Die Frist für die Nachzahlung nach der Nebenkostenabrechnung beträgt regulär 30 Tage. So lange haben Mieter Zeit, die geforderte Nachzahlung zu leisten – und zwar unabhängig von einem Widerspruch, den sie zeitgleich oder im Nachhinein einlegen.
Für Vermieter gilt dieselbe Frist zur Fälligkeit: Ergibt sich aus der Nebenkostenabrechnung ein Guthaben, müssen Sie dieses innerhalb von 30 Tagen dem Mieter überweisen.
Beispiel:
- Sie versenden die Mietnebenkostenabrechnung am 17.05. per Einschreiben mit Rückschein.
- Ihrem Mieter geht sie am 22.05. zu.
- Nachzahlungen und Guthaben müssen bis zum 21.06. überwiesen sein.
Darüber hinaus können Sie im Begleitschreiben zur Nebenkostenabrechnung auch eine kürzere Zahlungsfrist, z. B. von 14 Tagen, setzen.
Frist verstrichen: Was nun?
Hat Ihr Mieter die Nachzahlung nicht innerhalb der Frist beglichen, gerät er in Zahlungsverzug. Voraussetzung: Sie müssen in der Nebenkostenabrechnung auf diese Konsequenzen hinweisen, ansonsten tritt der Verzug erst nach einer separaten Mahnung ein. Mögliche Konsequenzen sind unter anderem Verzugszinsen, Kündigung und Klage.
Versäumt der Vermieter die Auszahlung eines Guthabens, kann auch der Mieter Verzugszinsen verlangen und die Zahlung notfalls einklagen.