Rechtstipp: Kinder-Spielgeräte im Garten Brauche ich eine Baugenehmigung für den Kletterturm im eigenen Garten?

Eine Baugenehmigung brauchen Sie zwar nicht, aber: Bevor Sie einen Spiel- und Kletterturm für Kinder im eigenen Garten aufstellen, sollten Sie die Bestimmungen der Landesbauordnung kennen. Wer Ärger mit den Nachbarn vermeiden möchte, achtet auf ausreichend Abstand.

Kinder-Spielgerät mit Schaukel und Leiter und Holzhaus auf Stelzen im Garten  © Verband Wohneigentum NRW e.V.
Bei besonders hohen Spielgeräten gilt eine Abstandsflächenregelung. 

Die Errichtung eines Spiel- und Kletterturmes für Kinder im eigenen Garten bedarf grundsätzlich keiner Baugenehmigung. Die Landesbauordnung klassifiziert einen solchen Ort nicht als Aufenthaltsraum zum dauerhaften Wohnen.

Bei der Abstandsflächenregelung kommt es auf die Höhe an

Ist das Spielgerät aber höher als 2 Meter, gilt eine Abstandsflächenregelung. Diese kann je nach Bundesland von den Kommunen oder durch örtliche Bebauungspläne näher definiert werden.

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Im Hinblick auf den Nachbarfrieden sollte aber in jedem Fall ein Abstand von 3 Metern zur Grenze eingehalten werden. Der Verband Wohneigentum empfiehlt die vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Bauamt.