Die Geschwister des Erblassers bzw. des Verstorbenen sind nicht sofort automatisch erbberechtigt, wenn kein Testament vorliegt. Denn die Geschwister sind Erben 2. Ordnung. Das heißt, laut gesetzlicher Erbfolge erben zunächst die Kinder (1. Ordnung) und anteilig der Ehepartner den Nachlass. Erst wenn kein Verwandter der 1. Ordnung mehr da ist, dann kommen die Geschwister und/oder Eltern des Verstorben an die Reihe.
Die Aufteilung ist so, dass die Geschwister sich das Vermögen jeweils teilen. Sollte noch ein Elternteil oder gar beide Eltern des Verstobenen da sein, dann wird es komplizierter.
Beispiel: Ein Mensch stirbt (ohne Testament)
Fall 1: Keine Kinder, kein Ehepartner mehr, keine Eltern – aber zwei Brüder: Beide Brüder teilen sich das Erbe 50:50
Fall 2: Keine Kinder, kein Ehepartner mehr – aber ein Vater und zwei Brüder. Vater erhält 50 Prozent, die Brüder jeweils 25 Prozent des Erbes
Fall 3: Keine Kinder, kein Ehepartner mehr, aber ein Vater und eine Mutter - und zwei Brüder. Dann erhalten Vater und Mutter jeweils 50 Prozent. Die Brüder nichts.