Was kann schöner sein als „Sommer, Sonne, Sonnenschein”? Statt einer Reise in ferne Länder machen viele auch in diesem Jahr wieder „Urlaub auf Balkonien“. Doch wie weit dürfen es Bewohner auf dem Balkon sprichwörtlich treiben?
Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt?
Bei dieser wohl wichtigsten Frage für alle Balkonien-Urlauber geht es im wahrsten Sinne des Wortes um die Wurst: Darf ich auf meinem Balkon grillen? Jein. Schließt der Mietvertrag oder die Hausordnung das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse ausdrücklich aus, ist eine Zuwiderhandlung Grund genug für eine Abmahnung oder gar Kündigung. Dabei ist es laut einem Urteil des LG Essen (AZ 10 S438/01) unerheblich, ob mit Kohle oder elektrisch gegrillt wird. Die Mieter hatten sich allerdings in dem genannten Fall mehrfach Abmahnungen widersetzt und weitere Verstöße gegen die Hausordnung begangen. Ansonsten aber gilt: Feuer frei. Nachbarn müssen eventuelle Geruchsbelästigungen hinnehmen, solange sich das Grillvergnügen im Rahmen hält. Es gilt der Grundsatz der Rücksichtnahme. Richter haben hier in der Vergangenheit oft wohlwollend entschieden. Ein Gas- oder Elektrogrill ist einem Kohlegrill vorzuziehen, auch weil Grillen mit Kohle bei zu starker Rauchentwicklung gegen das Bundes-Immisionsschutzgesetz verstoßen kann. Grundsätzlich verboten ist ein Kohlegrill auf Balkon oder Terrasse nicht.
Welche Möbel sind auf dem Balkon erlaubt?
Zu Verschönerung des heimischen Urlaubs wird so mancher Balkon zur Wellness-Oase umfunktioniert. Während normale Tische, Stühle oder eine moderne Lounge-Sitzgruppe unproblematisch sind, könnte ein Strandkorb für Probleme sorgen. Dieser gilt nicht als „balkontypisches“ Sitzmöbel. Im Fall eines Streits unter Wohnungseigentümern urteilte das AG Potsdam (AZ 31 C 34/17) für den Kläger. Der konnte aufgrund des hohen Strandkorbes auf dem Balkon des Nachbarn nicht mehr frei auf die seitlich gelegene Havel blicken. Das Gericht urteilte, dass ein Strandkorb kein Sitzmöbel für den Balkon sondern für den Strand sei. Der Korb musste weg. Versperrt ein Sonnenschirm die Sicht, dürfte man mit dieser Argumentation kaum Glück haben. Diese gehören typischerweise zu einem Balkon oder einer Terrasse dazu.
Darf auf dem Balkon ein Pool aufgebaut werden?
Für die Frage nach einem Planschbecken oder Pool auf dem Balkon, haben wir hier einen eigenen Beitrag verfasst. Grundsätzlich ist die Frage mit „Ja“ zu beantworten. Es gilt jedoch, besondere Vorsicht bezüglich des Gewichts walten zu lassen. Die maximale Traglast eines Balkons kann mit einem gefüllten Planschbecken schnell überschritten werden.
Darf ich auf dem Balkon Wäsche trocknen?
Diese Frage kann mit einem „klaren“ Jein beantwortet werden. Grundsätzlich gilt: Selbst wenn zur Wohnung ein Trockenraum oder eine Wäscheleine im Hof gehört, dürfen Bewohner ihre Wäsche im gewissen Rahmen auch auf dem Balkon zum Trocknen aufhängen. In manchen Mietverträgen wird das Aufhängen der Wäsche auf dem Balkon verboten. Diese Klauseln könnten aber unter Umständen unwirksam sein. So urteilte das AG Brühl (AZ 21 C 256/00), dass die Hausordnung zwar für den Innenraum der Wohnung gelte, nicht aber für den Balkon. Ein Urteil des AG Euskirchen (AZ 13 C 663/94) machte klar, dass das Aufhängen „kleinerer Wäsche“ vom Vermieter hinzunehmen sei. Auch ein kaum über die Balkonbrüstung hinausragender Wäscheständer beeinträchtige noch nicht den Gesamteindruck des Hauses. Übertreiben sollte man es aber nicht: Wer regelmäßig große Bettlaken über die Brüstung legt, wird vor Gericht wahrscheinlich weniger Glück haben.
Darf ein Vogelhaus auf den Balkon?
Ein Futterplatz für Vögel ist auf dem Balkon erlaubt. Das Aufstellen eines Vogelhauses oder aufgehängte Futterknödel können nicht grundsätzlich untersagt werden. Vermieter und Nachbarn müssen das akzeptieren. Darunter wohnende Nachbarn müssen herunterfallenden Vogelkot jedoch nicht dulden. So urteilte das AG Frankfurt (AZ 33 C 1922/13), dass das angebrachte Vogelhäuschen nicht über die Balkonbrüstung hinausragen darf. Allerdings kann durch die Hausordnung die Fütterung von größeren Vögeln (wie Krähen oder Tauben) untersagt werden. Dazu urteilte das LG Braunschweig (AZ 6 S 411/13) zugunsten der Eigentümer.
Wie viel nackte Haut ist auf dem Balkon erlaubt?
Darf ich mich auf meinem Balkon, der Terrasse oder im Garten so freizügig räkeln wie an einem FKK-Strand? Die gute Nachricht vorweg: Wer sich seinen Nachbarn in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Grundstück nackt präsentiert, begeht keine Straftat. Unter Umständen ist dies eine Ordnungswidrigkeit wegen Störung des Hausfriedens. Eine Abmahnung ist dennoch nicht immer gerechtfertigt. So urteilte das AG Merzig (AZ 23 C 1282/04) zugunsten einer Beklagten. Ihre Vermieter hatten ihr für das Nacktbaden eine Abmahnung erteilt. Da die Vermieter selbst nicht das Gebäude bewohnten und sich kein anderer Nachbar beschwert habe, läge keine Störung des Hausfriedens vor. Wer dafür sorgt, dass die Nachbarn die nackten Tatsachen nicht ohne großartige Verrenkungen einsehen können, kann sich freizügig geben.
Ist Sex auf dem Balkon oder der Terrasse erlaubt?
Ist das amouröse Geschehen von außen einsehbar, so kann dadurch der Hausfrieden nachhaltig gestört werden. Wer sich auf dem Balkon mit seinem Partner oder seiner Partnerin unbedingt austoben möchte, sollte peinlichst genau darauf achten, sich nicht ertappen zu lassen. Ist die Örtlichkeit einsehbar, kann das für eine Abmahnung ausreichen. So urteilte beispielsweise das AG Bonn (AZ 8C 209/05) gegen allzu freizügige Turteltauben.
Welcher Sichtschutz ist auf dem Balkon gestattet?
Um sich vor neugierigen Blicken der Nachbarn zu schützen, kann das Anbringen eines Sichtschutzes oder einer Markise wichtige Hilfe leisten. Bewohner müssen gewisse Regeln einhalten. So darf der Sichtschutz nach einem Urteil des AG Köln (AZ 212 C 124/98) die Höhe der Balkonbrüstung bzw. des Handlaufs nicht überragen. Zudem darf bei der Anbringung das Mauerwerk nicht beschädigt werden. Wer eine Markise anbringen möchte, muss zuvor den Vermieter oder die Eigentümer-Gemeinschaft um Erlaubnis bitten.