Die Ende Oktober 2023 geänderte Landesbauordnung schreibt vor, dass in Zukunft auf den dafür geeigneten Dachflächen von Gebäuden Photovoltaikanlagen errichtet werden müssen.
Diese Pflicht soll schrittweise für unterschiedliche Gebäude-Arten in Kraft treten:
- ab dem 1. Januar 2024 bei neuen Nichtwohngebäuden
- ab dem 1. Januar 2025 bei neuen Wohngebäuden
- ab dem 1. Januar 2026 bei der vollständigen Erneuerung der Dachhaut von Bestandsgebäuden
Bei Gebäuden, die neu errichtet werden, bezieht sich der Stichtag auf die Einreichung des Bauantrags. Bei Dachsanierungen gilt hingegen der Beginn der Baumaßnahme.
Die Details der neuen Vorgaben müssen allerdings noch über eine gesonderte Verordnung konkretisiert werden.