Wurde ohne Genehmigung gebaut, kann eine nachträgliche Baugenehmigung den Abriss verhindern. Hier fallen die Kosten allerdings höher aus: Für bauliche Anlagen und Umbauten berechnet die Baubehörde das Dreifache der Grundgebühr.
Beispiel: Bei einem Gartenbüro für 10.000 Euro hätte die Grundgebühr 60 Euro betragen (0,6 Prozent). Die nachträgliche Baugenehmigung kostet nun mindestens 180 Euro, zuzüglich weiterer Gebühren für Abweichungen, Prüfung von Nachweisen usw.
Falls der Bau nicht beendet wurde, gilt der erhöhte Satz nur für den bereits gebauten Teil. Bei einer nicht genehmigten Nutzungsänderung liegt die Gebühr zwischen 75 und 7.500 Euro.
Auch für die schriftliche Aufforderung, ein Gebäude zu beseitigen oder nicht mehr zu nutzen, erhebt die Bauaufsichtsbehörde eine Gebühr. Diese wird nach Zeitaufwand abgerechnet; bei verfahrensfreien Bauten beträgt sie pauschal 100 Euro.
Außerdem kann die Baubehörde für den ungenehmigten Bau ein Bußgeld verhängen. In NRW kann es für Gebäude über 100 Kubikmeter bis zu 40.000 Euro betragen.