Balkonkraftwerke: Was Sie über Stecker-Solaranlagen wissen müssen

Stecker rein und los geht’s mit der sauberen Energieerzeugung: Balkonkraftwerke sind für Hauseigentümer der unkomplizierte Einstieg in die eigene Stromproduktion aus der Sonne. Auch für Wohnungseigentümer und Mieter könnte es bald noch einfacher werden, auf ihrem Balkon eine Solaranlage anzubringen. Was Sie jetzt zum Balkonkraftwerk wissen sollten.

Balkon mit Stecker-Solar-Panel  © Robert Poorten – stock.adobe.com
Anders als eine große Solaranlage ist ein Balkonkraftwerk für den eigenen Grundbedarf ausgelegt. Standard-Module können relativ einfach an Balkon, Terrassenwand oder Dach angebracht werden. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Balkonkraftwerke sind Mini-Solaranlagen, die Strom für den Eigenbedarf produzieren
  • AKTUELL: Die Bundesregierung will rechtliche Hürden und die Installation der Anlagen vereinfachen
  • Ein erster Gesetzentwurf wurde vom Bundeskabinett beschlossen und soll, wenn das Gesetz durch den Bundestag geht, ab 2024 gelten
  • Einfache Schuko-Stecker-Lösung als Basis für alle Modelle und mehr Leistung (800 Watt statt bisher 600 Watt) pro Anlage sind geplant
  • Das Anmelden der Balkonkraftwerke bei den Netzbetreibern soll wegfallen und auch alte rückwärtsdrehende Stromzähler sollen vorübergehend zum Betrieb zugelassen werden
  • Künftig soll das Anbringen der Anlagen – für Wohnungseigentümer und Mieter – ohne Genehmigung möglich sein

Aktuell: Bundesnetzagentur warnt vor Mängeln bei tausenden Wechselrichtern

Die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass eine gesetzlich vorgeschriebene Schutzvorrichtung bei in vielen Balkonkraftwerken verbauten Wechselrichtern nicht enthalten ist. Für diese Geräte erlischt damit formal gesehen die Betriebserlaubnis – auch wenn laut Experten kein akutes Sicherheitsrisiko durch die fehlende Einrichtung ausgeht, müssten die betroffenen Geräte vom Netz genommen werden. Dazu hat die Bundesnetzagentur die Betreiber der Geräte aufgefordert.

Vor allem geht es dabei um Wechselrichter der chinesischen Firma Deye (u.a. SUN 600 G3 sowie SUN 300 G3). Allerdings sind wohl auch Wechselrichter weiterer Hersteller betroffen. Eine umfassende Liste, welche Wechselrichter betroffen sind, gibt es bislang noch nicht. Allerdings ist inzwischen bekannt, dass neben Wechselrichtern der Firma Deye auch die Wechselrichter von Bosswerk (hier die Modelle MI-300 und MI-600) betroffen sind. Für die baugleichen Wechselrichter beider Hersteller können Betroffene auf dieser Seite ein inzwischen von der Bundesnetzagentur zertifiziertes Nachrüstmodul bestellen: na-device.deye.solar/. Das Nachrüstset soll den Kunden laut Angaben der Firma Deye kostenlos zugeschickt werden.

Auch die Firma Anker hat die Wechselrichter des Modells MI60 zurückgerufen und bietet Kunden einen kostenlosen Austausch an. Das gleiche gilt für Balkonkraftwerke des bei Aldi vertriebenen Herstellers Solovoltaik – auch er bietet einen kostenlose Austauschgeräte für die betroffenen Wechselrichter an.

Aber auch weitere Hersteller können von der Sicherheitspanne betroffen sein – im Zweifelsfall müssen sich Kunden leider direkt den Hersteller wenden.

Das fehlende mechanische Relais soll eigentlich vor Stromschlägen oder Überspannung schützen – z.B. im Falle eines Stromausfalls oder beim Ziehen des Gerätesteckers. Da die Geräte zusätzlich mit einem weiteren Schutzmechanismus versehen sind, geht von den Geräten aber keine akute Gefahr aus. Die Geräte schalten laut Experten zuverlässig ab.

Wenn bei Ihrem Wechselrichter die vorgeschriebene Abschalteinrichtung fehlt, ist das ein Sachmangel. Der Käufer hat in diesen Fällen das Recht, die Ware zurückzugeben oder Ersatz zu fordern.

Balkonkraftwerk: Was ist das überhaupt?

Die sogenannten Balkonkraftwerke – oft auch als Stecker-Solaranlagen, Mini-PV, oder Plug-In-PV bezeichnet, sind kleine baufertige Solarpanele, die sich zum Beispiel an ein Balkongeländer montieren lassen. Das sind also kleine Photovoltaikanlagen für jedermann, die für wenige hundert Euro im Handel zu kaufen sind. Die entscheidenden Unterschiede zur großen Solaranlage: Die Anlagen sind kleiner – haben also eine geringere Leistung und produzieren weniger Strom. Konkret heißt das: Die Stecker-Solaranlagen dürfen aktuell eine maximale Leistung von 600 Watt aufweisen. Und sie sind steckerfertig – im Idealfall wird also kein Elektriker für die Installation benötigt. Der Betrieb läuft im besten Fall über einen einfachen Steckdosen-Anschluss. Bislang muss der Anschluss allerdings an den Netzbetreiber und die Bundesnetzagentur gemeldet werden.

Der selbst produzierte Strom wird dann über einen Wechselrichter und die Steckdose der Anlage in den Stromkreis der Wohnung geleitet. Anders als bei einer großen Solaranlage ist ein Balkonkraftwerk vor allem für den eigenen Grundbedarf ausgelegt. Der größte Teil des selbst produzierten Stroms sollte am besten sofort verbraucht und nicht ins Netz eingespeist werden. Zwar speist man mit einem Stecker-Solargerät auch überschüssigen Strom ins Netz ein. Allerdings sind die Mengen so gering, dass es sich für Betreiber von Balkonkraftwerken nicht lohnt, den eingespeisten Strom vergüten zu lassen. Balkonkraftwerke sind also ein unkomplizierter und niedrigschwelliger Einstieg in die eigene erneuerbare Stromproduktion. Sie bieten vor allem Mietern und Wohnungseigentümern mit wenig Platz die Chance, sich an der Energiewende zu beteiligen und für sich grünen Strom zu produzieren. Auch für Hauseigentümer, die kein geeignetes Dach oder nicht genug Geld für eine große Photovoltaikanlage haben, sind Stecker-PV-Geräte eine sinnvolle Alternative.

Vorteile von Balkonkraftwerk© Verband Wohneigentum NRW e.V.

Balkonkraftwerke: Leistung, Kosten, Betrieb

  • Bisher ist geregelt, dass eine Stecker-Solaranlage nicht mehr als 600 Kilowatt Leistung erbringen darf.
  • Laut Einschätzungen kann ein Haushalt etwa 10 bis 20 Prozent seines Strombedarfs damit decken
  • Die Stromerzeugung ist damit eher gering und für den Grundverbrauch angelegt. Eventuell überschüssiger Strom wird aber in das Netz eingespeist.
  • Die Netzbetreiber verlangen deshalb meist einen Stromzähler, der Ihren selbst produzierten Strom als Einspeisung erfasst. Diesen Stromzähler nennt man „Zweirichtungszähler.
  • Es spielt keine Rolle, an welchen Stromkreis und auf welcher Phase in Ihrem Zuhause das Balkonkraftwerk angeschlossen ist. Denn der Ertrag des Balkonkraftwerkes wird auf den gesamten Stromkreislauf angerechnet – das nennt man saldierend.
  • Pro Zähler darf nur ein Balkonkraftwerk installiert werden.
  • Im Handel und Online gibt es zahlreiche Komplettpakete mit Standard-Modulen. Die wiegen etwa 20 Kilogramm, sind mit Steckern, Leitungen, Wechselrichter und oft auch dem benötigten Montagematerial ausgestattet und können relativ leicht am Balkon, Terrassenwand oder Dach angebracht werden.
  • Die Kosten liegen zwischen 500 und etwa 1.000 Euro pro Stecker-Solaranlage. Das hängt vor allem davon ab, ob die Pakete mit einem oder zwei Modulen ausgestattet sind.

Balkonkraftwerke: Wie und wo am besten anschließen?

Damit eine Installation der Stecker-Solaranlagen gelingt, sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Als Standort sollte eine Fläche mit möglichst viel Sonne vorhanden sein
  • Eine Außensteckdose ist nötig (bislang wurde von den Netzbetreibern häufig eine spezielle Wieland-Steckdose verlangt, die dann von einem Elektriker extra angebracht werden musste)
  • In Zukunft könnte der Betrieb über einen haushaltstypischen Schuko-Stecker zur Norm werden. Dafür hat sich das entsprechende Normgremium für Elektronik – VDE – ausgesprochen. Heißt: Das Balkonkraftwerk kann man dann so einfach anschließen wie einen Toaster. ABER: Bitte keine Mehrfachsteckdose für Balkonkraftwerke verwenden!
  • Eventuell ist ein angepasster Stromzähler nötig
  • Ein Stromanschluss muss verfügbar sein
  • Denkmalschutz- oder Bauvorschriften müssen unter Umständen beachtet werden
  • Die Montage muss sicher sowie wind- und wetterfest sein

Übrigens: Wenn Sie noch mehr Informationen zum Thema Photovoltaik-Anlagen und speziell auch zu Balkonkraftwerken möchten, dann nutzen Sie gerne unsere Online-Seminare. Die bieten wir regelmäßig gemeinsam mit einem Experten der Verbraucherzentrale NRW zu diesen Themen an.

Balkonkraftwerke: Brauche ich einen neuen Stromzähler?

Auch wenn Sie mit einem Balkonkraftwerk nur kleine Mengen Strom für den Eigengebrauch erzeugen, so kann es vorkommen, dass Sie tatsächlich mal überversorgt sind. Dann würde der Strom in das allgemeine Netz fließen – und Ihr Zähler praktisch rückwärts drehen. Ältere nicht digitale Zähler machen das noch, denn sie besitzen keine automatische Rücklaufsperre. Das ist aber gesetzlich (noch) verboten. Der Grund: Dadurch würde der Zähler den vom Energieunternehmen bezogenen Strom nicht korrekt erfassen. Die zu zahlenden Steuern, Abgaben und Umlagen wären auch verfälscht. Deshalb sind Netzbetreiber daran interessiert, dass Sie sich einen modernen Zweirichtungszähler einbauen lassen. Oft machen das die Netzbetreiber automatisch, wenn Sie sich als Mini-Stromerzeuger registrieren. Diese digitalen Zähler berechnen Ihren Verbrauch und Ihre Erzeugungsleistung getrennt voneinander. Aber: Der Einbau kann höhere Gebühren nach sich ziehen.

Aktuell zulässig sind folgende Stromzähler-Modelle:

  • analoge Zähler mit Rücklaufsperre
  • digitale Stromzähler (Zweirichtungszähler oder Zähler mit Rücklaufsperre)
  • „smarte“ intelligente Stromzähler

AKTUELL: Der Gesetzgeber will im Rahmen der geplanten Photovoltaik-Strategie einen übergangsweisen Betrieb der rückwärtsdrehenden Zähler legalisieren. Das ist Teil des am 16. August 2023 von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Solarpakets. Diese Neuregelung soll ab 2024 gelten.

Balkonkraftwerke: Was zurzeit rechtlich zu beachten ist

Bislang müssen Mieter und Wohnungseigentümer recht umständlich klären, ob sie die Stecker-Solaranlage am Balkon auch wirklich anbringen dürfen. Für Mieter heißt das, dass sie vom Wohlwollen des Vermieters abhängig sind.

Wohnungseigentümer wiederum müssen sich ihr Balkonkraftwerk als bauliche Veränderung am Gebäude auf den Eigentümerversammlungen per Antrag genehmigen lassen. Das gilt auch, wenn die Mini-Solaranlage nicht am Geländer oder der Fassade fest verbaut wird. Das wiederum führt bisher oft – wenn es Widerspruch gab – zu langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Aktuell müssen Betreiber einer Mini-Solaranlage auch noch den Netzbetreiber informieren und sich in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur online eintragen. Viele Netzbetreiber bieten entsprechende vereinfachte Formulare auf ihrer Internetseite oder auf Anfrage an. Weil aber Streitigkeiten und komplexe Anträge nicht gerade zur Beschleunigung der Energiewende beitragen, plant die Politik eine Gesetzesänderung, die das Anbringen und Betreiben von Balkonkraftwerken vereinfachen soll.

Balkonkraftwerke: Was bald einfacher werden soll

Laut Entwurf sollen Mieter und Wohnungseigentümer einen gesetzlichen Anspruch auf das Anbringen der Balkonkraftwerke bzw. der als Mini-Solaranlagen bezeichneten Geräte bekommen. Das bedeutet dann, dass sie sich ihr Vorhaben nicht mehr per Antrag vom Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft genehmigen lassen müssen. Entsprechend sieht der Entwurf Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und des Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Durch eine weitere Gesetzesänderung soll außerdem die Meldepflicht an den Netzbetreiber wegfallen. Insgesamt fordern Verbraucherverbände gerade beim Anmeldeverfahren deutlich weniger Bürokratie. Zudem befürworten mittlerweile auch Fachgremien, das Anbringen der Balkonkraftwerke über einfache Steckerlösungen zu vereinfachen. Außerdem ist geplant, dass der Zweirichtungszähler als Bedingung wegfallen soll.

Und: Geplant ist für die Zukunft, auch Anlagen mit einem oder mehreren Wechselrichtern von insgesamt bis zu 800 Kilowatt bzw. VA Leistung zuzulassen. Die Leistung der angeschlossenen Solarmodule soll zudem bis zu 2000 Watt betragen dürfen. Allerdings ist die Einspeisung des Stroms in den eigenen Stromkreislauf durch die maximal zulässige Wechselrichter-Leistung dennoch auf insgesamt 800 Watt beschränkt. Die Pläne sind Teil der Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung, die noch 2023 umgesetzt werden soll. Am 16. August 2023 wurden die ersten Gesetzentwürfe durch das Bundeskabinett beschlossen. Gehen die Pläne auch durch den Bundestag, könnten die gelockerten Regeln ab 2024 gelten.

Balkonkraftwerke: Welche Förderung gibt es?

Noch gibt es hier keine einheitliche Förderung in Deutschland. Aber einige Bundesländer und Städte fördern den Erwerb von Balkonkraftwerken. Manche Kommunen geben 50 Euro pro Solarpanel dazu, andere fördern bis zu 500 Euro für eine 600 Watt-Steckeranlage. Eine recht aktuelle Fördermittel-Liste (Frühjahr 2023) nach Bundesländern gestaffelt finden Sie auf dem Portal E-Fahrer.com, das von der Verbraucherplattform Chip.de betreut wird.

Übrigens: Wir als Verband Wohneigentum sprechen uns für eine flächendeckende Förderung der Balkonkraftwerke und eine möglichst einfache Handhabung mit Schuko-Stecker aus.

Warum lohnt sich ein Balkonkraftwerk für mich?

Mehrere Gründe sprechen für eine Anschaffung der Stecker-Solaranlagen.

1.    Die Anschaffungs-Kosten sind mit etwa 500 bis 1.000 Euro noch überschaubar
2.    Die Module sind seit 1. Januar 2023 von der Mehrwertsteuer befreit
3.    Die Lebensdauer der Geräte ist mit 25 Jahren recht langlebig
4.    Die Handhabung ist einfach und zunehmend verbraucherfreundlicher
5.    Sie bieten eine einfache Möglichkeit, für sich selbst erneuerbare Energie zu erzeugen
6.    Sie sind eine Chance, den CO2-Ausstoß zu reduzieren
7.    Und: Sie sparen Strom und damit bares Geld

Was bringen Balkonkraftwerke wirklich?

Lohnt sich diese kleine Anlage nun finanziell, oder nicht? Laut Verbraucherzentrale kann man mit einem nach Süden ausgerichteten Standardsolarmodul von 380 Watt Leistung pro Jahr etwa 280 Kilowattstunden Strom produzieren. Das genügt bei einem Zwei-Personen-Haushalt, um den jährlichen Verbrauch eines Kühlschranks und einer Waschmaschine zu decken. Im Jahr spart man – je nach Strompreis – etwa 60 bis 70 Euro. Das ist zwar nicht unfassbar viel, aber mit den geplanten Vereinfachungen zur Handhabung der kleinen Mini-Kraftwerke ist es unkompliziert verdientes Geld. Bei einer Stecker-Solaranlage mit zwei Modulen können Sie im Jahr unter Idealbedingungen sogar bis zu 150 Euro einsparen. Die Kosten für ein solches Balkonkraftwerk hätten Sie dann nach ca. sechs Jahren wieder eingespart.

Was die Einsparung von CO2 angeht, so werden mit einer Mini-Solaranlage laut ersten Berechnungen etwa 125 Kilo Co2 pro Jahr vermieden. Zum Vergleich: Laut Statista verursacht eine Person in Deutschland (Stand 2021) im Durchschnitt pro Jahr schon 11,17 Tonnen Treibhausgase. 2,04 Tonnen entfallen auf den Bereich Wohnen, 1,69 Tonnen auf die Ernährung, 3,79 Tonnen auf sonstigen Konsum (zum Beispiel Bekleidung und Freizeitaktivitäten). Also: Groß sind die individuellen Einsparungen nicht, aber in der Masse aller kleinen Stecker-Anlagen macht auch das einen Unterschied fürs Klima.

Tipp: Wenn Sie sich mal flexibel ausrechnen lassen wollen, wie sich Ihr Balkonkraftwerk auf Verbrauch pro Kopf und Jahr auswirkt, dann nutzen Sie den Simulator der Hochschule Für Technik und Wirtschaft HTW-Berlin. Dort erhalten Sie auch Daten dazu, wann sich die Anschaffung wieder amortisiert hat.