Bei einem Carport, der alle oben genannten Vorgaben erfüllt, hat der Nachbar kein Veto-Recht. Sie müssen in diesem Fall weder seine Erlaubnis einholen noch ihn über das geplante Bauprojekt informieren.
Anders sieht es aus, wenn Sie für Ihren Carport eine Baugenehmigung brauchen und zusätzlich Abweichungen oder Befreiungen nötig sind. In diesem Fall beteiligen die Baubehörden auch die betroffenen Nachbarn. Hier können Sie Zeit und Kosten sparen, indem Sie deren Zustimmung vorab einholen (z. B. indem Sie sie auf Lageplan und Bauzeichnungen unterschreiben lassen).
Grundsätzlich empfiehlt es sich immer, vor Baumaßnahmen mit den Nachbarn zu sprechen – vielleicht plant ja auch Ihr Nachbar eine Überdachung fürs Auto und Sie können durch einen Doppelauftrag Kosten sparen.