Orientierungshilfe für Mieterhöhungen

Nahaufnahme von Rechtsberater Stephan Dingler
Stephan Dingler

Rechtsanwalt

Damit die Miete erhöht werden kann, muss der Vermieter einige Richtlinien berücksichtigen. Worauf es bei einer Mieterhöhung ankommt, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Mieterhöhung muss schriftlich begründet werden.
  • Mieterhöhungen sind ohne Zustimmung des Mieters nicht möglich.
  • Eine Mieterhöhung kann auch nach Modernisierungsmaßnahmen stattfinden.
  • Kontinuierliche Mieterhöhungen lassen sich direkt im Mietvertrag vereinbaren.
  • Der Mieter kann in manchen Fällen ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.
Dem Betrachter zugewandtes junges Paar sieht sich gemeinsam ein Schriftstück an  © contrastwerkstatt – stock.adobe.com
Der Eigentümer hat bei einer Mieterhöhung einige Dinge zu beachten. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Mieterhöhung muss schriftlich begründet werden.
  • Mieterhöhungen sind ohne Zustimmung des Mieters nicht möglich.
  • Eine Mieterhöhung kann auch nach Modernisierungsmaßnahmen stattfinden.
  • Kontinuierliche Mieterhöhungen lassen sich direkt im Mietvertrag vereinbaren.
  • Der Mieter kann in manchen Fällen ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.

Mieterhöhung muss schriftlich begründet werden

Ist seitens des Eigentümers eine Mietanpassung geplant, muss diese schriftlich begründet werden. Gründe für eine Erhöhung bzw. Anpassung können beispielsweise ein Angleich an den ortsüblichen Mietspiegel bzw. eine Mietdatenbank oder ein entsprechendes Sachverständigengutachten sein. Auch ein Vergleich mit drei Wohnungen ist als Grund für eine Mietanpassung denkbar, wenn sie eine ähnliche Lage, Größe und Ausstattung wie das eigene Objekt haben.

Zustimmung des Mieters erforderlich

Der Mieter muss immer schriftlich über eine geplante Mieterhöhung informiert werden. Drei Monate nach Zugang dieser Information kann die neue Miete erhoben werden. Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Mieter einer Mieterhöhung zustimmen muss. Ab Zugang des Erhöhungsschreibens hat er hierfür maximal zwei Monate Zeit. Stimmt er nicht zu, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen. Bei einer Mieterhöhung darf die Kappungsgrenze von 20 Prozent innerhalb von drei Jahren nicht überschritten werden.

Vereinbarungen durch Staffel- oder Indexmietverträge

Eine kontinuierliche Mieterhöhung lässt sich auch direkt im Mietvertrag vereinbaren. In diesem Fall nimmt der Vermieter die vertraglich vereinbarte Anpassung ohne weitere Ankündigung vor. Bei einer Staffelmiete erhöht sich die Miete stets um einen festgeschriebenen Betrag, wobei hier die Kappungsgrenze nicht gilt. Einzig die Mietpreisbremse kann die Höhe der Staffeln begrenzen.
Bei den sehr selten angewendeten Indexmietverträgen besteht die Möglichkeit, die Miete in Abhängigkeit zur Entwicklung des Verbraucherpreisindex zu erhöhen. Steigt dieser enorm an, ist auch eine Mieterhöhung um denselben Prozentsatz zulässig.

Sonderfall bei Modernisierungsmaßnahmen

Gemäß § 559 BGB besteht für Eigentümer die Möglichkeit, neben einer Erhöhung der „normalen Miete“ auch eine Mieterhöhung aufgrund durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen geltend zu machen.

Wichtig: Es gibt bei dieser Form der Mieterhöhung einiges zu beachten. Aus diesem Grund haben wir das Thema für Sie in einem gesonderten Beitrag zusammengefasst. Weitere Informationen finden Sie hier: Modernisierung Mieterhöhung

Sonderkündigungsrecht des Mieters

Wird die Miete auf das ortübliche Niveau oder aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen angehoben, hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht. Bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der geplanten Mieterhöhung kann er sich entscheiden, ob er zum Ablauf des übernächsten Monats das Mietverhältnis kündigen möchte.

Weitere Informationen zum Mietrecht gibt Ihnen Ihr Verband Wohneigentum NRW e.V.

Ihr Ansprechpartner:

Unser Experte
Rechtsanwalt

Stephan Dingler