Rasenmäher, Heckenschere, Kantenschneider, Kettensäge, Häcksler oder Laubbläser. Die Liste der Gartengeräte, die mit Motoren betrieben werden, ist lang. Entsprechend laut können diese Geräte werden.
Ob durch die Benutzung eines Gartengerätes eine Lärmbelästigung vorliegt, richtet sich laut Bundesgerichtshof nach dem „Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen“. Leider hat das Gericht den Begriff nicht näher spezifiziert. Und so prallen in der Praxis regelmäßig sehr unterschiedliche Interpretationen davon aufeinander, was eigentlich unter diesem Empfinden zu verstehen ist.
Was feststeht: An Sonn- und Feiertagen dürfen Gartengeräte auf keinen Fall zum Einsatz kommen. Nach der allgemein gültigen Maschinenlärmschutzverordnung ist üblicherweise ihr Betrieb an Werktagen in der Zeit von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends gestattet. Für bestimmte Geräteklassen – wie etwa Freischneider, Grastrimmer oder Laubbläser – gelten zudem Verbote, die Maschinen in der Mittagszeit zu benutzen. Da viele Gemeinden abweichende bzw. zusätzliche Regeln aufstellen, lohnt sich ein Anruf, um die konkret für Sie geltenden Vorschriften zu erfragen.
Beim Kauf von Gartengeräten sollten Sie auf das CE-Zeichen achten. Das Siegel enthält Angaben über die Laustärke des Gerätes und wann und unter welchen Umständen Sie es einsetzen dürfen. Auch so können Sie Streitigkeiten mit Nachbarn vorbeugen.
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