Kommunalabgaben-Gesetz: Mehr Aufwand statt Einsparungen

Die Diskussion um die Straßenausbaubeiträge nimmt kein Ende. In den Kommunen zeigt sich, dass der Verwaltungsaufwand für die Beitragserhebung in keinem Verhältnis zum Ertrag steht.

Geldmünzenstapel auf Geldscheinen
 

Mehr Verwaltungsaufwand bedeutet noch mehr Kosten und noch weniger Geld, das letztlich für die Straßensanierung übrigbleibt.

In Sachsen-Anhalt sollen die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2020 abgeschafft werden. Darauf hat sich die schwarz-rot-grüne Landesregierung geeinigt. Umso unverständlicher, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung weiterhin weder die Ungerechtigkeit der Straßenausbaubeiträge anerkennen noch Hauseigentümer von den oftmals fünfstelligen Beiträgen entlasten will. Betroffene Haus- und Grundbesitzer wehren sich gegen die horrenden Summen für die Straßensanierung.

Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Kommunalabgaben-Gesetzes (KAG) ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Seitdem ist es an den Kommunen, die Gesetzesänderung umzusetzen. Neu ist beispielsweise die Forderung nach der Erarbeitung eines Straßen- und Wegekonzeptes. Kommunen befürchten diesbezüglich einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand.

Sorge um Verwaltungsaufwand

Im Sommer des vergangenen Jahres hat der Verband Wohneigentum NRW alle nordrhein-westfälischen Kommunen angeschrieben. In dem Anschreiben wurde um Auskunft gebeten zur Höhe der Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen und zum Verwaltungsaufwand für deren Erhebung.
Unterm Strich hat sich die Befürchtung des Verbands bestätigt, dass die Situation der Kommunen durch das Konzept der Landesregierung verschlechtert wird. Für einen noch geringeren Ertrag als zuvor bleibt ein hoher vorgegebener Aufwand. Tausende Verwaltungsmitarbeiter*innen sind mit diesem Thema beschäftigt. Das ist das Gegenteil von Bürokratieabbau, den sich die Landesregierung auf die Fahnen geschrieben hat.

Es ist kein Einzelfall, dass über die Hälfte der Einnahmen für den administrativen Aufwand fällig werden. In Bielefeld wurde im Jahr 2018 beispielsweise mehr Geld für den Verwaltungsaufwand ausgegeben als die Stadt eingenommen hat. Auch die Zahlen aus anderen Rathäusern belegen, dass die Verwaltungskosten oftmals höher sind als der Ertrag aus Straßenausbaubeiträgen.

Keine Abschaffung der Straßenbaubeiträge

Bedauerlicherweise ist es politisch nicht zu einer Abschaffung des Beitrags gekommen. Die Landesregierung hat sich stattdessen dazu entschieden, im Rahmen eines Förderprogramms 65 Millionen Euro bereitzustellen. Damit sollen betroffene Hauseigentümer finanziell entlastet werden. Zudem wird die Möglichkeit auf Ratenzahlung und Bürgerbeteiligung eingeräumt. Dieses Förderprogramm für die Kommunen treibt den Verwaltungsaufwand der Kommunen aber noch weiter in die Höhe.

Verpflichtung zum Straßen- und Wegekonzept

Mit der Neueinführung des § 8a im Kommunalabgaben-Gesetz sind die Kommunen verpflichtet, ein Straßen- und Wegekonzept zu erstellen. Dies soll ermitteln, wann Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können.

Den Verband Wohneigentum NRW überrascht es nicht, dass die Erstellung und Fortschreibung eines Straßen- und Wegekonzepts einen hohen Verwaltungsaufwand nach sich zieht. Zusätzlicher Aufwand entsteht dort, wo der Fördertopf verwaltet wird. Der Personal- und Sachaufwand für die reine Erhebung der Straßenbaubeiträge steht in keinem Verhältnis zum Ertrag.

Bürgerbeteiligung durch Anliegerversammlungen

Nach dem geänderten KAG müssen auch Anliegerversammlungen durchgeführt werden. In der Versammlung sollen für jede Baumaßnahme die technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorgestellt werden. Der Aufwand für die Durchführung solcher Maßnahmen wurde offensichtlich völlig unterschätzt.

Auswirkungen des Coronavirus

Die Situation rund um das Coronavirus wirkt sich zusätzlich erschwerend auf das kommunale Beteiligungsverfahren aus. Aufgrund des Veranstaltungsverbots können derzeit keine Anliegerversammlungen durchgeführt werden.