Erbvertrag: Kosten, Nutzen, Widerruf

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Stephan Dingler

Rechtsanwalt

Ein Erbvertrag hat den Vorteil, dass man sein Erbe verbindlich und ohne plötzliche einseitige Änderungen zu Lebzeiten regeln kann. Der Vertrag ist für alle Erben bindend – und deutlich strikter als ein Testament. Diese Verbindlichkeit kostet – aber lohnt sich das auch für jeden?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit einem Erbvertrag kann man seinen Nachlass nach eigenen Wünschen regeln 
  • Der Vertrag ist deutlich verbindlicher als ein Testament
  • Der Vertrag muss notariell beurkundet sein
  • Es ist nicht möglich, einfach den Vertrag einseitig zu ändern
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Ein Erbvertrag regelt verbindlich, die Verteilung des Erbes– und kann im Gegensatz zum Testament nicht einseitig widerrufen werden.  

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit einem Erbvertrag kann man seinen Nachlass nach eigenen Wünschen regeln 
  • Der Vertrag ist deutlich verbindlicher als ein Testament
  • Der Vertrag muss notariell beurkundet sein
  • Es ist nicht möglich, einfach den Vertrag einseitig zu ändern

Warum macht man einen Erbvertrag?

Einen Erbvertrag macht man, um seinen Nachlass und die Verteilung des Erbes den eigenen Wünschen entsprechend zu regeln. Mit einem solchen Vertrag setzt man sich über die gesetzliche  Erbfolge hinweg. Zum Beispiel nutzen viele nicht eheliche Partner den Erbvertrag, um sich sehr verbindlich gegenseitig als rechtmäßigen Erbe einzusetzen. Andernfalls würde die gesetzliche Erbfolge dafür sorgen, dass direkte Verwandte das Meiste erben. Aber auch für Eheleute kann dieser Vertrag einen Nutzen haben, wenn sie sich absolut bindend als gegenseitige Erben einsetzen wollen. Sodass sichergestellt ist, dass keine einseitigen Änderungen der Erbfolge – wie es bei einem Testament möglich wäre – geben kann. 

Der Erbvertrag kann sehr explizit und verbindlich regeln, wer was zu welchen Bedingungen nach dem Ableben des Erblassers erhält. 

Das ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag

Ein Erbvertrag ist deutlich verbindlicher: Im Unterschied zum Testament bindet sich der Erblasser bei einem Erbvertrag bereits zu Lebzeiten unwiderruflich. Er kann diesen Erbvertrag ohne Zustimmung seines bzw. seiner Vertragspartner nicht mehr auflösen oder ändern. Die genauen gesetzlichen Regelungen zum Erbvertrag finden sich im BGB in den §§ 2274 bis 2302 . Etwa, dass der Vertrag nur in Anwesenheit der Vertragspartner geschlossen werden darf. 

Anders als ein Testament muss ein Erbvertrag in notarieller Form abgeschlossen und beurkundet werden. Ein Testament kann jederzeit einseitig und handschriftlich verändert und erneuert werden.

Kann ein Erbvertrag den Pflichtteil ausschließen?

Der Pflichtteil  – also ein Mindestanteil des Erbessteht in der Regel nach der gesetzlichen Erbfolge den nahen Familienangehörigen zu. Das kann auch ein Erbvertrag oder ein Testament nicht verhindern. Diese Dokumente können zwar die gesetzliche Erbfolge so umgehen, dass der Großteil des Erbes nach eigenen Wünschen verteilt wird. Den gesetzlichen Erben den Pflichtteil entziehen – das können sie nicht.  

Ausnahmen gibt es zum Beispiel nur, wenn der oder die Pflichteilberechtigte gegen den Erblasser oder einer ihm nahestehenden Person eines Verbrechens oder schweren Vergehens schuldig macht. Unter "Verbrechen" ist dabei eine Straftat zu verstehen, die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet wird. Dann hat der Erblasser die Chance, den Pflichtteil entziehen zu lassen. 

Pflichtteil ausschließen durch erklärten Verzicht

Manchmal einigen sich Erblasser und Pflichteilberechtigte zu Lebzeiten mit einem gesonderten und notariell beglaubigten Vertrag auf den Verzicht oder eine Reduzierung des Pflichtteils. Stattdessen wird dann häufig über eine Abfindung verhandelt. Lassen Sie sich über diese Möglichkeiten am besten von Anwalt für Erbrecht beraten.

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Welche Nachteile hat ein Erbvertrag?

Die sehr verbindliche Form des Dokumentes kann unter Umständen auch ein Nachteil sein. So können sich im Laufe der Zeit Lebensumstände ändern und dann kann der Vertrag nicht mehr ohne Zustimmung der Beteiligten verändert werden. Diese bindende Wirkung kann sich also in der Praxis als zu unflexibel herausstellen. Ein weiterer Nachteil sind die Kosten, die ein Erbvertrag mit sich bringt. Denn dieses Dokument ist nur gültig, wenn es von einem Notar aufgesetzt und beglaubigt wurde.

Wie teuer ist ein Erbvertrag?

Die Kosten für einen Erbvertrag sind stark vom Einzelfall und der Höhe des zu vererbenden Vermögens – hier oft auch Geschäftswert genannt - abhängig. Der Notar berechnet die Kosten nach einer Gebührentabelle. Für einen Erbvertrag wird in der Regel ein so genannter 2,0-Anteil laut Gebührenordnung fällig. 

„Im Schnitt belief sich das Erbe inflationsbereinigt pro Person auf rund 85.000 Euro, bei Schenkungen auf 89.000 Euro“, so Zahlen des DIW, zitiert der Rechtsratgeber beck-aktuell. Die DIW-Studie bezieht sich auf eine Befragung und wurde 2021 publiziert. 

Nimmt man diese Daten als Basis, dann müsste man bei einer deutschen „Durschnitts-Erbschaft“ von 85.000 Euro laut nachfolgender Tabelle 438 Euro Notar-Gebühr zahlen. Hinzu kommen in der Regel noch Steuern und weitere Bearbeitungsgebühren. Also müsste man bestimmt mit 500 Euro für diesen Fall rechnen – das als grobe Einschätzung.

Die Gebührentabelle für Notare

Notare dürfen nicht einfach abrechnen, was sie wollen. Sie müssen sich an eine amtlich festgelegte Gebührenordnung halten. Dabei orientiert sich die Gebühr nach Geschäftswert (also im Fall eines Erbes ist die Erbmasse gemeint) und Art der Leistung und des zugrunde liegenden Berechnungsfaktoren

Einige Leistungen wie die notarielle Beglaubigung eines Einzeltestamentes werden mit den Faktor 1,0, andere Leistungen wie die Erstellung und notarielle Beglaubigung eines Erbscheins mit dem Faktor 2,0 berechnet. Hier eine vereinfachte Darstellung der Gebührenordnung.  

© Verband Wohneigentum NRW e.V.
Ein Ausschnitt aus der Gebührentabelle für Notare. Für höhere Summen oder andere Leistungen gelten entsprechend andere Tarife.

Fazit zu den Kosten: Diese Tabelle bietet eine erste Orientierung über anfallende Notargebühren gestaffelt nach Geschäftswert und Leistung – hinzu kommen in der Regel noch weitere Kosten wie Steuern und Bearbeitungsgebühren

Wann wird ein Erbvertrag ungültig?

Ein Erbvertrag hat keine Gültigkeit, wenn der Vertrag nicht durch einen Notar beurkundet ist. Außerdem wird er ungültig, wenn der Erblasser zu Lebzeiten den Erbvertrag gemeinsam mit allen Vertragsparteien auflöst oder abändert. Diese Änderung bzw. Aufhebung geht nur gemeinsam und nur mit notarieller Beurkundung. 

Welche Form muss ein Erbvertrag haben?

  • Vertrag muss notariell beurkundet sein
  • Der Erblasser muss persönlich bei der Vertragsunterzeichnung anwesend sein
  • Die Vertragsparteien bzw. die Bedachten können sich von anderen vertreten lassen
  • Alle müssen testierfähig sein
  • Der Erbvertrag muss vorgelesen, genehmigt und eigenhändig unterschrieben sein, damit er wirksam ist.

Ein Erbvertrag-Muster als Download-Dokument bieten einige Kanzleien im Internet an.

Fazit zum Erbvertrag: Lohnt sich das?

Der Erbvertrag hat eine hohe Verbindlichkeit, er kann nur mit einem Notar aufgesetzt werden. Die Verfügungen, die im Erbvertrag stehen, gelten dann rechtwirksam für alle Vertragsparteien. Anders als im Testament, kann keiner den Erbvertrag einfach einseitig ändern. Das geht nur mit der Einwilligung aller. Insofern ist dieses Dokument eher etwas für die spätere Lebensphase des Erblassers. Erst dann, wenn man sich recht sicher ist, dass die Verteilung des Erbes und die Nachlassregelungen wirklich so Sinn machen. Schließlich kostet der Erbvertrag Geld und ist recht unflexibel. 

Häufige Fragen zum Thema Erbvertrag

Kann man einen Erbvertrag ohne Notar machen?

Wie komme ich aus einem Erbvertrag raus?

Kann ich bei einem Erbvertrag mein Haus verkaufen?

Wie können Eheleute den Erbvertrag für sich und ihre Kinder nutzen?

Ihr Ansprechpartner:

Unser Experte
Stephan Dingler
Rechtsberater

Stephan Dingler