Regeln rund um den Balkon: Baugenehmigung, Bauantrag & Co.

Halbtotale von Bau- und Wohnberaterin Friederike Hollmann-van Kempen
Friederike Hollmann-van Kempen

Dipl.-Ing. Architektin

Wer in NRW einen Balkon bauen möchte, kommt um den Bauantrag nicht herum. Zudem können landesweite und kommunale Vorschriften weitere Anforderungen stellen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Neubau eines Balkons erfordert in NRW grundsätzlich eine Baugenehmigung. Das betrifft alle Arten von Balkonen, also auch den Anbau- und Vorstellbalkon.
  • Wenn der Balkon nicht mehr als 1,6 Meter aus der Wand hervortritt, können Bauherren den Bauantrag selber stellen.
  • Ohne Baugenehmigung hingegen können Sie in NRW einen bestehenden Balkon überdachen oder verglasen. Voraussetzung: Die Grundfläche beträgt maximal 30 Quadratmeter.
  • Auch eine Balkonsanierung ist ohne Genehmigung möglich. Erforderlich ist dann allerdings ein Standsicherheitsnachweis.
Ein Balkon am Haus mit Baugenehmigung  © U. J. Alexander – stock.adobe.com
Für den Bau eines Balkons ist in NRW eine Baugenehmigung erforderlich. Darüber hinaus können je nach landesrechtlichen und kommunalen Vorschriften zusätzliche Anforderungen gelten. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Neubau eines Balkons erfordert in NRW grundsätzlich eine Baugenehmigung. Das betrifft alle Arten von Balkonen, also auch den Anbau- und Vorstellbalkon.
  • Wenn der Balkon nicht mehr als 1,6 Meter aus der Wand hervortritt, können Bauherren den Bauantrag selber stellen.
  • Ohne Baugenehmigung hingegen können Sie in NRW einen bestehenden Balkon überdachen oder verglasen. Voraussetzung: Die Grundfläche beträgt maximal 30 Quadratmeter.
  • Auch eine Balkonsanierung ist ohne Genehmigung möglich. Erforderlich ist dann allerdings ein Standsicherheitsnachweis.

Brauche ich in NRW für einen Balkon eine Baugenehmigung?

Für einen Balkon brauchen Sie in NRW grundsätzlich eine Baugenehmigung. Zwar sieht die Landesbauordnung ein paar Vergünstigungen für kleinere Balkone vor – die betreffen aber nur die Abstandsflächen, also den Mindestabstand zur Nachbargrenze.

Ausnahmen betreffen lediglich Arbeiten an bestehenden Balkonen. Daher brauchen Sie keine Baugenehmigung, wenn Sie

  • die Verkleidung der Balkonbrüstung ersetzen.
  • einen Balkon sanieren; hierfür muss Ihnen allerdings ein Tragwerksplaner bescheinigen, dass die Baumaßnahmen keine Auswirkungen auf die Standsicherheit des Gebäudes haben.
  • Ihren Balkon (bis 30 Quadratmeter Grundfläche) verglasen oder mit einem Dach versehen möchten.

Jedoch erfordert auch der Balkonbau nicht immer ein vollständiges Genehmigungsverfahren: Wenn Sie Ihren Balkon im Bereich eines Bebauungsplans errichten und er alle dort genannten Vorgaben erfüllt, kann der Balkon „genehmigungsfrei“ sein: Dann reicht eine Genehmigungsfreistellung aus, bei der Sie den Bau mit allen erforderlichen Bauvorlagen (Zeichnungen, Baubeschreibung, Lageplan usw.) der Behörde anzeigen.

Übersicht: Für welche Baumaßnahmen am Balkon brauche ich eine Genehmigung?

Ob für Ihre Baumaßnahme in NRW eine Baugenehmigung/Bauanzeige nötig ist, hängt von der Art der Maßnahme ab.

Mit Baugenehmigung/Bauanzeige:

  • Anstellbalkon nachträglich anbauen
  • Vorstellbalkon errichten
  • freitragenden Balkon bauen
  • bestehenden Balkon erweitern/vergrößern/verlängern
  • Balkon entfernen

Verfahrensfrei:

  • Balkon erneuern/sanieren (mit Standsicherheitsnachweis)
  • Verkleidung der Brüstung austauschen
  • Balkon überdachen (bis 30 m2)
  • Balkon verglasen (bis 30 m2)
  • Balkonkraftwerk anbringen

Auf welche Bauvorschriften muss ich beim Balkon-Anbau achten?

Gültige Vorschriften finden sich in der Landesbauordnung (BauO NRW), dem Nachbarrecht, dem Bebauungsplan und einer örtlichen Gestaltungssatzung, falls vorhanden. Bauherren sollten hier insbesondere auf Standort, Größe und Abstand zur Nachbargrenze achten. Genauer gesagt:

  • Abstandsflächen: Große Balkone lösen nach allen Seiten Abstandsflächen aus, d. h. sie müssen mindestens 3 Meter von den Nachbargrenzen entfernt sein (Ausnahmen s. u.). Seitliche Abstandsflächen sind unter Umständen nicht nötig, wenn der Bebauungsplan eine geschlossene Bauweise vorsieht (z. B. bei Reihenhäusern).
  • Baufenster: Bebauungspläne geben vor, ob Balkone außerhalb der Baugrenze zulässig sind. Kleinere Balkone ohne eigene Abstandsflächen sind oft erlaubt, allerdings kann auch hier der Bebauungsplan die Maximalmaße weiter einschränken.
  • Balkonbrüstung: Brüstung oder Geländer müssen in NRW mindestens 90 Zentimeter hoch sein (ab einer Fallhöhe von 12 Metern mindestens 1,1 Meter).
  • Äußere Gestaltung: Mitunter geben Bebauungsplan und Gestaltungssatzung vor, wie ein Balkon oder einzelne Bauteile aussehen müssen.

Wann gilt kein Mindestabstand?

Das Baurecht in NRW sieht für Balkone erleichterte Bedingungen vor, wenn sie bestimmte Höchstmaße und andere Anforderungen erfüllen. Das gilt für einen Balkon, der

  • über maximal ein Drittel der Wand reicht. Beispiel: Ihre Außenwand ist auf Höhe des Balkons 12 Meter lang; der Balkon darf eine maximale Länge von 4 Metern haben.
  • maximal 1,6 Meter aus der Wand hervorragt, inklusive aller Bauteile (also auch Geländer und Stützen).
  • mindestens 2 Meter Abstand zur gegenüberliegenden Nachbargrenze hält.

Zusätzliche Vorgabe: Die Außenwand selbst muss in einem Mindestabstand von 3 Metern zur Nachbargrenze stehen.

Balkone, die diese Anforderungen erfüllen, lösen keine eigenen Abstandsflächen aus. Dadurch wird der nachträgliche Anbau leichter und insbesondere auch in dicht bebauten Gebieten möglich.

Muss der Nachbar dem Balkon-Anbau zustimmen?

Wenn Ihr Balkon alle Bauvorschriften einhält, brauchen Sie für die Baugenehmigung keine Erlaubnis der Nachbarn. Anders sieht es aus, wenn der Balkonbau eine Abweichung von Bauvorschriften erfordert: Hier beteiligt die Baubehörde auch die betroffenen Nachbarn. Um Zeit und Kosten zu sparen, können Sie die nachbarliche Zustimmung vorab selbst einholen, z. B. durch eine Unterschrift auf Lageplan und Bauzeichnungen.

Wo stelle ich den Bauantrag für den Balkon?

Die Baugenehmigung erhalten Sie von der unteren Bauaufsichtsbehörde. Praktisch: In NRW dürfen Bauherren den Bauantrag selbst einreichen, wenn der Balkon maximal 1,6 Meter aus der Wand hervortritt. Für größere Balkone brauchen Sie einen vorlageberechtigten Entwurfsverfasser: In diesem Fall erhalten Sie die Baugenehmigung z. B. über einen Architekten oder Bauingenieur.

Neben dem Bauantragsformular müssen Sie auch Bauvorlagen wie Bauzeichnungen und einen maßstabsgetreuen Lageplan einreichen. Näheres zum Ablauf und den benötigten Unterlagen können Sie im Artikel „Baugenehmigung: Wann und wofür brauche ich sie?“ nachlesen.

Tipp: Denken Sie daran, dass unter Umständen auch die Balkontür genehmigungspflichtig ist: Wenn Sie für die Öffnung die Außenwand durchbrechen oder ein bestehendes Fenster vergrößern, brauchen Sie dafür eine Baugenehmigung.

Für die Baugenehmigung erhebt die Behörde eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 0,6 Prozent der Rohbausumme. Für einen günstigen Vorstellbalkon wird unter Umständen nur die Mindestgebühr fällig: Die liegt in den meisten Kommunen in NRW bei 50 Euro. Mögliche Zusatzkosten sind:

  • Kosten für Bauvorlagen (z. B. 15 Euro für den PDF-Auszug der Flurkarte vom Katasteramt)
  • evtl. Zusatzgebühren der Baubehörde, z. B. für Abweichungen oder die schriftliche Aufforderung, fehlende Unterlagen nachzureichen
  • evtl. das Honorar für den Entwurfsverfasser

Mehr dazu verrät Ihnen der Artikel „Kosten für die Baugenehmigung“.

Übrigens: Auch wenn der Balkon dann mal steht bzw. hängt, ist es mit den Vorschriften noch nicht vorbei. Balkonnutzer haben auch bei Möbeln, Nutzung und Sichtschutz nicht völlig freie Hand. Die spannendsten Gerichtsurteile rund um die Balkonnutzung haben wir für Sie zusammengefasst.

Balkon ohne Baugenehmigung gebaut: Strafe und Verjährung

Ein ungenehmigter Balkon gilt als Ordnungswidrigkeit – die Bauaufsichtsbehörde kann hierfür verschiedene Strafen verhängen. Wer einen Balkon ohne Baugenehmigung oder entgegen den Bauvorschriften errichtet, riskiert:

  • Nutzungsuntersagung
  • Bußgeld
  • Anordnung, den Balkon abzureißen

Eine Verjährung sieht das Baurecht nicht vor. Falls der illegal gebaute Balkon genehmigt werden kann (also allen gültigen Vorschriften entspricht), können Sie jedoch die Baugenehmigung nachträglich beantragen.

Balkonüberdachung und Balkonverglasung

Eine Balkonüberdachung können Sie in NRW ohne Baugenehmigung anbringen, wenn die Grundfläche maximal 30 Quadratmeter umfasst. Gleiches gilt auch für die Balkonverglasung. Lediglich bei Balkonen mit einer Grundfläche von mehr als 30 Quadratmetern müssen Sie die Überdachung oder Verglasung von der Bauaufsichtsbehörde genehmigen lassen.

Häufige Fragen zur Baugenehmigung für den Balkon

Brauche ich eine Baugenehmigung, wenn ich meinen Balkon zum Wintergarten umbauen möchte?

Ist die Balkonerweiterung genehmigungspflichtig?

Balkon sanieren: Baugenehmigung ja oder nein?

Brauche ich eine Baugenehmigung für einen französischen Balkon?

Anbaubalkon, Vorstellbalkon und Balkon auf Stelzen – Macht die Art des Balkons einen Unterschied bei der Genehmigungspflicht?

Balkon abreißen: Brauche ich eine Baugenehmigung?

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