Bürger können auf niedrigere Abwassergebühren hoffen Verband Wohneigentum begrüßt OVG-Urteil

Bei der Erhebung der Abwassergebühren haben viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen den Bürgerinnen und Bürgern bisher zu viel berechnet. Das urteilte Anfang der Woche das Oberverwaltungsgericht Münster im Musterverfahren eines Bürgers aus Oer-Erkenschwick. „Damit teilt das Gericht unsere jahrelange Kritik an der Abrechnungs-Praxis der Kommunen“, erklärt Peter Preuß, 1. Vorsitzender des Verband Wohneigentum NRW.

Blick von oben in einen geöffneten Abwasserkanal  © Verband Wohneigentum NRW e.V.
Bei den Abwassergebühren haben viele Kommunen bisher doppelt abkassiert. 

Konkret heißt das: Bürgerinnen und Bürger dürften sich in Zukunft auf niedrigere Abwassergebühren freuen. Preuß geht zudem davon aus, dass auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bei der vom Verband Wohneigentum unterstützten Musterklage eines Dortmunder Bürgers gegen die Abwassergebühren der Argumentation des OVG Münster folgen wird: „Das wäre für uns und die vielen Dortmunder Bürgerinnen und Bürger ein großer Erfolg.“

Wer widersprochen hat, kann auf Erstattungen hoffen

Der Interessenverband selbstnutzender Wohneigentümer hatte in den vergangenen Jahren gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler NRW sowie Haus & Grund NRW zum Widerspruch gegen die Abwassergebührenbescheide aufgerufen. Denn die Kommunen haben sowohl Zinsen als auch Abschreibungssummen so hoch angesetzt, dass die Gebühren am Ende die Kosten der Abwasserbeseitigung überschritten. „Die Städte haben quasi doppelt abkassiert: Denn bisher haben sie mit realitätsfernen Zinsen von bis zu sechs Prozent kalkuliert und zusätzlich bei den Abschreibungen den Wiederbeschaffungswert und nicht wie üblich die Herstellungskosten angesetzt“, erklärt der Vorsitzende des Verbands. Wer Widerspruch eingelegt hat, kann nun sogar auf Rückerstattungen hoffen.

„Für die Abrechnungen im kommenden Jahr ist auch die Landespolitik gefragt: Sie sollte den Kommunen klare und vor allem für die Bürger faire Vorgaben für die Berechnung der Abwassergebühren machen“, fordert der Verband Wohneigentum NRW.