Carport bauen: In NRW meist ohne Baugenehmigung möglich

Halbtotale von Bau- und Wohnberaterin Friederike Hollmann-van Kempen
Friederike Hollmann-van Kempen

Dipl.-Ing. Architektin

Gute Nachricht für Autobesitzer: Ein Carport ist in NRW in vielen Fällen ohne Baugenehmigung möglich. Ein paar Vorschriften gelten aber trotzdem: Wer genehmigungsfrei bauen möchte, muss auf Höhe, Größe und kommunale Vorgaben achten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • In NRW sind Carports unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei und können ohne Baugenehmigung gebaut werden.
  • Das gilt, wenn der Carport durchschnittlich maximal 3 Meter hoch ist und die Gesamtfläche aller Garagen und Carports 30 Quadratmeter nicht überschreitet.
  • Bauherren müssen zusätzlich lokale Vorschriften aus Bebauungsplänen und Gestaltungssatzungen beachten. Diese beschränken z. B. Standort und äußere Gestaltung.
  • Unter Berücksichtigung von Maximallängen dürfen Carports auch direkt an der Nachbargrenze stehen.
Ein Auto steht unter einem Carport.  © Hermann – stock.adobe.com
Haben Sie ein Carport ohne Baugenehmigung gebaut, obwohl es genehmigungspflichtig ist? Dann drohen Ihnen Nutzungsuntersagung, Bußgeld und unter Umständen eine Abrissverfügung. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • In NRW sind Carports unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei und können ohne Baugenehmigung gebaut werden.
  • Das gilt, wenn der Carport durchschnittlich maximal 3 Meter hoch ist und die Gesamtfläche aller Garagen und Carports 30 Quadratmeter nicht überschreitet.
  • Bauherren müssen zusätzlich lokale Vorschriften aus Bebauungsplänen und Gestaltungssatzungen beachten. Diese beschränken z. B. Standort und äußere Gestaltung.
  • Unter Berücksichtigung von Maximallängen dürfen Carports auch direkt an der Nachbargrenze stehen.

Carport ohne Baugenehmigung bauen: Was ist erlaubt?

In NRW zählen Carports – offiziell „überdachte Stellplätze“ genannt – zu den verfahrensfreien Bauvorhaben, die Bauherren ohne Beteiligung der Baubehörden errichten können. Dafür müssen sie allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Maximal 30 Quadratmeter Brutto-Grundfläche: Beispielsweise würde ein Einzelcarport mit Außenmaßen von 3 x 6 Metern diese Vorgabe erfüllen. Vorsicht: Die Maximalgröße bezieht sich auf alle Garagen und Carports auf einem Grundstück. Wenn Sie bereits eine Garage mit 20 Quadratmetern haben, bräuchten Sie für einen Carport mit 18 Quadratmetern eine Baugenehmigung, da die Flächen zusammengerechnet werden.
  • Maximal 3 Meter mittlere Wandhöhe: Gemeint ist die durchschnittliche Höhe einer Wand zwischen Geländeoberfläche (laut Bebauungsplan, falls vorhanden) und Dach.
  • Der Carport muss im Innenbereich, also innerhalb von geschlossenen Ortschaften stehen.

Die Vorgaben sind weit genug gefasst, dass einfache Carports und kleinere Doppelcarports sie in der Regel erfüllen. Lediglich bei besonderen Formen und zusätzlichen Anbauten (z. B. Carport für Wohnmobil, Carport mit Dachterrasse) müssen Bauherren sorgfältig nachrechnen und ggf. einen Bauantrag stellen.

Allerdings müssen auch die verfahrensfreien Carports sämtliche Vorschriften erfüllen, die sich aus der Landesbauordnung und weiteren Ortssatzungen ergeben.

Checkliste: Worauf muss ich beim genehmigungsfreien Carport achten?

Für die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen ist der Bauherr selbst verantwortlich. Damit Ihr Carport in NRW verfahrensfrei ist, sollten Sie in der Planungsphase insbesondere diese Punkte beachten:

  1. Lage des Grundstücks: Unterschiedliche Vorschriften gelten, wenn der Carport im beplanten Innenbereich (es gelten die Vorgaben des Bebauungsplans), im unbeplanten Innenbereich (maßgeblich ist die Umgebungsbebauung) oder im Außenbereich (kein verfahrensfreier Bau möglich) stehen soll.
  2. Größe: Alle vorhandenen Garagen und Carports dürfen zusammen maximal 30 Quadratmeter Brutto-Grundfläche haben. Darüber hinaus kann die Grundflächenzahl dem Bau eines zusätzlichen überdachten Stellplatzes im Wege stehen.
  3. Höhe: Ohne Baugenehmigung dürfen alle Wände durchschnittlich maximal 3 Meter hoch sein.
  4. Standort: Häufig regeln Bebauungspläne, wo Carports stehen dürfen. Als Nebenanlagen sind sie oft auch außerhalb der Baugrenze erlaubt, meist aber nicht im Vorgartenbereich.
  5. Grenzbebauung: Soll der Carport näher als 3 Meter an der Grenze stehen, darf er maximal 9 Meter lang sein. Insgesamt darf die Grenzbebauung (= mit einem Abstand von weniger als 3 Metern zur Grenze) an allen Nachbargrenzen insgesamt nur 18 Meter betragen.
  6. Form und Farbe: Der Bebauungsplan oder eine örtliche Gestaltungssatzung können genaue Vorgaben zur äußeren Gestaltung beinhalten.
  7. Zusätzliche Vorgaben: Aus einem Bebauungsplan oder einer Gestaltungssatzung können sich weitere Vorgaben ergeben, z. B. hinsichtlich Anzahl, Standort, Abstand zur Straße, Materialien, Dachform und sogar Dachbegrünung. Zudem dürfen Kommunen hier auch die maximal erlaubte Höhe oder Fläche stärker begrenzen.

Muss ich die Nachbarn um Erlaubnis bitten?

Bei einem Carport, der alle oben genannten Vorgaben erfüllt, hat der Nachbar kein Veto-Recht. Sie müssen in diesem Fall weder seine Erlaubnis einholen noch ihn über das geplante Bauprojekt informieren.

Anders sieht es aus, wenn Sie für Ihren Carport eine Baugenehmigung brauchen und zusätzlich Abweichungen oder Befreiungen nötig sind. In diesem Fall beteiligen die Baubehörden auch die betroffenen Nachbarn. Hier können Sie Zeit und Kosten sparen, indem Sie deren Zustimmung vorab einholen (z. B. indem Sie sie auf Lageplan und Bauzeichnungen unterschreiben lassen).

Grundsätzlich empfiehlt es sich immer, vor Baumaßnahmen mit den Nachbarn zu sprechen – vielleicht plant ja auch Ihr Nachbar eine Überdachung fürs Auto und Sie können durch einen Doppelauftrag Kosten sparen.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für den Carport?

Eine Baugenehmigung brauchen Sie, sobald Ihr Carport nicht mehr alle Voraussetzungen für die Genehmigungsfreiheit erfüllt. Beispiele für NRW:

  • Sie planen zusätzlich zur bestehenden 18-Quadratmeter-Garage noch einen 15-Quadratmeter-Carport: Der Carport ist genehmigungspflichtig, da insgesamt 30 Quadratmeter überschritten werden.
  • Ihr Carport überschreitet die Maximalhöhe von durchschnittlich 3 Metern (z. B. als Carport für ein Wohnmobil oder wenn aufgrund von Gefälle oder Unebenheiten erhebliche Grundstücksaufschüttungen erforderlich sind).
  • Ihr Grundstück liegt im Außenbereich.

Übrigens: Mobile Carports eignen sich nicht als genehmigungsfreie Alternative. Da auch diese Konstruktionen durch eigenes Gewicht auf dem Boden ruhen, zählen sie als bauliche Anlagen und unterliegen denselben Bauvorschriften wie ortsfeste Carports.

Genehmigungsfreier Carport: Keine Baugenehmigung dank Bauanzeige

Auch genehmigungspflichtige Carports müssen in NRW nur in Ausnahmefällen ein vollständiges Genehmigungsverfahren durchlaufen. Meist reicht es aus, den geplanten Bau im Rahmen einer Genehmigungsfreistellung der Baubehörde lediglich anzuzeigen. Dieses Verfahren ist gebührenfrei und im Regelfall nach einem Monat beendet; allerdings müssen trotzdem diverse Bauvorlagen eingereicht werden. Die Bauanzeige reicht aus, wenn der Carport

  • allen Vorgaben des geltenden Bebauungsplans entspricht und keine Ausnahme, Abweichung oder Befreiung nötig ist (z. B. hinsichtlich Lage auf dem Grundstück oder maximaler Größe)
  • einem Wohngebäude zuzuordnen ist
  • auf einem erschlossenen Grundstück liegt
  • auch alle weiteren Vorschriften aus Landesbauordnung und örtlichen Satzungen erfüllt

Nach Eingang der Bauanzeige kann die Gemeinde innerhalb eines Monats verlangen, dass trotzdem ein komplettes Genehmigungsverfahren gestartet wird. Dies ist jedoch eher die Ausnahme.

Kann ich den Bauantrag für den Carport selber stellen?

Bauherren können den Bauantrag für Carports in NRW bis 100 Quadratmeter Nutzfläche selber stellen. Nur für größere Stellplatzüberdachungen ist ein Entwurfsverfasser mit Bauvorlageberechtigung erforderlich. Das bedeutet, dass Sie z. B. auch für einen geräumigen Doppelcarport die Baugenehmigung ohne Architekten beantragen können.

Wie bekomme ich die Baugenehmigung?

Baugenehmigungen stellen in NRW die unteren Bauaufsichtsbehörden aus. Diese sind bei der Stadt oder Kreisverwaltung angesiedelt. Für die Genehmigung müssen Sie einen Bauantrag stellen und die erforderlichen Bauvorlagen (z. B. Lageplan, Bauzeichnungen und Berechnung des umbauten Raums) einreichen. Den genauen Ablauf beim Genehmigungsverfahren können Sie in einem separaten Artikel nachlesen.

Die Kosten für die Baugenehmigung liegen in NRW bei 0,6 Prozent der Rohbausumme. Allerdings übersteigen die Kosten beim Carport selten die Mindestgebühr. Diese beträgt in den meisten Kommunen in NRW 50 Euro. Gesonderte Gebühren erhebt die Baubehörde, falls z. B. Abweichungen von der Landesbauordnung erforderlich sind oder Unterlagen nachgefordert werden.

Carport ohne Baugenehmigung gebaut: Strafe

Wenn Ihr genehmigungspflichtiger Carport ohne Genehmigung errichtet wurde, gilt er als Schwarzbau. Die Baubehörden haben in diesem Fall verschiedene Mittel, um dagegen vorzugehen:

  • Nutzungsuntersagung
  • Bußgeld
  • Abrissverfügung, falls keine nachträgliche Genehmigung möglich ist

Allerdings können Sie Ihren Carport nachträglich genehmigen lassen. Dies ist möglich, wenn der Bau allen aktuellen rechtlichen Anforderungen genügt. Mehr dazu erfahren Sie im Artikel „Baugenehmigung nachträglich beantragen“.

Falls Ihre Auto-Überdachung „nur“ dem Bebauungsplan oder örtlichen Satzungen zuwiderläuft, ist die Gemeinde zuständig. Diese kann die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen, was oft auf einen Rückbau bzw. Abriss hinausläuft. Ob zusätzlich ein Bußgeld fällig wird, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

Häufige Fragen zur Baugenehmigung beim Carport

Welche Größe darf ein Carport ohne Baugenehmigung in NRW haben?

Ist ein Carport auf einem schmalen Grundstück ohne Baugenehmigung möglich?

Wann ist ein Doppelcarport genehmigungsfrei?

Carport erneuern – brauche ich eine Baugenehmigung?

Was gilt für einen Carport mit Dachterrasse?

Ihr Ansprechpartner:

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Friederike Hollmann-van Kempen