Solarstrom teilen? In NRW fehlen Infrastruktur und Anbieter

Überschüssigen Solarstrom aus der eigenen Solaranlage zu attraktiven Preisen ganz einfach an den Nachbarn verkaufen? Das ist eine Win­Win­Situation – und geht theoretisch seit Juni dieses Jahres mit dem sogenannten Energy Sharing. Was in der Theorie toll klingt, scheitert aktuell an der Praxis. Wir haben uns in NRW umgehört.

Haushalte teilen durch Energy Sharing selbst erzeugten Solarstrom miteinander.  © Bild erstellt mit Adobe Firefly (Generative KI)
Mit dem Energy Sharing sollen Wohneigentümer eine einfache Möglichkeit bekommen, Solarstrom mit Nachbarn zu teilen. In NRW fehlt es bisher noch an der nötigen Infrastruktur und Anbietern. 

Was steckt hinter dem Energy Sharing?

Mit dem Energy Sharing können Privatpersonen, Vereine oder kleinere Unternehmen mit einer PV-Anlage Strom, den sie selbst nicht nutzen und deshalb ins öffentliche Netz einspeisen, unkompliziert an andere Stromabnehmer im gleichen Netzgebiet verkaufen. So können auch Menschen ohne eigenes oder passendes Dach für eine PV-Anlage von günstigem regional erzeugtem Solarstrom profitieren. Für Anlagenbetreiber kann das Energy Sharing wiederum profitabler sein als die Einspeisevergütung.

Benötigt wird dafür ein sogenannter Smart Meter – sowohl beim Betreiber der PV-Anlage als auch den potenziellen Käufern des überschüssigen Sonnenstroms. Mit den intelligenten digitalen Zählern können Stromerzeugung und -verbrauch im 15-Minuten-Takt passgenau erfasst werden. Abseits von den Zählern sind aber keine technischen Änderungen notwendig. Vor allem lässt sich Strom nicht nur innerhalb eines Hauses, sondern über das öffentliche Netz teilen. Auch wichtig: Das Energy Sharing ist nicht so bürokratisch wie z. B. die bisherigen Mieterstrommodelle.

Ganz ohne Bürokratie geht’s aber trotzdem nicht: Für die Abrechnung benötigt man einen Energiedienstleister oder eine spezielle Plattform. Außerdem müssen Anlagenbetreiber und Stromabnehmer einen Vertrag abschließen. Anschließend werden der gemeinschaftlich genutzte Solarstrom sowie der zusätzlich benötigte Reststrom vom individuell ausgewählten Energieversorger in zwei Lieferverträgen verrechnet.

Ungenutzte PV-Energie teilen stößt in der Praxis schnell an Grenzen

Vom Energy Sharing könnten also viele profitieren. Das dachte sich auch unser Mitglied Heiko Zündorf. Der Velberter speist mit seiner Solaranlage jedes Jahr 17.000 Kilowattstunden überschüssigen Strom ins öffentliche Netz – genug für mehr als fünf Familien mit einem Kind. Dafür bekommt er aktuell eine Einspeisevergütung von weniger als 10 Cent pro Kilowattstunde. Würde er den Strom direkt mit seinen Nachbarn teilen, könnte er deutlich mehr Gewinn mit seiner Anlage machen. Aber auch seine Nachbarn würden vom günstigen und klimafreundlichen Strom von nebenan profitieren. Nach anfänglicher Begeisterung kam schnell die Ernüchterung: In einem ersten Infogespräch hat der lokale Energieversorger Zündorf erklärt, dass die genauen technischen Regeln fürs Energy Sharing für die Anbieter noch gar nicht klar seien.

Zudem ist auch der Wechsel auf einen sogenannten Smart Meter bei Heiko Zündorf noch nicht erfolgt – der lokale Netzbetreiber gehört im Bundesvergleich zu den Schlusslichtern beim Einbau von intelligenten Zählern. „Zwar könnte ich den Smart Meter auch von einem anderen Anbieter oder privat umrüsten. Dahinter steckt aber ein großes Kostenrisiko“, gibt der Wohneigentümer zu bedenken. Sein Zwischenfazit: „Aktuell muss ich das Energy Sharing auf Eis legen.“

So wie Heiko Zündorf geht es vielen in NRW: Für Energy-Sharing-Modelle sind digitale Messdaten die Grundlage – der flächendeckende Smart-Meter-Rollout stockt aber bereits seit Jahren. Zur Einordnung: Bundesweit verfügen erst 5,5 Prozent der Haushalte über Smart Meter.

Eine Person möchte durch Energy Sharing Solarstrom mit Nachbarn teilen.© Verband Wohneigentum NRW e.V.
Mitglied Heiko Zündorf produziert mit seiner großen Solaranlage viel mehr Strom als er selbst nutzen kann – darum möchte er den Solarstrom teilen. Fehlende digitale Stromzähler und unklare technische Regeln beim Stromnetzbetreiber sind aktuelle Hürden beim Energy Sharing.

Energieunternehmen noch nicht auf Energy Sharing vorbereitet

Weil das Energy Sharing gesetzlich erst vor wenigen Monaten möglich wurde, ist es auch bei den Energieunternehmen in NRW noch nicht richtig angekommen. So auch beim E.ON-Konzern, der den größten Netzbetreiber und Stromanbieter in unserem Bundesland beherbergt. Eine Sprecherin des Energiekonzerns teilte uns mit, dass „aktuell noch die grundlegenden technischen Regeln der erforderlichen Marktkommunikationsprozesse definiert werden.“ Dass man in der Branche noch immer nicht so richtig weiß, wie man das Energy Sharing umsetzen soll, hat uns auch der Düsseldorfer Energieversorger WeShareEnergy bestätigt. Er nutzt seit mehreren Jahren die bereits bestehenden gesetzlichen Spielräume, um mit sogenannten Stromcommunitys eine Alternative zum Energy Sharing umzusetzen. Theoretisch könnte es nun einfacher für den Stromanbieter werden. Das Unternehmen sagt uns aber: „Mit dem Energy Sharing wurde zwar ein wichtiger regulatorischer Rahmen geschaffen. Die konkrete Ausgestaltung wirft jedoch noch viele Fragen auf und ist in der praktischen Umsetzung sehr komplex.“

Ein weiterer Grund dürfte die Zurückhaltung bei den Energieunternehmen erklären: Beim Energy Sharing müssen zeitgleich die Stromproduktion der kleinen PV-Anlagen und der Verbrauch der Stromabnehmer in einem 15-Minuten-Intervall erfasst, abgeglichen und am Ende des Jahres passgenau abgerechnet werden. Der Aufwand, um die Messdaten zusammenzuführen, Abrechnungen zu erstellen und die Verteilung zu steuern, steht für viele Energieversorger in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zur Größe der Energy-Sharing-Projekte. Deshalb haben wir in NRW aktuell keinen Anbieter gefunden, der die komplexe Abrechnung für Energy-Sharing-Projekt übernimmt. Und selbst abzurechnen ist für Wohneigentümer leider auch keine Alternative.

Keine kurzfristige Aussicht für Energy Sharing in NRW

Am Ende geht es also vielen wie unserem Mitglied Heiko Zündorf: Das Energy Sharing wäre attraktiv, aber scheitert an fehlenden Smart Metern und Unternehmen, die die Abrechnung übernehmen. Und leider gibt es auch keine Aussicht auf eine kurzfristige Besserung in NRW. Bei E.ON heißt es bezogen auf die technische Umsetzung immerhin, dass diese „nach aktuellem Stand voraussichtlich im Oktober 2027 abgeschlossen“ sei. Aber auch der Austausch der Smart Meter wird weiter eine Rolle spielen. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass 95 Prozent der Haushalte bis 2032 mit der intelligenten Messtechnik ausgestattet sein sollen. Die Netzbetreiber hinken bei diesen Ausbauvorgaben aber weit hinterher.