Ob Grillen erlaubt ist oder nicht, hängt davon ab, wie viel gegrillt wird und wie es sich im jeweiligen Einzelfall darstellt. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass das Grillen erlaubt ist, wenn man sich an gewisse Regeln hält. Generell gilt der Grundsatz: „Man darf so oft grillen, so lange der Nachbar dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird“. Bei gelegentlichem Grillen wird sicherlich noch keine wesentliche Beeinträchtigung des Nachbarn vorliegen.
Gegenseitig Rücksicht nehmen
Das Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme sollte generell oberstes Prinzip sein. Der bloße Geruch des Grillguts ist beispielsweise noch kein Beschwerdegrund für einen Nachbarn. In den meisten Fällen ist es vielmehr der Qualm, der vor allem bei der Verwendung eines Holzkohlegrills zu einer Belästigung des Nachbarn führen kann. Das Grillen ist daher beispielsweise nach dem Landesimmissionsschutzgesetz NRW dann verboten, wenn dadurch unbeteiligte Nachbarn erheblich belästigt werden, etwa durch Eindringen von Qualm und Rauch in deren Wohn- oder Schlafräume. Folglich ist jeder verpflichtet, beim Grillen darauf zu achten, dass der Nachbar nicht durch Qualm oder Gerüche belästigt wird.
Brand- und Gefahrenprävention
Auch wenn es im Hinblick auf Gefahren beim Grillen keine einheitlichen Regelungen gibt, sollten Sie einige Sicherheitsaspekte (wie Abstände) beachten. Schon kleine Fehler beim Anzünden oder Betreiben eines Grills können brandgefährlich sein. Wertvolle Hinweise und Tipps gibt es bei der Aktion DAS SICHERE HAUS e.V.
Grillen auf dem Balkon
Das Grillen auf dem Balkon ist oft bereits durch die Hausordnung verboten. Ein Vermieter darf im Mietvertrag das Grillen grundsätzlich untersagen. Hält sich ein Mieter nicht daran, kann man ihm sogar kündigen. Das Landgericht Essen hat beispielsweise entschieden, dass durch mietvertragliche Regelungen sogar ein absolutes Grillverbot verhängt werden kann – sowohl auf einem Holzkohlengrill als auch auf einem Elektrogrill.