Rechtsanwalt Holger Schiller ist nicht nur als stellvertretender Vorsitzender beim Verband Wohneigentum NRW tätig, sondern auch als versierter Dozent für viele Themen rund um Erbrecht, Testamentsgestaltung und Vereinsrecht im Einsatz.
Rechtsanwalt Holger Schiller bestand 1999 das Abitur in Dortmund und absolvierte von 2002 bis 2008 das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen folgte von 2009 bis 2012 das Referendariat am Landgericht Bochum und das zweite juristische Staatsexamen. Seit 2017 ist Rechtsanwalt Holger Schiller auch Fachanwalt für Familienrecht. Seit 2022 wurde er zudem auch als Fachanwalt für Erbrecht zugelassen. Darüber hinaus darf er sich seit 2023 auch zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) nennen.
2015 wurde Holger Schiller stellvertretender Vorsitzender des Kreisverbandes Dortmund. Seit 2024 ist der Jurist ebenfalls als stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes NRW e. V. im Verband Wohneigentum tätig.
Rechtsanwalt Holger Schiller ist ferner als Dozent/Referent im Immobilien- und Erbrecht sowie im Vereins- und Verbandsrecht für den Verband Wohneigentum im Einsatz.