Allgemeine Geschäftsbedingungen

über die Nutzung von

DAVOweb

sowie Vereinbarungen über die

Auftragsdatenverarbeitung

gemäß Art. 28 DS-GVO


Präambel

Der Verband Wohneigentum NRW e.V (nachfolgend „Verband“ genannt) entwickelt, betreibt und vertreibt unter dem Namen „DAVOweb“ eine Online-Lösung zum Vereinsmanagement. Der Verband vertreibt die Software DAVOweb als Mitgliederverwaltungsprogramm. Mit Einsatz des DAVOweb-Programms sollen der Verwaltungsaufwand gesenkt und die Effizienz betrieblicher Abläufe im Verband erhöht werden.


§ 1 - Allgemeines

Das Verwaltungsprogramm für Vereine DAVOweb ist eine Internetanwendung. Eine Installation auf dem Computer des Nutzers erfolgt nicht!
Die Vereinssoftware DAVOweb besteht aus mehreren Modulen (Verwaltung der Mitglieder, Funktionäre, Vereinsfinanzen usw.), die das gesamte Spektrum an Vereinsaufgaben abdecken. Die einzelnen Module sind miteinander verknüpft.

Im Einzelnen:

  • DAVOweb wird nicht installiert.
  • Der Nutzer benötigt lediglich einen internetfähigen Computer oder Tablet-PC.
  • Der Nutzer arbeitet immer mit der aktuellsten Version.
  • Der Nutzer muss sich nicht um die Datensicherung kümmern
  • Eine unbegrenzte Zahl von Personen kann zeitgleich mit dem gleichen Datenbestand arbeiten.
  • Den verschiedenen Nutzern können unterschiedliche Rechte erteilt werden (z.B. nur Lese-Rechte, aber auch Änderungs-Rechte).
  • Die Vereinsdaten sind jederzeit verfügbar.
  • Bei einer Änderung der Zuständigkeit ist keine zeitaufwändige Neuinstallation auf einem anderen Computer notwendig.
  • Die Anzahl der verwaltbaren Mitglieder ist unbegrenzt!
  • Das SEPA-Lastschrift-Verfahren ist integriert.
  • Der Datenimport und –export ist völlig unproblematisch.

§ 2 - Vertragsgegenstand

2.1 Der Verband räumt dem Nutzer das nicht ausschließliche, in den Grenzen des § 4 übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Recht ein, die im Vertrag näher beschriebenen Online-Lösungen "DAVOweb“ gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags für den Einsatz in seinem Verein zu nutzen.

2.2 Der Verband stellt dem Nutzer eine entsprechende Dokumentation als Onlinehilfe zur Verfügung.

2.3 Der Vertrag zwischen dem Verband und dem Nutzer kommt durch die Authentifizierung des Nutzers und den ordnungsgemäßen Durchlauf des Anmelde- und Registrierungsverfahrens und erfolgter Zuteilung einer Zugangskennung zustande. Die Zuteilung der Kennung setzt voraus, dass der Nutzer diese Geschäftsbedingungen/Nutzungsbedingungen anerkannt hat. Der Nutzer wird die entsprechenden Zugangskennungen geschützt vor dem Zugriff unbefugter Dritter aufbewahren.

2.4 Nach Ablauf der Vertragslaufzeit erlischt das Recht zur Nutzung der Online-Lösung. Der Verband weist den Nutzer hiermit auf eine rechtzeitige Datensicherung (Datenexport) vor Ablauf des Vertrags hin. Der Verband ist im Fall des Ablaufs der Vertragslaufzeit ohne weitere Ankündigung zur sofortigen Sperrung der Daten des Nutzers berechtigt. Auf die Vereinbarungen zur Löschung nach Vertragsende gemäß § 16 dieses Vertrages wird verwiesen.

2.5 Der Verband erfüllt Dienstleistungen oder andere Arbeiten für den Nutzer. Im Rahmen des Auftrags werden personenbezogene Daten des Verfügungsbereichs des Nutzers an den Verband übergeben. Es liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Nutzers, die Art und den Umfang des Zugriffs auf Daten des Nutzers zu bestimmen. Der vorliegende Vertrag beinhaltet die Verarbeitung folgender personenbezogenen Daten der Mitglieder und Interessenten des Nutzers:

1 Name, Vorname, Adresse
2 Kontaktdaten
3 Eintritts-/Austrittsdaten
4 Mitgliedsnummern
5 Bankverbindungen
6 Zahlungsarten, Zahlungsweisen, Zahlungsforderungen
7 Geburts- und Jubiläumsdaten, Ehrungen
8 Hochzeitsdaten
9 Funktionen

 

Folgende Dienstleistungen werden erbracht:

1 Speicherung der Daten
2 Sicherung der Daten


§ 3 - Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers

3.1 Der Nutzer verpflichtet sich zur bestimmungsgemäßen Nutzung der vertragsgegenständlichen Lösungen und zur fristgerechten Zahlung der vereinbarten Beträge.

3.2 Der Nutzer ist insbesondere verpflichtet:

3.2.1 keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten anzubieten, insbesondere keine Informationen zu übermitteln, die i.S.d. §§ 130, 130a und 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, i.S.d.§ 184 StGB pornografisch sind, den Krieg verherrlichen, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen sowie das Ansehen des Verband Wohneigentum NRW e.V. schädigen können.

3.2.2 den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufge-forderten Versand von E-Mails an Dritte (sog. Mail-Spamming) oder den Versand von Nachrichten zu Werbezwecken (sog. News-Spamming) zu nutzen.

3.3 Der Nutzer sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Er ver-pflichtet sich, den Verband jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu un-terrichten.

3.4 Der Nutzer verpflichtet sich, die Mitgliederzahlen, die von ihm mit dem Programm bearbeitet werden, dem Verband mitzuteilen, und zwar in Stufen: bis zu 5.000 Mitglieder und danach bei jeder Erhöhung der Mitgliederzahl um weitere 5.000 Mitglieder (z.B. Meldung bis 5.000 Mitglieder, Erhöhung auf 10.000 Mitglieder, Erhöhung auf 15.000 Mitglieder usw.)


§ 4 - Weitergabe / Vermietung

4.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Nutzung von DAVOweb innerhalb seines Vereins an Funkti-onsträger und Mitglieder zu übertragen.

4.2 Der Nutzer ist nicht berechtigt, DAVOweb zu vermieten, zu verleasen oder zu unterlizenzieren. Im Falle der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Nutzer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des entzogenen Nutzungsentgelts.

§ 5 - Vertragsbeginn, -laufzeit und –beendigung

5.1 Der Vertrag tritt mit dem Zeitpunkt der Aktivierung der Lizenz der Vollversion in Kraft.

5.2 Die Mindestvertragslaufzeit für DAVOweb beträgt 12 Monate. Rumpfgeschäftsjahre werden von diesem Zeitraum nicht erfasst.

5.3 Das erste Vertragsjahr nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit endet jeweils am 31. Dezember. Die folgenden Vertragsjahre beginnen jeweils am 01.01 und enden am 31.12. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch um 12 Monate, wenn er nicht bis zum 30.09. des Jahres gekündigt wird. Die Kündigung ist in Schriftform zu senden an: Verband Wohneigentum NRW e.V., Himpendahlweg 2, 44141 Dortmund.

5.4 Der Verband kann diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist insbesondere dann kündigen, wenn

5.4.1 der Nutzer gegen eine Verpflichtung des § 3 verstößt,

5.4.2 ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Nutzers beantragt oder eröffnet wird,

5.4.3 der Nutzer mit der Bezahlung des Betrags, sobald dieser fällig wird, mehr als drei Monate in Verzug gerät.

5.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus sonstigen wichtigen Gründen bleibt hiervon unberührt.

§ 6 - Vergütung, Zahlungsbedingungen

6.1 Die jährliche Nutzungsgebühr für DAVOweb und ggf. zusätzliche verwendete weitere Komponenten werden gemäß aktueller Preisliste (im Internet unter: www.davo-verein.de) inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer festgelegt und sind ab tatsächlicher Zahlungsverpflichtung im Voraus zu Beginn jedes neuen Vertragsjahres fällig. Eine ordnungsgemäße Rechnung wird im Regelfall per E-Mail übermittelt. Der Nutzer ist damit einverstanden, Rechnungen auf elektronischem Wege zu erhalten.

6.2 Einwendungen gegen die Höhe der nutzungsabhängigen Entgelte sind umgehend nach Zugang der Rechnung gegenüber dem Verband schriftlich zu erheben und müssen innerhalb von sechs Wochen ab Rechnungsdatum beim Verband eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung; gesetzliche Ansprüche des Nutzers bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

6.3 Die Zahlung erfolgt durch Lastschrifteinzug. Der Nutzer verpflichtet sich, den Verband für sämtliche Zahlungen aus diesem Vertrag einschließlich sich eventuell ergebener wirksamer Änderungen des Vertrags jeweils eine Einzugsermächtigung für den Einzug der fälligen Beiträge zu erteilen. Sollte das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweisen und fallen Rücklastschriften an, so berechnet der Verband eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 6,00 € pro Lastschrift zzgl. der für die beim Verband anfallenden Bankgebühren. Sollte der Nutzer bisher keine Bankverbindung haben, verpflichtet er sich, für dieses Einzugsverfahren eine Bankverbindung nachzuweisen.

6.4 Bei Zahlungsverzug ist der Verband berechtigt, dem Nutzer Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

6.5 Ist der Nutzer in Zahlungsverzug, ist der Verband berechtigt, die Leistungen einzustellen und/oder den Zugang des Nutzers zu DAVOweb sofort zu sperren; der Nutzer bleibt auch für die Zeit der Sperrungen zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.

§ 7 - Preiserhöhung

Der Verband hat frühestens nach einer entgeltlichen Vertragslaufzeit von einem Geschäftsjahr das Recht, den Jahresbetrag für die Nutzung von DAVOweb zu erhöhen. Der Verband muss eine Preiserhöhung mindestens 4 Monate vor Inkrafttreten ankündigen.

§ 8 - Gewährleistung / Updates

8.1 Der Verband weist daraufhin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und unter allen Bedingungen fehlerfrei arbeitet. Der Verband gewährleistet, dass der Service den wesentlichen Funktionsbeschreibungen entspricht.
Der Nutzer hat eventuell auftretende Mängel – unter Protokollierung gegebenenfalls angezeigter Fehlermeldungen – schriftlich zu melden. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht vom Verband durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen.

8.2 Der Verband gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich vom Verband liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Der Verband kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern dies die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten sowie Wartung und Installation von Updates des Gesamtsystems erfordern.

8.3 Der Verband wird DAVOweb weiterentwickeln und in regelmäßigen Abständen automatisiert Updates zur Verfügung stellen.

8.4 Der Verband behält sich vor, die mit DAVOweb angebotenen Dienste zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten, außer dies ist für den Nutzer nicht zumutbar.

8.5 Der Verband weist ausdrücklich darauf hin, dass beim Datenimport die Kontendaten (Kontonummer und Bankleitzahl) automatisch in IBAN und BIC umgewandelt werden. Der Verband weist darauf hin, dass keine Gewährleistung für diese Umwandlung übernommen wird. Der Nutzer ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Umwandlung selbst zu überprüfen. Vor dem ersten Lastschrifteinzug sind die Mitglieder entsprechend zu informieren. Somit können die umgewandelten Daten dem Mitglied zur Prüfung genannt werden, so dass auch eine direkte Prüfung durch das Mitglied stattfinden kann. Davon sollte der Nutzer Gebrauch machen.

§ 9 - Haftung

9.1 DAVOweb wird vom Verband nach dem Stand der Technik getestet und auf seine allgemeine Tauglichkeit unter den oben genannten Standardbedingungen geprüft.

9.2 Der Verband oder ein Erfüllungsgehilfe des Verbands haften für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet der Verband bis zur Höhe des typischerweise voraussehbaren Schadens, jedoch maximal der Höhe nach beschränkt auf eine Jahresgebühr, auch für solchen Schaden, den der Verband oder die leitenden Angestellten des Verbands in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verursacht haben.

9.3 Diese Haftungsbegrenzung gilt im Hinblick auf alle Schadensersatzansprüche und unabhängig von ihrem Rechtsgrund, insbesondere auch im Hinblick auf vorvertragliche oder nebenvertragliche Ansprüche. Sie schränkt jedoch eine gesetzlich zwingende Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz oder eine Haftung für zugesicherte Eigenschaften, soweit die zugesicherte Eigenschaft den Nutzer gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollte, nicht ein. Die verschuldensunabhängige Haftung vom Verband für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler nach § 536a Satz 1BGB wird vorsorglich ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 10 - Weisungsgebundenheit

Der Verband ist bei der Auftragserfüllung zur Verarbeitung personenbezogener Daten nur im Rahmen der Weisungen des Nutzers berechtigt. Diese Weisungen bedürfen zumindest der Textform.

§ 11 - Meldepflicht

Der Verband hat den Nutzer unverzüglich darauf hinzuweisen, wenn er der Ansicht ist, dass eine Wei-sung des Nutzers gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), das Bundesdaten-schutzgesetz (BDSG) oder andere, insbesondere spezialgesetzliche Vorschriften über den Datenschutz verstößt.
Verband und Nutzer werden sich gegenseitig unverzüglich informieren, wenn Störungen, Unregelmäßig-keiten oder der Verdacht auf Datenschutzverletzungen auftreten. Insbesondere wird der Verband den Nutzer unverzüglich schriftlich unterrichten, wenn die Datenschutzbehörden (Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit) Mängel im Betrieb des Verbands feststellen, die auch die Daten-verarbeitung für den Nutzer betreffen.

§ 12 - Verpflichtung auf das Datengeheimnis

Der Verband ist verpflichtet, bei der auftragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen Daten für den Nutzer die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 sowie Art. 29, 32 Abs. 4 DS-GVO zu gewährleisten. Der Verband setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz ver-traut gemacht wurden. Der Verband und jede dem Verband unterstellte Person, die Zugang zu perso-nenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Nutzers ver-
arbeiten, einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind.

§ 13 - Datenschutzbeauftragter

Als Datenschutzbeauftragter ist beim Verband benannt:

Name Jürgen Recha
Unternehmen interev GmbH
Straße Haus-Nr. Robert-Koch-Straße 26
PLZ Ort 30853 Langenhagen
Telefon 05 11 / 89 79 84 10
E-Mail datenschutz@interev.de

Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Nutzer unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktu-elle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Verbands leicht zugänglich hinterlegt. Stellt der Daten-schutzbeauftragte in diesem Zusammenhang Unregelmäßigkeiten fest, ist unverzüglich der Datenschutz-beauftragte des Nutzers oder ein sonstiger, für Datenschutzangelegenheiten benannter Mitarbeiter des Nutzers, zu informieren.

§ 14 - Rechte der Betroffenen, Datenschutzfolgeabschätzung

Die Rechte der durch die Datenverarbeitung beim Verband betroffenen Personen sind gegenüber dem Nutzer geltend zu machen. Er ist verantwortlich für die Wahrung dieser Rechte. Der Verband hat den Nutzer bei der Wahrung dieser Rechte, insbesondere im Hinblick auf die Benachrichtigung, Auskunftser-teilung, Berichtigung, Sperrung und Löschung im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen.
Im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen des Art. 35 Abs. 1 DS-GVO wird der Verband die erforderliche Datenschutzfolgeabschätzung nach Maßgabe der Regelungen in Art. 35 Abs. 7 DS-GVO unter Einbeziehung seines Datenschutzbeauftragten vornehmen.

§ 15 - Datentransport, Datenberichtigung sowie -sperre

Die Verantwortung für den Transport der Daten obliegt dem Nutzer. Der Verband weist dem Nutzer die von ihm üblicherweise eingerichteten Verlustsicherungsmaßnahmen nach. Zusätzliche Anforderungen des Nutzers und daraus resultierende Maßnahmen sind schriftlich zu vereinbaren.
Der Verband wird Weisungen des Nutzers im Zusammenhang mit der Berichtigung oder der Sperre von überlassenen Daten der Kunden des Nutzers unverzüglich umsetzen.

§ 16 - Nachvertragliche Pflichten, Datenlöschung

Bei Beendigung des Auftragsverhältnisses verpflichtet sich der Verband, alle ihm aus Anlass und im Zu-sammenhang mit der Auftragsabwicklung übergebenen Unterlagen zurück zu gewähren bzw. den Nach-weis der ordnungsmäßigen Vernichtung zu führen. Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungs-mäßigen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Verband entsprechend der jeweiligen Aufbewah-rungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren, sofern die Verpflichtung zur Aufbewahrung nicht durch den Nutzer übernommen wird.
Der Verband hat im Regressfall dem Nutzer auch nach Vertragsende etwaig noch vorhandene Dokumen-tationen zur Führung des Entlastungsbeweises zu überlassen. Eine entsprechende Pflicht zur Datenlö-schung trifft den Verband, sofern der Nutzer den Verband entsprechend schriftlich anweist.
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus Stillschwei-gen über die im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen Daten zu wahren.

§ 17 - Technische und organisatorische Datenschutzmaßnahmen

Der Verband hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung, zu dokumentieren und dem Nutzer ggf. zur Prüfung zu übergeben. Soweit die Prüfung durch den Nutzer einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.
Der Verband hat die Sicherheit gem. Art. 28 Abs. 3 lit. c, und Art. 32 DS-GVO, insbesondere in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 DS-GVO, herzustellen. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnahmen um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemesse-nen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbar-keit der Systeme. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Um-fang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwe-re des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DS-GVO zu berücksichtigen.
Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Verband gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzuset-zen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. We-sentliche Änderungen sind zu dokumentieren.

§ 18 Eigentum an Daten

Der Verband erkennt ausdrücklich an, dass sämtliche ihm von dem Nutzer überlassenen Daten aus-schließlich im Eigentum des Nutzers verbleiben. Dem Verband ist es strikt untersagt, die Daten zu ande-ren als den vertraglich vereinbarten Zwecken zu nutzen oder diese an Dritte weiterzugeben.

§ 19 Kontrollmaßnahmen des Nutzers

Der Nutzer ist berechtigt, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der Verpflichtungen aus diesem Vertrag im Unternehmen des Verbands vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann kontinuierlich zu überprüfen. Zu diesem Zwecke wird der Verband dem Nutzer bzw. von diesen beauftragten Mitarbeitern oder sonstigen Dritten bei den Kontrollrechten unterstützen. Der Verband gewährt dazu Einblick in die erforderlichen Unterlagen und/oder Daten, welche mit der Da-tenverarbeitung des Nutzers übereinstimmen. Der Zugang zu den Geschäftsräumen, in denen die Datenverarbeitung des Nutzers stattfindet, erfolgt, sofern es die Betriebsabläufe nicht stört und mit ei-ner angemessen Frist angemeldet wurde. Ferner wird der Verband sämtliche Mitwirkungspflichten erbringen, die für eine effiziente Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Pflichten des Verbands durch den Nutzer erforderlich sind.
Der Verband ist darüber unterrichtet, dass der Nutzer die Ergebnisse seiner Kontrollen dokumentiert. Der Nutzer wird dem Verband auf dessen schriftliches Verlangen Auskunft über das Ergebnis seiner Kontrollen erteilen.

§ 20 Nebenabreden, Rechtswirksamkeit, Aufrechnung

20.1 Nebenabreden, Vertragsergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder fehlende Bestimmung soll vielmehr durch eine wirtschaftlich und rechtlich gleichwertige ersetzt werden.
20.2 Die vorliegende Vereinbarung tritt mit dem Zeitpunkt der Aktivierung der Lizenz der Vollversion von DAVOweb in Kraft.
20.3 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder die Aufrechnung mit etwaigen Gegen-ansprüchen des Nutzers ist ausgeschlossen, soweit diese Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt oder vom Verband ausdrücklich anerkannt worden sind.

§ 21 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Dortmund

§ 22 Änderungsvorbehalt

Der Verband behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen/Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die jeweils aktuellen AGB sind abrufbar unter www.davoweb.de.

§ 23 Widerrufsrecht

Der Nutzer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen - ab dem Tag des Vertragsschlusses - ohne Angabe von Gründen diese Vereinbarung zu widerrufen.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der


VERBAND WOHNEIGENTUM NRW e.V. Himpendahlweg 2, 44141 Dortmund Telefon: 0231 / 94 11 38 - 0, Fax: 0231 / 94 11 38 - 99 E-Mail: info@verband-wohneigentum.nrw


mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diese Vereinbarung zu widerrufen, informiert werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wird die Vereinbarung widerrufen, werden alle Zahlungen, die der Verband erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über Ihren Wi-derruf dieses Vertrags beim Verband eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Verband dasselbe Zahlungsmittel, das der Nutzer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Wurde die Dienstleistung während der Widerrufsfrist begonnen, so hat der Nutzer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtum-fang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Anlage: Technische und organisatorische Maßnahmen

gem. Art. 32 Abs. 1 DS-GVO

1. Pseudonymisierung
Die Vertragspartner haben bei dem vorliegenden Vertrag keine Pseudonymisierung vereinbart.

2. Verschlüsselung
Die Verschlüsselung der Datentransfers ist vereinbart.
Eine Verschlüsselung der Datenhaltung ist bei dem vorliegenden Vertrag nicht vereinbart.

3. Gewährleistung der Vertraulichkeit

Zutrittskontrolle:

Zutrittskontrolle beim Verband Das Firmengebäude verfügt über einen zentralen Eingang. Zu den Geschäftszei-ten ist der Empfang ständig besetzt. Der Serverraum ist verschlossen.

Zugriffskontrolle:

Zugriffskontrolle beim Verband Zugriff nur nach einem Berechtigungskonzept

Belehrung der Mitarbeiter

Art der Belehrung beim Verband Mündlich, in unregelmäßigen Abständen

Trennungskontrolle:

Trennungskontrolle beim Verband Es existiert eine logische Trennung von Servern.

4. Gewährleistung der Integrität

Eingabekontrolle:

Eingabekontrolle beim Verband entfällt

5. Gewährleistung der Verfügbarkeit

Verfügbarkeitskontrolle:

Verfügbarkeitskontrolle beim Verband Datensicherung täglich, Virenschutzkonzept, Notfallplan, Feuerlöscher

6. Gewährleistung der Belastbarkeit der Systeme

Art der Gewährleistung tägliche Datensicherung



7. Verfahren zur Wiederherstellung der Verfügbarkeit personenbezogener Daten nach einem physischen oder technischen Zwischenfall

Wiederherstellungsverfahren Notfallplan und Sicherheitskonzept sind vorhanden.

8. Verfahren regelmäßiger Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisato-rischen Maßnahmen

Kontrolle der Wirksamkeit beim Verband entfällt.