Berliner Testament: Eheleute erben alles

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Stephan Dingler

Rechtsanwalt

Für Eheleute kann es sich lohnen ein Berliner Testament zu verfassen. Sollte einer der Ehepartner versterben, ist der Überlebende abgesichert. Doch bringt dieses gemeinschaftliche Testament auch Nachteile mit sich. Die wichtigsten Infos zum Thema, lesen Sie in diesem Beitrag!

Das Wichtigste in Kürze:

  • Viele Ehepaare entscheiden sich für ein gegenseitiges Testament.
  • Beim Berliner Testament erbt der verbliebene Ehepartner alles.
  • Kinder können trotzdem ihren Pflichtteil einfordern.
  • Ein gemeinsames Testament kann außerdem Steuernachteile für die Schlusserben bedeuten.
  • Zwar eignet sich das Berliner Testament für Hausbesitzer, die Nachteile können aber grade diese noch schwerer treffen.
Eheleute schreiben ein Berliner Testament, um sich gegenseitig abzusichern.  © Robert Kneschke – stock.adobe.com
Eheleute können sich mit dem Berliner Testament gegenseitig absichern. Wenn einer der beiden stirbt, erbt die hinterbliebene Person alles. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Viele Ehepaare entscheiden sich für ein gegenseitiges Testament.
  • Beim Berliner Testament erbt der verbliebene Ehepartner alles.
  • Kinder können trotzdem ihren Pflichtteil einfordern.
  • Ein gemeinsames Testament kann außerdem Steuernachteile für die Schlusserben bedeuten.
  • Zwar eignet sich das Berliner Testament für Hausbesitzer, die Nachteile können aber grade diese noch schwerer treffen.

Was ist das Berliner Testament?

Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Verstirbt einer der Eheleute, erbt der überlebende Partner das gesamte Vermögen allein. Erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Ehegatten geht der Nachlass an die gemeinsamen Kinder oder andere eingesetzte Schlusserben über.

Diese Regelung soll sicherstellen, dass der überlebende Ehepartner wirtschaftlich abgesichert bleibt und z. B. weiterhin im gemeinsam bewohnten Haus leben kann, ohne Vermögenswerte an die Kinder abgeben zu müssen.

Eheleute sollten sich über die Nachteile des Berliner Testaments bewusst sein. Diese betreffen unter anderem Pflichtteilsansprüche und Steuernachteile für Schlusserben, vor allem dann, wenn sich Hausbesitzer für das Berliner Testament entscheiden.

Wir werden diese Nachteile im Verlauf des Beitrags näher beleuchten und Ihnen nützliche Formulierungen an die Hand geben, welche Sie als Vorlage für das Berliner Testament nutzen können, um sich gegen Risiken abzusichern.

Keine nachträgliche Änderung möglich

Das Berliner Testament kann nach dem Ableben eines Partners nicht mehr geändert werden. Der überlebende Partner ist somit an die einmal getroffenen Regelungen gebunden. Maßgebend ist diesbezüglich § 2271 BGB. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass die Kinder des vorher verstorbenen Elternteils einseitig benachteiligt werden könnten.

Gut zu wissen: Sie wollen Ihrem Ehepartner ermöglichen auch nach Ihrem Tod frei über das Vermögen verfügen und für die Nacherben neu verteilen zu können? Dann müssen Sie im Berliner Testament Zusätze formulieren, die es dem Überlebenden ermöglichen. Unsere Rechtsberatung kann Sie bei der Formulierung unterstützen.

Wir geben Ihnen Durchblick!

Damit Sie in Rechtsfragen zu Ihrem Wohneigentum geschützt sind.

Pflichtteil beim Berliner Testament

Beim Berliner Testament erbt der überlebende Ehepartner alles. Kinder erben als Schlusserben erst dann, wenn auch das zweite Elternteil verstirbt und sind damit erst mal enterbt.

Doch Kinder haben Anspruch auf einen Pflichtanteil des Erbes. Wird der Anteil eingeklagt, muss der überlebende Ehepartner einen Teil des geerbten Vermögens abgeben.

Gerade bei zerrütteten Familienverhältnissen, ist die Gefahr groß, dass Kinder sofort ihren Pflicht-Erbanteil einklagen wollen.

Gut zu wissen: Wir hoch der Pflichtanteil ausfällt und weitere Infos zum Thema erhalten Sie in unserem Artikel „Pflichtteil Erbe“.

Erbfolge beim Berliner Testament

Die Erbfolge kann beim Berliner Testament für Kinder und andere Schlusserben enorme Steuernachteile mit sich bringen. Das betrifft vor allem Erben von besonders reichen Ehepaaren.

Der Grund ist, dass Kinder als Schlusserben das gesamte Vermögen beider Elternteile als Gesamtsumme erben und so nur ein Freibetrag bei der Erbschaftsteuer zur Verfügung steht. Würden Sie von jeweils einem Elternteil erben, stünde ihnen der Freibetrag zweimal zur Verfügung.

Um die Erbfolge sowie die damit verbundenen Nachteile besser nachvollziehen zu können, hier ein Beispiel:

  1. Vater Heinz und Mutter Klara haben jeweils ein Vermögen von 400.000 Euro. Sie haben einen Sohn Klaus.
  2. Als Vater Heinz stirbt geht mit dem Berliner Testament sein Vermögen auf das seiner Frau Klara über.
  3. Mutter Klara muss auf das Erbe ihres Mannes keine Steuern zahlen, da sie einen Freibetrag von 500.000 Euro hat.
  4. Als dann aber Mutter Klara ein paar Jahre später ebenfalls stirbt, sind von dem Vermögen noch 700.000 Euro übrig. Das erbt der als Schlusserbe eingesetzte Sohn Heinz dann.
  5. Heinz kann aber nur einen Freibetrag von 400.000 Euro geltend machen. Auf die restlichen 300.000 Euro müsste er Erbschaftsteuern zahlen. Das sind mehrere zehntausend Euro.

Gut zu wissen: Die große Steuerlast des Berliner Testaments kann umgangen werden, indem Eltern dem Kind das Erbe zu Lebzeiten überschreiben und das Kind im Gegenzug dem überlebenden Elternteil auf Lebenszeit das unentgeltliche Nutzungsrecht (Nießbrauch/lebenslanges Wohnrecht) am Nachlass einräumt. Denn bei einer Übertragung oder Schenkung des Erbes an die Kinder, steht ihnen laut Gesetz jeweils ein Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil zu. Diese Freibeträge gelten alle zehn Jahre sogar neu.

Berliner Testament bei Hausbesitz

Mit dem Berliner Testament erbt der überlebende Ehepartner auch ein Haus vollständig. So kann der Lebensstandard nach Ableben eines Ehepartners aufrechterhalten werden.

Handelt es sich bei dem vererbten Vermögen um eine Immobilie, können die Nachteile des Berliner Testaments allerdings noch schwerwiegender ausfallen. Warum das so ist, erklärt Rechtanwalt Stephan Dingler vom Verband Wohneigentum NRW:

„Ist beim Berliner Testament ein Haus im Spiel, könnten erbende Ehepartner, aber auch Schlusserben das Haus verlieren. Für überlebende Ehepartner könnte das der Fall sein, wenn Kinder ihren Pflichtteil in Anspruch nehmen und die allein erbende Person ihr Haus verkaufen muss, um den Pflichtanteil auszahlen zu können.

Auch Schlusserben könnte dieses Schicksal treffen. Das passiert dann, wenn die Erbschaftssteuerlast so hoch ist, dass sie gezwungen sind die geerbte Immobilie zu verkaufen.“

Aus diesem Grund sollten sich Hauseigentümer bereits bei der Gestaltung des Berliner Testaments auf solche Fälle vorbereiten.

Vorlage: Berliner Testament zum Abschreiben

Die präzise Formulierung eines Berliner Testaments ist entscheidend, um den letzten Willen der Ehepartner klar und rechtssicher festzuhalten.

Beim Berliner Testament gelten folgende Formvorgaben:

  • Es muss handschriftlich verfasst sein (nicht digital oder maschinell)
  • Beide Ehepartner müssen das Testament unterzeichnen (mit Ort und Datum).

Mit folgendem Wortlaut kann ein Berliner Testament verfasst werden: „Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. Erben des länger lebenden von uns beiden sind unsere gemeinschaftlichen Kinder zu gleichen Erbanteilen."

Gut zu wissen: Es genügt, wenn ein Ehepartner das Testament vollständig mit der Hand schreibt.

Um sich gegen mögliche Probleme zu Schützen haben wir weitere Sätze formuliert. Diese können Sie als Vorlage für Ihre Berliner Testament nutzen und einfach abschreiben.

Schutz vor Pflichtteilsansprüchen

  • Zum Schutz vor Pflichtteilsansprüchen könnte das Testament durch eine Klausel ergänzt werden:

    „Fordert eines unserer Kinder beim Tod des zuerst Versterbenden seinen Pflichtteil, so erhält es auch beim Tod des nächstversterbenden nur den Pflichtteil, es wird in diesem Falle nicht mehr Erbe."

Erbreihenfolge sichern

  • Um die Erbreihenfolge beim Berliner Testament sicher zu formulieren, sollten die Begriffe Vor- und Nacherbe auch verwendet werden. Für Ehegatten könnte dies wie folgt lauten:

    „Wir bestimmen uns gegenseitig zu befreiten Vorerben. Nacherben sollen unsere Kinder (Namen!) jeweils zu gleichen Teilen sein."

Wiederverheiratungsklausel

  • Zusätzlich gibt es auch die Einsetzung einer Wiederverheiratungsklausel:

    „Der Nacherbfall tritt zusätzlich auch dann ein, wenn der zweite von uns stirbt oder bei einer Wiederverheiratung des Überlebenden.“

Die Verfügung der Nacherbschaft wird nach Ablauf von 30 Jahren unwirksam, wenn bis dahin die Nacherbfolge nicht eingetreten ist. Die zeitliche Begrenzung ist außer Kraft, wenn der Zugang zur Nacherbschaft von einem bestimmten Ereignis abhängt.

FAQs: Häufige Fragen zum Berliner Testament

Kann man ein Berliner Testament anfechten?

Gilt das Berliner Testament auch bei unehelichen Kindern?

Wie funktioniert das Berliner Testament bei Stiefkindern?

Ist ein Notar für das Berliner Testament notwendig?

Wie viel kostet ein Berliner Testament?

Kann man ein gemeinsames Testament rückgängig machen?

Ihr Ansprechpartner:

Unser Experte
Stephan Dingler
Rechtsberater

Stephan Dingler