Viel Sonne – aber leider auch viel Schatten

Dieser Sommer könnte der heißeste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen in Deutschland werden. Bei so viel Sonne müssen wir in unserem Newsletter natürlich auf das Thema Photovoltaik zu sprechen kommen. Denn letzte Woche hat die Bundesregierung Nägel mit Köpfen gemacht: Sie will die Förderung für private PV-Anlagen ab 2027 tatsächlich streichen.

Aus Sicht des Verband Wohneigentum wäre dieser Schritt fatal, wie unser Bundesverband in einer Stellungnahme auf den Punkt bringt. Immerhin: Für Strom, der aus neuen PV-Anlagen ins Netz eingespeist wird, soll es eine Übergangszahlung geben. Spätestens ab 2030 müssen Betreiber privater Anlagen ihren überschüssigen Strom jedoch über die Direktvermarktung an der Börse verkaufen.

Das Problem: Auch mit der Übergangszahlung wird die Investition in eine Solaranlage schwer kalkulierbar. Außerdem gibt es derzeit keine Anbieter, die praktikable Alternativen zur bisherigen Einspeisevergütung anbieten. Unser Artikel zum Stand des Energy Sharings in NRW zeigt das leider sehr deutlich.
Besonders problematisch ist jedoch, dass die Bundesregierung mit diesem Schritt die finanzielle Hürde für den Einstieg in die private Energiewende erhöht. Das trifft vor allem diejenigen, die nicht über große finanzielle Rücklagen verfügen. Und nicht zuletzt sorgt diese widersprüchliche Politik für Frust: Auf der einen Seite führen viele Bundesländer wie NRW und zuletzt auch die Bundesregierung selbst eine Solarpflicht ein. Auf der anderen Seite verschlechtert sie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für alle, die diese Pflicht umsetzen sollen.

Trotzdem wollen wir Ihre Motivation nicht bremsen. In unserem Newsletter zeigen wir, wie Sie mit der Kombination aus Dachbegrünung und Solaranlage Ihr Zuhause gleichzeitig vor Hitze schützen und dennoch von der Kraft der Sonne profitieren können.

 

Viele Grüße

Andreas Kröner und Jan Koch
Geschäftsführer

Ideale Kombination: Gründach und Photovoltaik

Ein Haus mit einer Photovoltaik Anlage auf dem Gründach

© René Notenbomer – stock.adobe.com

Möchten Sie gleichzeitig besonders effektiv Ihren eigenen Strom produzieren und etwas für das Mikroklima tun? Dann ist ein begrüntes Dach plus Solarstromanlage vielleicht eine Idee für Ihr Eigentum. Schließlich ergänzen sich Photovoltaik und eine Dachbegrünung nicht nur ideal, die Solaranlage auf dem PV-Gründach arbeitet sogar effizienter als ohne Begrünung. Lesen Sie bei uns, worauf Sie vor der Installation achten sollten, welche Kosten bei einer Kombination beider Techniken auf Sie zukommen können und welche Fördermöglichkeiten es in NRW gibt. 

 
Erfahren Sie mehr rund um Solarstrom und Dachbegrünung

 


Energy Sharing: Gut gedacht – aber auch gut gemacht?

Haushalte teilen durch Energy Sharing selbst erzeugten Solarstrom miteinander.

© Bild erstellt mit Adobe Firefly (Generative KI)

Mit dem sogenannten Energy Sharing sollen Wohneigentümer/-innen eine einfache Möglichkeit bekommen, überschüssigen Strom aus der eigenen Solaranlage zu einem guten Preis mit Nachbarn zu teilen. Das ist eine Win­-win­-Situation – und theoretisch ist dies seit Juni dieses Jahres auch erlaubt. Was in der Theorie erstmal toll klingt, scheitert aber leider an der Praxis. Wir haben uns in Nordrhein-Westfalen umgehört, woran es aktuell noch hapert und wie die Aussichten für ein Gelingen der eigentlich guten Idee des Energy Sharings sind.

 
So ist der Stand beim Energy Sharing in NRW

 


Letzter Teil unserer Video-Reihe „Praxis-Check: Wärmepumpe im Altbau“

© Verband Wohneigentum NRW e.V.

Im vierten und letzten Teil unserer Videoreihe zum Thema „Wärmepumpe im Altbau“ geht es darum, wie laut eine Wärmepumpe tatsächlich ist. Unser Geschäftsführer Jan Koch stellt im Kurzvideo auf YouTube die Frage „Was ist dran am Mythos laute Wärmepumpe?“. Aus der Praxis berichten im Video zwei Eigentümer vor Ort, wie laut ihre Wärmepumpen sind und ziehen ein Fazit zu ihrem Heizungswechsel. Aber pssssst, schön leise, hören Sie selbst: Würden sich unsere Mitglieder Wilhelm Illing und Heiko Zündorf nochmal genau so für den Einbau einer Wärmepumpe in ihrem Haus entscheiden?

 
Hier geht's zum YouTube-Video

 


Gewinnaktion: Zeigen Sie uns Ihren Lieblingsplatz im Garten

© S.H.exclusiv – stock.adobe.com

Sind Sie im Sommer am liebsten draußen in Ihrem Garten? Haben Sie es sich dort so richtig schön gemacht? Dann zeigen Sie es uns! Machen Sie mit bei unserer Facebook-Gewinnaktion und posten Sie bis zum 19. August ein Foto von Ihrem Lieblingsplatz im Garten. Für das Foto mit den meisten Likes gibt es zwei Freikarten für die Landesgartenschau NRW in Neuss 2026. Wir sind gespannt auf Ihre schönsten Gartenplätze! Mehr Infos und Teilnahmebedingungen gibt es in unserem Facebook-Kanal.

 
Jetzt mitmachen und gewinnen

 


Webinar: Tipps für die Rasenpflege im Spätsommer

Mit einem Zollstock und einer Nagelschere wird die Länge einer Rasenfläche im Spätsommer optimiert

© Verband Wohneigentum NRW e.V.

Hat Ihr Rasen in der Hitze doch arg gelitten und nun möchten Sie ihm etwas Gutes tun? Alles, was Sie für die perfekte Rasenpflege im Spätsommer/Herbst wissen müssen, erfahren Sie im Webinar am 20. August ab 18 Uhr. Unser Gartenberater Philippe Dahlmann zeigt Ihnen, wie Sie Ihren Rasen optimal stärken, gibt Tipps zur Nachsaat und erklärt, wie Sie für einen dichten, gesunden Rasen im nächsten Frühjahr sorgen. Jetzt kostenlos mitmachen – wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

 
So pflegen Sie Ihren Rasen im Spätsommer optimal

 


Mieter stellt Pool im Garten oder auf dem Balkon auf: Ist das erlaubt?

Whirlpool auf einem Balkon einer Holzhütte

© Grispb – stock.adobe.com

Im Sommer stellen viele Familien Planschbecken oder Pools in Gärten, auf Terrassen und sogar auf dem Balkon auf. So lange weder Nachbarn gestört werden noch die Bausubstanz beschädigt wird, dürfen Eigentümer/-innen das auf ihrem Grundstück oder Ihrem Balkon tun. Aber gilt das auch, wenn Sie nicht Eigentümer sind? Dürfen also auch Mieter im Garten oder auf dem Balkon Pools aufstellen? Unser Rechtsberater Stephan Dingler erläutert, worauf Sie als Vermieter oder Mieter achten sollten und welche Vorgaben es im Mietrecht  gibt.

 
Pool aufstellen – das gilt für Mieter

 


Ausgabe 17/2026

Versanddatum: 06.08.2026