Mit dem Berliner Testament erbt der überlebende Ehepartner auch ein Haus vollständig. So kann der Lebensstandard nach Ableben eines Ehepartners aufrechterhalten werden.
Handelt es sich bei dem vererbten Vermögen um eine Immobilie, können die Nachteile des Berliner Testaments allerdings noch schwerwiegender ausfallen. Warum das so ist, erklärt Rechtanwalt Stephan Dingler vom Verband Wohneigentum NRW:
„Ist beim Berliner Testament ein Haus im Spiel, könnten erbende Ehepartner, aber auch Schlusserben das Haus verlieren. Für überlebende Ehepartner könnte das der Fall sein, wenn Kinder ihren Pflichtteil in Anspruch nehmen und die allein erbende Person ihr Haus verkaufen muss, um den Pflichtanteil auszahlen zu können.
Auch Schlusserben könnte dieses Schicksal treffen. Das passiert dann, wenn die Erbschaftssteuerlast so hoch ist, dass sie gezwungen sind die geerbte Immobilie zu verkaufen.“
Aus diesem Grund sollten sich Hauseigentümer bereits bei der Gestaltung des Berliner Testaments auf solche Fälle vorbereiten.