Zuschuss für Vor-Ort-Energieberatung beantragen

Der Verband Wohneigentum NRW erstattet seinen Mitgliedern 20 Euro des Beratungsentgelts, das für die Vor-Ort-Energieberatung der Verbraucherzentrale fällig wird. 

Sie müssen beim Beratungstermin zunächst das volle Entgelt in Höhe von 40 Euro in bar bezahlen. Die Erstattung erhalten Sie im Nachgang über den Verband Wohneigentum NRW.

Sie haben dieses Angebot genutzt, eine Energieberatung erhalten und wollen nun als Mitglied im Verband Wohneigentum NRW Ihren Zuschuss beantragen? Dann sind Sie auf dieser Seite richtig!

Wollen Sie zunächst einen Termin für die Vor-Ort-Beratung vereinbaren? Dann lesen Sie hier alle Details zu unserem Kooperationsangebot.

Wichtig: Eine Erstattung erfolgt nur einmal pro Mitgliedschaft. Die Beratung muss für das in der Mitgliedschaft gemeldete Objekt erfolgt sein.

Unsere Mitglieder erhalten einen Zuschuss zur Vor-Ort-Energieberatung der Verbraucherzentrale in Höhe von 20 Euro. Allerdings wird der Rabatt nicht im Vorfeld direkt abgezogen, sondern Sie bekommen als Mitglied im Nachgang eine Erstattung in Höhe von 20 Euro! Mit diesem Formular beantragen Sie die Rückerstattung. Hierzu benötigen wir die im Formular vorgegebenen Angaben und vor allem einen Scan oder ein Foto Ihres Beratungsbelegs.

Wichtig: Für Termine, die bis zum 31.12.2025 durchgeführt wurden, gilt noch der Zuschuss der Sparda-Bank West mit einer Aufstockung der Erstattung auf 40 Euro.

Formular für die Rückerstattung der Vor-Ort-Energieberatung

Kontodaten für die Rückerstattung