Kosten für die Baugenehmigung: Das sollten Sie einplanen

Eine Baugenehmigung kostet Geld: Die Baubehörde stellt Bearbeitung und Prüfung in Rechnung, und auch der Entwurfsverfasser lässt sich seine Arbeit bezahlen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • In NRW beträgt die Bearbeitungsgebühr beim Bauantrag 0,6 Prozent der Rohbausumme.
  • Die Bauaufsichtsbehörde erhebt weitere Gebühren z. B. für Abweichungen von der Bauordnung, den Eintrag einer Baulast und die Prüfung von technischen Nachweisen.
  • Für kleinere Bauvorhaben wie Gartenhäuser oder Wintergärten wird oft eine Mindestgebühr von 50 Euro erhoben. Einzelne Kommunen verlangen höhere Mindestgebühren.
  • Ein weiterer Kostenfaktor ist das Honorar für den Entwurfsverfasser. Dieses wird ebenfalls nach der Rohbausumme oder nach Zeitaufwand berechnet.
Für eine Baugenehmigung können unterschiedliche Kosten anfallen.  © Andrey Popov – stock.adobe.com
Für eine Baugenehmigung können unterschiedliche Kosten anfallen. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • In NRW beträgt die Bearbeitungsgebühr beim Bauantrag 0,6 Prozent der Rohbausumme.
  • Die Bauaufsichtsbehörde erhebt weitere Gebühren z. B. für Abweichungen von der Bauordnung, den Eintrag einer Baulast und die Prüfung von technischen Nachweisen.
  • Für kleinere Bauvorhaben wie Gartenhäuser oder Wintergärten wird oft eine Mindestgebühr von 50 Euro erhoben. Einzelne Kommunen verlangen höhere Mindestgebühren.
  • Ein weiterer Kostenfaktor ist das Honorar für den Entwurfsverfasser. Dieses wird ebenfalls nach der Rohbausumme oder nach Zeitaufwand berechnet.

Wie viel kostet eine Baugenehmigung?

Die Kosten einer Baugenehmigung setzen sich aus der Bearbeitungsgebühr und dem Honorar für den Entwurfsverfasser (falls beteiligt) zusammen. Insgesamt spricht man oft von rund 10 Prozent der Rohbausumme. Die reine Bearbeitungsgebühr beträgt in NRW in der Regel 0,6 Prozent der Baukosten für den Rohbau. Hier können allerdings weitere Gebühren, z. B. für die Prüfung von erforderlichen Nachweisen, dazukommen.

Beispiele: Beim Hausbau für 400.000 Euro würde die Baugenehmigung mindestens 2.400 Euro kosten. Bei der Garage für 15.000 Euro würde die Baubehörde mindestens 90 Euro an Gebühren erheben.

Wie hoch sind die Kosten für den Architekten?

Das Architektenhonorar hängt von der Art des Bauvorhabens und dem Arbeitsaufwand ab. Berechnungsgrundlage können z. B. Arbeitszeit oder Bausumme sein. Einen Anhaltspunkt bietet die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die Mindest- und Höchstsätze für die Leistungen von Architekten enthält. Allerdings ist diese Honorarordnung für private Bauvorhaben nicht verbindlich und dient nur der Orientierung.

Gemäß HOAI beträgt das Honorar für die Genehmigungsphase drei Prozent des Gesamthonorars. Eine Tabelle für Leistungen an Gebäuden und Innenräumen bietet § 35 der HOAI. Demnach würden bei einem Einfamilienhaus für 300.000 Euro (Honorarzone III mit durchschnittlichen Anforderungen) rund 1.200 bis 1.500 Euro für den Bauantrag entstehen. Bei einer Garage für 25.000 Euro (Honorarzone II mit geringen Anforderungen) wären es rund 110 bis 130 Euro, zuzüglich eventueller Zusatzkosten für vorhergehende Leistungsphasen (z. B. Entwurfsplanung). Allerdings dürfen Architekten auch nach anderen Kriterien abrechnen, sodass sich die Rechnungssumme stark von diesen Beispielen unterscheiden kann.

Noch dazu kommen Nebenkosten (z. B. für Porto und Kopien, Fahrtkosten), Kosten für beantragte Unterlagen und Kosten für zusätzliche Leistungen (z. B. Bauvoranfrage). Auch prozentuale Zuschläge sind möglich, z. B. bei Umbauten, Sanierungen oder besonders komplexen Bauvorhaben.

Kosten für einen Bauantrag ohne Architekten

In einigen Ausnahmefällen können Sie als Bauherr die Baugenehmigung ohne einen Entwurfsverfasser beantragen. Das betrifft z. B. bestimmte Wintergärten, Garagen und Überdachungen, weitere sind in § 67 der Landesbauordnung NRW aufgelistet. Die Gesamtkosten für den Bauantrag verringern sich dadurch erheblich. Allerdings müssen Sie neben der Bearbeitungsgebühr die Kosten für die Bauvorlagen einkalkulieren. Technische Zeichnungen und Pläne erhalten Sie oft kostenlos vom Hersteller, andere müssen Sie kostenpflichtig beantragen. Hierzu zählt z. B. die Flurkarte, die in NRW zwischen 15 und 60 Euro kostet.

Wie viel kostet die Bearbeitung des Bauantrags?

Die Gebühren der Bauaufsichtsbehörde entsprechen in NRW der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW). Die Grundgebühr für Wohngebäude beträgt 0,6 Prozent der Rohbausumme. In besonderen Fällen kann die Behörde 1 Prozent der Rohbausumme erheben; dies betrifft jedoch nur sogenannte „kleine Sonderbauten“, die nicht zum Wohnen dienen.

Was ist die Rohbausumme?

  • Die Rohbausumme umfasst die Kosten für die Herstellung des Rohbaus, z. B. Baustelleneinrichtung, Grundstücksentwässerung, Maurer- und Betonarbeiten und das Architektenhonorar. Für den Bauantrag kann sie mit einer Formel berechnet werden: Brutto-Rauminhalt in m3 x Bauwert in €/m3. Das Ergebnis wird dann noch auf volle 500 Euro aufgerundet.

    Der Brutto-Rauminhalt umfasst das Innenvolumen eines Gebäudes einschließlich des Volumens von Wänden, Boden und Dach. Die Berechnung ist komplex und erfolgt nach DIN 277:2021-08.

    Der Bauwert wird in NRW jährlich neu berechnet und vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung bekannt gegeben. 2024 beträgt z. B. der Rohbauwert für Wohngebäude 177 €/m3, für eine Kleingarage 81 €/m3.

    Für eine Garage mit einem Brutto-Rauminhalt von 120 Kubikmetern liegt die Rohbausumme aktuell bei 9.720 Euro (120 m3 x 81 €). Die Grundgebühr in Höhe von 0,6 Prozent würde 58,32 Euro betragen.

    Bei einigen Baumaßnahmen kann die Rohbausumme nicht ermittelt werden, hier gilt dann: Wenn die Berechnung des Brutto-Rauminhalts nicht möglich ist (etwa bei einem Umbau), dient die Herstellungssumme als Berechnungsgrundlage. Beim Antrag auf Nutzungsänderung richten sich die Gebühren nach der Quadratmeterzahl.

Für eine Garage mit einem Brutto-Rauminhalt von 120 Kubikmetern liegt die Rohbausumme aktuell bei 9.720 Euro (120 m3 x 81 €). Die Grundgebühr in Höhe von 0,6 Prozent würde 58,32 Euro betragen.

Bei einigen Baumaßnahmen kann die Rohbausumme nicht ermittelt werden, hier gilt dann: Wenn die Berechnung des Brutto-Rauminhalts nicht möglich ist (etwa bei einem Umbau), dient die Herstellungssumme als Berechnungsgrundlage. Beim Antrag auf Nutzungsänderung richten sich die Gebühren nach der Quadratmeterzahl.

Wie berechne ich die Herstellungssumme?

  • Die Herstellungssumme für genehmigungspflichtige Bauten setzt sich aus Kosten für Baumaterial und Arbeitslöhne inklusive Umsatzsteuer zusammen. Berücksichtigt wird hier nur die Herstellung des Rohbaus, z. B. Kosten für Erdarbeiten, Gerüste, Baustelleneinrichtung, Baumaterial und Arbeitslöhne (beim Umbau auch Kosten für Abbrucharbeiten); Kosten für Dämmung, Verputzen oder Rollläden zählen nicht dazu. Das Ergebnis wird auf volle 500 Euro aufgerundet.

Zusätzliche Gebühren

Zusätzlich zu dieser Grundgebühr erhebt die Bauaufsichtsbehörde weitere Gebühren für einzelne Vorgänge. Kostenpflichtig sind unter anderem diese Aspekte:

  • Zusatzgebühr für jede Abweichung, Ausnahme oder Befreiung
  • Zustimmungsabfrage bei Nachbarn: meist 150 Euro pro Beteiligtem
  • Prüfung von Nachweisen, falls erforderlich, z. B. Standsicherheitsnachweis, Wärmeschutznachweis
  • Eintragung einer Baulast bei nicht ausreichenden Abstandsflächen: je nach Art des Baus 50 bis 250 Euro, z. B. 50 Euro für einen Stellplatz in Wiehl.
  • Schriftliche Aufforderung, z. B. zur Einreichung von Nachweisen, Bescheinigungen und Erklärungen (50 Euro je Aufforderung)
  • evtl. Kosten für zusätzliche Genehmigungen, z. B. Baumfällung im Geltungsbereich einer Baumschutzverordnung oder Bau einer Grundstückszufahrt

Vorsicht: Auch bei diesen Vorgängen regelt die Gebührenordnung die Kostenhöhe. Allerdings können die Kommunen hierfür auch eigene Gebührensatzungen anwenden bzw. ergänzende Vorschriften erlassen (z. B. kostet eine Befreiung vom Bebauungsplan in Warendorf für ein kleines Einfamilienhaus pauschal 200 Euro, in Wiehl ist sie abhängig von der Rohbausumme). Auch eine Abrechnung nach Zeitaufwand ist möglich.

Weitere Kosten einplanen: Bauüberwachung und Zustandsbesichtigung

  • Die Baubehörde kann zusätzlich Kosten für Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigung erheben. Letztere erfolgt nach Fertigstellung des Rohbaus (Rohbauabnahme) und nach Abschluss aller Bauarbeiten (Schlussabnahme). Die Kosten pro Termin liegen für einfache Bauten bei bis zu 7 Prozent der Grundgebühr für die Überwachung. Bei einer Abnahme sind es maximal 15 Prozent. Falls Mängel festgestellt wurden, kommt die Gebühr für eine erneute Überprüfung hinzu.

    Gut zu wissen: Bei einer Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren (kein Hochhaus, Einkaufszentrum oder Ähnliches) kann die Behörde auf diese Maßnahmen verzichten.

Kosten für die Baugenehmigung bei Nebenanlagen

Für Nebengebäude wie Garagen, Gartenhaus oder Fahrradschuppen müssen Bauherren nur in seltenen Fällen einen Bauantrag stellen. Braucht man doch mal eine – z. B., wenn das Gartenhaus auch als Gästezimmer dienen soll –, kämen durch die Berechnungsformel nur sehr geringe Gebühren zustande. Die Behörden erheben daher in NRW eine Mindestgebühr in Höhe von 50 Euro. Allerdings können auch hier einzelne Städte und Landkreise abweichende Regelungen erlassen. So beträgt die Mindestgebühr für Baugenehmigungen z. B. im Rhein-Sieg-Kreis 152 Euro.

Übrigens: Die Bearbeitungsgebühren werden für jedes Gebäude separat erhoben. Falls Sie z. B. ein Haus mit einem genehmigungspflichtigen Carport planen, müssen Sie unter Umständen zur Gebühr für das Haus noch die Mindestgebühr für den Carport bezahlen

Kosten für die Teilbaugenehmigung

Teilbaugenehmigungen berechnen die Baubehörden separat und zusätzlich zur Gebühr für den vollständigen Antrag. Die Höhe der Gebühr hängt vom Bauvorhaben ab. Sie kann sich z. B. nach der Rohbausumme oder der Gebäudeklasse bemessen (z. B. 100 Euro für Erdarbeiten, Fundament und Sohle eines freistehenden Einfamilienhauses im Kreis Warendorf). Die Mindestgebühr liegt auch hier bei 50 Euro (regionale Abweichungen möglich).

Kosten für die Genehmigungsfreistellung

Für das Freistellungsverfahren erhebt die Baubehörde keine Gebühren. Kosten können nur entstehen, falls Sie die Behörde per Antrag zu einer Stellungnahme auffordern: Für eine vorzeitige Bestätigung der Genehmigungsfreiheit erhebt sie 50 Euro, ebenso für die schriftliche Bestätigung, dass kein anschließendes Genehmigungsverfahren nötig ist.

Baugenehmigung verlängern: Kosten

Für die Verlängerung der Baugenehmigung erhebt die Baubehörde 20 Prozent der ursprünglichen Bearbeitungsgebühr. Die Mindestgebühr beträgt 50 Euro; maximal fallen 500 Euro hierfür an.

Wenn die Genehmigung bereits erloschen ist, kann sie rechtlich gesehen nicht verlängert werden. Hier wird eine erneute Prüfung fällig. Praktisch: Falls die Rechtslage gleich geblieben ist, berechnet die Behörde eine ermäßigte Gebühr von 33,3 Prozent. Weitere Voraussetzung ist, dass auch die eingereichten Unterlagen im Wesentlichen übereinstimmen.

Kosten für die nachträgliche Baugenehmigung

Wurde ohne Genehmigung gebaut, kann eine nachträgliche Baugenehmigung den Abriss verhindern. Hier fallen die Kosten allerdings höher aus: Für bauliche Anlagen und Umbauten berechnet die Baubehörde das Dreifache der Grundgebühr.

Beispiel: Bei einem Gartenbüro für 10.000 Euro hätte die Grundgebühr 60 Euro betragen (0,6 Prozent). Die nachträgliche Baugenehmigung kostet nun mindestens 180 Euro, zuzüglich weiterer Gebühren für Abweichungen, Prüfung von Nachweisen usw.

Falls der Bau nicht beendet wurde, gilt der erhöhte Satz nur für den bereits gebauten Teil. Bei einer nicht genehmigten Nutzungsänderung liegt die Gebühr zwischen 75 und 7.500 Euro.

Auch für die schriftliche Aufforderung, ein Gebäude zu beseitigen oder nicht mehr zu nutzen, erhebt die Bauaufsichtsbehörde eine Gebühr. Diese wird nach Zeitaufwand abgerechnet; bei verfahrensfreien Bauten beträgt sie pauschal 100 Euro.

Außerdem kann die Baubehörde für den ungenehmigten Bau ein Bußgeld verhängen. In NRW kann es für Gebäude über 100 Kubikmeter bis zu 40.000 Euro betragen.

Bauantrag abgelehnt – welche Kosten fallen an?

Auch für einen abgelehnten Bauantrag erhebt die Baubehörde Gebühren. Diese fallen allerdings niedriger aus als für eine erteilte Baugenehmigung. Das Gebührengesetz NRW sieht vor, dass die Bearbeitungsgebühr um 25 Prozent reduziert wird. Falls der Antrag nur geringen Verwaltungsaufwand erforderte, kann die Gebühr um bis zu 75 Prozent reduziert werden.

Übrigens: Beim Bauantrag mit Entwurfsverfasser ist dieser für die Genehmigungsfähigkeit verantwortlich: Wird der Bauantrag abgelehnt, darf er in der Regel nicht das volle Honorar verlangen. Hier kommt es aber auch auf eine individuelle Vereinbarung zwischen Architekt und Auftraggeber an.

    Kosten für einen zurückgezogenen Antrag

    • Hier kommt es darauf an, zu welchem Zeitpunkt Sie den Antrag zurückziehen:

      • Keine Gebühren berechnet die Behörde, wenn sie mit der Bearbeitung noch nicht begonnen hat.
      • Nur 25 Prozent der Gebühren erhebt sie in der Regel bei Rücknahme während der formellen Vorprüfung (in den ersten 14 Tagen nach Antragseingang).
      • 75 Prozent der Gebühren müssen Sie bei Antragsrücknahme zu einem späteren Zeitpunkt zahlen. Diese Kosten können geringer ausfallen, wenn das Verhältnis zum Arbeitsaufwand unangemessen ist.

    Wie kann ich die Kosten senken?

    Bei der Baugenehmigung gibt es nur wenig Optionen, Geld zu sparen. Unter Umständen können Sie die Kosten mit diesen Tipps ein wenig reduzieren:

    1. Ein wichtiger Kostenpunkt beim Bauantrag sind die Architektenkosten. Hier können Sie unter Umständen durch geschickte Verhandlung sparen. Zudem lassen sich die Kosten senken, indem Sie selbst tätig werden (welche Bauanträge Sie selbst einreichen können, erfahren Sie hier) und z. B. Unterlagen wie Flurkarte und herstellerseitige Nachweise selbst besorgen.
    2. Falls Abweichungen oder Befreiungen vom Bebauungsplan nötig sind, müssen die angrenzenden Nachbarn dem Projekt zustimmen. Hier können Sie Geld sparen, indem Sie die Zustimmung selbst einholen und die Nachbarn auf Bauzeichnung und Lageplan unterschreiben lassen. Andernfalls müsste die Baubehörde dies kostenpflichtig übernehmen.
    3. Vor allem bei rechtlicher Unsicherheit kann sich eine Bauvoranfrage lohnen. Durch diese kostenpflichtige Anfrage können Sie einzelne Aspekte des Bauvorhabens vorab auf planungsrechtliche Machbarkeit prüfen lassen. Falls das Projekt nicht zulässig ist, sparen Sie sich die teure Baugenehmigung. Falls es genehmigungsfähig ist, wird die Gebühr für den Vorbescheid mit der anschließenden Baugenehmigung anteilig verrechnet.