Nehmen wir an, Sie planen in Ihrem Eigenheim als Ehepaar, Lebensgemeinschaft oder Familie zu wohnen. Das Haus wollen Sie finanzieren. So ein Kredit läuft dann zumeist über viele Jahre. Was passiert, wenn ein Partner in der Zwischenzeit stirbt? Wären der oder die Hinterbliebene allein in der Lage, den monatlichen Beitrag zur Tilgung des Kredits sowie die zusätzlich anfallenden Lebensunterhaltungskosten zu leisten? Wenn Sie diese Frage mit einem Nein beantworten, kann eine Risikolebensversicherung eine Lösung für Sie sein, um Hinterbliebene zu schützen. Manchmal verlangen Banken auch den Abschluss einer Risikolebensversicherung als Voraussetzung einer Kreditvergabe als sogenanntes Kopplungsgeschäft. Das heißt: Schätzt die Bank Ihre Bonität risikoreich ein, kann sie eine Risikolebensversicherung als zusätzlichen Schutz verlangen. Ist das der Fall, werden die Kosten der Risikolebensversicherung in die Kosten der Baufinanzierung inkludiert: daher auch der Begriff Kopplungsgeschäft.
Versicherungssumme und Laufzeit sinnvoll festlegen
Je nach Höhe des monatlichen Finanzbedarfes der Hinterbliebenen, ergibt sich auch die sinnvolle Höhe, über die Sie eine Risikolebensversicherung abschließen sollten. So Sie nur den Baukredit absichern möchten, sollte die Versicherungssumme zumindest dem gewählten Kreditbetrag entsprechen. Gleiches gilt für die Laufzeit: Auch hier ist die Baufinanzierung maßgeblich. Viele Versicherer bieten in diesem Fall auch die Möglichkeit einer fallenden Versicherungssumme an. Dabei verringert sich der Beitrag im Laufe der Zeit. Ideal ist das, wenn Sie nur den Kredit absichern wollen. Wenn Sie zusätzlich den Lebensstandard von Hinterbliebenen sicherstellen wollen, bietet sich eine stabile Summe an.
Überlegen Sie auch, wer eigentlich wen durch die Risikolebensversicherung absichern soll. Gibt es einen Hauptverdiener in Ihrer Familie oder in Ihrer Lebensgemeinschaft? Dann ist die Frage einfach zu beantworten. Es kann aber auch sinnvoll sein, zwei separate Risikolebensversicherungen abzuschließen, einen sogenannten Kreuzvertrag oder einen Partnertarif. Im Zusammenhang mit der Finanzierung von Immobilien besteht zudem die Möglichkeit des Abschlusses einer sogenannten Restschuldversicherung, um Hinterbliebene zu schützen. Diese Police kann dann für Sie eine Alternative darstellen, wenn Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes keine Risikolebensversicherung abschließen können.
Brauche ich eine Restschuldversicherung?
Manche Banken setzen auch den Abschluss einer Restschuldversicherung voraus, um einer Baufinanzierung überhaupt zuzustimmen. Für solche Fälle ist es sinnvoll, die Vor- und Nachteile einer Risikolebens- im Vergleich zu einer Restschuldversicherung zu kennen. Grundsätzlich lässt sich aber sagen: Restschuldversicherungen sind im Vergleich zu Risikolebenspolicen meistens die schlechtere Alternative. Der Grund ist einfach erklärt: Restschuldversicherungen sind oft mit sehr hohen Kosten verbunden. Auch gelten diese Policen unter Verbraucherschützern als intransparent.