Enteignung schafft keinen Wohnraum

Das Wort „Enteignung“ ist in aller Munde. Für den einen ist es ein veraltetes sozialistisches Gedankenspiel und für den anderen ist es der entscheidende Lösungsansatz für die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt. Für den Verband Wohneigentum NRW e.V. ist das verantwortungslos.

Großbaustelle mit Kränen und eingerüsteten Häusern  © Calado – stock.adobe.com
Nur ein Mehr an Wohnungsbau wird zu einer Stabilisierung der Miet- und Eigentumspreise beitragen. 

Das Grundproblem, dass es zu wenig Wohnraum gibt, wird damit nicht gelöst, sondern noch verschärft. Den aktuellen wohn- und baupolitischen Herausforderungen begegnet man nicht mit Enteignungen. Eine Enteignung schafft keinen Wohnraum. Auch durch die Verstaatlichung von Wohnungsgesellschaften entsteht nicht eine einzige zusätzliche Wohnung. Nur ein Mehr an Wohnraum trägt nachhaltig dazu bei, den Wohnungsmarkt zu entspannen und die Preise zu stabilisieren. Wer verbindet schon etwas Gutes mit dem Wort „Enteignung“?

Wir brauchen mehr Flächen

Klar ist, der aktuelle Bedarf an Wohnraum ist das Ergebnis verfehlter Wohnungsbaupolitik. Wer die Flächen verknappt, muss sich über hohe Mieten nicht wundern. Wir brauchen mehr Flächen, die zur Verfügung stehen. Nur durch den Bau von neuen Wohnungen kommen wir bei der Lösung des Problems voran. Die Menschen brauchen eine Perspektive, um so zu wohnen, wie sie wollen. Schließlich ist und bleibt das Wohnen elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge. Nur ein Mehr an Wohnungsbau in allen Segmenten wird zu einer Stabilisierung der Miet- und Eigentumspreise beitragen.
Eine wirkliche Entlastung im Wohnungsmarkt ist nur durch die Bereitstellung von ausreichend Bauland und der Optimierung der Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau zu sehen. Darauf weisen wir als Verband Wohneigentum NRW e.V. schon seit langem hin.

Folgende Aspekte stehen für uns im Vordergrund:

  • Geringere Baukosten
  • Wohnraumförderung
  • Möglichkeiten zum schnelleren Bauen
  • eine zielgerichtete Boden- und Baulandpolitik mit der Entwicklung und Ausweisung von neuem Bauland
  • städtebauliche Verbesserungen durch Aktivierung brachliegender oder untergenutzter Standorte im Innenbereich
  • eine Weiterentwicklung der Städtebau- und Wohnungspolitik in den Stadtzentren
  • Erarbeitung von Förderschwerpunkten mit einer Stärkung der Stadt- und Ortskerne

Dazu gehört auch zu prüfen, inwieweit entbehrliche Kasernenstandorte, sofern sie sich für Wohnbebauung eignen, schneller und zu angemessenen Preisen für die Wohnbebauung bereitgestellt werden können.
Für viele Kommunen bieten die intelligenten Möglichkeiten der Nachverdichtung und Baulückenschließungen bereits zahlreiche Vorteile. Konkret geht es um die nicht überbauten Flächen (Dächer) – beispielsweise der Supermärkte und Parkhäuser. Der Bau verläuft zügiger, da die nötige Infrastruktur mit dem öffentlichen Personennahverkehr bis hin zum Abwasser schon vorhanden ist.

Mehr an Wohnungsbau

Damit aber die Kommunen mehr geeignete Wohnbauflächen bereitstellen können, müssen unnötige Hemmnisse zur Ausweisung von Bauland aus dem Landesentwicklungsplan entfernt werden. Mit dem § 6 der Landesbauordnung NRW muss es bei der Nachverdichtung sowie der Aufstockung und dem Ausbau von Wohngebäuden, ein wirkliches „Mehr an Wohnungsbau“ geben. Ohne bezahlbares Bauland kein bezahlbarer Wohnungsbau – und erst recht keine bezahlbaren Mieten. Diese Ansätze gilt es doch zu fördern, anstatt sich in veraltetem Denkmuster zu verheddern.
Mit uns wird es keine Enteignungen geben. Ja, es gibt das rechtlich verankerte Baugebot und Artikel 15 des Grundgesetzes als mögliche juristische Grundlage der Enteignung. Aber sind dies wirklich passende Instrumentarien, um ein gutes Klima in der Debatte zu schaffen? Eigentum verpflichtet, stellt aber nicht unter Generalverdacht.