Grundwasser zum Bewässern des Gartens

Gerade bei der enormen Trockenheit in diesem Sommer freuen sich Hauseigentümer, die ihre Gärten mit kostenlosem Grundwasser aus einem eigenen Brunnen bewässern können.

Brunnen im Garten  © etfoto – stock.adobe.com
Kostenloses Grundwasser zur Gartenbewässerung freut alle Eigentümer, die einen eigenen Brunnen haben. 

Kostbares, kostenloses Nass

In Nordrhein-Westfalen ist das Fördern von Grundwasser für einen einzelnen Haushalt oder landwirtschaftlichen Hofbetrieb grundsätzlich erlaubt – sofern es sich nicht um eine gewerbliche Entnahme handelt.
Da unser Grundwasser jedoch ein schützenswertes Gut ist, bedarf die Förderung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß Paragraf 8 Wasserhaushaltsgesetz. Zuständig hierfür ist die untere Wasserbehörde in der jeweiligen Kommune.

Ein eigener Brunnen im Garten kann die Wasserkosten senken. Voreiliges Handeln kann aber schnell zur Kostenfalle werden. Wer einen Brunnen bohren möchte, sollte vorab wichtige Regelungen beachten.

Vor Förderbeginn Erlaubnis einholen

Eine Erlaubnis zur Förderung von Grundwasser ist unbedingt rechtzeitig vor einem geplanten Förderbeginn einzuholen. Die eigentliche Bohrung nach Grundwasser und der Pumpversuch hingegen bedürfen keiner offiziellen Genehmigung – eine Ausnahme stellen nur Bohrungen auf Grundstücken dar, die sich in Wasserschutzgebieten befinden.
Ebenfalls gestattet ist die Nutzung des Grundwassers als Trinkwasser. Allerdings muss das Wasser im Vorfeld untersucht werden. Zuständig sind hier in der Regel die örtlichen Gesundheitsämter.

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