Weil das Energy Sharing gesetzlich erst vor wenigen Monaten möglich wurde, ist es auch bei den Energieunternehmen in NRW noch nicht richtig angekommen. So auch beim E.ON-Konzern, der den größten Netzbetreiber und Stromanbieter in unserem Bundesland beherbergt. Eine Sprecherin des Energiekonzerns teilte uns mit, dass „aktuell noch die grundlegenden technischen Regeln der erforderlichen Marktkommunikationsprozesse definiert werden.“ Dass man in der Branche noch immer nicht so richtig weiß, wie man das Energy Sharing umsetzen soll, hat uns auch der Düsseldorfer Energieversorger WeShareEnergy bestätigt. Er nutzt seit mehreren Jahren die bereits bestehenden gesetzlichen Spielräume, um mit sogenannten Stromcommunitys eine Alternative zum Energy Sharing umzusetzen. Theoretisch könnte es nun einfacher für den Stromanbieter werden. Das Unternehmen sagt uns aber: „Mit dem Energy Sharing wurde zwar ein wichtiger regulatorischer Rahmen geschaffen. Die konkrete Ausgestaltung wirft jedoch noch viele Fragen auf und ist in der praktischen Umsetzung sehr komplex.“
Ein weiterer Grund dürfte die Zurückhaltung bei den Energieunternehmen erklären: Beim Energy Sharing müssen zeitgleich die Stromproduktion der kleinen PV-Anlagen und der Verbrauch der Stromabnehmer in einem 15-Minuten-Intervall erfasst, abgeglichen und am Ende des Jahres passgenau abgerechnet werden. Der Aufwand, um die Messdaten zusammenzuführen, Abrechnungen zu erstellen und die Verteilung zu steuern, steht für viele Energieversorger in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zur Größe der Energy-Sharing-Projekte. Deshalb haben wir in NRW aktuell keinen Anbieter gefunden, der die komplexe Abrechnung für Energy-Sharing-Projekt übernimmt. Und selbst abzurechnen ist für Wohneigentümer leider auch keine Alternative.