Was die Tierhaltung im privaten Rahmen angeht, da gibt es natürlich die meisten Vorgaben für Mieter. Hier dreht es sich dann entsprechend um Haustiere, wie Katzen, Hunde und Kanarienvögel oder Reptilien. Eigenheimbesitzer sind da weit weniger reglementiert – dürfen aber auch nicht alles. Grundsätzlich müssen die Tiere – egal ob Haus- oder Nutztier - passend für die Orts-Bebauung und ungefährlich sein.
Private Tierhaltung ist zunächst durch das Tierschutzgesetz geregelt. Eine artgerechte Haltung ist oberste Priorität. Je größer das Tier, umso mehr Auslauf und Platz braucht es logischerweise. Außerdem sind bei Nutztieren Stallungen und Verschläge notwendig, die Bau- und Lärmvorschriften gerecht werden müssen. Heißt: Das Halten von größeren Tieren – wie Schafe, Ziegen oder Esel – im heimischen Garten ist an besondere Auflagen gebunden. Diese lassen sich in der Regel im reinen Wohngebiet nur schwer erfüllen. Die Ställe der Tiere müssen den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetz entsprechen (§ 22 i.V. mit § 3 Abs. 1). Das heißt vor allem, dass die Tiere dort so gehalten werden müssen, dass die Nachbarschaft dadurch keinen erheblichen Belästigungen ausgesetzt ist. Entsprechend können die Immissionsschutzbehörden auf Hinweis durch beeinträchtigte Nachbarn die notwendigen Anordnungen treffen.
Zum anderen müssen Haustierställe den baurechtlichen Anforderungen entsprechen. Hier bietet das Bauplanungsrecht mit seinen verschiedenen Baugebietstypen (Industriegebiete, Gewerbegebiete, Mischgebiete, allgemeine Wohngebiete, reine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete und Dorfgebiete) die Basis dafür, was erlaubt ist – und was nicht. So ist etwa in reinen und allgemeinen Wohngebieten die Stallhaltung von Pferden bauplanungsrechtlich ebenso unzulässig wie die Ziegenhaltung bei einer überwiegend von Wohnnutzung geprägten Umgebung. Ist also die Stallhaltung von Tieren schon bauplanungsrechtlich unzulässig, kommt es nicht mehr darauf an, ob die Nachbarschaft erheblichen und damit unzumutbaren Geräusch- oder Geruchsbelästigungen ausgesetzt ist oder nicht.
Desweiteren gibt es Richtwerte für maximale Anzahl von Tieren pro Quadratfläche Garten – und für größere Nutztiere wie Schafe muss man beim Veterinäramt einen Sachkundenachweis vorweisen. Dementsprechend eignen sich im reinen Wohngebiet eher kleinere Nutztiere (wie Honigbienen, Kaninchen, Hasen und Hühner) für den eigenen Garten. Gänse und Laufenten sind dagegen oft in reinen Wohngebieten problematisch, weil sie lauter sind und viel Auslauf brauchen.