Wahlprüfsteine zur NRW-Landtagswahl 2022 Der Verband Wohneigentum NRW fragt, die Parteien antworten

Bei der NRW-Landtagswahl am 15. Mai 2022 treten die Parteien mit unterschiedlichen Angeboten für selbstnutzende Wohneigentümerinnen und -eigentümer an. Wir haben sie nach ihren Plänen gefragt. Die Antworten der Parteien finden Sie hier in unseren Wahlprüfsteinen.

Collage mit den Landtagswahl-Kandidaten 2022 vor der nordrhein-westfälischen Landesflagge
Zur NRW-Landtagswahl haben wir die Parteien nach ihren Plänen für selbstnutzende Wohneigentümerinnen und -eigentümer gefragt. (Hintergrund: © Maxim Grebeshkov/stock.adobe.com; Hendrik Wüst: © CDU NRW; Thomas Kutschaty: ©: SPD – Foto: Maximilian Koenig; Mona Neubaur: © GRÜNE NRW; Joachim Stamp: © Freie Demokraten NRW) 

Überzeugen die Konzepte? Unser Wahl-Check im Überblick

Tabelle mit Ergebnissen des Wahl-Checks

Eigentum für Alle!

Ist die Steigerung der Eigentumsquote in NRW ein vorrangiges Ziel Ihrer Wohnungspolitik und welche Wohnformen wollen Sie in Zukunft verstärkt fördern?

CDU

  • Jeder Mensch soll in unserem Land dort leben, wo er möchte, unabhängig von der Wohnform. Ziel der CDU ist es, den Menschen dabei zu helfen, den Traum von den eigenen vier Wänden zu realisieren. Eigentum ist auch die beste Altersvorsorge.

    Mit unserer Wohnungspolitik verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz, mit langfristigem Fokus. Bereits in diesem Jahr haben wir ein Sofortprogramm von 400 Millionen Euro zur Entlastung beim Erwerb von Wohneigentum auf den Weg gebracht. Des Weiteren werden wir für den Ersterwerb von selbstgenutztem Eigentum einen Freibetrag von 250.000 Euro pro Erwachsenen und 100.000 pro Kind vorsehen. Um dies umsetzen zu können, werden wir uns weiterhin beim Bund für die Umsetzung einer Länderöffnungsklausel stark machen. 

SPD

  • Kernziel der SPD-Wohnungspolitik ist es, bezahlbares Wohnen für die große Mehrheit der Bevölkerung sicherzustellen. Dabei steht der mietpreisgebundene Wohnungsbau im Vordergrund. Unser Ziel ist es, dass wir in Nordrhein-Westfalen nicht mehr als 30 Prozent unseres verfügbaren Haushaltseinkommens für die Miete ausgeben müssen. Das soll für alle zehn Millionen Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen gelten.

    Darüber hinaus ist eine Stärkung der Eigentumsquote für uns ein wichtiges Ziel, weil dies eine stabilisierende Wirkung auf die Preisentwicklung beim Wohnen insgesamt hat. Wir wollen mehr Menschen den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen. Die Aussicht auf ein eigenes Heim ist für uns Teil des sozialdemokratischen Aufstiegsversprechens. Aus diesem Grund wollen wir die Förderung von Wohneigentum erweitern, damit sich ein deutlich größerer Bevölkerungskreis den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen kann. Dazu werden wir die Förderrichtlinien des Landes zeitgemäß neu fassen.

GRÜNE

  • In den Ballungszentren in NRW fehlt es an bezahlbarem und sozial gefördertem Wohnraum. Deshalb liegt unser Schwerpunkt auf der Förderung des Mietwohnungsbaus, denn dadurch werden viele neue Wohnungen für Menschen geschaffen, die aufgrund der exorbitant gestiegenen Neubau- und Bestandsmieten in den letzten Jahren kaum eine Chance auf dem Wohnungsmarkt haben. Das heißt nicht, dass wir nicht den Erwerb von Eigentum fördern wollen. Das Programm „Neu kauft Alt“, das vor allem den Erwerb von Bestandsimmobilien im Blick hat, ist sehr sinnvoll und trägt dazu bei, vorhandene Strukturen vor allem im ländlichen Raum zu erhalten. 

FDP

  • Uns treibt an, jede und jedem die Chance zu geben, die eigenen individuellen Träume zu verwirklichen. Dazu gehört auch das eigene Zuhause. 80 Prozent der Menschen möchten am liebsten Eigentümerin und Eigentümer sein, allerdings kann sich nicht einmal die Hälfte derzeit diesen Wunsch erfüllen. Wir wollen Nordrhein-Westfalen deswegen zum Land der Eigentümerinnen und Eigentümer machen. Durch eigene Leistung voranzukommen bedeutet für uns auch, mit dem Ertrag dieser Leistung den eigenen Lebensstandard gestalten und wesentlich zur eigenen Altersvorsorge durch Wohneigentum beitragen zu können. Insgesamt wollen wir den Wohnungsbau in allen Formen – freifinanziert, gefördert und selbstgenutzt – sowohl durch Neubau als auch durch Wohnraumschaffung im Bestand vorantreiben.

Mit welchen neuen Instrumenten wollen Sie die Eigentumsquote in NRW steigern und weitere übermäßige Preissteigerungen sowie Spekulationen auf dem Immobilienmarkt in NRW verhindern?

CDU

  • Wir wollen den nach wie vor hohen Bedarf an Wohnraum angehen, indem wir als Land mehr bauen und zielgruppengerechte Angebote schaffen. Um die Eigentumsquote zu steigern, werden wir die Eigentumsförderung des Landes weiter stärken. Dafür werden wir gut bewährte Programme wie „Jung kauft Alt“ weiter ausbauen. Zudem wollen wir ein Förderprogramm für innovative Mietkaufmodelle mit der NRW.BANK auflegen, das gerade jungen Familien über die Eigenkapitalschwelle hilft. Um den übermäßigen Preissteigerungen auf dem Immobilienmarkt entgegenzuwirken, wollen wir durch innovative Prämienmodelle für private Investoren die Entstehung von gefördertem Wohnraum stärken. Außerdem werden wir das Projekt „Zukunft des Bau- und Liegenschaftsbetriebes“ fortsetzen. Dadurch können die Immobilien und Bauvorhaben des Landes wirtschaftlicher geplant und betrieben, Kostensteigerungen verhindert und mit zusätzlichen Landesgeldern der Sanierungsstau in Nordrhein-Westfalen weiter abgebaut werden.

SPD

  • Mit der Neufassung der Förderrichtlinien für die Eigentumsförderung, im Rahmen der sozialen Wohnbauförderung des Landes, wollen wir attraktivere Bedingungen insbesondere für junge Familien mit Kindern schaffen. Dazu gehört etwa eine Veränderung der Bestimmungen im Bereich des erforderlichen Eigenkapitals, aber auch die Einführung einer Grundsteuer C zur Bekämpfung von Bodenspekulationen mit bebaubaren Grundstücken. Darüber hinaus wird beim Erwerb einer ersten selbst genutzten Wohnimmobilie, insbesondere durch Familien mit Kindern, die Grunderwerbsteuer durch ein gezieltes Landesprogramm kompensiert.

GRÜNE

  • Wir wollen vor allem den Erwerb von Bestandswohnungen und -häusern fördern, denn die Eigentumsförderung in den Schwarmstädten ist aufgrund der hohen Bodenpreise sehr teuer und hat keine Effekte auf den angespannten Wohnungsmärkten. In ländlichen Regionen hingegen erzeugt die Eigentumsförderung im Neubau vor allem Mitnahmeeffekte und führt zu weiterer Zersiedelung und Flächenversiegelung.

FDP

  • Die Fesseln im Landesentwicklungsplan, die neues Bauland verhindert haben, haben wir gelöst. Wir setzen uns dafür ein, dass diese neuen Freiheiten jetzt genutzt werden, um auch für junge und wachsende Familien angemessenen Wohnraum im Eigentum oder zu erschwinglichen Mieten anbieten zu können. Auch durch einen sozialen Wohnungskauf wollen wir mehr Mieter zu Eigentümern machen. Wir setzen hierbei auf verschiedene Modelle, die auch Menschen, die es sich bisher nicht leisten können, den Erwerb von Wohneigentum ermöglichen. Eigenkapital ersetzende Darlehen, Tilgungszuschüsse und Zinsverbilligungen sind hierfür Ansatzpunkte, für die wir uns auch auf Bundesebene weiterhin einsetzen. Ziel hierbei ist nicht, privates Wohneigentum staatlich zu finanzieren, es soll vielmehr ein Rahmen geschaffen werden, in dem eine Finanzierung aus eigener Kraft möglich wird. Wir unterstützen zudem die Weiterentwicklung und Erprobung von Mietkauf-Ansätzen.

Steuern und Gebühren für Selbstnutzer senken!

Wollen Sie – sobald die Bundesregierung dies ermöglicht – die Grunderwerbsteuer für selbstgenutztes Wohneigentum abschaffen sowie übergangsweise mit einem anderen Modell – z. B. dem im Dezember 2021 beauftragten Förderprogramm – für Entlastung sorgen?

CDU

  • Wir werden Familien beim Erwerb von Wohneigentum entlasten. Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 6,5 Prozent durch Rot-Grün hat den Eigentumserwerb für eigene Wohnzwecke erheblich verteuert. Bereits in diesem Jahr haben wir ein Sofortprogramm von 400 Millionen Euro zur Entlastung beim Erwerb von Wohneigentum auf den Weg gebracht. Des Weiteren werden wir für den Ersterwerb von selbstgenutztem Eigentum einen Freibetrag von 250.000 Euro pro Erwachsenem und 100.000 pro Kind vorsehen. Um dies umsetzen zu können, werden wir uns weiterhin beim Bund für die Umsetzung einer Länderöffnungsklausel stark machen. 

SPD

  • Mit der Neufassung der Förderrichtlinien für die Eigentumsförderung, im Rahmen der sozialen Wohnbauförderung des Landes, wollen wir attraktivere Bedingungen insbesondere für junge Familien mit Kindern schaffen. Dazu gehört etwa eine Veränderung der Bestimmungen im Bereich des erforderlichen Eigenkapitals, aber auch die Einführung einer Grundsteuer C zur Bekämpfung von Bodenspekulationen mit bebaubaren Grundstücken. Darüber hinaus werden wir beim Erwerb einer ersten selbst genutzten Wohnimmobilie, insbesondere durch Familien mit Kindern, die Grunderwerbsteuer durch ein gezieltes Landesprogramm kompensieren.

GRÜNE

  • Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene haben wir vereinbart, dass Bundesländer mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Grunderwerbsteuer erhalten sollen. In NRW wollen wir uns dafür einsetzen, diese Flexibilität für die Einführung eines Freibetrags zu nutzen, um den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums insbesondere für Familien zu erleichtern. Auf Bundesebene sollen zur Gegenfinanzierung dieser Maßnahmen und zur Sicherstellung der Steuergerechtigkeit sogenannte Share Deals verhindert werden, mit denen Konzerne heute noch die Zahlung von Grunderwerbsteuern verhindern können.

FDP

  • Die niedrige Eigentumsquote liegt auch an steigenden Bau- und Grundstückskosten und einer hohen Grunderwerbsteuer. Wir wollen deshalb die Baunebenkosten für selbstgenutztes Wohneigentum senken. Das Landesprogramm über 400 Millionen Euro zur Entlastung beim Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum ist deswegen ein wichtiger Schritt. Unser Ziel bleibt die Einführung eines Freibetrags. Wir begrüßen, dass die neue Bundesregierung hierzu endlich die – von uns lange geforderte – rechtliche Möglichkeit schaffen will. Diese werden wir unverzüglich nutzen und in NRW schnellstmöglich einen Freibetrag für den Erwerb von selbstgenutztem Eigentum einführen. Neben dem priorisierten Projekt des Freibetrags setzen wir uns in einem zweiten Schritt für eine spürbare Senkung der Grunderwerbsteuer und damit für eine allgemeine Entlastung ein.

Wie wollen Sie eine immer weiter steigende Grundsteuerbelastung in NRW verhindern sowie sicherstellen, dass die Kommunen in NRW die Grundsteuerreform nicht für eine Steuererhöhung durch die Hintertür nutzen?

CDU

  • Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, da die langjährig nicht durchgeführte Aktualisierung der Besteuerungsgrundlagen zu steuerlichen Ungleichbehandlungen von Grundvermögen führte. Um das kommunale Steueraufkommen zu sichern, wurde die Grundsteuer durch ein Bundesmodell reformiert, welches auch für unser Bundesland ab 2025 Anwendung findet. Wir werden nicht durch die Öffnungsklausel ein eigenes Grundsteuermodell beschließen.

    Für größtmögliche Bürgerfreundlichkeit werden wir u.a. durch Informationsbereitstellung auch der bei Katasterämtern und Gutachterausschüssen verfügbaren Daten auf einer Online-Plattform und durch Beantwortung zentraler Fragen die Eigentümerinnen und Eigentümer bei ihrer Steuererklärung unterstützen. Durch Nordrhein-Westfalens Mitwirkung an dem Bundesmodell wurden klare Vereinfachungen erreicht, insbesondere beigestellte Listenmieten statt Erklärung tatsächlicher Mieten.

    Zugunsten uns wichtiger Aufkommensneutralität und maximaler Transparenz werden wir bis spätestens Ende 2024 jede Kommune über denjenigen „neutralen“ Hebesatz informieren, der gegenüber bisherigem Recht Aufkommensneutralität sicherstellen wird.

SPD

  • Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Ihre Ausgestaltung erfolgt vor Ort im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Mit der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Veränderung der Systematik zur Erhebung der Grundsteuer ist verbunden, dass diese aufkommensneutral erfolgen soll. Zum derzeitigen Zeitpunkt können noch keine konkreten Angaben zur Entwicklung der Grundsteuer gemacht werden. Die SPD befürwortet die Übernahme des sogenannten »Bundesmodells«, weil dies eine stärkere sozialorientierte Ausdifferenzierung der Erhebung der Grundsteuer möglich macht als ein wertunabhängiges Flächenmodell.

GRÜNE

  • Auch nach dem Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie sollen Bürgerinnen und Bürger nicht zusätzlich durch höhere Grundsteuern belastet werden. Die Grüne Landtagsfraktion hat bei der Reform der Grundsteuer gefordert, die Länderöffnungsklausel für die Ausgestaltung einer einfachen, transparenten und gerechten Steuer zu nutzen. Der Vorschlag der Grünen Landtagsfraktion orientierte sich an dem Bodenrichtwertmodell, das in Baden-Württemberg beschlossen wurde. Aus unserer Sicht ist das Modell gerechter, da die Bodenwertsteuer gute Lagen, in denen der Bodenwert entsprechend höher ist, höher besteuert als weniger gute Lagen. Das Modell gibt einen Anreiz zur Bebauung, anstatt diese durch eine höhere Steuer zu „bestrafen“, da die Art der Bebauung des Grundstückes nicht in die Berechnung einfließt und erschlossene innerörtliche Grundstücke höher besteuert werden. Über einen Abschlag bei Wohngrundstücken soll der Preisanstieg für Wohnen begrenzt werden. Damit dient sie indirekt dem Ziel des Erhalts und des Baus von bezahlbarem Wohnraum. Wir halten das Bodenrichtwertmodell nach wie vor für die beste Ausgestaltungsform der Grundsteuer in NRW.

FDP

  • Die Grundsteuer darf nicht als Vermögensteuer missverstanden werden. Wir wollen unverändert ein faires, transparentes und bürokratiearmes Grundsteuermodell für NRW. Diese Ziele sehen wir am besten in einem flächenbasierten Grundsteuermodell mit Lagefaktoren verwirklicht, wie es viele andere Bundesländer unter Nutzung der Länderöffnungsklausel bereits eingeführt haben. Bisher gibt es in NRW keine politische Mehrheit für die Nutzung der Länderöffnungsklausel. Ohne einen aktiven Beschluss für ein eigenes Modell wird die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 automatisch nach dem Bundesmodell erhoben. Dieses Modell sehen wir insbesondere wegen der großen Bürokratie äußerst kritisch: Alle sieben Jahre sollen die Verkehrswerte von Grundstücken und Gebäuden als zentrale Bemessungsgrundlage in einer aufwändigen Hauptfeststellung neu bewertet werden. Ohne aktive Hebesatzsenkungen durch die Kommunen wird das Bundesmodell aufgrund dieser inneren Wertdynamik in vielen Gegenden zu fortlaufenden, automatischen Steuererhöhungen im Zuge der turnusmäßigen Neubewertungen führen. Das wollen wir verhindern.

Wollen Sie die Straßenausbaubeiträge in NRW abschaffen?

CDU

  • Ja. Wir werden die Straßenausbaubeiträge für Anliegerinnen und Anlieger künftig zu 100 Prozent übernehmen. Für Planungssicherheit werden wir zeitnah mit den Städten und Gemeinden ein Konzept erarbeiten, wie die Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen unter Vermeidung von Konnexitätsfolgen für das Land zukünftig entfallen kann. Damit setzen wir unseren Kurs der Entlastungen fort, den wir mit der 2020 in Kraft getretenen Reform des Kommunalabgabegesetzes begonnen haben, bei dem die Anliegerinnen und Anlieger bereits durch ein Förderprogramm entlastet wurden. Bereits im Jahr 2020 wurden dadurch die Beträge halbiert und es wurden Raten- und Stundungsregelungen eingeführt.

SPD

  • Die SPD hat sich in der zu Ende gehenden Legislaturperiode mit einem eigenen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge klar positioniert. Dieser Gesetzentwurf kann noch vor der Wahl verabschiedet werden, wenn CDU und FDP denn wollen. Wir halten die von CDU/FDP geschaffene Regelung nicht für sinnvoll, weil sie erstens mehr Bürokratie verursacht und zweitens keine Gerechtigkeit hinsichtlich der sehr differenten finanziellen Leistungsfähigkeit der Anwohnerinnen und Anwohner erbringt. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer wollen wir vor den ungerechten und bürokratischen Straßenausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz bewahren. Die Beiträge in oft fünfstelliger Höhe belasten besonders junge Familien sowie Rentnerinnen und Rentner. Vor allem letztere geraten dadurch in existenzgefährdende Situationen, da ihnen kaum Kredite gewährt werden. Wir werden daher die Straßenausbaubeiträge für Anliegerinnen und Anlieger abschaffen und den Einnahmeausfall der Kommunen kompensieren.

GRÜNE

  • Wir GRÜNE sind für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Ausschlaggebend ist für uns, dass die Landesregierung trotz Aufforderung nicht nachweisen konnte, dass die Einnahmen aus der Beitragserhebung die entstehenden Verwaltungs- und Rechtskosten signifikant übersteigen und damit Einnahmen und Ausgaben in einem wirtschaftlichen Verhältnis stehen. Hieran hat sich seit 2019 nichts geändert. Wir bleiben daher weiterhin bei unserer Auffassung, dass die Erhebung der Straßenausbaubeiträge nach KAG vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll und aufgrund des fehlenden Wirtschaftlichkeitsnachweises auch nicht zweifelsfrei verfassungskonform ist. NRW sollte dem Vorbild der übrigen Länder folgen und die Straßenausbaubeiträge abschaffen.

FDP

  • Wir haben die Straßenausbaubeiträge bereits halbiert und die Bürgerinnen und Bürger spürbar entlastet – erstmals seit Jahrzehnten. Das wollen wir konsequent fortsetzen und Straßenausbaubeiträge endgültig abschaffen. Dadurch befreien wir Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Käuferinnen und Käufer von Immobilien von einem erheblichen Kostenrisiko und bauen konkret Bürokratie ab. Weiterhin gilt für uns im Straßenbau das Prinzip Instandhaltung vor nachmaligem Ausbau. Bei den Beiträgen für die Ersterschließung von Beiträgen wollen wir eine bürgerfreundliche und rechtssichere Verjährungsfrist einführen.

Klimaschutz im Eigenheim einen Schub verpassen!

Wie wollen Sie verhindern, dass die Wärmewende Eigentümer von Bestands-Eigenheimen finanziell überfordert und gleichzeitig – z. B. mit einer Ausweitung der Landesförderungen oder von Innovation City – Anreize für eine höhere Sanierungsrate und CO2-Einsparungen im Gebäudebereich setzen?

CDU

  • Die CDU NRW steht für einen technologieoffenen Klimaschutz im Gebäudesektor. Die ambitionierten Ziele werden in diesem Sektor nur erreicht werden, wenn die Breite der CO2-Minderungsoptionen genutzt werden. Es gilt eine Sanierungsoffensive für den Gebäudebestand zu starten, da hier die größten CO2-Minderungspotenziale zu heben sind. Der Fokus soll dabei auf Gebäuden liegen, die einen hohen Energiebedarf aufweisen. Die CDU NRW spricht sich für eine Anschubförderung zur Markteinführung von Klimaschutztechnologien aus, wie sie beispielsweise in NRW bereits mit dem Programm progres.nrw – Klimaschutztechnik erfolgreich praktiziert wird. Vor allem auf Bundesebene braucht es geeignete Förderstrukturen und Anreize, wie eine attraktive steuerliche Förderung. Dabei muss es vor allem auch um Vertrauen und Planungssicherheit gehen, anders als es die Bundesregierung mit dem KfW-Förderstopp im Januar 2022 exerziert hat.

SPD

  • Die wesentliche Gestaltungskompetenz für die Wärmewende liegt hinsichtlich der Rahmengesetzgebung bei der EU und beim Bund. Die dringend notwendige und umfassende Klima- und Energiewende ist eine gesamtstaatliche Aufgabe aller politischen Ebenen, der Wirtschaft, wie jedes einzelnen Bürgers. Die SPD wird die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand deutlich ausweiten. Für uns ist klar, dass der entscheidende Beitrag des Wohnungssektors zur Klima- und Energiewende im Bestand erbracht werden muss, weil die Neubauquote im Vergleich zum Gesamtbestand an Wohngebäuden viel zu gering ist. Wo Renovierungsbedarf besteht, muss Modernisierung auf den Weg gebracht werden. Deshalb werden wir das Konzept der »Innovation City« Bottrop zu einem Modell für ganz NRW machen und den Roll Out unterstützen.

GRÜNE

  • Um Anreize zu schaffen, wollen wir die Modernisierungsförderung des Landes ausweiten und die Energieberatung kostenfrei machen. Hausbesitzer*innen wollen wir bei der energetischen Sanierung ihres Hauses stärker als bislang unterstützen, um die Sanierungsquote zu erhöhen. Dabei begrüßen wir, dass die Bundesregierung vereinbart hat, dass der CO2-Preis für fossile Energieträger nicht mehr allein durch die Mieter*innen gestemmt wird, sondern zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen gerecht aufgeteilt wird. Auch dies schafft Anreize für Hausbesitzer*innen, perspektivisch auf klimaneutrale Heizungsanlagen zu setzen.

FDP

  • Die Modernisierungsoffensive als Teil der Wohnraumförderung wollen wir fortsetzen. Damit mobilisieren wir Investitionen in Wohnraum und in die generationengerechte und energetische Sanierung von Bestandsgebäuden. Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung die Notwendigkeiten in diesem Bereich erkannt hat und die neue KfW-Förderung für die Bestandssanierung sowie für den Neubau von Energiehäusern 40 bereitstellt. Für uns ich jedoch klar: Künftige Förderregime des Bundes müssen sich viel stärker an der eingesparten Menge CO2 orientieren und dadurch den Praktikern vor Ort die Freiheit lassen, mit welcher Technologie sie das Ziel erreichen wollen. 

Wie wollen Sie in NRW eine flächendecke Versorgung von Bestands-Gebäuden und -Quartieren mit klimaneutraler Wärme sicherstellen?

CDU

  • Die ambitionierten Ziele werden in diesem Sektor nur erreicht werden, wenn die Breite der CO2-Minderungsoptionen genutzt werden: vom Austausch der alten Ölheizung mit einem modernen Gasbrennwertkessel – der mittel- bis langfristig auf klimaneutrale synthetische Gase umgestellt werden kann –, die Modernisierung mit Wärmepumpen bis hin zu zum verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien, wie Photovoltaik, Solarthermie, Biogas-BHKW und Geothermie, ebenso wie die Fernwärmeversorgung und Quartiersansätze. Bei alldem kommt es auf den konkreten Einzelfall und die Beschaffenheit sowie den Zustand des Gebäudes an. Um die kommunale Handlungsfähigkeit weiter zu stärken, werden wir zahlreiche Einzelförderprogramme zur Entlastung des Förderdschungels bündeln: Kommunen sollen das bauen oder sanieren können, was wirklich erforderlich ist und nicht. Wir werden noch strikter als bisher darauf achten, dass städtebauliche Maßnahmen, die für eine Förderung angemeldet werden, tatsächlich umsetzbar sind.

SPD

  • Die flächendeckende Versorgung von Bestandsimmobilien und -Quartieren mit Klima schonenden Energieformen ist unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen Energiewende. Für die SPD stehen hierbei Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit für alle Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund. Die SPD wird diesen Prozess, insbesondere mit Blick auf den Gebäudebestand, nach Kräften fördern. Dazu werden wir auch die energetische Sanierung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes erneuern und entsprechend ausrichten. Das Konzept der »Innovation City« Bottrop wollen wir zu einem Modell für ganz Nordrhein-Westfalen machen, indem wir die Kommunen dabei unterstützen, mittels zugehender Beratung und individueller wirtschaftlicher Lösungen für jeden Haushalt vermehrte Investitionen in die Energie- und Wärmewände zu generieren.

GRÜNE

  • Wir müssen die Anstrengungen der einzelnen Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer durch eine langfristig angelegte kommunale Wärmeplanung ergänzen, die neben dem notwendigen Aus- und Zubau kommunaler Wärmenetze auch die klimaneutrale Wärmeerzeugung als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge festschreibt. Dafür brauchen wir vor allem strukturelle Ansätze, denn bislang gibt es so etwas in den wenigsten Kommunen in NRW. In NRW beschränken sich solche strukturellen Ansätze auf Nah- und Fernwärmenetze, meist dort, wo zufällig industrielle Abwärme anfällt oder eine Auskopplung aus der Stromerzeugung oder Verbrennungsanlagen vorgenommen werden kann. In der Fläche betrachtet bleibt das Potential von Kraft-Wärme-Kopplung, aber auch der effizienten Abwärmenutzung, weitestgehend ungehoben. Ein positives Beispiel in NRW ist das Projekt ‚Innovation City Ruhr‘ in Bottrop. Dort wurde mit einem Sonderförderprogramm des Landes ein industriell geprägtes Stadtquartier umfassend energetisch saniert. Doch das Projekt bleibt trotz der begonnenen Ausweitung auf zwanzig weitere Quartiere eine Ausnahmeerscheinung. Um bei der notwendigen Wärmewende ressourcenschonend und wirkungsvoll zu sein, müssen Nah- und Fernwärmenetze flächendeckend aus- bzw. zugebaut werden und mit geeigneten industriellen Wärmeemittenten und/ oder anderen Erzeugern vernetzt werden.

FDP

  • Um eine zukunftsfähige und sichere Energieversorgung zu gewährleisten, braucht es neben der steigenden Nutzung von erneuerbaren Energien weitere Technologien wie einen kurzfristigen Wechsel des Brennstoffs von Kohle auf Gas bei konventionellen Großkraftwerken, den perspektivischen Einsatz von grünem Wasserstoff in der Strom- und Wärmeerzeugung sowie einen Markthochlauf weiterer Power-to-X-Technologien. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass die Netzinfrastrukturen für Strom, Gas und Wärme zügig aus- und umgebaut werden, damit die erneuerbaren Energien erfolgreich integriert werden können.

Lebenswerte Städte schaffen!

Wie wollen Sie die finanzielle Kluft unter den NRW-Städten verringern, ihre Unterfinanzierung beheben und sie bei der Bewältigung zukünftiger Aufgaben – z. B. der Anpassung an den demografischen Wandel, den Klimawandel, die Landflucht oder das Sterben der Innenstädte – unterstützen?

CDU

  • Wir werden dazu beitragen, dass die Verschuldung über die Kassenkredite weiter zurückgeführt wird. Dazu bedarf es eines bundesweiten Entschuldungskonzeptes für die Kommunen.  Wir haben bereits dafür gesorgt, dass unserer Städte, Gemeinden und Kreise wieder mehr Geld in der Kasse haben. Beim Bund haben wir eine jährlich wiederkehrende Entlastung der Kommunen für die Unterkunftskosten bei Hilfsbedürftigkeit in Höhe von rund eine Milliarde Euro durchgesetzt.

    Unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände werden wir eine Kommission einsetzen, die sich mit der Erfassung aller Konnexitätsausgleiche befasst. Wir werden die erfolgreiche Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein- Westfalen.“ weiter stärken. In der Corona-Pandemie gestartete Stabilisierungs-Maßnahmen der Innenstädte werden wir fortsetzen und weiterentwickeln und die Kommunen dabei unterstützen, passgenaue Konzepte zur Entwicklung der Innenstädte aufzulegen. Ein Schwerpunkt wird dabei sein, sogenannte Frequenzbringer in den Städten zu haben. Wir werden die von uns neu geschaffenen Freiheiten der Bauordnung (Innovationsklausel) für die Innenstädte nutzen und das Thema Umnutzung weit oben auf der Agenda halten. Wir werden die Möglichkeiten der Nutzungsänderungen erleichtern und fördern die Stadt der Zukunft mit Handel, Wohnen, Logistik, Kultur, Start-Up-Szene, Handwerk und Gastronomie in den Zentren.

SPD

  • Viele Kommunen leiden unter einer drückenden Last an Kassenkrediten. Diese Dispokredite für Kommunen sind ein Hemmschuh für die Entwicklung der Kommunen und die Daseinsvorsorge vor Ort. Deshalb haben wir unter unserer Regierung einen ersten Schritt getan, um die Haushalte der betroffenen Kommunen u.a. mit Landesmitteln wieder auszugleichen. Der Stärkungspakt Stadtfinanzen hat sein Ziel erreicht, die Haushalte der betroffenen Kommunen haben sich alle positiv entwickelt. Nun gilt es, den nächsten Schritt anzugehen und die sogenannten Altschulden abzubauen. Dafür haben wir ein Modell vorgelegt, was wir bei Regierungsübernahme umsetzen werden.

    Darüber hinaus wollen wir die Einnahmen der Kommunen verbessern. Dafür werden wir den Anteil erhöhen, den die Kommunen am Steueraufkommen des Landes erhalten. Das bringt gerade den finanziell angeschlagenen Kommunen eine substanzielle finanzielle Besserung.

GRÜNE

  • Um die finanzielle Kluft zwischen unseren Kommunen zu verringern und auch unsere hoch verschuldeten Städte und Gemeinden wieder aus eigener Kraft handlungsfähig zu machen, kämpfen wir seit vielen Jahren dafür, sie mit Hilfe eines Fonds von ihren Altschulden in Höhe von 20 Milliarden Euro zu befreien. Gleichzeitig werden wir dafür sorgen, dass die kommunalen Kosten der Pandemie in Höhe von rund fünf Milliarden nicht zu einer neuen Schuldenspirale führen. Wir werden dazu auf die von der schwarz-gelben Landesregierung verlangte Rückzahlung von Landeshilfen in Höhe von bislang eineinhalb Milliarden Euro verzichten und uns an den weiteren, bislang isolierten Kosten von rund drei Milliarden Euro maßgeblich beteiligen. Damit unsere Kommunen den bestehenden Investitionsstau von 40 Milliarden Euro schneller abbauen und in die Bewältigung der großen Jahrhundertaufgaben investieren können, werden wir unsere viel zu komplexe und unübersichtliche Förderlandschaft reformieren. Wir wollen Förderprogramme bündeln, Förderkriterien vereinfachen und wenn es sinnvoll ist, vereinheitlichen. Wir werden prüfen, inwieweit insbesondere Fördermittel des Landes in die ständige Gemeindefinanzierung überführt werden können. Gerade vielen kleineren Städten und Gemeinden fehlt es aber nicht nur am notwendigen Geld, sondern auch an Personal und Knowhow. Wir werden daher einerseits dafür sorgen, dass Personal- und Planungskosten wesentlich stärker als bislang über Fördermittel refinanziert werden können. Andererseits starten wir gemeinsam mit den Kommunen eine Fachkräfte-Offensive für die öffentliche Verwaltung. Dazu werden wir in kommunale Ausbildungszentren investieren, duale Studienangebote ausbauen und die tariflichen Bedingungen im Rahmen der Tarifpartnerschaft verbessern. Investitionen in Klimaschutz und Klimafolgenanpassung gehören für uns zur Daseinsvorsorge. Das bedeutet, ob hier investiert wird, darf nicht allein von der aktuellen Kassenlage abhängen. Wir wollen den Kommunen daher auch neue Kreditspielräume für vermögenswirksame Investitionen öffnen. Um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse von „Stadt“ und „Land“ zu verbessern, reicht die Verbesserung der kommunalen Finanzen allein jedoch nicht aus. Darum werden wir als Landesregierung mithilfe eines nachhaltigen Investitionspaktes auch die Investitionen des Landes in den öffentlichen Nahverkehr, die öffentliche Gesundheitsversorgung und die digitale Infrastruktur massiv erhöhen. So werden wir z.B. in die zügige Einrichtung von 50 Schnellbuslinien investieren, die Pro-Kopf-Investitionen in Schienen und Bahnstationen verdoppeln und so für neue Mobilitätsangebote, insbesondere in den ländlichen Regionen, sorgen.

FDP

  • Kommunen müssen in der Lage sein, aus eigener Kraft ihre Aufgaben zu bewältigen und Schwerpunkte zu setzen. Grundvoraussetzung hierfür ist eine transparente und verlässliche sowie auskömmliche Finanzausstattung unserer Kommunen. Der wichtigste Teil der kommunalen Einnahmen ist derzeit die Gewerbesteuer. Sie ist im Vergleich zu den übrigen Einnahmearten jedoch auch die volatilste. Deswegen wollen wir die Gewerbesteuer langfristig durch einen höheren, kommunalen Anteil an der Mehrwertsteuer ersetzen und Kommunen so von konjunkturellen Schwankungen unabhängiger machen. Zudem wollen wir den Kommunen das Recht geben, eigene Hebesätze auf die Körperschafts-, die Lohn- und die Einkommensteuer zu beschließen.

    Die Finanzbeziehungen zwischen Kommunen und Land werden wir weiter anpassen. Perspektivisch wollen wir den Finanzanteil der Kommunen an dem Einnahmeaufkommen des Landes (sogenannte Verbundmasse) von derzeit 23 Prozent auf 25 Prozent erhöhen. Wir setzen dabei vermehrt auf Pauschalen, um den Kommunen eigene Handlungsspielräume zu ermöglichen. Im Gegenzug wollen wir die unzähligen Förderprogramme, mit denen Geld nach langwierigen Vergabeverfahren für vom Land gewünschte Zwecke vor Ort eingesetzt wird, kritisch überprüfen.