Ein Schwarzbau ist ein Bau, der ohne Baugenehmigung errichtet wurde oder von der vorliegenden Genehmigung bzw. von Bauvorschriften abweicht. Betroffen sind oft ältere Häuser, die in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts komplett ohne Baugenehmigung gebaut wurden. Bei neueren Bauten kommt es selten vor, dass ein ganzes Wohnhaus rechtswidrig errichtet wurde. Hier geht es eher um einzelne Gebäudeteile oder Anbauten, z. B. eine Garage oder ein nachträglich angebauter Wintergarten. Häufig sind auch Fälle, in denen zwar eine Genehmigung vorliegt, der Bau jedoch davon abweicht (meist aus materiellen Gründen, z. B. wenn sich während der Bauphase herausstellt, dass die geplante Wandstärke nicht ausreicht).
Weitere Beispiele:
- Ausbau und Umnutzung von Scheunen und anderen Anbauten zu Wohnzwecken
- Erweiterung einer verfahrensfreien Terrasse zu genehmigungspflichtiger Größe
- Reine Nutzungsänderung (z. B. Gartenhaus als Atelier, Erdgeschoss als Verkaufsräume)
Auch verfahrensfreie Bauten, für die kein Bauantragsverfahren nötig ist, können Schwarzbauten sein. Nämlich dann, wenn sie geltende Bauvorschriften nicht einhalten. Das kann z. B. die Maximalfläche oder -höhe, den Standort und die Nutzungsart (z. B. Garage, die zur Werkstatt ausgebaut wurde) betreffen.