
Hitzeschutz fürs Haus: So bleibt Ihr Zuhause kühl
Im besten Fall sorgen Bauherren bereits beim (Um-)Bau für die heiße Jahreszeit vor. Doch auch ohne Baumaßnahmen können Sie mit kleinen Tricks die Hitze fernhalten.
Dipl.-Ing. Architektin
Gute Nachricht für Autobesitzer: Ein Carport ist in NRW in vielen Fällen ohne Baugenehmigung möglich. Ein paar Vorschriften gelten aber trotzdem: Wer genehmigungsfrei bauen möchte, muss auf Höhe, Größe und kommunale Vorgaben achten.
In NRW zählen Carports – offiziell „überdachte Stellplätze“ genannt – zu den verfahrensfreien Bauvorhaben, die Bauherren ohne Beteiligung der Baubehörden errichten können. Dafür müssen sie allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Die Vorgaben sind weit genug gefasst, dass einfache Carports und kleinere Doppelcarports sie in der Regel erfüllen. Lediglich bei besonderen Formen und zusätzlichen Anbauten (z. B. Carport für Wohnmobil, Carport mit Dachterrasse) müssen Bauherren sorgfältig nachrechnen und ggf. einen Bauantrag stellen.
Allerdings müssen auch die verfahrensfreien Carports sämtliche Vorschriften erfüllen, die sich aus der Landesbauordnung und weiteren Ortssatzungen ergeben.
Für die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen ist der Bauherr selbst verantwortlich. Damit Ihr Carport in NRW verfahrensfrei ist, sollten Sie in der Planungsphase insbesondere diese Punkte beachten:
Bei einem Carport, der alle oben genannten Vorgaben erfüllt, hat der Nachbar kein Veto-Recht. Sie müssen in diesem Fall weder seine Erlaubnis einholen noch ihn über das geplante Bauprojekt informieren.
Anders sieht es aus, wenn Sie für Ihren Carport eine Baugenehmigung brauchen und zusätzlich Abweichungen oder Befreiungen nötig sind. In diesem Fall beteiligen die Baubehörden auch die betroffenen Nachbarn. Hier können Sie Zeit und Kosten sparen, indem Sie deren Zustimmung vorab einholen (z. B. indem Sie sie auf Lageplan und Bauzeichnungen unterschreiben lassen).
Grundsätzlich empfiehlt es sich immer, vor Baumaßnahmen mit den Nachbarn zu sprechen – vielleicht plant ja auch Ihr Nachbar eine Überdachung fürs Auto und Sie können durch einen Doppelauftrag Kosten sparen.
Eine Baugenehmigung brauchen Sie, sobald Ihr Carport nicht mehr alle Voraussetzungen für die Genehmigungsfreiheit erfüllt. Beispiele für NRW:
Übrigens: Mobile Carports eignen sich nicht als genehmigungsfreie Alternative. Da auch diese Konstruktionen durch eigenes Gewicht auf dem Boden ruhen, zählen sie als bauliche Anlagen und unterliegen denselben Bauvorschriften wie ortsfeste Carports.
Auch genehmigungspflichtige Carports müssen in NRW nur in Ausnahmefällen ein vollständiges Genehmigungsverfahren durchlaufen. Meist reicht es aus, den geplanten Bau im Rahmen einer Genehmigungsfreistellung der Baubehörde lediglich anzuzeigen. Dieses Verfahren ist gebührenfrei und im Regelfall nach einem Monat beendet; allerdings müssen trotzdem diverse Bauvorlagen eingereicht werden. Die Bauanzeige reicht aus, wenn der Carport
Nach Eingang der Bauanzeige kann die Gemeinde innerhalb eines Monats verlangen, dass trotzdem ein komplettes Genehmigungsverfahren gestartet wird. Dies ist jedoch eher die Ausnahme.
Bauherren können den Bauantrag für Carports in NRW bis 100 Quadratmeter Nutzfläche selber stellen. Nur für größere Stellplatzüberdachungen ist ein Entwurfsverfasser mit Bauvorlageberechtigung erforderlich. Das bedeutet, dass Sie z. B. auch für einen geräumigen Doppelcarport die Baugenehmigung ohne Architekten beantragen können.
Baugenehmigungen stellen in NRW die unteren Bauaufsichtsbehörden aus. Diese sind bei der Stadt oder Kreisverwaltung angesiedelt. Für die Genehmigung müssen Sie einen Bauantrag stellen und die erforderlichen Bauvorlagen (z. B. Lageplan, Bauzeichnungen und Berechnung des umbauten Raums) einreichen. Den genauen Ablauf beim Genehmigungsverfahren können Sie in einem separaten Artikel nachlesen.
Die Kosten für die Baugenehmigung liegen in NRW bei 0,6 Prozent der Rohbausumme. Allerdings übersteigen die Kosten beim Carport selten die Mindestgebühr. Diese beträgt in den meisten Kommunen in NRW 50 Euro. Gesonderte Gebühren erhebt die Baubehörde, falls z. B. Abweichungen von der Landesbauordnung erforderlich sind oder Unterlagen nachgefordert werden.
Wenn Ihr genehmigungspflichtiger Carport ohne Genehmigung errichtet wurde, gilt er als Schwarzbau. Die Baubehörden haben in diesem Fall verschiedene Mittel, um dagegen vorzugehen:
Allerdings können Sie Ihren Carport nachträglich genehmigen lassen. Dies ist möglich, wenn der Bau allen aktuellen rechtlichen Anforderungen genügt. Mehr dazu erfahren Sie im Artikel „Baugenehmigung nachträglich beantragen“.
Falls Ihre Auto-Überdachung „nur“ dem Bebauungsplan oder örtlichen Satzungen zuwiderläuft, ist die Gemeinde zuständig. Diese kann die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen, was oft auf einen Rückbau bzw. Abriss hinausläuft. Ob zusätzlich ein Bußgeld fällig wird, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Unsere Expertin
Dipl.-Ing. Architektin