Die Bundesregierung hat am 24. Februar 2026 mitgeteilt, dass das GEG – früher auch Heizungsgesetz genannt- durch neue Eckpunkte entschärft werden soll. Wohneigentümer müssten demnach weniger Vorgaben beachten, wenn sie ihre bestehende Heizung tauschen.
Pflicht entfällt: Der Punkteplan sieht vor, dass neue Heizungen in Zukunft nicht mehr mit mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden müssen. Ebenfalls soll die Beratungspflicht beim Heizungstausch entfallen.
NEU: Neue Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden, wenn sie zunehmend CO2-neutrale Kraftstoffe nutzen. Als CO2-neutrale Kraftstoffe gelten Biogas, Wasserstoff, Bioöl und E-Fuels.
Öl- und Gasheizungen, die neu verbaut werden, müssen ab 2029 zunächst mit mindestens 10 Prozent erneuerbarem Gas oder Öl betrieben werden. Wobei dieser Anteil stetig steigen soll. Dafür müssen Verbraucher dann einen passenden Gas-Tarif abschließen oder bei ihrem Lieferanten das passende Heizöl mit nachgewiesenem Bio-Anteil einkaufen.
Auch für bestehende Heizungen sollen die Gas-Tarife zukünftig einen Pflicht-Anteil an CO2-neutralen Kraftstoffen enthalten. Lieferanten sollen ab 2028 erstmal zu einer Quote ab 1 Prozent verpflichtet werden.
Die Förderungen für die Wärmepumpe und Zuschüsse für die energetische Sanierung im Sinne der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) soll bis 2029 bestehen. Die kompletten neuen Maßnahmen sollen bis 2030 auf ihre Effizienz und Machbarkeit überprüft werden.
ACHTUNG: Das ist noch kein fertiges Gesetz. Ein neues ausgestaltetes Gebäudemodernisierungsgesetz wird erarbeitet und soll im Frühjahr/Sommer kommen.