Baufertigstellungsanzeige: Wann brauche ich sie?

Halbtotale von Bau- und Wohnberaterin Friederike Hollmann-van Kempen
Friederike Hollmann-van Kempen

Dipl.-Ing. Architektin

Die Baufertigstellungsanzeige markiert das Ende der Bauphase: Mit dieser Mitteilung informieren Bauherren die Behörde über den fertiggestellten Bau. Erst danach dürfen Eigentümer das neue Bauwerk auch nutzen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit der Baufertigstellungsanzeige informieren Bauherren die zuständigen Behörden über die Fertigstellung eines Bauprojekts.
  • Die Fertigstellungsanzeige ist in der Regel bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben erforderlich.
  • Bauherren erhalten oftmals mit der Baugenehmigung eine Vorlage für die Fertigstellungsanzeige. Viele Kommunen stellen das Formular auch online zur Verfügung.
  • Wer ohne Baufertigstellungsanzeige einen Neubau bezieht, riskiert ein Bußgeld: Die vergessene Anzeige zählt als Ordnungswidrigkeit.
Eine Baufertigstellungsanzeige wird erstellt.  © phaitoon – stock.adobe.com
Bei der Baufertigstellungsanzeige handelt es sich in der Regel um eine einfache Erklärung, wann ein Bauwerk abschließend fertiggestellt wurde bzw. sein wird. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit der Baufertigstellungsanzeige informieren Bauherren die zuständigen Behörden über die Fertigstellung eines Bauprojekts.
  • Die Fertigstellungsanzeige ist in der Regel bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben erforderlich.
  • Bauherren erhalten oftmals mit der Baugenehmigung eine Vorlage für die Fertigstellungsanzeige. Viele Kommunen stellen das Formular auch online zur Verfügung.
  • Wer ohne Baufertigstellungsanzeige einen Neubau bezieht, riskiert ein Bußgeld: Die vergessene Anzeige zählt als Ordnungswidrigkeit.

Was ist eine Baufertigstellungsanzeige?

Eine Baufertigstellungsanzeige ist eine schriftliche Mitteilung, mit der ein Bauherr das Bauamt über die Fertigstellung eines Neubaus informiert. In der Regel handelt es sich um ein Formular, das die wichtigsten Eckdaten zum Bauvorhaben und das Datum der Fertigstellung enthält. Einzelheiten zu Fristen und Inhalt sind in den jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt.

Gut zu wissen: Nicht in allen Bundesländern verlangen die Bauämter eine Fertigstellungsanzeige. Häufig müssen Bauherren stattdessen die Aufnahme der Nutzung anzeigen. In der Praxis kommt dies meist der Fertigstellungsanzeige gleich.

Die Baufertigstellungsanzeige bzw. Nutzungsanzeige ist ein wichtiger Meilenstein bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben: Erst, wenn sie dem Bauamt vorliegt, dürfen die Bauherren das Gebäude auch nutzen. In einigen Bundesländern, darunter auch NRW, wird zudem eine Fertigstellungsanzeige für den Rohbau verlangt.

Sonderform der Baufertigstellungsanzeige: Mitteilung des Bauunternehmers

  • Es gibt eine weitere Form der Fertigstellungsanzeige: das Schreiben, mit dem ein Bauunternehmen den Bauherrn darüber informiert, dass alle Arbeiten am Bau abgeschlossen sind. Bei Bauverträgen nach der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist diese Baufertigstellungsanzeige üblich. Sie ist Voraussetzung dafür, dass der Bauunternehmer die Bauabnahme verlangen darf.

Wann ist eine Baufertigstellungsanzeige Pflicht?

Die Fertigstellungsanzeige ist Pflicht bei genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben. Anders gesagt: Wenn Sie für Ihr Bauprojekt einen Bauantrag gestellt haben, müssen Sie nach Abschluss der Arbeiten eine Baufertigstellungsanzeige machen bzw. die Aufnahme der Nutzung anzeigen. Das betrifft nicht nur Neu- und Umbauten, sondern auch genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen.

Keine Bauzustandsanzeige brauchen sie bei verfahrensfreien Bauvorhaben. Das wäre je nach Größe/Umfang in NRW z. B. ein Gartenhaus, eine Garage oder ein Wintergarten.

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Wann muss ich die Baufertigstellungsanzeige einreichen?

In den meisten Bundesländern verlangen die Bauaufsichtsbehörden eine entsprechende Mitteilung mindestens zwei Wochen im Voraus. Auf diese Weise haben sie genügend Zeit, bei Bedarf den Bau noch einmal zu besichtigen.

In Nordrhein-Westfalen muss die Fertigstellungsanzeige eine Woche vor dem voraussichtlichen Ende der Bauarbeiten erfolgen.

Übersicht über die Regelungen in den einzelnen Bundesländern

  • BundeslandArt der MitteilungZeitpunkt
    Baden-WürttembergMitteilung, wann die Voraussetzungen für eine Abnahme vorliegen„rechtzeitig“, nicht näher bezeichnet
    BayernNutzungsaufnahmemindestens zwei Wochen im Voraus
    BerlinNutzungsaufnahmemindestens zwei Wochen im Voraus
    BrandenburgNutzungsaufnahmemindestens zwei Wochen im Voraus
    BremenNutzungsaufnahmemindestens zwei Wochen im Voraus
    HamburgNutzungsaufnahmemindestens zwei Wochen im Voraus
    HessenFertigstellung von Rohbau und Nutzungsaufnahmemindestens zwei Wochen im Voraus
    Mecklenburg-VorpommernNutzungsaufnahmemindestens zwei Wochen im Voraus
    NiedersachsenMitteilung, wann die Voraussetzungen für eine Abnahme vorliegen„rechtzeitig“, nicht näher bezeichnet
    Nordrhein-WestfalenFertigstellung von Rohbau und Gebäude bei genehmigten Bauvorhabeneine Woche im Voraus
    Rheinland-PfalzFertigstellungsanzeige (bei Genehmigungspflicht auch für Rohbauten)zwei Wochen im Voraus
    SaarlandFertigstellung von Rohbau und Gebäudezwei Wochen im Voraus
    SachsenNutzungsaufnahmemindestens zwei Wochen im Voraus
    Sachsen-AnhaltNutzungsaufnahmemindestens zwei Wochen im Voraus
    Schleswig-HolsteinNutzungsaufnahmemindestens zwei Wochen im Voraus
    ThüringenNutzungsaufnahmemindestens zwei Wochen im Voraus

    Darüber hinaus können Baubehörden in Einzelfällen grundsätzlich verlangen, dass der Bauherr ihnen Beginn und Ende bestimmter Bauarbeiten anzeigt.

Wann gilt ein Neubau als fertiggestellt?

  • Allgemein gilt ein Haus als fertiggestellt, wenn alle erforderlichen Bestandteile für eine ordnungsgemäße Nutzung vorhanden und funktionsfähig sind. Dazu gehören insbesondere:

    • Anschluss an Strom- und Wassernetz
    • Heizanlage
    • Küche und Toiletten
    • Zugänge und Zufahrtswege
    • Stellplätze

Ist ein Einzug ohne Fertigstellungsanzeige möglich?

In den meisten Bundesländern dürfen Sie ein Gebäude nur dann ohne Fertigstellungsanzeige nutzen, wenn der Bau verfahrensfrei ist (= weder Baugenehmigung noch Genehmigungsfreistellung erforderte). Andernfalls riskieren Sie ein Bußgeld und weitere Maßnahmen seitens des Bauamts.

Allerdings gibt es eine Ausnahme: Die vorgezogene Nutzung eines nicht fertiggestellten Gebäudes ist z. B. in NRW auf Antrag möglich. Baubehörden genehmigen dies, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet sind.

Wie kann ich die Fertigstellung eines Neubaus melden?

Wie genau eine Fertigstellungsanzeige für ein Haus aussehen muss, ist in jedem Bundesland ein bisschen anders geregelt. Meist handelt es sich um einen Vordruck, den Bauherren zusammen mit der Baugenehmigung erhalten. Diesen können Sie ausgefüllt per Mail oder Post an die zuständige Baubehörde senden. Alternativ stellen viele Kommunen auch Online-Vorlagen zur Verfügung bzw. ermöglichen die Anzeige über ein Online-Portal.

Was steht in einer Fertigstellungsanzeige?

Auch beim Inhalt hat jedes Bundesland spezifische Vorgaben. In der Regel handelt es sich bei der Baufertigstellungsanzeige um eine einfache Erklärung, wann ein Bauwerk abschließend fertiggestellt wurde bzw. sein wird. Dafür können z. B. folgende Angaben nötig sein:

  • Name und Kontaktdaten des Antragstellers/Bauherrn
  • Angaben zur Baugenehmigung (z. B. Aktenzeichen, Datum)
  • Angaben zum Baugrundstück: Anschrift, Gemarkung, Flur, Flurstücke
  • Art des Bauvorhabens
  • Datum der geplanten Fertigstellung/Nutzungsaufnahme

Zudem kann die Unterschrift des Bauherrn bzw. Bevollmächtigten mit Datum und Ort erforderlich sein. Je nach Bundesland und Bauvorhaben müssen Sie weitere Unterlagen als Anhang hinzufügen, z. B. Nachweis über Standsicherheit und Brandschutz. Für klassische Ein- und Zweifamilienhäuser wird meist lediglich eine Bescheinigung des Schornsteinfegers verlangt.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Für die Baufertigstellungsanzeige fallen keine Kosten an. Allerdings kann eine darauffolgende Bauzustandsbesichtigung bzw. behördliche Bauabnahme kostenpflichtig sein. In NRW berechnen die Baubehörden mindestens 50 Euro, maximal 20 Prozent der Baugenehmigungsgebühr (siehe auch: Kosten einer Baugenehmigung).

Was passiert nach der Baufertigstellungsanzeige?

Die Fertigstellungsanzeige ist lediglich eine Mitteilung, kein Antrag. Eine Antwort bzw. Erlaubnis der Baubehörde ist daher nicht erforderlich. Sie können den fertigen Bau nutzen, wenn die Baufertigstellungsanzeige mit allen erforderlichen Unterlagen und Nachweisen dem Bauamt vorliegt. Allerdings können die Bauaufsichtsbehörden verlangen, dass der Nutzung eine offizielle Bauzustandsbesichtigung vorangeht.

In den meisten Bundesländern darf die Nutzung zudem frühestens an dem Tag beginnen, der in der Fertigstellungsanzeige genannt wird (NRW: frühestens eine Woche nach dem genannten Datum).

Häufige Fragen zur Baufertigstellungsanzeige

Wer muss die Baufertigstellungsanzeige unterschreiben?

Baufertigstellungsanzeige vergessen – droht ein Bußgeld

Wie lange nach der Fertigstellungsanzeige kann man einziehen?

Wie lange habe ich Zeit für die Fertigstellungsanzeige?

Ihr Ansprechpartner:

Unsere Expertin
Dipl.-Ing. Architektin

Friederike Hollmann-van Kempen