Balkonkraftwerke: Was Sie jetzt über Stecker-Solar wissen müssen

Stecker rein und los geht’s mit der sauberen Energieerzeugung: Balkonkraftwerke sind für Hauseigentümer der unkomplizierte Einstieg in die Solarenergie. Neue Normen vereinfachen außerdem Anmeldung und Installation.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Balkonkraftwerke sind Mini-Solaranlagen, die Strom für den Eigenbedarf produzieren.
  • Die maximale Leistung des Wechselrichters darf 800 Watt betragen – bezogen auf die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz.
  • Laut VDE dürfen Sie Steckersolaranlagen bis zu einer maximalen Modulleistung von 960 Watt Peak über einen herkömmlichen Schuko-Stecker anschließen.
  • Erlaubt sind ebenfalls Balkonkraftwerke mit einer maximalen Modulleistung von 2000 Watt Peak – dann aber nur mit speziellem Wielandstecker.
  • Rücklaufende Stromzähler sind vorübergehend erlaubt, müssen aber spätestens nach vier Monate ausgetauscht werden.
Balkon mit Stecker-Solar-Panel  © Robert Poorten – stock.adobe.com
Anders als eine große Solaranlage ist ein Balkonkraftwerk für den eigenen Grundbedarf ausgelegt. Standard-Module können relativ einfach an Balkon, Terrassenwand oder Dach angebracht werden. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Balkonkraftwerke sind Mini-Solaranlagen, die Strom für den Eigenbedarf produzieren.
  • Die maximale Leistung des Wechselrichters darf 800 Watt betragen – bezogen auf die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz.
  • Laut VDE dürfen Sie Steckersolaranlagen bis zu einer maximalen Modulleistung von 960 Watt Peak über einen herkömmlichen Schuko-Stecker anschließen.
  • Erlaubt sind ebenfalls Balkonkraftwerke mit einer maximalen Modulleistung von 2000 Watt Peak – dann aber nur mit speziellem Wielandstecker.
  • Rücklaufende Stromzähler sind vorübergehend erlaubt, müssen aber spätestens nach vier Monate ausgetauscht werden.

Balkonkraftwerk: Was ist das überhaupt?

Balkonkraftwerke – oft auch als Stecker-Solaranlagen, Mini-PV, oder Plug-In-PV bezeichnet – sind kleine baufertige Solarpanele, die sich z. B. an ein Balkongeländer montieren lassen. Sie produzieren Strom aus Sonnenenergie.

Der entscheidende Unterschied zur großen Solaranlage: Die Anlagen sind kleiner – haben also eine geringere Leistung und produzieren weniger Strom. Dadurch sind sie steckerfertig – im Idealfall brauchen Sie also keinen Elektriker für die Installation. Im besten Fall läuft der Betrieb über einen einfachen Steckdosen-Anschluss. Den Anschluss müssen Sie allerdings der Bundesnetzagentur melden – hier finden Sie alle Infos für die Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks.

Beim Balkonkraftwerk fließt der selbst produzierte Strom über einen Wechselrichter und die Steckdose der Anlage in den Stromkreis der Wohnung. Grob geschätzt kann ein Haushalt etwa 10 bis 20 Prozent seines Strombedarfs mit einem 600-Watt-Balkonkraftwerk decken. Anders als bei einer großen Solaranlage ist ein Balkonkraftwerk vor allem für den eigenen Grundbedarf ausgelegt.

Zwar speist man mit einem Stecker-Solargerät auch überschüssigen Strom ins Netz ein. Allerdings sind die Mengen so gering, dass sich die Einspeisevergütung für Betreiber von Balkonkraftwerken nicht lohnt.

Balkonkraftwerke sind also ein unkomplizierter und niedrigschwelliger Einstieg in die eigene erneuerbare Stromproduktion. Sie bieten vor allem Mietern und Wohnungseigentümern mit wenig Platz die Chance, sich an der Energiewende zu beteiligen und für sich grünen Strom zu produzieren. Auch für Hauseigentümer, die kein geeignetes Dach oder nicht genug Geld für eine große Photovoltaikanlage haben, sind Stecker-PV-Geräte eine sinnvolle Alternative.

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Welche Balkonkraftwerk-Leistung ist erlaubt?

Seit Dezember 2025 dürfen Sie Balkonkraftwerke mit einer Leistung bis 800 Watt nutzen. Das bedeutet, die Anschlussleistung, die der Wechselrichter ans Stromnetz abgibt, darf maximal 800 Watt betragen.

Erlaubt sind allerdings auch leistungsfähigere Balkonkraftwerke, deren Wechselrichter auf 800 Watt gedrosselt sind. Die Nennleistung der Module selbst darf auch höher sein.

Neue Normen für Steckersolar seit Dezember 2025

Der Verband VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik) hat nach längerer Beratungsphase festgelegt, welche Produktnormen für Balkonkraftwerke gelten. Diese VDE-Normen sind seit dem 1. Dezember 2025 in Kraft. Produkte, die ab diesem Zeitraum in den Handel gelangen, müssen den Normen entsprechen.

Im Wesentlichen bedeutet das für Steckersolar: Solange die Modulleistung maximal 960 Watt Peak beträgt, darf man laut VDE einen genormten Schuko-Stecker verwenden. Größere Balkonkraftwerke sind bis 2000 Watt Peak ebenfalls zulässig – dürfen dann aber nicht mit einem Schuko-Stecker angeschlossen werden. Die Einspeiseleistung muss zudem immer per Wechselrichter auf maximal 800 Watt reduziert werden – erst dann darf der Strom ins Haushaltsnetz fließen.

Einen Haken gibt es dennoch: Die Norm richtet sich in erster Linie an Hersteller, die nun normgerechte Produkte auf den Markt bringen können. Was bringt die neue Balkonkraftwerks-Norm aber für diejenigen, die bereits ein Balkonkraftwerk nutzen? Diese und viele weitere Fragen klären wir am 20. Januar in unserem Webinar: „Steckersolar: Jetzt noch einfacher nutzbar!“

Die VDE-Norm im Detail

Für Balkonkraftwerke bedeutet die neue DIN VDE V 0126-95 unter anderem:

  1. Steckersolaranlagen müssen vormontierte Anschlüsse haben.
  2. Auf den Anlagen müssen klare Montage- und Warnhinweise stehen.
  3. Die Anlagen müssen eine schnelle Spannungsabschaltung zum Schutz vor Stromschlägen gewährleisten.
  4. Grundsätzlich darf man ein Steckersolargerät mit maximaler Modulleistung von 2000 Watt Peak aufstellen und es als solches anmelden. Alles mit einer höheren Leistung ist kein Balkonkraftwerk bzw. Steckersolar.
  5. Ein Balkonkraftwerk mit der maximalen Modul-Leistung von 2000 Watt Peak muss jedoch weiterhin mit einem speziellen Energiesteckvorrichtungsstecker (über Wieland-Anschluss) ausgestattet sein.
  6. Kleinere Steckersolar-Anlagen dürfen nach neuer VDE-Norm bis maximal 960 Watt Peak Modulleistung mit einem haushaltsüblichen genormten Schuko-Stecker betrieben werden.
  7. Ins Haushaltsnetz dürfen in jedem Fall nur maximal 800 Watt eingespeist werden. Das bedeutet: Selbst bei größeren Anlagen der Wechselrichter muss die Einspeiseleistung heruntergeregelt werden.
  8. Eine genormte Haushaltssteckdose (Schuko- bzw. Schutzkontaktstecker) ist außerdem nur dann erlaubt, wenn auf der Seite des Balkonkraftwerks bestimmte Schutzmechanismen vorhanden sind. Hier geht es um den Schutz vor Stromschlägen, Überspannung oder Netzproblemen. Die Vorgaben erfüllen normale Haushaltsstecker, die eine Schutzumhüllung oder einen internen Trennschalter haben.

Vorsicht bei älteren Balkonkraftwerken

Für bestehende Anlagen gilt die Norm nicht automatisch. Dafür bräuchte es eine Konformitätserklärung, mit der Hersteller auch frühere Produkte als normgerecht erklären. Allerdings besteht Bestandsschutz für ältere Balkonkraftwerke, die bei ihrer Inbetriebnahme den damaligen Vorschriften entsprachen.

Doch Vorsicht: Der Bestandsschutz erlischt, wenn Sie wesentliche Bestandteile verändern, z. B. mit neuen Modulen von 600 auf 800 Watt aufrüsten, oder die Anlage nach einem Umzug neu installieren.

Installation einer Stecker-Solaranlage

Damit eine Installation der Stecker-Solaranlagen gelingt, sollten Sie bereits im Vorfeld auf folgende Punkte achten:

  • Als Standort sollte eine Fläche mit möglichst viel Sonne vorhanden sein.
  • Eine Außensteckdose ist nötig.
  • Für den Anschluss reicht in der Regel ein haushaltstypischer Schuko-Stecker. Aber: Auf keinen Fall eine Mehrfachsteckdose für Balkonkraftwerke verwenden!
  • Eventuell fordert der Netzbetreiber einen Austausch von rückwärtslaufenden Stromzählern.
  • Denkmalschutz- oder Bauvorschriften müssen unter Umständen beachtet werden.
  • Die Montage muss sicher sowie wind- und wetterfest sein.

Es spielt keine Rolle, an welchen Stromkreis und auf welcher Phase in Ihrem Zuhause das Balkonkraftwerk angeschlossen ist. Denn der Ertrag des Balkonkraftwerkes wird auf den gesamten Stromkreislauf angerechnet – das nennt man saldierend.

Übrigens: Wenn Sie noch mehr Informationen zum Thema Photovoltaik-Anlagen und speziell auch zu Balkonkraftwerken möchten, dann nutzen Sie gerne unsere Online-Seminare. Die bieten wir regelmäßig gemeinsam mit einem Experten der Verbraucherzentrale NRW zu diesen Themen an.

Welche Steckdosen-Art benötigt ein Balkonkraftwerk?

Balkonkraftwerke gibt es in zwei verschiedenen Ausführungen: mit einem herkömmlichen Schuko-Stecker, der in normale Steckdosen passt, und mit einem Wieland-Stecker.

Schuko-Stecker

  • seit Dezember 2025 erlaubt bei Balkonkraftwerken mit einer Modulleistung von 960 Watt Peak
  • Anschluss ohne Elektriker

Wieland-Stecker

  • gilt als besonders sicher
  • erfordert eine spezielle Wieland-Steckdose, die nur qualifizierte Fachkräfte installieren dürfen
  • nötig bei Balkonkraftwerken mit einer Modulleistung zwischen 960 und 2000 Watt Peak

Balkonkraftwerk ausrichten

Die Ausrichtung des Balkonkraftwerks beeinflusst maßgeblich den späteren Stromertrag. Generell ist eine südliche Ausrichtung hierzulande am günstigsten. Dadurch fangen die Solarmodule die meiste Sonneneinstrahlung ein.

Allerdings kann auch eine Ausrichtung nach Osten oder Westen vorteilhaft sein. Denn die Ausrichtung beeinflusst, zu welcher Tageszeit das Balkonkraftwerk den meisten Strom produziert. Ein nach Osten ausgerichtetes Solarmodul erreicht seine Höchstleistung am Vormittag, während ein nach Westen ausgerichtetes Modul am Nachmittag viel Strom produziert. Wichtig dabei: Die höchste Kostenersparnis haben Sie, wenn Sie Ihren Solarstrom selbst verbrauchen. So wäre z. B. eine Westausrichtung sinnvoll, wenn Ihr Stromverbrauch am Nachmittag/Abend am höchsten ist.

Auch der Neigungswinkel spielt eine wesentliche Rolle. Die optimale Neigung hängt unter anderem von der Jahreszeit, der Ausrichtung und der geographischen Lage ab. Allgemein sollte der Winkel in den Sommermonaten flacher als in den Wintermonaten sein.

Zähler läuft rückwärts: Braucht mein Balkonkraftwerk einen neuen Stromzähler?

Auch bei einem Balkonkraftwerk kann es vorkommen, dass Sie tatsächlich mal überversorgt sind. Dann würde der Strom in das allgemeine Netz fließen – und Ihr Zähler praktisch rückwärts drehen. Ältere, nicht digitale Zähler machen das noch, denn sie besitzen keine automatische Rücklaufsperre. Das ist aber gesetzlich verboten.

Der Grund: Dadurch würde der Zähler den vom Energieunternehmen bezogenen Strom nicht korrekt erfassen. Die zu zahlenden Steuern, Abgaben und Umlagen wären auch verfälscht.

Die Netzbetreiber verlangen deshalb meist einen Stromzähler, der Ihren selbst produzierten Strom als Einspeisung erfasst. Ein solcher Zweirichtungszähler erfasst Ihren Verbrauch und Ihre Erzeugungsleistung getrennt voneinander. Pro Zähler darf nur ein Balkonkraftwerk installiert werden. Oft veranlassen Netzbetreiber den Zählertausch automatisch, wenn Sie sich als Mini-Stromerzeuger registrieren.

Aktuell zulässig sind folgende Stromzähler-Modelle:

  • analoge Zähler mit Rücklaufsperre
  • digitale Stromzähler (Zweirichtungszähler oder Zähler mit Rücklaufsperre)
  • „smarte“ intelligente Stromzähler

Gut zu wissen: Die Kosten für den Zählerwechsel übernimmt in der Regel der Netzbetreiber. Allerdings kann der Einbau trotzdem höhere Gebühren nach sich ziehen. Denn nach dem Tausch kann Ihr Netzbetreiber die jährliche Zählergebühr erhöhen. Zudem kann es nötig werden, vor dem Tausch den Zählerschrank umzubauen. Die Kosten hierfür müssen Sie selbst tragen.

Wichtig: Sie müssen mit der Installation Ihres Balkonkraftwerks nicht warten, bis der Netzbetreiber den Zähler getauscht hat. Wenn Ihr Zähler rückwärts läuft, dürfen Sie Ihr Balkonkraftwerk trotzdem sofort anschließen. Es ist dann Aufgabe des Netzbetreibers, auf Sie zuzukommen und den Zähler zu wechseln. Der rückwärtslaufende Zähler ist übergangsweise zulässig!

Balkonkraftwerke in einer Eigentümergemeinschaft: Was zu beachten ist

Seit 2024 zählen Balkonkraftwerke zu den sogenannten privilegierten Maßnahmen. Das bedeutet: Wenn Sie ein Balkonkraftwerk in Ihrer Eigentumswohnung installieren möchten, darf die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) dies nicht pauschal verbieten. Allerdings müssen Sie weiterhin die Zustimmung der WEG in einer Eigentümerversammlung einholen. Denn die Installation zählt in der Regel als bauliche Veränderung – auch, wenn die Mini-Solaranlage nicht fest am Geländer oder der Fassade verbaut wird. Die WEG darf zudem Vorgaben, etwa zu Optik und Technik, machen.

Übrigens: Die neuen Regeln für Balkonkraftwerke in der WEG gelten auch für Mieter. Möchte Ihr Mieter ein Steckersolargerät installieren, dürfen Sie als Vermieter dies nur mit triftigem Grund verbieten.

Kosten eines Balkonkraftwerks

Die Kosten liegen meist zwischen 250 und 500 Euro pro Stecker-Solaranlage. Im Handel und online gibt es zahlreiche Komplettpakete mit Standard-Modulen. Die wiegen etwa 20 Kilogramm und enthalten neben Steckern, Leitungen, Wechselrichter und oft bereits das benötigte Montagematerial.

Lohnt sich ein Speicher?

Ein Balkonkraftwerk mit Speicher bietet sich an, wenn Sie außerhalb der Sonnenstunden am meisten Strom benötigen. Nicht verbrauchter Strom aus dem Balkonkraftwerk fließt dann in den Speicher statt ins öffentliche Stromnetz. So kann Ihr tagsüber erzeugter Strom abends oder nachts die Haushaltsgeräte versorgen.

Allerdings lohnt sich der Einsatz von Speichern derzeit in der Regel nicht. Grund sind die hohen Anschaffungskosten und die vergleichsweise kurze Lebensdauer von Batteriespeichern.

Beispielrechnung für Nutzung eines Speichers: Mit einem 800-Watt-Balkonkraftwerk lassen sich bei Südausrichtung und einem Neigungswinkel von 90 Grad laut dem Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin 552 Kilowattstunden im Jahr erzeugen.

Ohne Speicher beträgt der Nutzungsgrad in der Modellrechnung 64 %. Das bedeutet, von den erzeugten 552 kWh werden 351 kWh für den eigenen Strombedarf genutzt. In einem Haushalt mit 3 Personen und einem Jahresverbrauch von 2.600 kWh deckt das Balkonkraftwerk somit rund 14 % des benötigten Stroms ab. Jährliche Ersparnis bei einem Strompreis von 35 Cent/kWh: 123 €.

Mit einem Speicher von 1 Kilowattstunde ließe sich bei dieser Rechnung der Nutzungsgrad auf 90 % erhöhen. Somit könnten aus demselben Solargerät im Jahr 498 kWh genutzt werden. Die Selbstversorgungsrate steigt damit auf 19 %. Bei einem Strompreis von 35 Cent/kWh erhöht sich die jährliche Ersparnis um 51 € (insgesamt 174 €). Durch die Mehrkosten für den Speicher (hier 1.700 €) verlängert sich jedoch die Amortisationszeit: in diesem Beispiel auf 15 Jahre. Da Batteriespeicher oft nur eine Lebensdauer von 10 bis 15 Jahren haben, gilt es hier sorgfältig abzuwägen, ob sich die Anschaffung lohnt.

Worauf Sie beim Online-Kauf achten sollten

Die Bundesnetzagentur hat bereits generell festgestellt, dass auf dem Markt viele mangelhafte Geräte angeboten werden. Deshalb gibt es einige Punkte, die Sie beim Kauf eines Stecker-Solargeräts beachten sollten:

  • Kaufen Sie vor Ort oder online nur bei seriösen, bekannten Anbietern und informieren Sie sich vor dem Kauf über Verkäufer und Hersteller.
  • Generell ist zu empfehlen, Balkonkraftwerke bei Shops oder Geschäften mit einem Sitz in Deutschland zu kaufen – denn diese Anbieter erfüllen mit höherer Wahrscheinlichkeit auch die Voraussetzungen für einen normkonformen Betrieb der Geräte in Deutschland.
  • Seriöse Anbieter sollten aber in jedem Fall eine Kontakt- und/oder Serviceadresse in der EU haben.
  • Die Bundesnetzagentur rät dazu, die Beschreibung des Produkts sorgfältig zu prüfen und insbesondere darauf zu achten, dass eine deutschsprachige Bedienungsanleitung vorliegt.
  • Achten Sie unbedingt darauf, dass das Produkt mit einem CE-Kennzeichen versehen ist.
  • Der enthaltene Wechselrichter muss zudem über eine Konformitätserklärung gemäß VDE AR 4105 verfügen, damit das Gerät am deutschen Stromnetz betrieben werden darf.
  • Die Verbraucherzentralen empfehlen darüber hinaus, Geräte von Herstellerfirmen zu kaufen, die den DGS-Sicherheitsstandard (DGS 0001:2023-01) einhalten.
  • Das Balkonkraftwerk sollte die DIN VDE V 0126-95 erfüllen.
  • Achten Sie auch darauf, dass der enthaltene Steckertyp in Deutschland verwendbar ist.
  • Die Ausgangsleistung des Wechselrichters muss auf aktuell maximal 800 Watt begrenzt sein.
  • Achten Sie bei besonders günstigen Angeboten auch auf die Leistung der Solarmodule, die in Watt Peak angegeben wird. Gute Geräte haben pro Modul eine Leistung von 350 bis 400 Watt Peak.

Tipp: Wenn Sie sich flexibel ausrechnen lassen wollen, wie sich Ihr Balkonkraftwerk auf Ihre Stromkosten auswirkt, dann nutzen Sie den Simulator der Hochschule Für Technik und Wirtschaft HTW-Berlin. Dort erhalten Sie auch Daten dazu, wann sich die Anschaffung wieder amortisiert hat.

Sicherheitslücke: Viele Wechselrichter müssen ausgetauscht werden

  • Die Bundesnetzagentur hat 2023 festgestellt, dass in einigen Wechselrichtern die gesetzlich vorgeschriebene Schutzvorrichtung fehlt. Für diese Balkonkraftwerke erlischt damit formal gesehen die Betriebserlaubnis. Auch wenn laut Experten kein akutes Sicherheitsrisiko besteht, müssten die betroffenen Geräte vom Netz genommen werden. Dazu hat die Bundesnetzagentur die Betreiber der Geräte aufgefordert.

    Vor allem geht es dabei um Wechselrichter der chinesischen Firma Deye (u.a. SUN 600 G3 sowie SUN 300 G3). Allerdings ist inzwischen bekannt, dass auch die Wechselrichter von Bosswerk (hier die Modelle MI-300 und MI-600) betroffen sind. Eine umfassende Liste aller betroffenen Hersteller gibt es bislang noch nicht.

    Für die baugleichen Wechselrichter beider Hersteller können Betroffene bei Deye ein Nachrüstmodul (von der Bundesnetzagentur zertifiziert) bestellen. Das Nachrüstset soll den Kunden laut Angaben der Firma Deye kostenlos zugeschickt werden.

    Auch die Firma Anker hat die Wechselrichter des Modells MI60 zurückgerufen und bietet Kunden einen kostenlosen Austausch an. Das gleiche gilt für Balkonkraftwerke des bei Aldi vertriebenen Herstellers Solovoltaik – auch er bietet kostenlose Austauschgeräte für die betroffenen Wechselrichter an.

    Aber auch weitere Hersteller können von der Sicherheitspanne betroffen sein – im Zweifelsfall müssen sich Kunden direkt an den Hersteller wenden.

    Das fehlende mechanische Relais soll eigentlich vor Stromschlägen oder Überspannung schützen – z. B. im Falle eines Stromausfalls oder beim Ziehen des Gerätesteckers. Da die Geräte zusätzlich mit einem weiteren Schutzmechanismus versehen sind, geht von ihnen aber keine akute Gefahr aus. Die Geräte schalten laut Experten zuverlässig ab.

    Wenn bei Ihrem Wechselrichter die vorgeschriebene Abschalteinrichtung fehlt, ist das ein Sachmangel. Als Käufer haben Sie in diesem Fall das Recht, die Ware zurückzugeben oder Ersatz zu fordern.

Welche Förderungen für Balkonkraftwerke gibt es?

Für Stecker-Solargeräte gibt es keine bundesweite Förderung in Deutschland. Allerdings fördern viele Städte den Erwerb von Balkonkraftwerken. Manche Kommunen zahlen pauschale Zuschüsse, andere fördern bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten.

Wer über den Kauf einer Stecker-Solaranlage nachdenkt, sollte sich deshalb vor Ort über Fördermöglichkeiten informieren, z. B. bei der Stadt oder den Stadtwerken. Ein regelmäßiger Blick lohnt sich auch aus einem anderen Grund: Die Förderprogramme ändern sich häufig und verfügbare Mittel sind schnell ausgeschöpft. In solchen Fällen ist es ratsam, sich bei den zuständigen Gremien über eine Fortführung des Programms zu informieren.

Übrigens: Wir als Verband Wohneigentum sprechen uns für eine flächendeckende Förderung der Balkonkraftwerke aus.

Versicherung für Balkonkraftwerke

Balkonkraftwerke sind im Normalfall bereits über bestehende Versicherungen abgesichert. Folgende Versicherungen leisten im Schadensfall:

  • Hausratversicherung: Schäden am Balkonkraftwerk selbst sind meist über die Hausratversicherung abgedeckt. Damit ist es z. B. gegen Beschädigungen durch Sturm, Hagel oder Überspannung nach Blitzeinschlag abgesichert.
  • Haftpflichtversicherung: Schäden, die ein Balkonkraftwerk verursacht, sind in der Regel durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Diese springt z. B. ein, wenn Teile der Mini-Solaranlage herunterfallen und Fremdeigentum beschädigen.
  • Wohngebäudeversicherung: Ist die Anlage fest mit dem Gebäude verbunden, sichert die Gebäudeversicherung das Balkonkraftwerk gegen die vereinbarten Gefahren ab. So können Immobilienbesitzer ihre Stecker-Solaranlage schützen.

Zudem können Sie für Ihr Balkonkraftwerk eine Betreiberhaftpflichtversicherung (bei uns im Mitgliedsbeitrag enthalten) abschließen. In den meisten Fällen ist dies jedoch nicht nötig, da die Privathaftpflicht hier ohnehin einspringt bzw. entsprechend erweitert werden kann.

Seit Ende 2023 sind Balkonkraftwerke übrigens automatisch in der Hausratversicherung enthalten. Damit es ausreichend versichert ist, sollten Sie dennoch in jedem Fall Ihr Balkonkraftwerk der Hausratversicherung melden.