In Nordrhein-Westfalen liegt die genehmigungsfreie Grenze laut Landesbauordnung (BauO NRW) bei 75 Kubikmeter Rauminhalt (wichtig: Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten).
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Sollen sich Personen im Gartenhaus aufhalten (Sauna, Grillhütte), liegt keine Privilegierung nach dem Gesetz vor. Dann benötigt es je nach Bundesland eine behördliche Genehmigung und es muss ein Abstand von 3 Metern zur Nachbargrenze gehalten werden. Wer Ärger nach dem Aufstellen des Häuschens vermeiden will, sollte sich vor Baubeginn beim zuständigen Bauamt über Vorgaben informieren.
Der Abstand von drei Metern gilt aber auch für ein Gartenhaus mit 75 Kubikmetern Rauminhalt, das keiner Baugenehmigung bedarf. Nur Gartenhäuschen bis 30 Kubikmeter Rauminhalt dürfen bis an die Grenze gesetzt werden.
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