Die Kosten für einen Erbvertrag sind stark vom Einzelfall und der Höhe des zu vererbenden Vermögens – hier oft auch Geschäftswert genannt - abhängig. Der Notar berechnet die Kosten nach einer Gebührentabelle. Für einen Erbvertrag wird in der Regel ein so genannter 2,0-Anteil laut Gebührenordnung fällig.
„Im Schnitt belief sich das Erbe inflationsbereinigt pro Person auf rund 85.000 Euro, bei Schenkungen auf 89.000 Euro“, so Zahlen des DIW, zitiert der Rechtsratgeber beck-aktuell. Die DIW-Studie bezieht sich auf eine Befragung und wurde 2021 publiziert.
Nimmt man diese Daten als Basis, dann müsste man bei einer deutschen „Durschnitts-Erbschaft“ von 85.000 Euro laut nachfolgender Tabelle 438 Euro Notar-Gebühr zahlen. Hinzu kommen in der Regel noch Steuern und weitere Bearbeitungsgebühren. Also müsste man bestimmt mit 500 Euro für diesen Fall rechnen – das als grobe Einschätzung.