© jaguardo – stock.adobe.comMietkaution: Wissenswertes für Vermieter
Die Mietkaution stellt für Vermieter eine Absicherung gegen Zahlungsausfälle und Schäden dar. Höhe und Verwendung sind jedoch gesetzlich umfassend geregelt.

Rechtsanwalt
Eine Eigenbedarfskündigung liegt vor, wenn ein Vermieter einem Mieter kündigt, weil er die Wohnung selbst oder für nahe Angehörige benötigt. Sie gehört zu den wenigen gesetzlichen Möglichkeiten, wie ein Vermieter ein unbefristetes Mietverhältnis kündigen kann. Was es bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf zu beachten gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag!
© nmann77 – stock.adobe.comWenn ein Vermieter eine Eigenbedarfskündigung ausspricht, muss er sich an die gesetzlich festgelegten Fristen halten, die sich nach der Dauer des Mietverhältnisses richten. Eine fristgerechte Kündigung ist notwendig, um die Wohnung nach Ablauf der Frist zurückzubekommen und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Je nach Mietdauer gelten folgende Kündigungsfristen:
Die Kündigung muss dem Mieter bis zum dritten Werktag eines Monats zugegangen sein, damit der Monat als rechtswirksam zählt. Ein wichtiger Punkt ist, dass der Vermieter auch darauf achten muss, ob besondere Regelungen im Mietvertrag getroffen wurden, die von der allgemeinen Gesetzgebung abweichen könnten. Zum Beispiel ein Kündigungsverzicht für beide Seiten – für die Dauer von 1 bis 4 Jahren. Während dieser Zeit ist eine Eigenbedarfskündigung in der Regel ausgeschlossen.
Für eine Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter den Eigenbedarf konkret und nachvollziehbar belegen. Die wichtigsten Gründe für eine solche Kündigung sind:
Gut zu wissen: Eine unzureichende Begründung für die Eigenbedarfskündigung, kann die Kündigung ungültig machen.
Ein Formular für die Eigenbedarfskündigung sollte alle erforderlichen Informationen beinhalten, um rechtlich wirksam zu sein. Ein fehlerhafter oder unvollständiger Kündigungsbrief kann dazu führen, dass die Kündigung nicht anerkannt wird. Es ist deshalb entscheidend, dass Vermieter ein rechtssicheres Muster für die Eigenbedarfskündigung verwenden.
Ein korrektes Formular für Eigenbedarfskündigung sollte folgende Punkte umfassen:
Tipp: Vermieter sollten dokumentieren, wann und wie sie die Kündigung übergeben haben – z. B. per Einwurf-Einschreiben. Im Streitfall muss immer der Vermieter nachweisen, dass der Mieter die Kündigung frühzeitig und ordnungsgemäß erhalten hat. Ohne Beleg – kein Kündigungsnachweis.
Die schriftliche Eigenbedarfskündigung ist ein wichtiger Schritt, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und spätere Konflikte zu vermeiden.
Gut zu wissen: Unser Rechtsberater Stephan Dingler kann Sie bei der Formulierung der Eigenbedarfskündigung unterstützen. Für Mitglieder ist dieser Service kostenlos.
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Ein Mieter hat das Recht, gegen eine Eigenbedarfskündigung Widerspruch einzulegen, wenn der Auszug für ihn eine unzumutbare Härte darstellen würde. Der Härtefall (§ 574 BGB) greift in Situationen, in denen der Mieter zum Beispiel gesundheitlich stark beeinträchtigt ist oder durch die Kündigung erhebliche soziale oder wirtschaftliche Nachteile erleiden würde. Auch eine lange Mietdauer kann als Härtefall gewertet werden, insbesondere wenn der Mieter in der Wohnung stark verwurzelt ist.
In solchen Fällen muss der Mieter jedoch rechtzeitig und gut begründet widersprechen. Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor dem Kündigungsdatum bei dem Vermieter eingegangen sein. Sollte der Vermieter die Härtefallregelung ignorieren und weiterhin auf die Kündigung bestehen, besteht die Möglichkeit, den Fall vor Gericht zu bringen.
Gut zu wissen: Der Mieter kann außerdem per Feststellungsklage beim Amtsgericht klären lassen, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Mieter einen vorgetäuschten Eigenbedarf vermutet und die Rechtslage klären will, bevor er auszieht.
Zieht der Mieter trotz wirksamer Eigenbedarfskündigung nicht aus, bleibt dem Vermieter oft nur der Weg über eine Eigenbedarfsklage. Dabei handelt es sich um eine Räumungsklage, die beim zuständigen Amtsgericht eingereicht wird. Voraussetzung ist, dass die Kündigung form- und fristgerecht erfolgt ist und ein nachvollziehbarer Eigenbedarf vorliegt.
Das Gericht prüft genau, ob der Eigenbedarf berechtigt ist und ob etwaige Härtegründe des Mieters überwiegen. Bis zur gerichtlichen Entscheidung kann es mehrere Monate dauern. Erst mit einem rechtskräftigen Räumungsurteil kann die Wohnung – notfalls mit Gerichtsvollzieher – geräumt werden.
Nicht unerwähnt bleiben soll das Sonderkündigungsrecht nach § 573a BGB welches dem Vermieter die Möglichkeit einräumt, auch ohne Angaben von Gründen die Einliegerwohnung zurückzubekommen. Zu beachten ist hier nur, dass die Kündigungsfrist um 3 Monate zuzüglich der gesetzlichen Kündigungsfrist verlängert werden muss. Im Übrigen muss auch hier der Mieter auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen werden.
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Stephan Dingler
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