Diese Themen werden 2026 für Wohneigentümer wichtig

Neues Jahr, neue Regeln: Ob Gebäudeenergiegesetz, Solardachpflicht, Bleirohr-Frist, Gasspeicherumlage oder Grundsteuer-Neuberechnungen – 2026 hält für Wohneigentümer/-innen jede Menge neue Pflichten, Fristen und Änderungen parat. Was Sie jetzt unbedingt dazu wissen sollten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • 2026 soll ein neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgelegt werden
  • Das neue GEG wird Änderungen bei Förderungen für Wohneigentümer mit sich bringen
  • Der „Bauturbo“ kann Neu-, Um- und Anbauten erleichtern  
  • Frist für Austausch von Bleirohren läuft endgültig ab
  • Solarpflicht für Bestandsgebäude gilt seit 2026 in NRW
  • Grundsteuer: Einige Kommunen müssen Berechnungen anpassen
  • CO2-Steuer steigt weiter: Heizen wird teurer
  • Großstädte planen ihre Wärmeversorgung neu – Frist läuft im Juli 2026 ab
Zwei personen schauen sich einen Bauplan an  © Andrey Popov – stock.adobe.com
Sanieren, heizen, kommunale Wärmeplanung: Für Wohneigentümer wird 2026 einige Änderungen mit sich bringen.  

Das Wichtigste in Kürze:

  • 2026 soll ein neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgelegt werden
  • Das neue GEG wird Änderungen bei Förderungen für Wohneigentümer mit sich bringen
  • Der „Bauturbo“ kann Neu-, Um- und Anbauten erleichtern  
  • Frist für Austausch von Bleirohren läuft endgültig ab
  • Solarpflicht für Bestandsgebäude gilt seit 2026 in NRW
  • Grundsteuer: Einige Kommunen müssen Berechnungen anpassen
  • CO2-Steuer steigt weiter: Heizen wird teurer
  • Großstädte planen ihre Wärmeversorgung neu – Frist läuft im Juli 2026 ab

Austauschpflicht alter Bleirohre: Frist endet

Zum 12. Januar 2026 ist die Frist für den Austausch alter Bleirohre endgültig abgelaufen – darauf weist das Bundesumweltamt hin. Von dieser Frist sind – wenn überhaupt – Besitzer von sehr alten unsanierten Häusern betroffen. 

Denn seit 1973 ist es ohnehin allgemein für Wohneigentümer verboten, Bleirohre zu verbauen. Außerdem wurden die Grenzwerte für Blei im Trinkwasser seit Jahren so verschärft, dass es auffallen würde, wenn vermehrt bleivergiftetes Trinkwasser durch Rohre fließt. 

Und dennoch: Der Zentralverband Handwerk kann nicht ausschließen, dass trotz laufender Austauscharbeiten immer noch (Teil)-Abschnitte von Bleirohren in alten Häusern zu finden sind. Belastbare Zahlen dazu gibt es nicht. 

Zuständig für den Austausch im Haus sind Hauseigentümer, im öffentlichen Kanalnetz sind es die Netzbetreiber.

Welche Strafen drohen bei Regelverstoß?

  • Wer der Pflicht nicht nachkommt, riskiert hohe Strafen (bis zu 25.000 Euro)
  • Übrigens: Bleirohre müssen ausgetauscht werden, sie dürfen nicht neu beschichtet werden
  • Verantwortliche können haftbar gemacht werden, Vermieter müssen bei Missachtung unter Umständen sogar Schadensersatz zahlen
  • Das Gesundheitsamt kann die Stilllegung einer mit Blei belasteten Leitung anordnen

Solardachpflicht in NRW seit 2026 bei Bestandsgebäuden:

Änderung bei Photovoltaik: Laut Landesbauordnung tritt ab Januar 2026 in NRW eine neue Stufe der Solardachpflicht in Kraft. Die Pflicht wird nun auf Bestandsgebäude ausgeweitet, wenn diese ein neues Dach erhalten. 

Das betrifft die Wohneigentümer, die die Dachhaut ihres Gebäudes komplett erneuern. Ist das der Fall, dann muss eine Photovoltaikanlage installiert werden. Die Pflicht entfällt, wenn es sich „nur“ um kleinere Reparaturen am Dach handelt. Über die Mindestgrößen von Solarflächen und weitere Regeln und Ausnahmen der Solardachpflicht, lesen Sie hier unseren Artikel zur Solardachpflicht.

Das GEG wird neu geregelt und umbenannt

Das umstrittene Gebäudeenergiegesetz – auch bekannt als Heizungsgesetz – soll 2026 neu aufgestellt werden. Dazu will die Regierung bis Ende Februar neue Regeln für Gebäudebesitzer erarbeiten und im Kabinett beschließen. Das Gesetz soll dafür formal umbenannt werden und in Zukunft Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) heißen.

Über inhaltliche Eckpunkte ist bisher nur wenig bekannt. Änderungen für Wohneigentümer mit Vorgaben für Sanierungspflichten und Anforderungen für Heizungsstrategien der Zukunft sind wahrscheinlich – wann ein neues Gesetz verabschiedet werden kann, das ist aktuell noch nicht abzusehen.

Fazit: Wohneigentümer können sich darauf einstellen, dass es sehr wahrscheinlich weniger strikte Regeln für Heizungsanschaffungen gibt. Das CDU-geführte Wirtschaftsministerium möchte das „Heizungsgesetz“ gerne abschaffen. Experten gehen aber davon aus, dass die wesentlichen Eckpunkte gar nicht geändert werden können. Denkbar wäre aber eine Lockerung der Fristen oder eine Vereinfachung bei den Vorschriften für neue Heizungen.

EEG: Möglicher Wegfall der Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen

Ebenfalls im Raum steht der Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums, die feste Einspeisevergütung für neu installierte Solaranlagen einzudämmen. Das Erneuerbare Energiengesetz (EEG) wird zurzeit überarbeitet.

Zum Teil geht es darum, die staatlichen Subventionen für erneuerbare Energien zu kürzen und an die Marktbedingungen anzupassen. Dabei ist auch die für 20 Jahre fest zugesagte Einspeisevergütung für neu errichtete Solaranlagen in der Diskussion. Bestandsanlagen wären von den Plänen nicht betroffen. Mehr dazu in unserem Artikel über die Einspeisevergütung.

Das so genannte Solarspitzengesetz hat bereits im Vorjahr dafür gesorgt, dass Betreiber von PV-Anlagen strengere Regeln zum Einspeisen von Solarstrom ins öffentliche Netz beachten müssen.

EU-Richtlinie für Gebäude muss 2026 in nationales Recht überführt werden

Bis Ende Mai 2026 muss die sogenannte EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht umgesetzt werden. Teil der Richtlinie sind die Vereinheitlichung von Energieausweisen, neue Richtwerte zu Emissionen im Neubau, Einsparvorgaben für Altbauten, eine Solarpflicht sowie der Einbau von intelligenten Messsystemen und Gebäudetechnik.

Zum Teil wurden einige Forderungen bereits im deutschen GEG verwirklicht. Anderes steht noch aus. Da der Zeitplan knapp ist, möchte die Bundesregierung einen Fristenaufschub. Denkbar ist, dass die Änderungen im GEG und die Gebäuderichtlinie zusammen umgesetzt werden. Ein großer Streitpunkt könnte das von der EU festgesetzte Ende für den Betrieb von fossilen Heizungen sein. Das „Heizungsgesetz“ sieht ein Ende der Öl- und Gasheizungen im Jahr 2045 vor – die EU möchte, dass am besten bereits 2040 Schluss ist. Noch kritischer ist, wie die Einsparziele für Altbauten und die hohen Effizienz-Anforderungen für Neubauten mit dem Ziel des bezahlbaren und schnelleren Bauens in Einklang gebracht werden.

Fazit: Für private Wohneigentümer gelten viele Vorgaben der EPBD bereits jetzt. Dass sich Gebäudeeigentümer zukünftig mehr um die Energieeffizienz bemühen müssen, ist auch lange bekannt. Die Umsetzung der EPBD wird unter aktuellen Vorzeichen deshalb kaum zu neuen Vorgaben für Eigenheimbesitzer führen.

Anstieg bei der CO2-Abgabe: Heizen verteuert sich

Seit Jahren steigt die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe, damit sich perspektivisch eher die Erneuerbaren für Wohneigentümer lohnen.

2026 muss man mit einem Preis bis 65 Euro pro Tonne CO2 rechnen. Damit wird der feste Preis von bislang 55 Euro aus dem Vorjahr abgelöst bzw. verteuert. Das macht das Heizen kostspieliger.

Heizen: Mehrkosten für Haushalte, die mit Gas und Öl heizen. Der Preis steigt bei Erdgas um bis zu 0,22 Cent pro Kilowattstunde, bei Heizöl ist eine Steigerung um bis zu 3,2 Cent pro Liter möglich. 

Ausblick: Ab 2027 wird der CO2-Preis für fossile Brennstoffe erstmals über einen europäischen Zertifikathandel bestimmt. Damit können sich die Kosten für Heizen und Tanken nochmal deutlich erhöhen. Das erwirtschaftete Geld soll in den Klimasozialfonds der EU fließen, um dann über nationale Klimasozialpläne zum Beispiel soziale Härtefälle abzufedern. Bislang fehlt ein solcher nationaler Plan allerdings in Deutschland.

Kommunale Wärmeplanung: Frist endet für Großstädte im Juli 2026

Wie soll ich in Zukunft heizen? Bei dieser Frage kann für Wohneigentümer auch die kommunale Wärmeplanung ein wichtiger Baustein bei der Entscheidungsfindung sein. Einen solchen Wärmeplan müssen Städte mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 Einwohner bis Juli 2026 vorlegen.
Damit haben Wohneigentümer einen Überblick darüber, welche Energiequellen in ihrer Nähe zur Verfügung stehen. Lohnt sich ein Anschluss an ein Fernwärmenetz? Gibt es ein Blockheizkraftwerk in der Nähe? Was passiert mit bestehenden Gasleitungen? Auf diese Fragen soll der Plan eine Antwort geben und die individuellen Entscheidungen rund um den Heizungstausch erleichtern. Bislang ist vorgesehen, dass nach Ablauf der Frist für die Wärmepläne nur noch klimafreundliche Heizungen verbaut werden dürfen. Das sieht das Gebäudeenergiegesetz vor, welches in diesem Jahr aber gelockert werden soll. Hier ist also offen, wie es für Verbraucher weitergeht.

Gaspreis: Wegfall der Gasspeicherumlage

Wer Gas bezieht, muss 2026 keine Gasspeicherumlage mehr bezahlen. Dieser Posten wurde zum Januar abgeschafft. Damit sollte der Gaspreis zwar sinken, aber gleichzeitig steigt die CO2-Abgabe auf Gas und die Netzentgelte dürften ebenfalls steigen.

Fazit: Der Gaspreis wird 2026 für Wohneigentümer nicht merklich sinken.

Grundsteuerbescheide werden (wieder) angepasst

Auch 2026 ist das Ringen um die Grundsteuer nicht vorbei. Musterklagen gegen die Grundsteuer haben Ende 2025 zwar einen Rückschlag erlitten, weil der Bundesfinanzhof in München die neue Grundsteuer in NRW für verfassungskonform hält. Die Entscheidung wird am Ende aber wohl das höchste deutsche Gericht treffen müssen. Der juristische Streit geht also weiter. Aber auch in vielen Einzelfällen wird 2026 weiter über die Grundsteuer gestritten.

Ein Beispiel dafür: In NRW etwa hat das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen ermäßigte Hebesätze für Wohngrundstücke für rechtswidrig erklärt – und damit viele Kommunen, die das Modell anwenden, abgestraft. Wird das Urteil auch in zweiter Instanz bestätigt, müssen viele Städte neue Berechnungsverfahren etablieren. Allein das Signal des Urteils an viele Städte ist fatal. Das Chaos dürfte bleiben und die Grundsteuer fürs Wohnen wird 2026 wohl in vielen Städten noch teurer.

Tipp für Wohneigentümer: 

  • Prüfen Sie Ihren Steuerbescheid genau, der Ihnen vom Finanzamt im Januar zugeschickt wurde
  • Holen Sie sich professionelle Hilfe, falls Sie den Bescheid nicht verstehen
  • Nutzen Sie unsere Webinare zum Thema Gebühren sparen

Förderungen werden angepasst, Bau-Regeln gelockert

  • Achtung: Sobald es 2026 ein neu aufgestellten Gebäudeenergiegesetz gibt, werden dazu auch entsprechende Förderungen angepasst. 
  • Ausblick für Wohneigentümer: Kürzungen bei der Heizungsförderung sind sehr wahrscheinlich.
  • Auch über die Abschaffung der Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen könnte diskutiert werden.
  • Was Förderungen für Hausbau und Sanieren angeht, so gibt es eine Reihe von bestehenden Förderungen. Welche für NRW gelten, haben wir in unserem Artikel zusammengefasst. 
  • Mehr Informationen zu aktuellen bundesweiten und kommunalen Förderungen (Stand 1/26) beim großen Thema Immobiliensanierung bietet diese Übersicht.
  • Geplant sind außerdem ein neues Förderprogramm: „Gewerbe zu Wohnen“ (Ab Sommer 2026). Kern sind zinsverbilligte Darlehen für den Umbau von Gewerbeflächen in Wohnraum.
  • Das kfw-Programm „Zuschüsse für Barrierefreiheit“ soll wieder ins Leben gerufen werden. (Voraussichtlich im Frühjahr 2026) 
  • 2026 soll der im Vorjahr beschlossene Bauturbo das Bauen und die Umnutzung von Gebäuden deutlich einfacher machen. Damit können zum Beispiel Neu-, Um- und Anbauten erfolgen, selbst wenn ein gültiger Bebauungsplan gegenteilige Vorgaben macht. Voraussetzung ist aber, dass die Stadt ihr OK gibt und wirklich von den Vorgaben ihrer Bebauungspläne abweichen will.
  • Auch die Landesbauordnung soll 2026 noch einmal angepasst werden. Unter anderem soll die Bürokratie reduziert, die Verpflichtung zur Einhaltung von DIN-Normen gelockert und das Umbauen in Bestandsgebäuden vereinfacht werden.

Fazit: Für Wohneigentümer/-innen wird sich im Jahr 2026 mit dem neuen GEG – neuer Name Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) - im Förderbereich einiges ändern. Subventionen auf Solarstrom und Heizungstausch werden wahrscheinlich heruntergefahren. Bauvorschriften werden etwas gelockert. Konkret lässt sich das aber erst nach der Gesetzesänderung sagen.