat.

Wenn Sie sich für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung entscheiden, dann sollten Sie unbedingt das Thema Wartezeit im Blick haben. Manche Versicherungen bieten den Rechtsschutz erst sechs Monate nach Vertragsabschluss an. Andere Versicherungen werben damit, keine Wartezeit zu haben. So oder so: Auf jeden Fall muss die Versicherung vor Baubeginn geschlossen werden.

Gut zu wissen: Immer auf versteckte Kosten achten!

Der Abschluss einer Bauherrenrechtsschutzversicherung dient dazu, die Kosten eines Rechtsstreits und die anwaltliche Vertretung abzudecken. Doch hier ist Vorsicht geboten: Zum einen wird oft ein Selbstbehalt vereinbart, der sich auf bis zu 500 Euro belaufen kann. Zum anderen decken Rechtsschutzversicherungen nur die Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe ab. Sobald Sie einen Fachanwalt beauftragen, können die Honorare deutlich höher ausfallen.

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung: Ergänzt die private Haftpflicht

Sie haben ein Grundstück gekauft und wollen es in Zukunft bebauen? Dann sind Sie als Eigentümer/-in dafür verantwortlich, dass von Ihrem Grundstück keine Gefahr ausgeht. Entsteht Dritten ein Schaden, der auf die Verletzung Ihrer Pflichten als Eigentümer zurückzuführen ist, haften Sie mit Ihrem privaten Vermögen. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Nicht nur Besitzer von unbebauten Grundstücken profitieren von der Versicherung, mehr Informationen zu den Vorteilen in diesem Artikel über die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. 

Unsere Tipps: Wie Sie vorgehen, um Haus und Grundstück richtig zu versichern

  • 1. Erstellen Sie sich eine Liste Ihrer bereits bestehenden Versicherungen, die für Ihr Eigenheim relevant sein könnten. Diese Liste hilft Ihnen dabei, keine wichtige Police zu vergessen und darin bereits abgesicherte Risiken zu erfassen. Am besten tun Sie das vor Baubeginn.

    2. Vereinbaren Sie ein Gespräch mit einem unabhängigen Experten, um diese Liste durch Risiken zu ergänzen, denen gegenüber Sie sich zusätzlich absichern wollen bzw. sollten. Als gemeinnütziger Verbraucherschutz-Verband für private Wohneigentümer empfehlen wir hierzu eine Beratung mit unserem Kooperationspartner, der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

    3. Erst nach einem Gespräch mit einem unabhängigen Berater sollten Sie sich mit Versicherungsanbietern in Verbindung setzen, um konkrete Optionen zu besprechen und Angebote zu vergleichen.

    4. Überprüfen Sie Ihre Policen in regelmäßigen Abständen. Bieten Sie noch den Schutz, der für Ihre aktuelle Lebenssituation passend ist?

Absicherung während der Baufinanzierung

Wer ein Haus finanziert, muss sich automatisch mit seiner Zukunft beschäftigen. Bei Baufinanzierung sollten Sie sich daher vor allem mit zwei Risiken befassen: der möglichen Einschränkung Ihrer Arbeitsfähigkeit und dem Sterbefall. Versicherungen können Sie und Ihre Familie vor Konsequenzen schützen.

Risikolebensversicherung: Im Sterbefall die Finanzierung für Hinterbliebene sichern

Nehmen wir an, Sie planen in Ihrem Eigenheim als Ehepaar, Lebensgemeinschaft oder Familie zu wohnen. Das Haus wollen Sie finanzieren. So ein Kredit läuft dann zumeist über viele Jahre. Was passiert, wenn ein Partner in der Zwischenzeit stirbt? Wären der oder die Hinterbliebene allein in der Lage, den monatlichen Beitrag zur Tilgung des Kredits sowie die zusätzlich anfallenden Lebensunterhaltungskosten zu leisten? Wenn Sie diese Frage mit einem Nein beantworten, kann eine Risikolebensversicherung eine Lösung für Sie sein, um Hinterbliebene zu schützen. Manchmal verlangen Banken auch den Abschluss einer Risikolebensversicherung als Voraussetzung einer Kreditvergabe als sogenanntes Kopplungsgeschäft. Das heißt: Schätzt die Bank Ihre Bonität risikoreich ein, kann sie eine Risikolebensversicherung als zusätzlichen Schutz verlangen. Ist das der Fall, werden die Kosten der Risikolebensversicherung in die Kosten der Baufinanzierung inkludiert: daher auch der Begriff Kopplungsgeschäft.

Versicherungssumme und Laufzeit sinnvoll festlegen

Je nach Höhe des monatlichen Finanzbedarfes der Hinterbliebenen, ergibt sich auch die sinnvolle Höhe, über die Sie eine Risikolebensversicherung abschließen sollten. So Sie nur den Baukredit absichern möchten, sollte die Versicherungssumme zumindest dem gewählten Kreditbetrag entsprechen. Gleiches gilt für die Laufzeit: Auch hier ist die Baufinanzierung maßgeblich. Viele Versicherer bieten in diesem Fall auch die Möglichkeit einer fallenden Versicherungssumme an. Dabei verringert sich der Beitrag im Laufe der Zeit. Ideal ist das, wenn Sie nur den Kredit absichern wollen. Wenn Sie zusätzlich den Lebensstandard von Hinterbliebenen sicherstellen wollen, bietet sich eine stabile Summe an.

Überlegen Sie auch, wer eigentlich wen durch die Risikolebensversicherung absichern soll. Gibt es einen Hauptverdiener in Ihrer Familie oder in Ihrer Lebensgemeinschaft? Dann ist die Frage einfach zu beantworten. Es kann aber auch sinnvoll sein, zwei separate Risikolebensversicherungen abzuschließen, einen sogenannten Kreuzvertrag oder einen Partnertarif. Im Zusammenhang mit der Finanzierung von Immobilien besteht zudem die Möglichkeit des Abschlusses einer sogenannten Restschuldversicherung, um Hinterbliebene zu schützen. Diese Police kann dann für Sie eine Alternative darstellen, wenn Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes keine Risikolebensversicherung abschließen können.

Brauche ich eine Restschuldversicherung?

Manche Banken setzen auch den Abschluss einer Restschuldversicherung voraus, um einer Baufinanzierung überhaupt zuzustimmen. Für solche Fälle ist es sinnvoll, die Vor- und Nachteile einer Risikolebens- im Vergleich zu einer Restschuldversicherung zu kennen.  Grundsätzlich lässt sich aber sagen: Restschuldversicherungen sind im Vergleich zu Risikolebenspolicen meistens die schlechtere Alternative. Der Grund ist einfach erklärt: Restschuldversicherungen sind oft mit sehr hohen Kosten verbunden. Auch gelten diese Policen unter Verbraucherschützern als intransparent.

Gut zu wissen: Anpassungen sind möglich!

Bei den meisten Policen besteht die Möglichkeit, die Versicherungssumme in Abhängigkeit der jeweils aktuellen Lebensumstände – zum Beispiel, wenn Sie ein Kind bekommen – anzupassen.

Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung: Bei Arbeitskraftverlust

Auch längere Krankheiten stellen oftmals ein finanzielles Risiko dar. Wenn Sie den Bau, den Kauf oder die Sanierung Ihres Eigenheims finanzieren, empfehlen wir Ihnen daher unbedingt, sich auch mit dem Thema Einschränkung oder Verlust der Arbeitskraft zu befassen. Sind sie ausreichend krankenversichert und wie sieht es mit der Versicherung bei Berufsunfähigkeit aus?

Krankenversicherung und Krankentagegeld

Sie können zum Beispiel eine so genannte Krankentagegeldversicherung abschließen. Diese Versicherung lohnt sich grundsätzlich eher für Selbstständige und Freiberufler. Denn die sind nicht automatisch über die gesetzliche Krankenversicherung mit dem Krankengeld abgesichert. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt das Krankengeld immerhin für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, wenn die Krankschreibung aufgrund der gleichen Erkrankung erfolgt. Aber: Die Höhe des Krankengeldes ist meist deutlich geringer als das monatliche Gehalt. In der Regel erhalten Sie etwa 70 Prozent des Bruttoverdienstes. Außerdem gilt ein festgesetzter Höchstbetrag. Wer sehr viel verdient, für den kann sich also auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung eine zusätzliche Krankentagesgeldversicherung lohnen. In der privaten Krankentagegeldversicherung wird wohl oft eine zeitlich unbegrenzte Leistung angeboten. Doch Vorsicht: Auch bei privaten Krankenversicherungen regelt das Kleingedruckte die Leistungsgrenzen der Police zumeist sehr klar. Beide Personengruppen sollten sich jedoch darüber im Klaren sein: mit einer Krankentagegeldversicherung können Sie Einkommenseinbußen in der Regel nur temporär ausgleichen. Wer länger ausfällt, für den kommt eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Frage.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Ein zentraler Basisschutz

Vorneweg sollten Sie wissen: Fast jeder fünfte Arbeitnehmer wird laut Deutscher Rentenversicherung vor Erreichung des Ruhestands berufsunfähig. Der Schutz vor Berufsunfähigkeit ist daher unbedingt zu empfehlen, er ist oft existentiell wichtig! Denn die gesetzliche Rentenversicherung springt hier nur mit geringen Leistungen in Form einer Erwerbsminderungsrente ein. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann das finanzielle Loch von daher noch am ehesten stopfen. Versicherer sehen Berufsunfähigkeit in der Regel so definiert: „Als berufsunfähig ist einzustufen, wer für voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht mehr seinen Beruf ausüben kann. Eine Berufsunfähigkeit wird diagnostiziert, sobald 50 % der beruflichen Aufgaben nicht erledigt werden können.“

Berufsunfähigkeit bedeutet also keineswegs, dass eine Person nie wieder arbeiten kann. Auch ist eine Berufsunfähigkeit nicht nur dann gegeben, wenn die Arbeitskraft vollständig erlischt. Es mag verrückt klingen, stimmt aber trotzdem: Aus Sicht der Versicherer können Sie gleichzeitig gesund – weil nicht krankgeschrieben – und trotzdem berufsunfähig sein. Genauso wie Sie krank – weil vom Arzt so attestiert –, aber gleichzeitig als berufsfähig gelten können. Umso mehr gilt: Diese Versicherung abzuschließen ist für alle Fälle ratsam.

Für Menschen, die gesundheitliche Risiken mitbringen oder einen gefährlichen Beruf ausüben – wie zum Beispiel Dachdecker – ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch oft mit enorm hohen Kosten verbunden.

Gut zu wissen: Banken erweisen sich oft kulant!

Es mag Sie überraschen: Im Falle unverschuldeter Arbeitslosigkeit – oder eben auch Krankheit – zeigen sich viele Banken oftmals durchaus kulant und akzeptieren temporäre Aussetzung von Kreditzahlungen. Man sollte sich jedoch keineswegs ohne Rücksprache darauf verlassen. Fragen Sie daher Ihre kreditgebende Bank, welche Lösungen Sie für solche Situationen vorsieht und halten sich das Besprochene in Ihrem Vertrag fest.

Immer daran denken: Lassen Sie sich unabhängig beraten

Wie Sie sich richtig versichern, ist immer eine individuelle Entscheidung und hängt vor allem von zwei Faktoren ab: Ihrer persönlichen Risikoneigung und den Ressourcen, auf die Sie als Bauherr zurückgreifen können. Zudem ist das Thema Versicherung komplex. Policen können sich in ihrer Leistung überlappen und an bestimmte Bedingungen geknüpft sein, von denen der Versicherer die Entschädigung im Falle eines Schadens abhängig macht.

Wir raten Ihnen daher zu einem persönlichen Gespräch mit unabhängigen Experten, bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden. Als bundesweit größter Verbraucherschutz-Verband für private Wohneigentümer kooperieren wir mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dort werden solche Beratungen angeboten. Übrigens: In der Mitgliedschaft bei uns im Verband sind einige der wesentlichen Versicherungen, die Sie als Bauherr benötigen, bereits enthalten.

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