
Hitzeschutz fürs Haus: So bleibt Ihr Zuhause kühl
Im besten Fall sorgen Bauherren bereits beim (Um-)Bau für die heiße Jahreszeit vor. Doch auch ohne Baumaßnahmen können Sie mit kleinen Tricks die Hitze fernhalten.
Dipl.-Ing. Architektin
Das Bautagebuch ist ein offizielles Dokument, in dem ein Architekt oder Bauleiter den Baufortschritt festhält. Zusätzlich können Bauherren die Entwicklungen auf der Baustelle in einem eigenen Baustellentagebuch dokumentieren.
Ein Bautagebuch ist ein offizielles Protokoll, das bauaufsichtsführende Architekten bzw. Bauleiter während der Bauphase anfertigen. Mit dem Bautagebuch dokumentieren sie die Fortschritte auf der Baustelle. Wichtige Inhalte sind unter anderem die Fertigstellung einzelner Abschnitte, entdeckte Mängel und Zwischenfälle.
Ein Bautagebuch kann im Falle eines Rechtsstreits als Beweismittel dienen. Damit ist es für Bauherren ein wichtiges Werkzeug, um spätere Mängelansprüche gegen die Baufirmen durchzusetzen.
Tipp: Als Bauherr sollten Sie die Entwicklung auf Ihrer Baustelle genau im Auge behalten. Zur Dokumentation und späteren Nachvollziehbarkeit können Sie ein eigenes, freiwilliges Bautagebuch anfertigen.
Bautagesbericht und Baustellenprotokoll werden teilweise als Synonym für das Bautagebuch verwendet. Meist jedoch versteht man darunter eine Dokumentation, die Baufirmen und Handwerker für ihre eigenen Unterlagen anfertigen. Genauer gesagt:
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) ist eine verpflichtende Unfallversicherung, mit der Sie bei Bauprojekten in Eigenregie Ihre privaten Bauhelfer (Freunde, Familie, Nachbarn usw.) absichern müssen. Damit der Versicherungsschutz greift, sind bestimmte Angaben zum Bauprojekt erforderlich. Unter anderem müssen Sie die Anzahl der geleisteten Stunden und die Art der Arbeiten dokumentieren. Die BG BAU stellt dafür eine Bautagebuch-Vorlage zur Verfügung. Ein formelles Bautagebuch ist das jedoch nicht im eigentlichen Sinne.
Für bauaufsichtsführende Architekten ist die Baustellendokumentation meist verpflichtend. Dies schreibt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unter anderem über die Anlage 10 vor. Die HOAI gilt – sofern vereinbart – auch für unabhängige Bauleiter. Die Dokumentation kann mit einem Bautagebuch erfolgen, es sind aber ebenso andere Dokumentationsformen erlaubt. Meist entscheiden sich Architekten und Bauleiter jedoch für ein ausführliches Tagebuch, da sie die geleistete Bauüberwachung damit am besten dokumentieren können.
Gut zu wissen: Wenn der Architekt trotz rechtlicher Verpflichtung kein Bautagebuch anlegt, können Sie das Honorar kürzen. Falls durch die ausbleibende Überwachung Baumängel entstanden sind, haben Sie sogar ein Recht auf Schadensersatz.
Darüber hinaus gibt es keine gesetzliche Pflicht für private Bauherren und andere am Bau Beteiligte. Weder das BGB noch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) schreiben ein Bautagebuch oder eine andere Form der Baustellendokumentation vor. Eine Dokumentationspflicht gibt es somit nur bei Verträgen, die auf der HOAI basieren.
Keine Bautagebuch-Pflicht gilt daher in der Regel für:
Jedoch können Sie Hausbaufirmen und Handwerker vertraglich zur Führung des Bautagebuchs verpflichten. Dies ist bei größeren Bauprojekten wie einem Neubau oder einer umfassenden Sanierung sogar üblich.
Für private Bauherren ist das Bautagebuch ein wichtiges Instrument, um den Bauablauf später nachzuvollziehen. Unter anderem erleichtert es die Fehlersuche und kann spätere Mängelansprüche bekräftigen. Das Bautagebuch dient somit in erster Linie den Interessen des Bauherrn. Auf diese Aspekte sollten Sie achten:
1. Bautagebuch vertraglich vereinbaren
Wenn Sie einen Architekten/Bauleiter mit der Baubegleitung gemäß HOAI beauftragen, gehört das Bautagebuch automatisch dazu. Sie müssen es nicht eigens in Auftrag geben. Allerdings können Sie im Bauvertrag festlegen, wie die Dokumentation im Detail ablaufen soll, z. B. die Regelmäßigkeit (täglich), Form und Inhalte.
2. Eintragungen regelmäßig kontrollieren
Sie dürfen das Bautagebuch jederzeit einsehen und auch Kopien verlangen. Generell gilt: Je detaillierter das Tagebuch geführt wird, umso eher lassen sich Mängel erkennen und Mängelrechte durchsetzen.
3. Auch ohne Bauleiter/Architekt ein Bautagebuch vereinbaren
Ist kein unabhängiger Bauleiter/Architekt beteiligt, können Sie Bauunternehmen und Handwerker vertraglich zur Baustellendokumentation verpflichten. Gleiches gilt für Bauträger und Generalunternehmen.
4. Sich nicht auf Bautagebücher von Unternehmen und Handwerkern verlassen
Anders als die Bauaufsicht sind ausführende Betriebe bei der Dokumentation nicht unbedingt objektiv, denn: Für Mängel und Abweichungen müssen sie selbst aufkommen. Diese Bautagebücher sollten Sie besonders sorgfältig kontrollieren und ggf. durch eigene Protokolle bzw. die Dokumentation eines Sachverständigen ergänzen.
5. Zusätzlich Sachverständigen beauftragen
Trotz sorgfältiger Überwachung gibt es beim Hausbau zahlreiche Aspekte, die Bauherren und selbst erfahrene Bauleiter übersehen können. Ein qualifizierter Bausachverständiger prüft die Baufortschritte regelmäßig und kann so versteckte Mängel rechtzeitig entdecken. Das nennt man auch baubegleitende Qualitätskontrolle.
Tipp: Mitglieder im Verband Wohneigentum NRW können sich im Rahmen der Bau- und Wohnberatung kostenlos beraten lassen: Hier erhalten Sie wertvolle Tipps zur Baudokumentation und weiteren Aspekten rund um den Hausbau.
Wenn Sie einen Architekten beauftragt haben, ist das Bautagebuch Teil der Bauüberwachung und damit in den Architektenkosten inbegriffen. In der HOAI wird zwischen verschiedenen Leistungsphasen unterschieden. Die Bauüberwachung – Leistungsphase 8 – beträgt 32 Prozent der insgesamt möglichen Architektenkosten. Dazu zählen neben dem Bautagebuch jedoch auch weitere Leistungen wie Koordination, Kostenkontrolle und ggf. die Baufertigstellungsanzeige. Detaillierte Berechnungstabellen verorten das Bautagebuch bei ca. 0,5 Prozent der Gesamtkosten.
Alternativ können Sie mit Ihrem Architekten auch ein Honorar nach Zeitaufwand vereinbaren, z. B. wenn Sie nur einzelne Teilleistungen beauftragen. Auch bei unabhängigen Bauleitern ist eine Abrechnung nach Aufwand möglich.
Im Bautagebuch hält die Bauaufsicht die wichtigsten Daten zum aktuellen Stand der Bauphase fest. Was genau das umfasst, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Üblicherweise sind es jedoch folgende Angaben:
Ebenso sind Fotos ein wichtiger Bestandteil des Bautagebuchs. Relevant sind insbesondere Fotos von Bauteilen, die im weiteren Verlauf der Bauphase verdeckt werden und bei der Bauabnahme nicht mehr sichtbar sind (z. B. Fußbodenheizung, Elektroinstallationen, Abdichtungen). In die Anlage gehören ebenso Gesprächsprotokolle, Betriebsanleitungen, Schaltpläne und das Abnahmeprotokoll.
Bauleiter und Architekten können selbst entscheiden, in welcher Form sie ihr Baustellentagebuch führen (außer, eine bestimmte Form wurde vertraglich vereinbart). Statt dem klassischen Vordruck aus Papier sind heutzutage verschiedene Varianten des digitalen Bautagebuchs üblich:
Wichtig ist, dass die Aufzeichnungen lückenlos und in Echtzeit erfolgen – also jeweils an dem Tag, auf den sie sich beziehen. Eine tägliche Dokumentation ist nicht verpflichtend. Nach der allgemeinen Rechtsauffassung lassen sich Bautagebücher allerdings nicht im Nachhinein anfertigen.
Mit unserer Bau- und Wohnberatung für Ihr Wohneigentum.
Unabhängig vom offiziellen Bautagebuch Ihres Bauleiters/Architekten können Sie eine eigene Dokumentation der Baufortschritte anfertigen. Mit diesen Tipps behalten Sie den Überblick über Ihre Baustelle:
1. Regelmäßig dokumentieren
Notieren Sie die wesentlichen Punkte am besten täglich, mindestens aber zum Ende der einzelnen Bauabschnitte. Im Idealfall füllen Sie Ihr Baustellentagebuch direkt vor Ort aus, solange die Erinnerung noch frisch ist.
2. Alle relevanten Aspekte festhalten
Für Ihr eigenes Bautagebuch können Sie sich an den oben aufgelisteten Angaben zum Inhalt orientieren. Einen weiteren Anhaltspunkt bietet die Richtlinie zur Führung eines Bautagebuchs (411) bei Baumaßnahmen des Bundes.
3. Fotos machen
Fotografieren Sie den Tagesfortschritt bzw. alles, was sich seit Ihrem letzten Besuch verändert hat. Wichtig sind zudem Fotos von später verdeckten Bauteilen wie Leitungen, Fußbodenaufbau, Dämmung und Kellerabdichtung. Die können Ihnen auch bei späteren Umbau- oder Reparaturmaßnahmen nützlich sein.
4. Kommunikation dokumentieren
Protokollieren Sie alle Absprachen, die Sie über den Vertrag hinaus mit dem Bauunternehmer und anderen Beteiligten treffen. Relevant sind unter anderem Datum, Ort, Beteiligte, inhaltliche Fakten.
5. Unstimmigkeiten ansprechen
Wenn Sie (vermeintliche) Mängel entdecken, sollten Sie diese umfassend dokumentieren und anschließend sofort mit dem Zuständigen besprechen bzw. in einer Mängelrüge anzeigen. Je nach Umfang bzw. Reaktion Ihres Gegenübers kann es sinnvoll sein, frühzeitig einen Sachverständigen hinzuzuziehen.
6. Digitales Bautagebuch führen
Eine App oder Bautagebuch-Software ist meist übersichtlicher als handschriftliche Notizen und ausgedruckte Fotos. Zudem können Sie manche Daten automatisch übernehmen, z. B. Datum und Wetterdaten. Für private Bauherren gibt es auch kostenlose Angebote.
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Dipl.-Ing. Architektin