
Hitzeschutz fürs Haus: So bleibt Ihr Zuhause kühl
Im besten Fall sorgen Bauherren bereits beim (Um-)Bau für die heiße Jahreszeit vor. Doch auch ohne Baumaßnahmen können Sie mit kleinen Tricks die Hitze fernhalten.
Dipl.-Ing. Architektin
Rechtsanwalt
Ob Spielbereich, Rückzugsort oder Gästezimmer – das Baumhaus im eigenen Garten ist ein tolles Projekt für große und kleine Gartenbesitzer. Vor dem Bau gibt es ein paar Dinge zu beachten: Konstruktionsart, Baugenehmigung und die Wahl des passenden Baumes.
Nicht nur das Spielen im eigenen Baumhaus ist ein besonderes Erlebnis – schon der Bau an sich stellt eine tolle Beschäftigung im Garten dar. Baumhausbauer haben freie Hand, was Form, Gestaltung, Standort und Material angeht. Auch bei der Konstruktionsart gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Üblicherweise wird ein Baumhaus aus Holz gebaut. Hierfür eignet sich Holz von Douglasien oder Lärchen, das hart genug und vergleichsweise leicht zu verarbeiten ist. Bretter aus Kiefern- oder Fichtenholz benötigen im Außenbereich einen schützenden Anstrich. Für ein besonderes Design kann man ein Baumhaus auch aus Paletten bauen.
Tipp: Wer den Bauplan nicht selbst entwerfen möchte, findet im Internet Bauanleitungen für komplette Baumhäuser bzw. die Grundkonstruktion. Hier können Sie sich auch von vielfältigen Baumhausideen inspirieren lassen. Allerdings muss auch bei Eigenkonstruktionen die Standsicherheit bzw. Statik sichergestellt sein.
Ob und wann direkt an der Grenze gebaut werden darf, regelt in NRW neben dem Nachbarrecht vor allem die Landesbauordnung. Diese enthält Vorschriften, die auch für Baumhäuser gelten. Allerdings ist die Landesbauordnung von NRW relativ großzügig: Erst ab einem Brutto-Rauminhalt von mehr als 30 Kubikmetern muss das Baumhaus einen Mindestabstand zum Nachbarn einhalten. Kleinere Baumhäuser dürfen Sie direkt an die Grenze setzen – allerdings nur, wenn die mittlere Wandhöhe nicht mehr als 3 Meter beträgt.
Was ist der Brutto-Rauminhalt?
Der Brutto-Rauminhalt setzt sich aus dem Innenvolumen (Netto-Rauminhalt) und dem Volumen von Boden, Decke und Wänden (ohne Dachüberstände, Simse usw.) zusammen. Ein Brutto-Rauminhalt von 30 Kubikmetern wäre z. B. mit einem Baumhaus von etwa 3 x 4 x 2,5 Metern erreicht. Hinzu kommt hier der „Inhalt“ der Terrasse, der sich aus Länge x Breite x Geländerhöhe errechnet. Vorsicht: Steht Ihr Haus auf Stelzen, zählt auch der Raum unter dem Baumhaus dazu.
Damit der Baum lange gesund bleibt und das Baumhaus viele Jahre lang tragen kann, darf ihn das Baumhaus natürlich so wenig wie möglich beeinträchtigen. Für einen sicheren Halt muss es aber auch irgendwie befestigt werden. Diese baumschonenden Möglichkeiten gibt es:
Am schonendsten ist eine Konstruktion mit Stelzen. Hier ruht das gesamte Gewicht des Baumhauses auf den Stelzen, die mit einem punktförmigen Betonfundament im Boden befestigt werden. Das Haus wird um den Baum herumgebaut, sodass dieser selbst keine Last abbekommt. Auch ein hängendes Haus oder ein Baumhaus auf einer Plattform lässt sich mit Stelzen zusätzlich abstützen, um den Baum zu schonen.
Da ein Baumhaus sich schon dem Namen nach im Baum befindet, kommt man streng genommen ohne Baum nicht aus. Allerdings gibt es andere Möglichkeiten, ein Häuschen in luftiger Höhe zu errichten. So ist es z. B. möglich, ein Haus auf einem stabilen Baumstumpf zu bauen. Als beliebteste Alternative bieten sich Spieltürme an. Diese gibt es in verschiedenen Ausführungen (z. B. mit Rutsche, Kletterwand oder Schaukel) und sind beispielsweise auch als Bausatz im Baumarkt erhältlich.
Auch wenn das Baumhaus als Spielgerät dienen soll – so ganz abwegig ist die Frage nach der Baugenehmigung nicht. Denn tatsächlich gelten Baumhäuser aus rechtlicher Sicht meist als bauliche Anlagen und unterliegen somit dem Baurecht. Je nach Größe, Bauweise und Ausstattung kann daher eine Genehmigung durch das Bauordnungsamt erforderlich werden.
Aber: „Normale“ Baumhäuser zum Spielen im eigenen Garten sind in NRW in der Regel genehmigungsfrei. Dank ihrer geringen Größe und fehlenden Ausstattung (z. B. keine Toiletten, keine Kochstellen) sind sie nach aktueller Rechtslage in NRW sogar verfahrensfrei: Das regelt § 62 der Landesbauordnung. Vor dem Bau ist daher auch keine Bauanzeige bei der Baubehörde erforderlich.
Ob eine Baugenehmigung oder Bauanzeige nötig ist, hängt in NRW von diesen Kriterien ab:
Soll das Baumhaus nicht nur zum Spielen dienen, sondern z. B. auch als Gästehaus oder Arbeitsbereich dienen, ist in NRW fast immer eine Baugenehmigung erforderlich. Im Übrigen kann für größere Baumhäuser auch der Bebauungsplan relevant sein. Dieser gibt mit Baufenstern und nicht überbaubaren Flächen vor, wo Gebäude stehen dürfen und wo nicht. Bei einem solchen Bauvorhaben lohnt sich die Nachfrage beim örtlichen Bauordnungsamt. Hier können Sie sich auch über eventuelle örtlichen Zusatzregeln informieren. Mehr Infos hierzu finden Sie im Artikel „Baugenehmigung fürs Gartenhaus“.
Übrigens: Die Genehmigungsfreiheit betrifft nahezu alle üblichen Spielgeräte, die fest oder temporär im Garten aufgebaut werden. Auch Spieltürme, Stelzenhäuser und Schaukeln können Sie deshalb in NRW ohne Genehmigung auf Ihrem Grundstück aufstellen.
Laut Landesbauordnung sind in NRW nur Häuschen genehmigungsfrei, die nicht für dauerhafte Aufenthalte eingerichtet sind. Hier geht es vor allem um die Ausstattung, nicht um die Dauer der Nutzung. Sind z. B. fest installierte Betten oder eine Feuerstätte geplant, braucht das Baumhaus eine Baugenehmigung, auch wenn es anschließend nicht oder nur rudimentär genutzt wird. Auf der anderen Seite gilt: Möchten Sie oder Ihre Kinder gelegentlich mit dem Schlafsack im nicht ausgebauten Baumhaus übernachten, entsteht daraus keine Genehmigungspflicht. Auch eine Camping-Toilette macht aus einer Baumhütte kein genehmigungspflichtiges Gebäude.
Einige Kommunen können Baumschutzverordnungen erlassen, die dann auch für Bäume auf privaten Grundstücken gelten. In NRW haben z. B. die Städte Düsseldorf, Köln und Münster eine entsprechende Baumschutzsatzung erlassen. Sinn der Verordnung ist es, besonders alte Bäume zu schützen bzw. in dicht besiedelten Gebieten den Baumbestand zu erhalten. Betroffen sind meist Bäume mit einem Stammdurchmesser ab 80 Zentimetern. Steht ein Baum unter diesem Schutz, darf er weder gefällt noch anderweitig beschädigt werden. Dies betrifft z. B. auch den Baum eines Baumhauses, das auf baumschädigende Weise am Baum befestigt wird.
Soll Ihr Baumhaus Gäste beherbergen, im Winter geheizt werden oder zum Arbeiten dienen, kommen Sie um die Baugenehmigung nicht herum. Damit ist einiger Aufwand verbunden, denn für den Bauantrag brauchen Sie unter anderem einen Lageplan, Bauzeichnungen und die Mitwirkung eines Entwurfsverfassers. Geeignete Planer finden Sie unter anderem in der Online-Architektenliste der Architektenkammer NRW.
Die Kosten für ein Baumhaus zum selber Bauen hängen natürlich von den gewählten Materialien und der Ausstattung ab. Auch für eine einfache Baumhütte sollten Sie mindestens ein paar hundert Euro einplanen. So kosten z. B. schon allein die Garnierschrauben durchschnittlich 150 € pro Stück. Hinzu kommen Holzbretter, die zumindest für die Unterkonstruktion und Außenbauteile neuwertig sein sollten. Auch weitere Schrauben, Nägel, Bretter und Seile treiben die Rechnung in die Höhe. Allgemein sollten Sie mindestens etwa 500 Euro für ein einfaches Baumhaus zum Spielen einkalkulieren. Für dauerhaft bewohnbare Baumhäuser im Eigenbau beginnen die Kosten etwa bei 35.000 Euro.
Auch für Baumhäuser gibt es Profis: Die Angebote von Zimmereien und spezialisierten Baumhausarchitekten reichen von der Anfertigung spezieller Bauteile bis zur kompletten Montage. Der Vorteil: Professionelle Anbieter verfügen über viel Erfahrung, was Sicherheit und Haltbarkeit angeht. Zudem bekommen Sie das Auftrags-Baumhaus in der Regel mit mehrjähriger Garantie. Allerdings ist dieser Service auch mit höheren Kosten verbunden: Für einfache Spielhäuser sollten Sie etwa 3.000 bis 8.000 Euro einplanen, während die Kosten für bewohnbare Baumhäuser bis in den sechsstelligen Bereich klettern können.
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