Grillen auf dem Balkon: So sind die Regelungen

Für viele beginnt mit der warmen Jahreszeit die Grillsaison. Doch gerade in Mehrfamilienhäusern sorgt Grillen am Balkon oft für Streit unter Nachbarn. Leider ist die Rechtslage meist nicht eindeutig.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Grillen auf dem Balkon ist nicht gesetzlich verboten. Allerdings müssen Grillmeister insbesondere im Hinblick auf die Rauchentwicklung Rücksicht auf die Nachbarn nehmen.
  • In einem Mehrfamilienhaus kann das Grillen am Balkon in der Eigentumswohnung durch die Hausordnung verboten sein.
  • Zudem können Vermieter im Mietvertrag festhalten, dass Mieter nicht auf dem Balkon der Mietwohnung grillen dürfen.
  • Häufig kommt es dabei auf die Art des Grills an: z. B. Holzkohlegrills sind oft verboten, während Elektro- und Gasmodelle auf dem Balkon noch erlaubt sind.
  • Nachbarn können sich mit einer Unterlassungsklage gegen zu häufiges Grillen wehren.
Zwei Personen Grillen auf dem Balkon.  © Anselm – stock.adobe.com
Wenn Sie unerlaubt auf dem Balkon grillen, müssen Sie mit Strafen rechnen. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Grillen auf dem Balkon ist nicht gesetzlich verboten. Allerdings müssen Grillmeister insbesondere im Hinblick auf die Rauchentwicklung Rücksicht auf die Nachbarn nehmen.
  • In einem Mehrfamilienhaus kann das Grillen am Balkon in der Eigentumswohnung durch die Hausordnung verboten sein.
  • Zudem können Vermieter im Mietvertrag festhalten, dass Mieter nicht auf dem Balkon der Mietwohnung grillen dürfen.
  • Häufig kommt es dabei auf die Art des Grills an: z. B. Holzkohlegrills sind oft verboten, während Elektro- und Gasmodelle auf dem Balkon noch erlaubt sind.
  • Nachbarn können sich mit einer Unterlassungsklage gegen zu häufiges Grillen wehren.

Darf man auf dem Balkon grillen?

Zunächst einmal gibt es kein Gesetz, das das Grillen auf dem Balkon grundsätzlich verbietet. Prinzipiell dürfen Haus- und Wohnungseigentümer ebenso wie Mieter daher auf dem Balkon grillen. Dennoch gibt es Regelungen, die das Grillen auf dem Balkon einschränken oder sogar verbieten können:

  1. nachbarschaftliche Rücksichtnahme, geregelt durch das Bürgerliche Gesetzbuch und länderspezifische Gesetze (in NRW beispielsweise das Landes-Immissionsschutzgesetz)
  2. die Hausordnung
  3. für Mieter: der Mietvertrag

Was bedeutet „nachbarschaftliche Rücksichtnahme“?

Mit dem Rücksichtnahmegebot ist im Wesentlichen gemeint, dass Grillfreunde ihre Nachbarn nicht durch Rauch, Gerüche oder Lärm wesentlich beeinträchtigen dürfen. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 906) geregelt. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie die erste Verordnung zur Durchführung machen weitere Vorgaben (z. B. zugelassene Brennstoffe). In Nordrhein-Westfalen enthält zudem das Landes-Immissionsschutzgesetz Regelungen, die das Grillen im Freien betreffen. So schreibt § 7 vor, dass der Rauch vom Grill nicht in die Wohn- und Schlafräume der Nachbarn ziehen darf. Außerdem ist generell das Grillen im Freien nur gelegentlich und zeitlich beschränkt erlaubt (nachzulesen in den zugehörigen Verwaltungsvorschriften, Unterpunkt 7).

Eine allgemeine Definition der „wesentlichen Beeinträchtigung“ fehlt allerdings und ist in der Praxis Auslegungssache. Kommt es durch das Grillen zu einem Streit unter Nachbarn, sind daher häufig auch Gerichte und Gutachter beteiligt. Gerichtliche Urteile stellen meist einen Kompromiss dar und erlauben das Grillen auf dem Balkon z. B. drei Mal pro Jahr oder einmal pro Monat und mit Vorankündigung. Weitere Infos zur Rechtsprechung rund ums Grillen finden Sie im Artikel „Gemütliches Grillen ohne Nachbarstreit“.

Tipp: Über beißenden Qualm in den eigenen Wohnräumen freut sich niemand. Achten Sie beim Grillen auf die Windrichtung und informieren Sie Ihre Nachbarn rechtzeitig, damit diese ggf. ihre Fenster schließen können.

Kann die Hausordnung das Grillen auf dem Balkon grundsätzlich verbieten?

Über die Hausordnung kann eine Eigentümergemeinschaft bindende Regelungen zum Grillen treffen. Teilweise sind entsprechende Vorgaben auch in der Gemeinschaftsordnung bzw. Teilungserklärung festgehalten. Enthält die Hausordnung ein Verbot fürs Grillen auf dem Balkon, gilt es für alle Eigentümer. Mitunter wird hier auch differenziert und z. B. das Grillen mit einem Elektrogrill oder in bestimmten Zeiträumen erlaubt.

Tipp: Wenn in Ihrem Mehrfamilienhaus ein (eingeschränktes) Grillverbot für den Balkon Ihrer Eigentumswohnung gilt, können Sie eine Änderung der Hausordnung beantragen. Anschließend wird auf einer Eigentümerversammlung darüber abgestimmt. Wie genau das abläuft, erfahren Sie im Artikel zur Eigentümergemeinschaft.

Was müssen Mieter beim Grillen auf dem Balkon beachten?

Für Mieter gelten dieselben gesetzlichen Vorgaben wie für Eigentümer bezüglich der Rücksichtnahme auf Nachbarn. Zusätzlich sollten Mieter vor dem Angrillen einen Blick in den Mietvertrag werfen: Das Mietrecht sieht vor, dass Vermieter grundsätzlich das Grillen auf dem Balkon in der Mietwohnung verbieten dürfen. Als Strafe bei Missachtung drohen Abmahnung und Kündigung.

Übrigens: Auch wenn der Mietvertrag kein Grillverbot vorsieht, kann das Grillen auf dem Balkon über die Hausordnung verboten sein. Enthalten beide Dokumente keine entsprechenden Regelungen, ist das Grillen auf dem Balkon jedoch erlaubt. Vermieter dürfen dann kein nachträgliches Verbot verhängen.

Wann und wie oft darf ich auf dem Balkon grillen?

Bezüglich der Uhrzeit greifen meist die Regelungen zur Nachtruhe. Die beginnt in der Regel um 22 Uhr und setzt damit dem Grillabend ein Ende, denn: Während der Ruhezeiten dürfen Nachbarn weder durch Geräusche noch durch Geruchsentwicklung belästigt werden. Unter Umständen kann auch hier die Hausordnung weitere Vorgaben (z. B. zeitliches Grillverbot oder erweitere Ruhezeiten) enthalten.

Bei der Häufigkeit kommt es auf die individuelle Situation an. Wer im Einfamilienhaus wohnt, hat hier meist mehr Freiheiten und darf sich öfter an den Grill stellen. Im Mehrfamilienhaus sorgt die räumliche Nähe zu Nachbarn für erschwerte Bedingungen. Fühlen sich die Nachbarn nicht belästigt, gibt es hier ebenfalls keine Einschränkungen. Im Falle einer nachbarschaftlichen Auseinandersetzung beschränken die Gerichte das Grillvergnügen oft auf wenige Male pro Jahr.

Darf mir der Nachbar das Grillen verbieten?

Wenn sich ein Nachbar durch Ihr Grillvergnügen wesentlich beeinträchtigt fühlt, kann er dagegen vorgehen. Nachbarn haben einen Unterlassungsanspruch, wenn sie z. B. aufgrund starker Rauchentwicklung seine Fenster schließen müssen oder den Garten nicht nutzen können. Sie können eine Unterlassungsklage erheben. Allerdings muss der klagende Nachbar die übermäßige Belästigung nachweisen, etwa durch Messungen oder Zeugen. Liegt keine wesentliche Beeinträchtigung vor, gilt für den Nachbarn vielmehr eine Duldungspflicht: Er muss Gerüche und Geräusche vom Nachbargrundstück in gewissem Maße hinnehmen.

Droht Strafe bei unerlaubtem Grillen am Balkon?

Bei Verstößen gegen die Immissionsschutzgesetze kann das Ordnungsamt ein Bußgeld verhängen. Das wäre in NRW z. B. möglich, wenn der Grillrauch in die Wohnräume der Nachbarn eindringt.

Stellt das Grillen auf dem Balkon einen Verstoß gegen die Hausordnung dar, ist die Eigentümergemeinschaft zuständig. Sie kann gegen den grillenden Eigentümer eine Abmahnung aussprechen oder eine Geldstrafe verhängen. Der Entzug des Wohneigentums ist nur in schweren Fällen (gravierende Störungen, wiederholte Verstöße) möglich.

Wer trotz mietvertraglichem Verbot auf dem Balkon der Mietwohnung grillt, riskiert laut Mietrecht eine Abmahnung durch den Vermieter. Grundsätzlich hat dieser auch das Recht, bei mehrmaligen oder schwerwiegenden Verstößen gegen den Mietvertrag eine fristlose Kündigung auszusprechen.

Zudem kann widerrechtliches Grillen auf dem Balkon weitere Folgekosten nach sich ziehen, etwa wenn der Grill einen Brand verursacht. Grillmeister riskieren, dass sie den Schaden und die Löschkosten aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Holzkohle, Gasgrill oder Elektrogrill?

Vor dem Gesetz macht es keinen Unterschied, ob Sie mit Gas, Holzkohle oder einem Elektrogrill grillen. Jedoch können hausinterne Regelungen bestimmte Grills verbieten. Auch der Vermieter kann z. B. vorschreiben, dass der Mieter auf dem Balkon nur einen Elektrogrill betreiben darf. Im Detail:

Holzkohlegrill

  • Beim Grillen mit Holzkohle auf dem Balkon ist besondere Vorsicht angeraten: Zwar sind diese Grills nicht generell verboten, doch die Rauchentwicklung sorgt häufig für Streit unter Nachbarn. Bei übermäßiger Belästigung können Nachbarn einschreiten und ein Grillverbot erwirken. Mit Holzkohle zu grillen ist oft per Hausordnung oder Mietvertrag verboten.

Elektrogrill

  • Elektromodelle sind besonders gut für den beengten Raum auf einem Balkon geeignet. Sie entwickeln wenig Rauch und minimieren damit das Risiko für einen Nachbarstreit rund ums Grillen. Da der elektrische Grill ohne offene Flamme auskommt, ist er auch in strengen Hausgemeinschaften oft erlaubt. Auf sehr kleinen Balkons können Sie zudem einen elektrischen Tischgrill einsetzen. Allerdings: Ein generelles Grillverbot gilt auch für Elektrogrills.

Gasgrill

  • Gasgrills zeichnen sich ebenfalls durch geringe Rauchentwicklung aus und sind damit für das Grillen auf dem Balkon im Mehrfamilienhaus geeignet. Auch gasbetriebene Grills gibt es als platzsparende Modelle oder Tischgrills für den Balkon.

Brandschutz: Ist Grillen auf dem Balkon gefährlich?

Beim Grillen am Balkon stellen oft die beengten Platzverhältnisse ein höheres Sicherheitsrisiko dar. Der Brandschutz ist mitunter ein Grund, weshalb Eigentümergemeinschaften und Vermieter das Grillvergnügen auf dem Balkon einschränken oder verbieten. Gefahrenquellen sind:

  • Funkenflug mit Brandgefahr bei zu nah platzierten Gegenständen (z. B. Balkonmöbel, Pflanzen, Markise)
  • Verbrennungen am Grill(-gehäuse)
  • Vergiftungsgefahr, wenn viel Rauch in die Wohnräume zieht oder bei einem überdachten Balkon nicht abziehen kann

Generell können sich Brände auf dem Balkon meist schneller ausbreiten als im Garten. Auch hier sorgt die räumliche Enge für ein erhöhtes Risiko. Zur Sicherheit können Sie einen Feuerlöscher bereitstellen. Achten Sie darauf, dass dieser auch für Fettbrände geeignet ist.

Kann ich Gasflaschen für meinen Grill auf dem Balkon lagern?

Gasflaschen sollten im Idealfall im Freien gelagert werden. Daher bietet sich der Balkon für die Lagerung an. Ein hausinternes Verbot für die Lagerung von Gasflaschen gilt in den meisten Fällen nur für Innenräume.

Außerdem wichtig, wenn Sie Gasflaschen auf dem Balkon lagern möchten:

  • Lagern Sie Gasflaschen in aufrechter Position und sorgen Sie dafür, dass sie nicht umkippen können (ebener Untergrund, ggf. zusätzliche Befestigung).
  • Wählen Sie eine Stelle, wo die Gasflaschen vor Beschädigungen (z. B. durch umstürzende Balkonmöbel bei Wind) geschützt sind.
  • Lagern Sie keine brennbaren Materialien in unmittelbarer Umgebung.

Häufige Fragen zum Grillen am Balkon

Bis wann darf man auf dem Balkon grillen?

Ist tägliches Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Darf man mit einem Gasgrill auf dem Balkon grillen?

Kann man auf einem überdachten Balkon grillen?