Ab Januar 2017 besteht in NRW Rauchmelderpflicht

Rauchmelder retten Leben! Ab 1. Januar 2017 müssen vermietete Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Der Eigentümer ist für die Installation und der Mieter für die Wartung verantwortlich.

Rauch und Rauchmelder in dunklem Raum in Nahaufnahme  © Michael Stifter / Fotolia
Rauchmelder retten Leben! 

Breit angelegte Kampagnen haben in den vergangenen Jahren bewirkt, dass heute allgemein gilt: Rauchmelder können Leben retten. Sie verhindern zwar keinen Brand, doch können sie durch ihren Alarm Bewohner rechtzeitig vor Feuer und Rauch warnen. Ab dem 1. Januar 2017 ist die Rauchmelderpflicht nun auch in NRW vollumfänglich bindend – in anderen Bundesländern gilt diese Verpflichtung teils schon länger. Die Rauchmelderpflicht wurde auf Basis des Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung (BauO NRW) eingeführt, in dem der § 49 BauO NRW um den Absatz 7 erweitert wurde. In diesem Zusatz sind die entsprechenden Regelungen formuliert.

Rauchmelderpflicht seit 2013

In Kraft getreten ist die Rauchmelderpflicht in unserem Bundesland allerdings bereits am 1. April 2013, erläutert Stephan Dingler, Rechtsberater des Verband Wohneigentum NRW e.V. Seit diesem Zeitpunkt müssen bereits alle Neubauten und Umbauten in kürzester Zeit mit Rauchmeldersystemen ausgestattet werden.

Übergangsfrist ist vorbei

Für damals bereits bestehende oder genehmigte Bauten wurde allerdings eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2016 festgesetzt, die nun endet. Mit anderen Worten: Ab dem 1.Januar 2017 müssen in NRW nunmehr alle vermieteten Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Selbstverständlich gilt diese Verpflichtung auch für die vermietete Einliegerwohnung im selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienheim.

Klare Vorgaben

Hinsichtlich der Anzahl der anzubringenden Rauchmelder macht der Gesetzgeber klare Vorgaben. Laut § 49 Abs. 7 BauO NRW gilt, dass sämtliche Kinderzimmer und Schlafräume wie auch alle Flure, die als Rettungswege von Aufenthaltsräumen dienen, mit mindestens einem Rauchmelder bestückt werden müssen. Wichtig ist dabei zu beachten ist, dass die Melder stets so installiert werden, dass sie uneingeschränkt funktionieren können.

Vermieter und Mieter stehen in der Pflicht

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Wohnungseigentümer für den Einbau der entsprechenden Rauchmelder verantwortlich ist. Dagegen ist der Mieter für die Unterhaltung und Wartung sowie die Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit zuständig. Das heißt, der alle zwei bis drei Jahre anfallende Batteriewechsel fällt in die Zuständigkeit des Mieters.