Bis Ende Mai 2026 muss die sogenannte EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht umgesetzt werden. Teil der Richtlinie sind die Vereinheitlichung von Energieausweisen, neue Richtwerte zu Emissionen im Neubau, Einsparvorgaben für Altbauten, eine Solarpflicht sowie der Einbau von intelligenten Messsystemen und Gebäudetechnik.
Zum Teil wurden einige Forderungen bereits im deutschen GEG verwirklicht. Anderes steht noch aus. Da der Zeitplan knapp ist, möchte die Bundesregierung einen Fristenaufschub. Denkbar ist, dass die Änderungen im GEG und die Gebäuderichtlinie zusammen umgesetzt werden. Ein großer Streitpunkt könnte das von der EU festgesetzte Ende für den Betrieb von fossilen Heizungen sein. Das „Heizungsgesetz“ sieht ein Ende der Öl- und Gasheizungen im Jahr 2045 vor – die EU möchte, dass am besten bereits 2040 Schluss ist. Noch kritischer ist, wie die Einsparziele für Altbauten und die hohen Effizienz-Anforderungen für Neubauten mit dem Ziel des bezahlbaren und schnelleren Bauens in Einklang gebracht werden.
Fazit: Für private Wohneigentümer gelten viele Vorgaben der EPBD bereits jetzt. Dass sich Gebäudeeigentümer zukünftig mehr um die Energieeffizienz bemühen müssen, ist auch lange bekannt. Die Umsetzung der EPBD wird unter aktuellen Vorzeichen deshalb kaum zu neuen Vorgaben für Eigenheimbesitzer führen.