Ihnen stehen verschiedene Möglichkeiten offen, gegen die rechtswidrige Videoüberwachung vorzugehen:
Mit dem Nachbarn sprechen
Im ersten Schritt empfiehlt sich bei nachbarschaftlichen Problemen immer das direkte Gespräch. Sprechen Sie Ihren Nachbarn auf die installierte Kamera an und erläutern Sie Ihre Bedenken – vielleicht war ihm gar nicht bewusst, dass Sie die Situation als störend empfinden (und nicht etwa als kostenlosen, zusätzlichen Einbruchschutz).
Auskunft einfordern
Gemäß DSGVO haben Sie ein Recht auf Auskunft, wenn Sie begründet der Ansicht sind, dass Ihr Nachbar Sie filmt. Dazu fordern Sie Ihren Nachbarn am besten schriftlich auf. Ihr Nachbar ist zur Auskunft gemäß Artikel 15 DSGVO innerhalb eines Monats verpflichtet.
Schriftliche Abmahnung
Eine weitere, schon etwas offiziellere Maßnahme ist die schriftliche Aufforderung, die Videoüberwachung des fremden Grundstücks zu unterlassen und vorhandene Aufnahmen zu löschen. Häufig übernehmen Anwälte diese Form der Kommunikation; Sie können das Schreiben aber auch selbst aufsetzen. Nennen Sie Ihrem Nachbarn dafür eine Frist und weisen Sie auf mögliche Konsequenzen hin. Zusätzlich können Sie eine Unterlassungserklärung beifügen, die Ihr Nachbar im Idealfall unterschreibt.