„Klimafitter Vorgarten NRW 2026“ – Zeigen Sie uns Ihr grünes Paradies! Jetzt beim Fotowettbewerb mitmachen und je 1.000 Euro für Ihren Garten gewinnen

Vom 1. April bis 1. August 2026 suchen wir die schönsten, klimaangepassten und artenreichen Vorgärten in Nordrhein-Westfalen!

  © Gaby Teske
 

Das muss ein klimafitter Vorgarten können!

Ein klimafitter Vorgarten ist nicht nur ein Blickfang, sondern auch ein aktiver Beitrag zum Natur- und Klimaschutz: Er spendet Schatten und sorgt für ein angenehmes Klima vor der Haustür, speichert Regenwasser, bindet Feinstaub, bietet Lebensraum für Insekten und Vögel – und macht Ihr Zuhause somit zu einem Wohlfühlort für Mensch und Tier.
Grün, vielfältig, zukunftsfähig: Zeigen Sie uns, was Ihr Vorgarten kann!

Bewertungskriterien

Ob großzügig oder klein, ob wilder Blütenmix oder grüne Oase – wir prämieren Gärten, die…

  • Artenvielfalt fördern: mit heimischen Pflanzen, Blütenreichtum, Nistplätzen und Wasserstellen.
  • klimaresilient sind: durch gute Wasserspeicherung, hitzemindernde Bepflanzung und geringe Versiegelung.
  • natürlich gestaltet sind: harmonisch, einladend und naturnah.
  • kreative Ideen zeigen: etwa innovative Materialien oder besondere ökologische Lösungen.
  • Begegnung fördern: mit Sitzplätzen oder Elementen, die zum Verweilen einladen.
  • Ressourcen schonen: mit regionalen, langlebigen Materialien und ohne chemische Pflanzenschutzmittel.

So nehmen Sie teil!

Senden Sie uns bis zu drei aussagekräftige Fotos (max. 8 MB pro Bild) Ihres Vorgartens an vorgarten@remove-this.wohneigentum.nrw. Bitte kennzeichnen Sie die Dateien wie folgt: „Name_Vorname_Wohnort“. 
Teilnahmeberechtigt ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Vorgartens in Nordrhein-Westfalen.

Gewinn und Siegerehrung

Die besten fünf Gärten werden von einer fachkundigen Jury ausgewählt. Auf die Gewinner wartet ein Gartengutschein im Wert von je 1.000 Euro, einzulösen bei einem Mitgliedsbetrieb des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau NRW e. V. Außerdem werden die Preisträgerinnen und Preisträger feierlich im Rahmen einer Veranstaltung am 29. August 2026 auf der Landesgartenschau in Neuss ausgezeichnet – dem perfekten Ort für die Preisverleihung, denn Gartenschauen sind Paradebeispiele für vielfältige Gartenkunst und kreative Gestaltungsmöglichkeiten. Sie zeigen, wie klimaresiliente Gärten von morgen aussehen können und machen Lust auf mehr Grün in Stadt und Land.

Veranstalter

Veranstaltet wird der Fotowettbewerb vom Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau NRW e. V., dem Landesverband der Gartenbauvereine NRW e. V. und dem Verband Wohneigentum NRW e. V.

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen im Überblick

  • Teilnahmeberechtigung und Preisverleihung

    Teilnahmeberechtigt ist jede/r Eigentümer/in eines Vorgartens in Nordrhein-Westfalen.
    Die Auswahl der Gewinner erfolgt durch eine Jury aus Repräsentanten der drei Verbände. Die Gewinner werden anschließend per E-Mail benachrichtigt. Die Preisverleihung findet im Rahmen einer Veranstaltung am 29. August 2026 auf dem Gelände der Landesgartenschau Neuss statt.  

    Veranstalter

    Veranstalter des Fotowettbewerbs sind der Verband Wohneigentum NRW e. V. in Kooperation mit dem Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau NRW e. V. sowie dem Landesverband der Gartenbauvereine NRW e. V.

    Bewertungskriterien

    Kriterien für die Bewertungsgrundlage zur Ermittlung der besten Vorgärten sind insbesondere:
    1.    Allgemeiner und funktionaler Gesamteindruck
    2.    Vielseitigkeit und Artenreichtum
    3.    Standortgerechte Pflanzenverwendung

    Teilnahmebedingungen

    1. Voraussetzungen für die Teilnahme am Fotowettbewerb
    Teilnahmeberechtigt ist jede/r Eigentümer/in eines Vorgartens in Nordrhein-Westfalen. Mit der Einreichung von Fotos zum Wettbewerb erkennen die Teilnehmenden die Teilnahmebedingungen sowie die Übertragung der Nutzungsrechte (siehe 4.-5.) an. Mit der Einsendung von Fotos versichert der/die jeweilige Urheber/in den Verbänden, dass es sich um den eigenen Vorgarten im Land Nordrhein-Westfalen handelt.

    2. Zugelassene Bilder
    Zum Wettbewerb zugelassen sind nur digitale oder digitalisierte Fotos, die den eigenen Vorgarten abbilden und deren Urheberrecht bei dem Einsendenden liegt. Pro Vorgarten müssen drei aussagekräftige Bilder eingereicht werden.

    3. Format
    Jede Bilddatei darf maximal 8 MB groß sein. Kennzeichnen Sie ihre Bilder folgendermaßen: Name_Vorname_Ort (Mustermann_Max_Musterstadt_1). Die Bilder müssen als Anhang mitgesendet werden. Bilder nicht in die E-Mail hineinkopieren.
    Fotos, die den vorstehenden Vorgaben nicht genügen sowie Fotos mit fragwürdigen bzw. rechtswidrigen Inhalten (z. B. politischer Natur), sind nicht zugelassen. Verantwortlich für den Inhalt der Bilder und Dateien ist ausschließlich der/die Urheber/in. Die Verbände behalten sich vor, Fotos nach eigenem Ermessen vom Wettbewerb auszuschließen und den Fotografen/die Fotografin hierüber per E-Mail zu informieren.

    4. Nutzungsrechte
    Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb räumen die Teilnehmenden den Verbänden einfache sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Rechte zur öffentlichen Wiedergabe sowie zur Verbreitung und Vervielfältigung, zur kommerziellen und nichtkommerziellen Nutzung sowie zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Nutzung im Rahmen der Darstellung, Werbung und aller sonstigen Aktivitäten der Verbände. Die Teilnehmenden gestatten, dass die Verbände die eingesendeten Fotos bearbeiten und umgestalten dürfen. Dies gilt insbesondere, um die eingesendeten Fotos an die zur Nutzung erforderlichen Formate und Darstellung anzupassen oder die Qualität zu verbessern.

    Mit der Einreichung von Bildern bestätigen die Teilnehmenden, dass

    •    sie alleinige Urheber/innen des Fotos sind, das Foto also selbst fotografiert haben
    •    sie über alle Rechte an dem Foto verfügen
    •    sie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzen
    •    das Foto frei von Rechten Dritter ist

    Sollten eine oder mehrere Personen auf den Bildern zu erkennen sein, so ist dafür zu sorgen, dass diese ihre Zustimmung zu ihrer Abbildung sowie die Teilnahme des Bildes am Wettbewerb gegeben haben. Mit der Einsendung wird garantiert, dass diese Zustimmung vorliegt.

    5. Rechte am Motiv der Fotografien
    Die am Fotowettbewerb Teilnehmenden stellen die Verbände von allen Ansprüchen anderer Personen (Dritter) frei, die diese ggf. wegen Verletzung ihrer Rechte, insbesondere von Bildrechten (Recht am eigenen Bild bei Personenaufnahmen), Urheber-, Lizenz-, Marken-, Wettbewerbs- oder sonstigen Schutzrechten aufgrund der von den Teilnehmenden übermittelten Fotos gegen die Verbände geltend machen.

    6. Bewertung der Fotografien
    Eine Jury wird aus allen Einsendungen fünf Gärten auswählen. Die Jury-Entscheidung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Entscheidung der Jury ist endgültig, über den Wettbewerb kann kein Schriftverkehr geführt werden.

    7. Datenschutz
    Die Verbände gewährleisten die Einhaltung des gesetzlichen Datenschutzes. Personenbezogene Daten werden ausschließlich, soweit sie zur Durchführung des Wettbewerbs nötig sind, verarbeitet und gespeichert. Mit der Einreichung von Fotos willigen die Teilnehmenden ausdrücklich ein, dass die angegebenen Daten (Name, Wohnort) veröffentlicht werden dürfen.

    8. Verwendung des Gewinns
    Der Gewinn in Höhe von 1.000 Euro wird als Gartengutschein verstanden. Dieser beinhaltet die Buchung einer landschaftsgärtnerischen Dienstleistung bei einem Fachbetrieb des Garten- und Landschaftsbaus, der Mitglied im Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen e. V. ist. Nach der Rechnungsstellung des Betriebs senden Sie die Rechnung in Kopie an uns. Wir prüfen diese dann und überweisen Ihnen die 1.000 Euro für die landschaftsgärtnerischen Arbeiten zurück. Der Gutschein ist innerhalb von zwei Jahren ab Ausstellungsdatum einzulösen. Eine Liste der Fachbetriebe finden Sie auf der Website des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau NRW. Eine Barauszahlung des Gewinns ohne Buchung einer landschaftsgärtnerischen Leistung ist nicht möglich.