Das Versprühen zugelassener Chemikalien im Garten ist erlaubt. Breiten sich die Mittel durch Wind/Regen aus, kann der Nachbar klagen. Für Schäden (Verätzungen, Allergien) haftet der Urheber.
BGB § 1004, § 862, § 906
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„Wenn ein Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel unvermeidlich ist, sollten immer die Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden“, betont Philippe Dahlmann, Gartenberater des Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V.
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