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Vor Ort wird eine Menge entschieden, das Wohneigentümerinnen und -eigentümer betrifft. Zur nordrhein-westfälischen Kommunalwahl am 14. September 2025 hat der Verband Wohneigentum NRW deshalb folgende Forderungen aufgestellt.
Vor Ort wird eine Menge entschieden, das Wohneigentümerinnen und -eigentümer betrifft. Zur nordrhein-westfälischen Kommunalwahl am 14. September 2025 hat der Verband Wohneigentum NRW deshalb folgende Forderungen aufgestellt.
Durch die Grundsteuerreform steigt die kommunale Steuer für Wohngrundstücke in den meisten NRW-Städten. Die Kosten-Steigerung lässt sich abfedern, indem
Städte getrennte Grundsteuer-Hebesätze für Wohnen und Gewerbe festlegen. Viele Städte haben das bereits getan. Zur Kommunalwahl fordern wir aber alle Städte mit einem deutlichen Anstieg der Grundsteuer für Wohngrundstücke erneut auf, zumindest für diese Gruppe ermäßigte Hebesätze zu beschließen. Dauerhaft sind wir aber der Überzeugung, dass es eine grundlegende und gerechtere Alternative zur Grundsteuer geben muss!
Die Energiewende in den eigenen vier Wänden wird eines der größten Zukunftsthemen für Wohneigentümerinnen und -eigentümer. Sie müssen von den Städten
frühzeitig über die Wärmeplanung informiert und schon bei der Erstellung eingebunden werden. Vor allem ist es im Zuge der Wärmeplanung aber wichtig, dass
Städte Unterstützungsangebote ausbauen. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen bei den Themen der energetischen Sanierung frühzeitig aktiviert, beraten und bei der Umsetzung von Maßnahmen vor Ort unterstützt werden.
Viele Jahre haben die Städte in NRW Abwassergebühren unzulässigerweise zu hoch angesetzt – das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster 2022 festgestellt. Die Landesregierung hat den Städten im Nachgang des Urteils aber wieder größere Spielräume für die Kalkulation eingeräumt und damit das Urteil ausgehebelt. Wir fordern die Städte auf, diese Spielräume nicht auszunutzen und sich bei der Kalkulation der Abwassergebühren stattdessen an das OVG-Urteil zu halten.
Viele Bebauungspläne und Gestaltungssatzungen sind veraltet – sie gehören deshalb auf den Prüfstand. Der Fokus sollte dabei auf den Bedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohner liegen. Sie müssen bei der Überarbeitung eng einbezogen werden.
In welchen Fällen Städte für die erstmalige Herstellung von Straßen sogenannte Erschließungsbeiträge abrechnen dürfen, ist durch Landes- und Bundesgesetze geregelt. Trotzdem gibt es Spielräume, wenn es um die Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für extreme Altfälle geht. Die Städte sollten verhindern, dass Erschließungsbeiträge in diesen Fällen die Falschen treffen und nicht selten Existenzen bedrohen.
Anlässlich der Kommunalwahl wollen wir aber auch einen Blick zurück wagen. Bereits in den vergangenen Jahren haben wir uns für die Belange unserer Mitglieder in den Städten stark gemacht und einige Erfolge verzeichnen können:
Durch unser Engagement haben wir in vielen NRW-Städten einen kollektiven Anstieg der Grundsteuer für Wohngrundstücke verhindert. Auch wenn die getrennten
Hebesätze für Wohnen und Gewerbe Kostensteigerungen im Einzelfall nicht verhindert werden konnten, haben immerhin über 100 NRW-Städten diese Anstiege
zumindest abgefedert.
Über Straßenbaubeiträge haben Städte in der Vergangenheit die Kosten für die Erneuerung von Straßen einseitig auf Eigentümerinnen und Eigentümer umgelegt. Wir haben lange für eine Abschaffung gekämpft – mit Erfolg! Denn die Beiträge für Straßenbaumaßnahmen, die nach dem 01.01.2018 beschlossen wurden, dürfen
nicht mehr erhoben oder müssen erstattet werden.
Auch wenn die Städte in NRW bei der Kalkulation ihrer Abwassergebühren wieder überhöhte Zinsen ansetzen dürfen: Unter anderem dank der Klage des Verband Wohneigentum NRW musste viele Städte ihren Bürgerinnen und Bürgern zu viel gezahlte Abwassergebühren zurückerstatten.
Unser Experte
M.A. Politikwissenschaft
Geschäftsführer Verband Wohneigentum NRW e.V.