Brunnen im Garten: Einfach nur bohren geht nicht

Ein eigener Brunnen kann die Wasserkosten erheblich senken. Voreiliges Handeln kann dagegen schnell zur Kostenfalle werden.

Brunnen-Pumpe im Garten mit Händen einer älteren Person  © TURAN SEZER – stock.adobe.com
Ein eigener Brunnen im Garten kann die Wasserkosten erheblich senken. 

Jeder Brunnen muss angemeldet werden

Ein Brunnen zur Brauch- und Trinkwassergewinnung muss bei der zuständigen Kommune kostenpflichtig angemeldet werden. Dies gilt auch für einfache Brunnen zur reinen Gartenbewässerung, sogenannte Schlag- oder Rammbrunnen. In den meisten Städten sind diese Brunnen kostenlos und gemäß § 46 des WHG Wasserhaushaltsgesetz grundsätzlich erlaubt. Wenn aber durch die eigene Anlage eines Brunnens eine Grundwasserabsenkung entsteht oder beim Brunnen der Nachbarn eine Minderleistung eintritt, kann es zum Nachbarstreit kommen. Um Ärger zu vermeiden, empfiehlt der Verband Wohneigentum NRW e.V. eine vorherige Abstimmung mit den direkten Nachbarn.

Bei Missachtung der Meldepflicht drohen Strafen

Die Meldepflicht gilt bei Grundwasserbrunnen auch bei der Wiederinbetriebnahme von Altbrunnen bei baulichen Änderungen – beispielsweise zur Erhöhung der Förderleistung. Wenn es neben der Gewinnung von Brauchwasser ebenso um die Förderung von Trinkwasser geht, muss nicht nur die lokale untere Wasserbehörde informiert werden. Darüber hinaus ist das zuständige Gesundheitsamt (§§ 8, 9 und 10 WHG) zu informieren, das vorab eine Prüfung der Wasserqualität vornimmt.
In manchen Regionen des Landes ist das Grundwasser stark mit Schadstoffen belastet (wie beispielsweise Nitrat). Dann eignet es sich nicht als Trinkwasser und manchmal auch nicht als Teichwasser.
Wird ein Brauch- oder Trinkwasserbrunnen nicht angemeldet, können im Extremfall Strafen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro verhängt werden. Sogar Schadenersatzforderungen können hinzukommen – zum Beispiel durch den regionalen Wasserversorger. Dies gilt vor allem, wenn eine Verschmutzung des Trinkwassers mit einhergeht. Etwas glimpflicher kommen Haus- und Grundstücksbesitzer bei unangemeldeten Brunnen zur reinen Gartenbewässerung davon, denn hierbei handelt es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit.

Kosten für eine Brunnenbohrung

Die Kosten einer Brunnenbohrung hängen von der Tiefe des Brunnens und der Bodenbeschaffenheit ab.
Etwa 800 bis 1.000 Euro kosten einfache Bohrtätigkeiten in geringer Tiefe (etwa 4 bis 5 m). Liegt der Grundwasserspiegel tiefer und es müssen aufwendigere Bohrtechniken eingesetzt werden, fallen schnell Kosten von 2.000 Euro und mehr an.
Reine Gartenbrunnen lassen sich oft sehr günstig erstellen. Bei sogenannten Rammbrunnen (beispielsweise bis zu einer Tiefe der grundwasserführenden Schicht von rund 5 m) muss man lediglich ein Rohr in den Boden treiben. Durch den Filter am unteren Ende des Rammrohrs strömt dann Wasser in den Brunnen und kann mit einer gewöhnlichen Brunnenpumpe einfach gefördert werden. Oft liegen die Kosten für solch einen Brunnen bei 15 bis 20 Euro je Meter. Hinzu kommen noch Kosten für Anschlüsse und Leitungen sowie für die Pumpe bzw. das Hauswasserwerk.

Bohrmethode und Bodenbeschaffenheit

Befindet sich die grundwasserführende Schicht deutlich tiefer und es muss über 10 m gebohrt werden, können die Kosten steigen. Dann muss auf aufwendigere Bohrmethoden zurückgegriffen werden und es wird eine sogenannte Tiefbrunnenpumpe benötigt. Die Bodenbeschaffenheit ist ein weiterer wichtiger Faktor: Je lehmiger ein Boden ist, desto größer ist der Aufwand beim Bohren.
Auch wenn die Wasserförderung durch den eigenen Brunnen interessant und lukrativ erscheint: In der Kalkulation berücksichtigt werden sollten immer die Aspekte Grundwassertiefe, geeignete Bohrstelle und Bodenbeschaffenheit. Geht es nur um einen reinen Gartenbrunnen, kann das einfache Sammeln von Regenwasser die günstigere Variante sein.

Wasser-Anschluss-Pflicht auch für Brunnen-Nutzer

In den meisten Kommunen gibt es einen bestehenden „Anschlusszwang“, von dem Brunnen-Nutzer nicht befreit sind. Er gilt selbst dann, wenn alle Faktoren inklusive der Wasserqualität stimmen und der Brunnen für Brauch- und Trinkwasser genutzt werden soll. Wenn es also einen örtlichen Wasserversorger gibt, muss man dort sein Trinkwasser beziehen und einen Anschluss herstellen lassen. Der Anschlusszwang ist laut Gesetz definiert und gilt auch, wenn die ausschließliche Nutzung eines Brunnens günstiger wäre.

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