Rechtstipp: Fallobst vom Nachbarn behalten Gehören Nachbars Äpfel mir, wenn sie bei mir liegen?

Lösen sich Früchte und fallen auf das Nebengrundstück, gehören sie dem Nachbarn. Der Baumeigentümer darf sie nicht zurückholen.

Nahaufnahme eines roten Apfels an einem Zweig  © Verband Wohneigentum NRW e.V.
Äpfel, die auf das Nebengrundstück fallen, gehören dem Nachbarn. Nachhelfen durch Schütteln ist aber nicht erlaubt! 

Verboten ist, dass der Nachbar Früchte von Ästen schüttelt, die zu ihm ragen.
BGB § 911

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„Auch wenn das Gericht entschieden hat, dass der Baumeigentümer die Äpfel nicht zurückholen darf, gibt es noch eine Ergänzung: Er darf aber mit dem Apfelpflücker über den Zaun langen und seine Früchte ernten. Er hat jedoch nicht das Recht, das Nachbargrundstück zum Abernten seines Baumes zu betreten", erklärt Stephan Dingler, Rechtsexperte des Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V.