
Sammelklage: Verbraucherzentrale verklagt Fernwärme-Anbieter
Die Preise für Fernwärme sind seit 2020 stark gestiegen – zu Unrecht, laut Einschätzung der Verbraucherzentrale. Daher hat der Verbraucherzentrale…
Geschäftsführer
Seit Februar 2025 sorgt das Solarspitzengesetz für verunsicherte PV-Anlagenbesitzer. Plötzlich sollen neue Anlagen nicht mehr ihre volle Leistung ins Netz abgeben dürfen. Was es mit der 60-Prozent-Drosselung auf sich hat – und warum Smart-Meter und Speicher-Batterien zur heiß begehrten Ware werden dürften.
Das Gesetz schreibt vor, dass neue PV-Anlagen mit einem intelligenten Messystem (Smart Meter) und einer Steuerbox ausgestattet werden sollen. Wer diese Systeme an einer neuen Anlage nicht hat, der darf nur noch 60 Prozent des Stroms in das öffentliche Netz einspeisen. Wer diese eingebauten Steuerungs-Systeme bereits hat, der erhält an Tagen mit negativen Strompreisen (Überangebot im Netz) keine Vergütung. Allerdings werden diese Ausfall-Tage kompensiert, indem sie 20 Jahre lang gutgeschrieben – und dann ausgezahlt werden.
Betroffen sind PV-Anlagen ab 2 kWp Leistung, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind. Sollten die Betreiber ihre neue PV-Anlage nicht mit einem sogenannten Smart Meter (intelligentes Messsystem) ausgestattet haben, dürfen diese maximal 60 Prozent ihrer installierten Wirkleistung ins öffentliche Netz einspeisen. Betreiber von PV-Anlagen mit Smart Meter erhalten wiederum an den Tagen keine Vergütung, an denen es an der Börse zu einem negativen Strompreis kommt. Ein negativer Strompreis kommt dann zustande, wenn es zu viel Strom im Netz gibt und dafür keine Abnehmer/Käufer da sind.
Jahrelang haben Politiker für mehr privaten Einsatz in Sachen Energiewende und eine Soldachpflicht geworben: Warum gibt es dann plötzlich diese Kehrtwende bei der Vergütung? Warum wurde das Solarspitzengesetz notwendig? Dazu ein paar Antworten.
Ein wichtiger Grund ist die Netzstabilität. Aktuell ist die Zahl der PV-Anlagen soweit angestiegen, dass diese bei Tagen mit hohen Überschüssen ohne Steuerung zur Gefahr für das Stromnetz werden könnten. Ein anderer ist: Der Staat muss kurzfristig sparen. Denn: Bislang wurde die Einspeisevergütung an die steigende Zahl von PV- und Windanlagen-Betreiber zum Teil aus staatlichen Förderprogrammen bezahlt. Dauerhaft kann die Förderung aber in der Form nicht aufrechterhalten werden. Zu viele Anlagenbetreiber treffen auf einen belastetet Staatshaushalt und eine überforderte Netzinfrastruktur. Ein Ziel ist es, langfristig den Strompreis durch bessere markt- und netzdienliche Bedingungen zu reduzieren.
Ziel des Gesetzes ist es, Stromüberangebote im Netz zu vermeiden, Speichermöglichkeiten zu forcieren und staatliche Ausgaben für die Förderung der Einspeisevergütung zu begrenzen. Langfristig muss das gesamte deutsche Netzsystem weiter an den Bedarf der dezentralen Stromerzeugung angepasst und bessere Speicherlösungen für überschüssigen Strom vorangetrieben werden. Außerdem sollen mehr (Klein)-Strom-Produzenten durch Smart-Meter und einer Speichernutzung ihren Strom in die Direktvermarktung geben dürfen. Heißt: Erst verkaufen, wenn der Strompreis attraktiv ist.
Ein negativer Strompreis heißt nichts anderes, als das es für den produzierten Strom keinen gewinnbringenden Erlös gibt. Ein solcher Preis entsteht an der Strombörse, dort wird der Strom seit den 1990er-Jahren gehandelt. Negativ ist der Preis, wenn mehr Strom produziert als verbraucht wird. Das geschieht insbesondere an Tagen mit viel Sonneneinstrahlung sowie Wind, aber einer geringen Nachfrage – etwa an Wochenenden oder Feiertagen. Da es zudem mehr PV-Anlagen und Windkraft in Deutschland gibt als noch vor einigen Jahren, kann es viel häufiger zu Überproduktionen und negativen Strompreisen kommen.
Mehr Strom im Netz als verbraucht wird – das sorgt für große Schwankungen im Netzbetrieb. Genau das ist aber ein Sicherheitsrisiko. Bislang müssen deshalb die verlässlichen, aber auch teuren und umweltschädlichen Kraftwerke als Puffer und Grundlast-Erzeuger genutzt werden. Der kurzfristig überproduzierte Strom kann bisher nicht ausreichend zwischengespeichert werden. Die Regeln des liberalisierten Strom-Marktes sagen dann: Kein kurzfristiger Abnehmer, kein Geld im Termingeschäft.
Der Strom wird zum Teil wie eine Ware an einer Börse gehandelt. Dabei gibt es Regeln, die den Preis am Markt mitbestimmen. Etwa das so genannte Merit-Order-Prinzip. Das sorgt – vereinfacht gesagt dafür – dass zwar die günstigsten Stromerzeuger (Wind/Sonne/Biokraftwerk) bevorzugt ins Netz eingespeist werden, die Kraftwerke aber als verlässliche Energiequellen in der Preisgestaltung eine entscheidende Rolle spielen. In der Regel bestimmt das aktuell günstigste Kraftwerk den Strompreis für alle. Damit unterstützt der Markt immer auch die verlässlichen, aber teuren Kraftwerksbetreiber, die die Netzstabilität aufrechterhalten. Das hat den Effekt, dass der Strompreis trotz erneuerbarer Energien immer noch recht hoch ist – entsprechend teuer ist die Vergütung an die Produzenten.
Das hängt unter anderem von der Leistung der Anlage ab. Außerdem muss man unterscheiden, ob die Anlage mit oder ohne intelligenten Messsystemen (Smart Meter und Steuerboxen) funktioniert.
Grundsätzlich: Balkonkraftwerke bleiben vom Solarspitzengesetz unberührt.
Kleine bis mittelstarke PV-Anlagen, die weniger als 25 kWp Leistung erreichen, müssen die Einspeiseleistung auf 60 Prozent begrenzen - wenn diese kein Smart Meter haben. Zur Orientierung: Anlagen dieser Größe benötigen bis 150 Quadratmeter Montagefläche. Hausdächer eines durchschnittlichen Einfamilienhauses sind etwa 100 QM groß. Das bedeutet: Die meisten Hausbesitzer haben eine solche Anlage auf dem Dach.
Leistungsstärkere Anlagen zwischen 25 kWp und 100 kWp Leistung müssen weitere Vorgaben erfüllen. Sie müssen nicht nur die 60 Prozent-Drosselung bei nicht vorhandenem Smart Meter erfüllen. Sie müssen auch eine Einrichtung zur Fernsteuerung der Anlage bereitstellen. Das gilt insbesondere für Modelle, die eine Einspeisevergütung oder Mieterstromzuschlag erhalten. Also Modelle, die dem Vermieter/Eigentümer für die lokale Stromerzeugung eine Rückvergütung vom Netzbetreiber sichern. Diese Anlagen betreffen eher nicht die klassischen Einfamilienhäuser.
Gut zu wissen: Bei den Drosselungsvorgaben handelt es sich lediglich um die Begrenzung der Einspeisemenge ins öffentliche Netz. Einbußen haben Sie nur an Tagen, an denen Ihre PV-Anlage aufgrund guter Wetterbedingungen eine Leistung von 100 Prozent erbringt und Sie selbst weniger als 40 Prozent des selbst produzierten Sonnenstroms nutzen können. Das lässt sich beispielsweise verhindern, indem Sie den Strom in einer Batterie speichern oder Ihr E-Auto laden oder gezielt stromintensive Geräte wie Ihre Wasch- und Trockenmaschinen laufen lassen.
Für Besitzer von Solaranlagen, die ein Smart-Meter vorgeschaltet haben, erhalten an Tagen mit negativen Strompreisen keine Vergütung. Aber: Sie bekommen diesen Ausfall über einen Zeitraum von – in der Regel – 20 Jahren gutgeschrieben. Das heißt, das Geld ist nicht verloren. Es wird nur später ausgezahlt.
Die Neuregelung gilt nicht für die Bestandsanlagen, die vor dem 25. Februar 2025 installiert wurden. Es steht aber jedem frei, die eigene PV-Anlage an die neuen Regeln mit dem Smart-Meter-System anzupassen. Wer das macht, erhält eine um 0,6 Cent erhöhte Einspeisevergütung pro Kilowattstunde (kWh). Langfristig ist geplant, dass alle Photovoltaikanlagen mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) ausgestattet werden sollten.
Der Vorteil von Smart Metern ist eine höhere Transparenz für Produzent, Markt und Verbraucher. Die Stromproduktion und der Verbrauch werden von den smarten Geräten fast in Echtzeit erfasst, das macht eine intelligente Lastenverteilung und Steuerung des Stromes im Netz und damit flexiblere Strompreise möglich. Eine höhere Einspeisevergütung pro Kilowattstunde ist ebenfalls ein Vorteil.
Nachteil von Smart Metern: Hier sind die möglichen Einbaukosten und Ausfall der Vergütung bei negativen Strompreisen zu nennen. ABER: Der Ausfall ist nicht für immer verloren! Denn die Ausfallstunden werden an den Zeitraum (i.d.R. 20 Jahre) gehängt, für den Sie die staatliche Einspeisevergütung erhalten. So will der Gesetzgeber die Investition in eine PV-Anlage weiterhin attraktiv machen.
Für den Einbau intelligenter Messsysteme (iMSys) wurden laut dem Energieportal „energie-fachberater.de“ neue Kostenobergrenzen festgelegt.
Das hängt von mehreren Faktoren ab. So spielt die Ausrichtung der Anlage und die des Installationszeitraumes (vor oder nach 25.2.2025) eine Rolle. Außerdem ist es entscheidend, ob die Anlage mit oder ohne intelligente Messtechnik funktioniert. Und: Wie hoch die Leistung der PV-Anlage ist.
Zu den Leistungsvorgaben finden Sie im oberen Abschnitt eine Analyse. Für Hausbesitzer/- innen ist es im Hinblick auf das Solarspitzengesetz und mögliche finanzielle Nachteile auch relevant, in welcher Ausrichtung sich das Dach bzw. die PV-Anlage zur Sonne befindet.
Denn: Anlagen, die südlich ausgerichtet sind, produzieren im Schnitt mehr Strom-Überschüsse, während nach Ost-West-ausgerichtete Anlagen häufig einen höheren Eigenverbrauchsanteil aufweisen. Das bedeutet, dass es bei südlich ausgerichteten Anlagen eher zu einem Verlustgeschäft kommen kann, wenn der Strom nicht zwischengespeichert oder nicht direkt verbraucht werden kann. Dieser Verlust kann bei einer so genannten Volleinspeise-Anlage etwa 5,5 Prozent ausmachen – das hat der Solarenergie Förderverein errechnet.
Doch zur Beruhigung: Dieses Szenario betrifft die allermeisten Hausbesitzer derzeit nicht, weil diese meist darauf bedacht sind, möglichst viel Sonnenstrom selbst zu nutzen. Nur wenige Privathaushalte betreiben eine Volleinspeise-Anlage. Selbst bei privaten PV-Anlagen in reiner Südausrichtung fallen die Einbußen durch den Eigenverbrauch deutlich geringer aus. „Das Solarspitzengesetz mit der Drosselung hört sich schlimmer an als es ist. In der Praxis nutzen viele Hausbesitzer einen großen Teil ihres PV-Strom selbst oder speichern überschüssigen Strom. Erst wenn danach trotzdem immer noch mehr als 60 Prozent des Ertrags übrigbleiben, wird die Einspeisung ins Netz gedrosselt. Aufs Jahr gesehen dürften sich die Einbußen im Privatbereich deshalb in Grenzen halten“, sagt Jan Koch, Geschäftsführer vom Verband Wohneigentum NRW.
Langfristig werde der Einbau von Smart Metern vorangetrieben. Auch die Nutzung von Speichern werde attraktiver. Darauf müssen sich PV-Anlagen-Besitzer einstellen.
Die meisten Experten meinen, dass sich eine PV-Anlage auch weiterhin lohnt. Trotz der möglichen Drosselung der Einspeisung ins Netz und trotz langfristiger Pflicht zum Einbau von intelligenten Messystemen (Smart Meter). Je nach Ausrichtung und Größe der Anlage kann es bei sehr sonnigen Tagen zwar zu Verlusten kommen, aber diese können kompensiert werden.
Am besten sind diejenigen gestellt, die einen Teil des Stroms für sich selbst nutzen, eine Wärmepumpe installiert haben oder mit einer guten Batterie zwischenspeichern können. Wer eine Smart-Meter-Technologie für seine PV-Anlage nutzt, erhält etwas mehr Vergütung pro Kilowattstunde, hat aber bei negativen Strompreisen keine Einnahmen. Diese Verluste werden aber über einen Zeitraum 20 Jahren aufsummiert und am Ende gutgeschrieben – so der Plan, um weiterhin Investition in PV-Anlagen zu fördern.
Ein weiteres Argument für eine Photovoltaikanlage ist der steigende CO2-Preis, der fossile Energie in Zukunft immer teurer machen wird.
Unser Experte
M.A. Politikwissenschaft
Geschäftsführer Verband Wohneigentum NRW e.V.