Beeinträchtigung beweisen
Wer sich durch Grillen in der Nachbarschaft belästigt fühlt, kann vom Nachbarn fordern, dies zu unterlassen. Lenkt das Gegenüber nicht ein und kommt es zur Klage, liegt die Beweislast allerdings bei dem Kläger. Dieser muss die wesentliche Beeinträchtigung durch die Brutzelei im Freien nachweisen. Dies kann durch Zeugen geschehen, häufig wird der Nachweis einer Beeinträchtigung durch ein Sachverständigen-Gutachten zu führen sein. Weitere Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung können sich aus örtlichen Gegebenheiten ergeben (z.B. Windrichtungen, Rußablagerungen am Wohngebäude).
Keine einheitliche Rechtsprechung
Es lässt sich zum Thema Grillen aber keine einheitliche Rechtsprechung erkennen. Vielmehr werden die Entscheidungen immer im konkreten Einzelfall getroffen. Nach Ansicht des Landgerichts Aachen darf beispielsweise zweimal im Monat in dem am weitesten von allen Nachbarn entfernten Teil des Gartens gegrillt werden. Das Landgericht Stuttgart hingegen gesteht Grillfreunden auf der Terrasse drei Grillabende oder sechs Stunden jährlich zu. Nach Ansicht des Amtsgerichts Bonn darf mit einer Vorankündigung von 48 Stunden einmal im Monat gegrillt werden. Das Oberlandesgericht Oldenburg ist der Ansicht, dass Nachbarn viermal im Jahr das Grillen dulden müssen. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Nachbarn durch das Grillen nicht zu stark beeinträchtigt werden dürfen, eine gewisse Anzahl von Grillabenden im Sommer aber tolerieren müssen.
Unser Tipp
Damit Rauch, Qualm oder Gerüche nicht ins Haus des Nachbarn eindringen können, sollten Sie auf einen möglichst großen Abstand des Grills achten. Für das gute nachbarschaftliche Verhältnis sollten Sie den Nachbarn rechtzeitig über einen geplanten Grillabend informieren. So kann er rechtzeitig Fenster und Türen schließen.
Noch besser: den Nachbarn und seine Familie einfach mal zum Grillabend einladen.